Straßenverkehrsamt Wermelskirchen - Termin online buchen
Kfz-Zulassungsstelle: Wermelskirchen | Zulassungsbezirk: Rheinisch-Bergischer Kreis | Bundesland: Nordrhein-WestfalenÜbersicht
Adresse, Kontaktinfos und Öffnungszeiten
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Termin für Straßenverkehrsamt Wermelskirchen buchen
0 2202 - 132199 (Terminvereinbarung)
Achtung: Falls es eine Online-Terminbuchung gibt, ist eine telefonische Terminvereinbarung oft nicht möglich.
- Nutzen Sie die Online-Terminbuchung, sofern vorhanden.
- Buchen Sie frühzeitig. Der nächste freie Termin beim Straßenverkehrsamt Wermelskirchen ist oft erst in einigen Wochen.
- Bereiten Sie Ihren Termin vor. Nehmen Sie alle notwendigen Unterlagen, Ausweise im Original sowie ausreichend Bargeld mit. Bei Vollmachten die Unterschriften nicht vergessen.
- Sie benötigen eine Kfz-Versicherung, falls Sie beim Straßenverkehrsamt Wermelskirchen ein Fahrzeug zulassen möchten.
Verfügbarkeit von GL Wunschkennzeichen für Wermelskirchen prüfen
Prüfen Sie hier offiziell, ob Ihr Wermelskirchener Wunschkennzeichen im Zulassungsbezirk Rheinisch-Bergischer Kreis noch frei ist. Einfach Kürzel GL plus Wunschkombi eingeben und grünen Button klicken.
Ihre Wunschkombi:
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Zulassung, Ummeldung, Abmeldung eines Kfz in Wermelskirchen
Vom Straßenverkehrsamt Wermelskirchen benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Neuwagens aus Deutschland
Vom Straßenverkehrsamt Wermelskirchen benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
- Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder Kaufvertrag im Original, am besten beide Dokumente
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Neuwagens; aus der EU importiert
Vom Straßenverkehrsamt Wermelskirchen benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Die originalen Fahrzeugpapiere des Herstellers
- Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers, dass es sich um einen Neuwagen handelt
- Originalkaufvertrag oder Originalrechnung zum lückenlosen Eigentumsnachweis
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- Falls der importierte Neuwagen zugelassen ist, müssen Sie die ausländischen Kennzeichen auf der Zulassungsstelle vorlegen bzw. abgeben
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Neuwagens; aus Nicht-EU Land importiert
Vom Straßenverkehrsamt Wermelskirchen benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (falls Kfz älter als 3 Jahre)
- Bisherige Nummernschilder
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Gebrauchtwagens aus Deutschland
Vom Straßenverkehrsamt Wermelskirchen benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Gutachten von TÜV oder Dekra
- Kaufvertrag oder Rechnung (Eigentumsnachweis)
- Ausländische Kennzeichen, falls Fahrzeug noch zugelassen
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Gebrauchtwagens; aus der EU importiert
Vom Straßenverkehrsamt Wermelskirchen benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Kaufvertrag und Rechnung im Original (Eigentumsnachweis)
- Falls vorhanden: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument); ansonsten Vollgutachten von einer Prüfstelle
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts
- Ausländische Nummernschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Gebrauchtwagens; aus Nicht-EU Land importiert
Unterlagen:
Oldtimer-Gutachten durch anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Oldtimers
Unterlagen:
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Bevollmächtigten
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Fahrzeughalters
Unterlagen:
- Schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
- Personalausweis(e) des/der Erziehungsberechtigten
Unterlagen:
- Sofern im Handelsregister eingetragen: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr)
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)
Unterlagen:
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr)
- Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)
Vom Straßenverkehrsamt Wermelskirchen benötigte Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Falls noch alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorhanden: Bitte mitbringen zwecks Austausch
- Prüfbescheinigung zur letzten Hauptuntersuchung
Ratgeber-Artikel:
Fahrzeug-Ummeldung ohne Kreiswechsel
Vom Straßenverkehrsamt Wermelskirchen benötigte Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebestätigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- SEPA-Mandat für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
- Nummernschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
Ratgeber-Artikel:
Fahrzeug-Ummeldung mit Kreiswechsel
Fahrzeug online abmelden:
Fahrzeug direkt beim Straßenverkehrsamt Wermelskirchen abmelden:
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nummernschilder
- Nur bei Verwertung/Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Nur bei Verwertung/Verschrottung: Verwertungsnachweis
Ratgeber-Artikel:
Fahrzeug-Abmeldung im gleichen Kreis
Fahrzeug-Abmeldung in anderem Kreis
Zulassung beim Straßenverkehrsamt Wermelskirchen
- Amtsgebühren in Wermelskirchen: ca. 30-40 Euro
- 12,80 Euro für Wermelskirchener Wunschkennzeichen inklusive Reservierung
- ca. 30-70 Euro für GL Schildersatz
- ca. 5-20 Euro für GL Umweltplakette
Ummeldung beim Straßenverkehrsamt Wermelskirchen
- Amtsgebühren in Wermelskirchen mit Wechsel des Zulassungsbezirks: ca. 20-30 Euro
- Amtsgebühren in Wermelskirchen ohne Wechsel des Zulassungsbezirks: ca. 10-15 Euro
- optional mit Nummernschildwechsel:
- 12,80 Euro für Wermelskirchener Wunschkennzeichen inklusive Reservierung
- ca. 30-70 Euro für GL Schildersatz
- ca. 5-20 Euro für GL Umweltplakette
Abmeldung beim Straßenverkehrsamt Wermelskirchen
- nur Abmeldung in Wermelskirchen: ca. 8 Euro
- mit Verschrottung: ca. 13-25 Euro