Wappen von Bergisch Gladbach

Straßenverkehrsamt Bergisch Gladbach: Öffnungszeiten, Termin & Kontakt

Kfz-Zulassungsstelle Bergisch Gladbach · Zulassungsbezirk Rheinisch-Bergischer Kreis · Nordrhein-Westfalen · Kennzeichen GL

Adresse, Kontakt und Öffnungszeiten

Rheinisch-Bergischer Kreis Kfz-Zulassung Kreishaus Heidkamp

Adresse
Am Rübezahlwald 7, Block D, 1. Etage
51469 Bergisch Gladbach
Telefon
02202 13-2099
Fax
02202 13-102270
E-Mail
zulassung@rbk-online.de
Web
rbk-direkt.de
Termin
Online-Terminvergabe
Öffnungszeiten
Montag07:30–12:00, 13:00–16:00
Dienstag07:30–12:00, 13:00–18:00
Mittwoch07:30–12:00
Donnerstag07:30–12:00, 13:00–16:00
Freitag07:30–12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis der Behörde: nur mit einem Termin möglich

Das Wichtigste für Bergisch Gladbach

GL Wunschkennzeichen für Bergisch Gladbach prüfen und reservieren

Prüfen Sie, ob Ihre Wunschkombination im Zulassungsbezirk Rheinisch-Bergischer Kreis noch frei ist: Kürzel GL plus Wunschkombination eingeben.

Ihre Wunschkombi:

Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen

Zulassungsstellen in der Nähe von Bergisch Gladbach

Luftlinie ab Ortsmitte Bergisch Gladbach.

Im Zulassungsbezirk Rheinisch-Bergischer Kreis: Bergisch Gladbach, Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath, Wermelskirchen

Unterlagen für Zulassung, Ummeldung und Abmeldung

Die Unterlagen sind bundesweit einheitlich geregelt, die Checklisten stehen im Ratgeber:

Häufige Fragen zur Kfz-Zulassung in Bergisch Gladbach

Kann ich in Bergisch Gladbach ohne Termin zur Zulassungsstelle?

Die Behörde bietet eine Online-Terminvergabe an; ohne Termin ist mit längerer Wartezeit zu rechnen. Termine gibt es über das Buchungssystem der Behörde (rbk3.rbkdv.de).

Wie lange bleibt ein reserviertes GL Kennzeichen frei?

Im Zulassungsbezirk Rheinisch-Bergischer Kreis sind es 90 Tage ab Reservierung. Danach verfällt die Reservierung und die Kombination wird wieder freigegeben.

Welche Zulassungsstelle ist für Bergisch Gladbach zuständig?

Für Fahrzeughalter mit Wohnsitz im Zulassungsbezirk Rheinisch-Bergischer Kreis ist das Straßenverkehrsamt Bergisch Gladbach zuständig.