Neuwagen-Zulassung

 

In diesem Video zeigen wir Ihnen in Kürze, was Sie bei einer Neuwagen-Zulassung beachten müssen und welche Dokumente Sie dafür benötigen.

Der Neuwagen ist gekauft und nun müssen Sie Ihr Fahrzeug nur noch zulassen? Im folgenden Artikel informieren wir Sie zum Thema Neuwagen-Zulassung. Neben einer Auflistung aller benötigten Dokumente finden Sie hier auch weitere Erläuterungen zu den Unterlagen. 

Dokumente für die Neuwagen-Zulassung

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer) von der Kfz-Versicherung
  • ausgefülltes SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief)
  • Bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Bevollmächtigten sowie des Halters
  • Zulassung durch Minderjährige: schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
  • Zulassung durch eine Firma: Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen) sowie Gewerbeanmeldung
  • Zulassung durch Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen

Neben den genannten Dokumenten benötigen Sie für Ihren Neuwagen natürlich auch die entsprechenden Kennzeichen. Hier bietet sich die Gelegenheit, Ihr persönliches Wunschkennzeichen zu reservieren. Besonders einfach funktioniert das über einen Reservierungsservice, der sich neben der Reservierung bei der Zulassungsstelle auch diekt um die Herstellung und Zusendung Ihrer neuen Nummernschilder kümmert. Sie müssen dann nur noch mit Ihren neuen Kennzeichen und den Unterlagen zur Kfz-Zulassungsstelle gehen und Ihren Neuwagen anmelden.

Die Gebühren für die Fahrzeug-Zulassung können sich  je nach Bundesland und Zulassungsbezirk unterscheiden.

Wunschkennzeichen online reservieren

Die elektronische Versicherungsbestätigung – eVB

Früher erhielt der Versicherungsnehmer zur Anmeldung seines Wagens die Doppelkarte der Versicherung. Seit 2008 bekommen Versicherungsnehmer nun von ihrer Gesellschaft die eVB, die siebenstellige, elektronische Versicherungsbestätigung. Der Versicherungsnehmer muss das Fahrzeug nach dem Erhalt der eVB innerhalb einer

bestimmten Frist zulassen. Die genaue Frist wird zusammen mit der eVB mitgeteilt.

Nach dem Ablauf der Frist verfällt die eVB und der Versicherungsnehmer muss eine neue Deckungszusage einholen.

Die Zulassungsstellen haben Zugriff auf eine Datenbank, über welche sie die eVB-Nummern überprüfen können. Ohne elektronische Versicherungsbestätigung ist die Zulassung des Wagens nicht möglich. In Deutschland ist mindestens eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Versicherung darf ein Auto nicht im Straßenverkehr bewegt werden.

Kfz-Steuer – nur noch mit SEPA-Mandat

Die Neuwagen-Zulassung ist schnell erledigt

Schon seit einigen Jahren ist die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer per Lastschrift Bestandteil der Zulassungsunterlagen. Das bedeutet, dass Sie ohne das ausgefüllte SEPA-Mandat keine Zulassung vornehmen können. Die Erhebung und Verwaltung der Kfz-Steuern ist im Jahr 2014 von den Finanzämtern an die Zollverwaltung übergegangen. Für bestehende Lastschriftverfahren ergaben sich für die Kfz-Halter dadurch keine Veränderungen.

Bestehen Kfz-Steuerschulden durch ein anderes Fahrzeug, so müssen diese nach § 13 Abs. 1a KraftStG erst beglichen werden, bevor der Halter einen Neuwagen zulassen darf. 

Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II

Im Oktober 2005 wurden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief entsprechend der EU-Richtlinien durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt. Bei der Zulassung eines inländischen Neuwagens erhalten Sie diese in der Regel vom Händler oder vom Hersteller des Fahrzeugs. Liegen diese Bescheinigungen noch nicht vor, werden sie von der Kfz-Zulassungsstelle ausgestellt. Sie benötigen in diesem Fall den Kaufvertrag und die Rechnung. 

Neuwagen-Zulassung durch den Händler

Viele Autohändler übernehmen auf Wunsch die Zulassung des Neuwagens für ihre Kunden, um diesen die Wartezeit bei der Zulassungsstelle zu ersparen. Der Händler benötigt für die Zulassung eine Vollmacht, Ihren Personalausweis, die siebenstellige Versicherungsnummer (eVB-Nummer) und das SEPA-Mandat.

Händler haben bei den Zulassungsstellen häufig einen Direktkontakt, mit welchem sie die Zulassung ohne Wartezeit durchführen können. Für Käufer eines inländischen Neuwagens ist das eine sehr angenehme Serviceleistung – sie können ihren Neuwagen direkt angemeldet und fahrbereit beim Händler abholen.