Oldtimer-Zulassung

 Voraussetzungen, Kosten und Vorgehen

Ein VW-Käfer mit Oldtimer-Zulassung

H-Kennzeichen, rotes 07-Kennzeichen, Saisonkennzeichen oder regulär: Für Besitzer von historischen Fahrzeugen gibt es mehrere Möglichkeiten der Oldtimer-Zulassung. Jede Variante hat andere Hürden, verursacht unterschiedliche Kosten und erfordert eine spezielle Herangehensweise. Dieser Ratgeber bringt Licht ins Dunkel des Schilderwaldes.

Oldtimer: Definition

Ein Oldtimer muss per Definition vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Grundsätzlich gilt, dass das Fahrzeug zur „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ eingesetzt werden muss, um die begehrte Zulassung zu erhalten.

Bis 2007 konnten Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre waren, als sogenannte Youngtimer zugelassen werden. Diese Möglichkeit ist leider entfallen. Lediglich Youngtimer, die vor 2007 zugelassen wurden, behalten ihren Status weiterhin.

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Das Oldtimer-Gutachten

Wichtige Voraussetzung für die Oldtimer-Zulassung ist das Vorliegen eines Gutachtens. In diesem wird von einem anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) bestätigt, dass die Einstufung als Oldtimer zulässig ist. In erster Linie muss sich das Fahrzeug hierfür weitgehend im Originalzustand befinden. Wurde der Oldtimer stark umgebaut oder beispielsweise mit einem fremden Motor versehen, kann die Anerkennung scheitern. Auch ein schlechter Erhaltungszustand kann ein Hinderungsgrund sein.

Den Oldtimer regulär oder mit Saisonkennzeichen zulassen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Oldtimer ganz regulär zuzulassen. Hierfür reicht eine aktuelle HU-Bescheinigung. Eine Vollabnahme bei Wiederanmeldungen wird nur noch verlangt, wenn das Fahrzeug länger als sieben Jahre abgemeldet war oder technisch verändert worden ist. Eine andere Variante ist die Saisonzulassung. Sie spart Ihnen Zeit und Kosten, wenn Sie das Fahrzeug beispielsweise nur im Sommerhalbjahr nutzen möchten. Sowohl mit der regulären Zulassung als auch mit den Saisonkennzeichen sind Fahrten ins Ausland kein Problem. Steuervergünstigungen greifen in diesem Fall jedoch meist nicht.

Seit Oktober 2017 können Sie das H-Saisonkennzeichen bundesweit beantragen.

H-Kennzeichen oder 07er-Kennzeichen?

Alternativ zur regulären Zulassung können Sie als Oldtimer-Besitzer zwischen dem H-Kennzeichen und dem roten 07er-Kennzeichen wählen. Das H-Kennzeichen ist leichter zu erhalten, das 07-Kennzeichen ist hingegen begehrter, da es für mehrere Veteranen verwendet werden darf. Bei beiden Varianten wird eine jährliche Kfz-Steuer von lediglich 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für alle anderen Fahrzeuge fällig.

H-Kennzeichen: Voraussetzungen, Vorteile, Antragsunterlagen

Mit dem Oldtimer-Kennzeichen können Oldtimer-Fans ihr Fahrzeug ohne große Einschränkungen nutzen. Das Auto muss mindestens 30 Jahre alt sein und sich zur Pflege des „Kfz-technischen Kulturguts“ eignen. Dies weisen Sie mit oben genanntem Gutachten nach. Leider sind H-Kennzeichen nicht als Saisonkennzeichen verfügbar. Dafür benötigen Sie mit H- und 07-Kennzeichen keine Umweltplakette, um in eine Umweltzone fahren zu dürfen.

Diese Unterlagen benötigen Sie, um als Privatperson ein H-Kennzeichen zu beantragen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder (bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • SEPA-Mandat des Fahrzeughalters/Kontoinhabers
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)

Sind alle Unterlagen in Ordnung, erhalten Sie von der Kfz-Zulassungsbehörde Ihre Oldtimer-Kennzeichen in Form von Euro-Schildern, denen ein „H“ (= historisches Fahrzeug) als letzter Buchstabe hinzugefügt ist.

07-Kennzeichen: Voraussetzungen, Vorteile, Antragsunterlagen

Bei Oldtimer-Freunden ist das sogenannte „rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung“, kurz 07er-Kennzeichen genannt, besonders begehrt. Es bietet die gleichen Steuervergünstigungen wie ein H-Kennzeichen, jedoch können gleich mehrere Oldtimer abwechselnd mit dem gleichen roten Dauerkennzeichen fahren. Die Besteuerung wird dadurch nicht höher. Grundsätzlich ist die 07er-Zulassung der einfachste Weg, einen Oldtimer auf die Straße zu bringen. Es wird weder eine amtliche Zulassung noch eine gültige Betriebserlaubnis verlangt. Auch eine Hauptuntersuchung ist nicht vorgeschrieben. Nur bei der erstmaligen Zuteilung wird ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer gefordert. Sie müssen jedoch einen geeigneten Stellplatz auf privatem Grund vorweisen können.

Diese Vorteile sind jedoch mit erheblichen Einschränkungen verbunden. So dürfen Sie einen Oldtimer mit roten 07-Kennzeichen nicht im Alltag verwenden, sondern nur für „Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen“. Dies können spezielle Treffen, Korsos, Rallyes oder Ähnliches sein. Die Hin- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen sind freigegeben, Gleiches gilt für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten oder wenn das Auto in die Werkstatt muss. Zusätzlich müssen für Fahrzeuge mit dem 07-Kennzeichen in vielen Bundesländern Nachweise über Einzelfahrten geführt werden.

Die Hürden zur Erlangung des 07er-Kennzeichens sind hoch. So überprüft die Behörde zunächst die Zuverlässigkeit des Antragstellers. Sie müssen in diesem Zusammenhang einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Weiterhin ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, in dem Sie glaubhaft versichern, dass Sie alle Auflagen kennen und auch einhalten werden.

Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen, um als Privatperson ein 07-Kennzeichen zu beantragen:

  • schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung/Nachweis des Bedarfs)
  • Personalausweis/Reisepass
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Antrag beim Einwohnermeldeamt)
  • aktuelle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
  • eVB-Nummer, 7-stellig (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) im Original
  • bei Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II: Ursprungszeugnis
  • Abmeldebescheinigung (Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein)
  • Eigentumsnachweis
  • Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • bei mehreren Fahrzeugen: Auflistung (Art, Ident-Nr., Erstzulassung)

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie Ihr rotes Dauerkennzeichen sowie einen besonderen Fahrzeugschein für jedes angemeldete Auto.

07-Kennzeichen im Ausland

Grundsätzlich können Sie mit einem 07-Kennzeichen ins Ausland fahren. In manchen Ländern kann es jedoch zu Problemen mit der Anerkennung kommen. Möchten Sie dennoch in andere Länder reisen, sollten Sie einen Nachweis über die Einladung zu einer Oldtimer-Veranstaltung mit sich führen. Informieren Sie sich in jedem Fall über das Vorgehen ausländischer Behörden, bevor Sie die Fahrt antreten.