Saisonzulassung

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Carbrio mit einer SaisonzulassungBesonders wenn Sie Besitzer eines Cabrios, Motorrads oder Wohnmobils sind, dürfte ein Saisonkennzeichen für Sie interessant sein. In aller Regel können Sie mit einer Saisonzulassung Kosten sparen, da für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug abgemeldet ist, weder Kfz-Steuer noch Kfz-Versicherung zu zahlen sind.

Dennoch ist ein Saisonkennzeichen nicht immer die günstigere Variante. Wie Sie den Kostenvorteil richtig beurteilen, was im Hinblick auf die Zulassungszeiträume wichtig ist, und wie ein Saisonkennzeichen beantragt oder geändert wird, lesen Sie in diesem Ratgeber-Artikel.

Saisonzulassung: Kosten sparen – aber vorher genau rechnen

Sie können mit einer Saisonzulassung Kosten und Zeit sparen. Um seriös beurteilen zu können, wie hoch die Ersparnis ist, sollten Sie jedoch einige Faktoren kennen. Zunächst fallen einmalige Kosten für die Erteilung des Kennzeichens bei der Zulassungsstelle an. Je nach Kommune liegt die Gebühr im Bereich von 25 – 30 Euro. Für die Prägung der Kennzeichenschilder kommt nochmals ein ähnlicher Betrag hinzu. Etwas teurer wird es, wenn Sie sich ein Wunschkennzeichen reservieren, was im Übrigen auch für Saisonkennzeichen möglich ist. Hierfür beträgt die Gebühr 12,80 Euro. Vergessen Sie nicht, dass Sie zudem eine Umweltplakette und das HU-Siegel benötigen (beides ebenfalls kostenpflichtig). Diese einmaligen Gebühren sind jedoch vergleichsweise gering, stellt man sie den Ersparnissen gegenüber.

Für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug abgemeldet ist, sind weder Kfz-Steuer noch Versicherung fällig. Schnell kommen hierdurch einige Hundert Euro zusammen. Denken Sie jedoch daran, dass das abgemeldete Fahrzeug einen Stellplatz auf privatem Grund benötigt. Müssen Sie diesen erst anmieten, kann der Kostenvorteil drastisch schrumpfen oder ist im Extremfall gar nicht mehr existent.

Außerdem interessant: Bei vielen Versicherungen ist das Fahrzeug auch in der Ruhezeit beitragsfrei (oder gegen geringe Gebühr) weiterversichert. Der Schutz greift jedoch nur, wenn das Fahrzeug ausschließlich auf Privatgrund geparkt ist. Sofern eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde, sind mit dieser sogenannten Ruheversicherung beispielsweise Sturmschäden oder Diebstahl abgedeckt.

Wie unterscheidet sich das Saisonkennzeichen von normalen Kfz-Schildern?

An Fahrzeugen mit Saisonzulassung müssen besondere Kennzeichen angebracht werden. Diese Saisonkennzeichen haben – anders als die herkömmlichen Schilder – am rechten Rand einen Bereich, in dem der Zulassungszeitraum angegeben ist. Oben steht der Anfangsmonat, unten der letzte Monat der Zulassungssaison.

Wunschkennzeichen reservieren

Übrigens kann das Saisonkennzeichen auch als E-Saisonkennzeichen für Elektrofahrzeuge und seit Oktober 2017 auch als H-Saisonkennzeichen beantragt werden.

Benötigte Unterlagen für eine Saisonzulassung

Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Unterlagen zur Hand haben, bevor Sie zur Kfz-Zulassungsstelle gehen, um eine Saisonzulassung zu beantragen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Adresse
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die den genauen Versicherungszeitraum enthält
  • Alte Nummernschilder (falls das Fahrzeug bereits zugelassen ist)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV-Bescheinigung)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Bei Zulassung für Dritte: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis/Reisepass mit aktueller Anschrift des Bevollmächtigten
  • Bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe beider Erziehungsberechtigter
  • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • Bei Unternehmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Dauer des Zulassungszeitraums

Den Zeitraum einer Saisonzulassung können Sie als Fahrzeughalter selbst festlegen. Die einzige Einschränkung: Er muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen. Es wird hierbei immer in kompletten Monaten gerechnet. Eine Saisonzulassung beginnt also stets am Monatsanfang und endet mit dem letzten Tag eines Monats. Der Zulassungszeitraum darf auch den Jahreswechsel überschreiten (z. B. Zulassung von Oktober bis April). Eine Stückelung des Zeitraums, beispielsweise eine Zulassung von April bis Juni und von September bis Oktober ist nicht möglich.

Haben Sie den Zeitraum einmal festgelegt, so gilt dieser für eine unbefristete Zeit. Das stellt einen enormen Zeitvorteil dar, da Sie künftig nicht zweimal jährlich zur Zulassungsstelle gehen müssen, um Ihr Fahrzeug an- bzw. abzumelden. Dies übernimmt die Stelle automatisch für Sie, bis Sie eine Änderung veranlassen.

Saisonzulassung ändern: Das ist zu beachten

Natürlich können Sie den Zeitraum der Saisonzulassung ändern. Hierfür ist ein Antrag bei der Kfz-Zulassungsstelle erforderlich. Beantragen Sie vorab einen neuen Zeitraum bei Ihrer Versicherung. Sie benötigen außerdem neue Saisonkennzeichen, da der aktualisierte Zeitraum auf die Schilder geprägt werden muss.

Was Sie außerhalb des Zulassungszeitraums beachten müssen

Ihr Fahrzeug wird automatisch abgemeldet, sobald der Zulassungszeitraum endet. Ab diesem Tag darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt oder geparkt werden, da es weder angemeldet noch versichert ist. Stellen Sie Ihr Cabrio, Motorrad, Wohnmobil oder sonstiges Kfz also ausschließlich auf Privatgrund ab, um Versicherungsprobleme, Bußgelder oder gar den „roten Punkt“ zu vermeiden.

Außerhalb von Privatgrundstücken darf das Fahrzeug im abgemeldeten Zustand außerdem nicht gefahren werden. Es gibt hierzu keinerlei Ausnahmen. Probe- und Überführungsfahrten, Fahrten zur Werkstatt und selbst ein kleiner „Umparkvorgang“ sind nicht gestattet. Verstoßen Sie dagegen, kann dies empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Verursachen Sie im schlimmsten Fall einen Unfall mit dem abgemeldeten Kfz, besteht kein Versicherungsschutz, und Sie müssen selbst für sämtliche Schäden aufkommen.