Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge
In Deutschland wird zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Fahrzeugen unterschieden. Letztere sind beispielsweise Krafträder oder Arbeitsgeräte wie Stapler und Radlader. An die Stelle der Zulassungsbescheinigung tritt bei diesen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis, ohne die eine Teilnahme am Verkehr nicht erfolgen darf. Wie sich dieses Dokument inhaltlich gestaltet und was bei Verlust zu beachten ist, lesen Sie in diesem Ratgeber-Artikel.
Form der Betriebserlaubnis
In Deutschland gibt es keine vorgeschriebene, einheitliche Form für das Betriebserlaubnis-Dokument. Allgemein müssen daraus jedoch die technischen Daten des Fahrzeugs und eventuelle Beschränkungen hervorgehen. Folgende Ausprägungen der Betriebserlaubnis bestehen:
- Konformitätserklärung, kurz „CoC“ (EG-Übereinstimmungsbestätigung)
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
- Gutachten des TÜV oder der DEKRA zum Erhalt einer Einzelgenehmigung (nach § 13 EG-FG) oder Betriebserlaubnis für einzelne Fahrzeuge (gemäß § 21 StVZO), jeweils mit gesiegeltem Vermerk der Zulassungsstelle, dass eine Betriebserlaubnis erteilt wurde
Verlust oder Diebstahl einer Betriebserlaubnis
Haben Sie die Betriebserlaubnis verloren oder wurde sie gestohlen, muss ein neues Dokument ausgestellt werden. Ein Diebstahl muss immer bei der Polizei angezeigt werden. Bei Verlust muss der Verursacher persönlich bei der Zulassungsstelle vorsprechen und eine eidesstattliche Versicherung zu diesem Sachverhalt abgeben. Ist der Verursacher nicht gleichzeitig der Halter, muss Letzterer zusätzlich nachweisen, dass er Kenntnis über den Verlust der Betriebserlaubnis hat und er der Neuausstellung zustimmt.
Für die Beantragung der neuen Betriebserlaubnis benötigen Sie folgende Dokumente.
Bei zulassungsfreien, kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
- Personalausweis / Reisepass des Verursachers bzw. Diebstahlanzeige der Polizei
- evtl. eine Bestätigung des Fahrzeughalters (siehe oben)
- bei Unternehmen bzw. Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vereinsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
Bei zulassungsfreien, nicht kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
- Personalausweis / Reisepass des Verursachers bzw. Diebstahlanzeige der Polizei
- evtl. eine Bestätigung des Fahrzeughalters (siehe oben)
- Bestätigung der Verkehrssicherheit (formlos) von einer fachkundigen Stelle (Kfz-Werkstatt oder Sachverständiger) inkl. Beschreibung des Fahrzeugs (Hersteller, Fahrgestellnummer)
- Nachweis des Eigentums (z. B. Kaufvertrag oder Rechnung, jeweils im Original)
- Vollgutachten einer Prüfstelle, wenn der Hersteller nicht mehr existiert
Taucht die verlorene Betriebserlaubnis wieder auf, müssen Sie dies im Übrigen sofort der Zulassungsstelle mitteilen.
Den Fahrzeughersteller ermitteln
Der Hersteller lässt sich häufig über die Felgen eines Fahrzeugs ermitteln. Ist der Name nicht lesbar, kann die Identifikation eventuell anhand einer fünfstelligen Nummer auf der Felge erfolgen. Mit dieser Nummer können Sie Informationen über den Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt einholen. Sie haben dann die Möglichkeit, eine Ersatz-Betriebserlaubnis direkt beim Hersteller anzufordern. Existiert dieser nicht mehr, ist (wie oben erwähnt) ein Vollgutachten einer Prüfstelle erforderlich, aufgrund dessen dann eine Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde ausgestellt wird.