Auto kaufen von privat - der große Ratgeber

Gebrauchtwagen bei einem Autokauf Wer ein Auto von privat kaufen möchte, kann gegenüber vergleichbaren Händlerangeboten viel Geld sparen. Allerdings birgt der Privatkauf auch mehr Risiken, als dies beim Erwerb über seriöse Händler der Fall ist. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die besten Angebote finden, was bei einer Besichtigung und Probefahrt zu beachten ist und wie Sie rechtliche Nachteile vermeiden.

Kurz: Dieser Artikel beleuchtet alle Aspekte, die Sie bei dem Privatkauf eines Fahrzeugs berücksichtigen sollten.

 Bonus: Für eine Schnellübersicht sind die wichtigsten Informationen in unserer >>Checkliste zum Autokauf von privat aufgeführt. Sie können diese auch ausdrucken und zur Fahrzeugbesichtigung mitnehmen.

Die vier Phasen des Gebrauchtwagenkaufs von privat

Der private Autokauf besteht aus mehreren Schritten, die sich wie folgt skizzieren lassen:

  • Phase 1: Vorbereitung (Anforderungen festlegen, Recherche, Preisvergleiche etc.)
  • Phase 2: Begutachtung und Probefahrt
  • Phase 3: Abschluss des Kaufvertrags, Zahlung, Übergabe
  • Phase 4: Zulassung, Versicherung, mögliche Reparaturen

In jeder Phase sind bestimmte Punkte zu beachten, welche wir Ihnen im Folgenden detailliert erklären.

Phase 1: Vorbereitung: Anforderungen festlegen

Am Anfang stehen Ihre Anforderungen und Vorstellungen zum Autokauf. Wenn Sie sich dazu entschieden haben, ein Auto von privat zu kaufen, müssen Sie natürlich zunächst passende Angebote finden. Damit Sie überhaupt gezielt suchen können, sollten Sie Ihre Anforderungen bereits im Vorfeld definieren.

Stellen Sie sich hierbei insbesondere folgende Fragen:

  • Welche Fahrzeuggröße möchten Sie haben (z. B. Kleinwagen, Kombi, Van)?
  • Was darf das Auto maximal kosten?
  • Welches Alter und welche Laufleistung sind für Sie akzeptabel?
  • Welcher Antrieb soll es sein: Benziner, Diesel, E-Auto oder Hybrid?

Von speziellen Fällen abgesehen, sollten Sie nach Gebrauchtwagen suchen, die maximal zehn Jahre alt sind und weniger als 150.000 Kilometer Laufleistung zurückgelegt haben. Was die Kosten betrifft, so sollten Sie nicht nur die Anschaffung, sondern auch die zukünftigen Fixkosten betrachten. Hierzu zählen insbesondere die Kfz-Versicherung, die Kfz-Steuer, Wartungen, Reparaturen und die Betriebskosten (Verbrauch beachten).

Gerade in Zeiten drohender Dieselfahrverbote in deutschen Innenstädten, sollte außerdem die Antriebsart Beachtung finden. Es kann durchaus sein, dass Sie selbst mit einem relativ jungen Diesel bald nicht mehr in bestimmte Gebiete einfahren dürfen. Die „herkömmliche“ Alternative hierzu sind Benziner.

Teilweise finden sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt auch erste Elektro- und Hybridfahrzeuge. Hierbei sollten Sie die entscheidende Schwachstelle von E-Autos kennen: den Akku. Die Leistungsfähigkeit der Stromspeicher verringert sich von Jahr zu Jahr. Besonders rapide geht dieser „Verfall“ nach etwa acht Jahren Nutzungsdauer vonstatten. Ist der Akku dann komplett defekt, bedeutet das für E-Autos faktisch einen wirtschaftlichen Totalschaden. Dies ist auch der Grund dafür, dass Akkus häufig im Mietmodell angeboten werden. Inwiefern dies beim Privatkauf möglich ist, müssen Sie im Einzelfall klären.

So recherchieren Sie richtig

Haben Sie Ihre Rahmenbedingungen festgelegt, kann die Suche nach einem günstigen Gebrauchtwagen beginnen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Sehr komfortabel ist die Recherche über einschlägige Autoplattformen im Internet. Sie ermöglichen die Eingabe Ihrer zuvor definierten Anforderungen und bieten außerdem die Möglichkeit, Privatangebote gezielt herauszufiltern. Auf diese Weise lässt sich die große Auswahl sehr gut einschränken.

Beachten Sie: Nicht jede vermeintlich private Anzeige stammt auch tatsächlich von einer Privatperson. Fragt Sie der Gesprächspartner beispielsweise bei einem Anruf, für welches Auto Sie sich interessieren, so haben Sie es vermutlich mit einem Händler zu tun. Rote Nummernschilder auf Fotos sind ebenfalls ein Indiz für einen Händler. Auch bei ungewöhnlich preisgünstigen Angeboten sollten Sie hellhörig werden. Hier könnte ein Lockvogelangebot oder eine Betrugsmasche dahinterstecken.

Neben Internetportalen können Sie außerdem in Zeitungsanzeigen oder privaten Kleinanzeigen (online und offline) auf interessante Angebote stoßen. Der Nachteil ist hier jedoch, dass meist nur wenige Angaben und Fotos vorhanden sind.

Welche Beschreibungen in Anzeigen sind als positiv zu bewerten?

  • Fahrzeug ist „scheckheftgepflegt“ (alle Service-Intervalle wurden eingehalten)
  • Fahrzeug ist unfallfrei (oder Schäden werden explizit genannt)
  • Die Anzahl der Vorbesitzer ist möglichst gering (optimal: 1. Hand)
  • Detaillierte Fotos vom Zustand sind vorhanden (auch von eventuellen Schäden)
  • Das Fahrzeug weist in Relation zum Alter nur eine geringe Laufleistung auf

Zuletzt gilt es noch, herauszufinden, ob der angebotene Preis angemessen ist. Hier können Sie einerseits ähnliche Angebote für einen Vergleich heranziehen, oder aber den Gebrauchtwagenwert über das Online-Angebot von DAT kostenlos ermitteln.

Tipp: In den Sommermonaten Juni bis August können Sie Gebrauchtwagen oft besonders günstig kaufen. Dies liegt an der geringen Nachfrage, welche während der Urlaubszeit vorherrscht. Nach den Sommerferien ziehen die Preise dann wieder an. Am teuersten sind Gebrauchtwagen im Oktober, weil sich viele Autofahrer im Herbst noch ein Winterfahrzeug anschaffen möchten.

Phase 2: Begutachtung und Probefahrt

Startpunkt einer Straße – der Weg zum Autokauf von privatHaben Sie ein passendes Fahrzeug gefunden? Auch der Anbieter wirkt seriös? So sollten Sie in jedem Fall einen Besichtigungstermin vereinbaren, um das Fahrzeug begutachten zu können.

Wählen Sie hierfür einen Zeitpunkt, an dem Tageslicht vorherrscht. Im Optimalfall findet die Besichtigung außerdem an der Wohnanschrift des Verkäufers statt. So können Sie gleich herausfinden, ob der Besitzer unter seiner echten Identität auftritt. Nehmen Sie außerdem die Angaben aus der Anzeige mit, um sie vor Ort mit dem Fahrzeug vergleichen zu können. Empfehlenswert ist es darüber hinaus, sich von einer fachkundigen Person begleiten zu lassen.

Um mehr Sicherheit zu erlangen, fragen Sie den Verkäufer, aus welchem Grund er das Fahrzeug verkauft, welche Mängel ihm bekannt sind und ob es Unfallschäden gibt. Erkundigen Sie sich zusätzlich, ob technische Änderungen vorgenommen oder Teile ausgetauscht wurden. Lassen Sie sich das Serviceheft und den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung zeigen. Bei technischen Veränderungen muss zudem eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. ein TÜV-Gutachten vorliegen. Auch bedeutsame Reparaturen sollten anhand von Werkstattrechnungen nachweisbar sein. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt Aufschluss über die Anzahl der Vorbesitzer.

Fahrzeug begutachten: Diese Punkte sollten Sie kontrollieren

Nach einem kurzen Gespräch und der Sichtung wichtiger Unterlagen, sollte Ihnen der Verkäufer die Gelegenheit geben, sich das Fahrzeug in Ruhe anzusehen. Lassen Sie sich hierbei nicht von einem offensichtlich gut gepflegten, auf Hochglanz polierten Fahrzeug blenden. Dieser Zustand kann dank professioneller Aufbereitung sehr günstig hergestellt werden und täuscht oft über Mängel hinweg.

Begutachten Sie das Fahrzeug zunächst von außen. Legen Sie Ihr Augenmerk hierbei auf Rost, Lackschäden, Dellen und Schrammen an der Karosserie. Die Glasflächen sollten möglichst keine Steinschläge aufweisen. Werfen Sie zudem einen Blick auf die Bremsbeläge und die Bremsscheiben. Flugrost ist hier kein Problem, allerdings dürfen die Scheiben beispielsweise keine Riefen haben.

Sehen Sie sich das Auto von unten an: Treten Flüssigkeiten oder Öl aus? Ist der Auspuff verrostet oder hat er gar Löcher? Öffnen Sie darüber hinaus die Motorhaube für eine kurze Sichtprüfung. Auch hier sollten Sie auf Rost sowie auf austretende Flüssigkeiten achten und den Füllstand von Kühlwasser, Bremsflüssigkeit und Öl kontrollieren. Außerdem sollte der Zahnriemen nicht spröde oder rissig sein. Prüfen Sie noch sämtliche Türen und den Kofferraumdeckel sowie die komplette Beleuchtungseinrichtung auf Funktion.

Zuletzt folgt der Innenraum. Bemerken Sie hier einen muffigen Geruch, so deutet dies auf Feuchtigkeit hin. Sehen Sie sich die Polster und Fußräume genau an. Danach sollte die Elektronik aktiviert und getestet werden (Lüftung, Radio, Scheibenwischer, Schiebedach, Fensterheber etc.). Zudem müssen die Armaturen intakt und gut lesbar sein.

Autokauf von privat nur mit Probefahrt

Kein Autokauf von Privat ohne Probefahrt! Diese Faustregel müssen Sie in jedem Fall berücksichtigen. Jeder seriöse Verkäufer sollte Ihnen ermöglichen, das Auto ausreichend lange zu testen. Eine Runde um den Block genügt nicht, um mögliche Mängel zu identifizieren. Hierfür ist eine längere Fahrt erforderlich, die auch über Landstraßen und die Autobahn führt.

Nicht vergessen: Das Fahrzeug muss über gültige Kennzeichenschilder verfügen (zugelassen sein), TÜV haben und versichert sein.

Was die Kfz-Versicherung betrifft, so sollten Sie folgende Punkte vor der Probefahrt schriftlich regeln:

  • Wer übernimmt im Schadensfall die Selbstbeteiligung?
  • Wie wird bei einer Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse verfahren?
  • Wie wird bei Bußgeldern verfahren?

Führen Sie unbedingt einen Kaltstart durch und beobachten Sie, ob das Auto problemlos anspringt. Während der Fahrt achten Sie auf folgende Faktoren: 

Funktion der Schaltung

Gänge sollten leicht einzulegen sein (auch beim Überspringen von Gängen)

Funktion der Kupplung

Handbremse ziehen, Kupplung im 2. Gang kommen lassen, Motor sollte abgewürgt werden; läuft der Motor weiter, ist bald eine neue Kupplung fällig

Spur prüfen

Auf gerader Straße (mit möglichst wenig Verkehr) das Lenkrad loslassen; Auto muss geradeaus fahren, andernfalls ist die Spur verstellt (möglicherweise sogar durch einen Unfallschaden)

Funktion der Bremsen

Auf trockener, gerader Strecke testen; Fahrzeug sollte nicht nach links oder rechts ziehen; außerdem Vollbremsung auf einem ebenen Feldweg bei 30 km/h durchführen (ABS-Test)

Bei niedriger Drehzahl fahren

Auf Brummen oder Klappern achten

Funktion der Kühlung

Hohe Drehzahl auf der Autobahn über längere Zeit; Kühlwassertemperatur darf nicht in den roten Bereich steigen

Funktion des Lenkgetriebes

Enge Kurven am Lenkanschlag fahren; es sollten keine knackenden oder mahlenden Geräusche zu vernehmen sein

Bei Bedarf

Testen Sie, ob das Fahrzeug in Ihre (Tief-)Garage passt

Nach Ende der Probefahrt 

Nochmals einen Blick in den Motorraum werfen, es dürfen keine Flüssigkeiten ausgelaufen sein

Am besten lassen Sie alle Auffälligkeiten während der Probefahrt durch eine zweite Person notieren. Besprechen Sie die Mängel mit dem Verkäufer und versuchen Sie, eine Klärung herbeizuführen. Ein seriöser Verkäufer sollte stets daran interessiert sein, alle ihm bekannten Mängel zu nennen. Treffen Sie keinesfalls eine übereilte Entscheidung, sondern werten Sie Ihre Ergebnisse in Ruhe aus. Erbitten Sie sich ruhig einen Tag Bedenkzeit. Werden Sie unter Druck gesetzt, sollten Sie von dem Angebot Abstand nehmen.

Wann ist ein Check durch unabhängige Stellen sinnvoll?

Bremsscheiben sollten frei von Rost seinWenn Sie sich unsicher sind, was die Qualität des Gebrauchtwagens betrifft, so bietet sich ein Check durch eine neutrale Stelle an. Hierzu zählen TÜV, Dekra, ADAC, Kfz-Sachverständige und (freie) Werkstätten. Die Preise für eine professionelle Begutachtung liegen im Bereich von 60 bis ca. 150 Euro.

Was zunächst nach viel Geld klingt, kann sich jedoch rechnen. Einerseits können Sie sicher sein, keine gravierenden Mängel oder Unfallschäden zu übersehen, andererseits werden häufig auch kleine Mängel wie Dellen entdeckt, die Ihnen einen Verhandlungsspielraum von mehreren Hundert Euro eröffnen können.

Phase 3: Kaufvertrag, Zahlung und Fahrzeugübergabe

Kaufen Sie niemals einen Gebrauchtwagen, ohne hierbei einen Kaufvertrag abzuschließen. Ein Vertrag schützt Sie vor rechtlichen Nachteilen und belegt außerdem, dass das Fahrzeug rechtmäßig seinen Besitzer gewechselt hat.

Wenn Sie den Kaufvertrag prüfen, achten Sie darauf, dass folgende Bestandteile enthalten sind:

  • Vollständige Angaben zu Verkäufer und Käufer (inkl. Nr. des Personalausweises)
  • Genaue Angaben zum Fahrzeug (inkl. Kilometerstand, Fahrgestellnummer)
  • Vereinbarter Kaufpreis
  • Nennung sämtlicher bekannter Unfallschäden und Beschädigungen
  • Bestätigung, dass das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers ist
  • Ggf. mitverkauftes Zubehör
  • Modalitäten zur Ummeldung (sofern das Fahrzeug nicht abgemeldet ist)
  • Übergebene Unterlagen und Gegenstände mit Empfangsbestätigung
  • Bestätigung der Zahlung
  • Umgang mit Mängeln (in der Regel: „Verkauft wie besichtigt“, Ausschluss der Sachmängelhaftung)
  • Sonstige, mündlich getroffene Vereinbarungen
  • Ort, Datum und Unterschrift der Parteien

Vorkasse sollten Sie nicht leisten, da dieses Vorgehen hohe Risiken birgt. Beim Autokauf von Privat ist daher Barzahlung üblich, wobei einige Verkäufer das Geld gerne direkt auf ihr Bankkonto einzahlen möchten, um Falschgeld auszuschließen. Diese Möglichkeit sollten Sie dem Verkäufer auch einräumen. Im Gegenzug zur Zahlung erhalten Sie folgende Gegenstände und Unterlagen:

  • Das Fahrzeug selbst
  • Mitverkauftes Zubehör
  • Sämtliche Fahrzeugschlüssel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Fahrzeughandbuch
  • Wartungsheft
  • COC-Papiere
  • Ggf. ABEs oder Gutachten für Anbauten oder technische Änderungen

Phase 4: Nach dem Autokauf: Zulassung, Versicherung und Co.

Nach dem Gebrauchtwagenkauf können Sie nicht direkt vom Hof fahren, es sei denn, das Fahrzeug ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet. In diesem Fall sollte Sie Ihr erster Gang zur Kfz-Zulassungsstelle führen, wo Sie das Fahrzeug auf sich ummelden. Hierzu benötigen Sie die vollständigen Unterlagen (siehe vorheriger Abschnitt) und außerdem eine Bestätigung Ihrer Kfz-Versicherung (eVB-Nummer).

Haben Sie das Fahrzeug im abgemeldeten Zustand übernommen, so darf das Fahrzeug nicht bewegt werden, bis Sie Ihre neuen Kennzeichenschilder angebracht haben. Bei Bedarf sollten Sie außerdem eine Werkstatt aufsuchen, um notwendige Reparaturen vornehmen zu lassen. Ansonsten gilt: Gewöhnen Sie sich in Ruhe an das neue Auto. Fahren Sie nicht direkt hohe Geschwindigkeiten oder weite Strecken, wenn Sie sich noch nicht mit dem Handling vertraut gemacht haben.

Rechtliche Aspekte beim Gebrauchtwagenkauf von privat

Paragraph – Achtung bei Formulierungen im KaufvertragVon privat können Sie zwar einen Gebrauchtwagen günstig kaufen, Sie müssen jedoch wissen, dass hierbei einzelne rechtliche Nachteile bestehen. So dürfen private Verkäufer - anders als gewerbliche Händler - die Sachmängelhaftung vertraglich ausschließen. Die gesetzliche Sachmängelhaftung besagt, dass ein Händler bis zu einem Jahr nach Kaufdatum für sämtliche Mängel haftet, die das Fahrzeug bereits zum Kaufzeitpunkt hatte.

Ein Privatverkäufer wird in der Regel den Passus „Ausschluss der Sachmängelhaftung“ im Vertrag aufnehmen, wodurch er für Mängel nicht mehr haftbar gemacht werden kann. Dies ist rechtmäßig und auch nachvollziehbar. Für alle sonstigen Dinge, die der Verkäufer im Vertrag garantiert, muss er jedoch auch einstehen. Dies betrifft beispielsweise den angegebenen Kilometerstand.

Üblich ist außerdem die Formulierung „Gekauft wie gesehen“ oder „Gekauft wie besichtigt“. Diese ist, anders als zu vermuten, eher für den Verkäufer nachteilig. Ist dieser Passus Vertragsbestandteil, so ist die Haftung nur für solche Mängel ausgeschlossen, die für den Käufer als Laien erkennbar waren. Für alles andere muss der Verkäufer haften - auch dann, wenn er den Mangel nicht einmal selbst kannte.

Unabhängig vom Kaufvertrag, darf der Verkäufer schwerwiegende Mängel und Unfallschäden niemals verschweigen, sofern sie ihm bekannt sind. Alles andere wird rechtlich als Betrug gewertet. Abgesehen davon hat der Käufer bei schweren Mängeln stets das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Vorsicht: Manche Händler treten bewusst als private Verkäufer auf, um die Sachmängelhaftung ausschließen zu können oder Steuern zu umgehen.

Dieses Vorgehen ist strafbar und zieht zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Käufer selbst muss jedoch keine Strafe befürchten, außer er wusste von dem Betrug.