Kfz-Versicherung: Welche ist die richtige für mich?
Inhalt
Welche Art von Kfz-Versicherung ist sinnvoll für Sie? Wie finden Sie die passende Kfz-Versicherung? Wie funktioniert die Kündigung und der Wechsel? Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Kfz-Versicherung haben wir hier für Sie gesammelt:
Kfz-Versicherung: Die wichtigsten FAQ
Was ist eine Kfz-Versicherung?
Unter dem Begriff Kfz-Versicherung fasst man die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zusammen. Sie springen ein, wenn Sie einen fremd- oder selbstverschuldeten Unfall erleiden, damit neben den Sachschäden auch Personen- und Vermögensschäden reguliert werden. Da die Schäden infolge eines Unfalls häufig eklatant hoch sind – besonders wenn Personen geschädigt wurden –, könnte ein Schaden schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Damit der Geschädigte nicht auf seinen Kosten sitzenbleibt, wurde die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich verankert.
Wann brauche ich eine Kfz-Versicherung?
Sie brauchen immer dann eine Kfz-Versicherung, wenn Sie ein Kraftfahrzeug zulassen und fahren möchten. Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, dürfen Sie kein Auto oder Motorrad ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fahren. Wer ohne Versicherungsschutz fährt, riskiert, dass er entstandene Schäden aus eigener Tasche bezahlen muss. Wer erwischt wird, wird bestraft – denn es handelt sich um eine Straftat. Das Spektrum reicht von einfachen Geldstrafen über Fahrverbote bis hin zur Freiheitsstrafe, falls Personen gefährdet oder ein Unfall verursacht wurde.
Welche Kfz-Versicherung brauche ich?
Welche Kfz-Versicherung Sie brauchen, hängt vom Alter Ihres Fahrzeugs und Ihren finanziellen Rücklagen ab. Die Haftpflichtversicherung ist ohnehin verpflichtend. Für neue Fahrzeuge in den ersten drei bis fünf Jahren empfiehlt sich zusätzlich die Vollkasko. Danach ist ein Wechsel in die Teilkasko empfehlenswert. Bei älteren Fahrzeugen können Sie sich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung beschränken.
Wie finde ich eine neue Kfz-Versicherung?
Die einfachste Möglichkeit, einen neuen Versicherer zu finden, ist der Kfz-Versicherungs-Vergleich: Sie geben Daten zu Ihrem Fahrzeug, Ihrer Person, dem Fahrerkreis und weitere Informationen ein, und der Kfz-Versicherungs-Rechner ermittelt automatisch aus Tausenden Tarifen, welches Angebot das günstigste ist. So erfahren Sie innerhalb weniger Minuten, welcher Versicherer Ihnen den besten Tarif offeriert. Sie können sogar online den Wechselantrag stellen.
Möchten Sie die Kfz-Versicherung wechseln, prüfen Sie zunächst, zu welchem Termin Sie überhaupt wechseln können. Die meisten Verträge enden zum 31. Dezember, aber auch unterjährige Beendigungszeitpunkte sind möglich. Achten Sie außerdem auf diese Aspekte:
- Damit der Vergleich der Kfz-Versicherungen aussagekräftig ist, verwenden Sie für den Rechner dieselben Angaben, die Sie bei Ihrem Erstversicherer gemacht haben (z. B. Fahrerkreis, Fahrzeug).
- Kündigen Sie Ihren Altvertrag idealerweise erst dann, wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen haben.
- Prüfen Sie, ob Ihre Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel der Kfz-Versicherung gleich bleibt oder ob Sie Sondereinstufungen oder einen Rabattschutz haben, die nicht übernommen werden können.
- Verhandeln Sie auch mit Ihrem bestehenden Anbieter noch einmal, sobald Ihnen ein günstigeres Angebot vorliegt – vielleicht lässt er sich auf eine vorteilhaftere Sondereinstufung ein.
- Prüfen Sie, welche Leistungen Sie in der Kfz-Versicherung tatsächlich brauchen – unnötige Tarifmerkmale verteuern den Beitrag.
- Prüfen Sie, ob Ihnen ein alternatives Versicherungskonzept helfen kann, bei der Kfz-Versicherung zu sparen (z. B. Anmeldung des ersten Autos für den Fahranfänger auf die Eltern, Partnerregelung, Zweitwagenregelung oder Saisonkennzeichen).
- Wenn Sie die alte Kfz-Versicherung kündigen, achten Sie darauf, alle Formvorschriften einzuhalten, damit die Kündigung wirksam wird.
Wie spare ich bei meiner Kfz-Versicherung?
Möchten Sie Beiträge zur Kfz-Versicherung sparen, können Sie an verschiedenen Punkten ansetzen, zum Beispiel:
- Tarife regelmäßig vergleichen
- Versicherungsumfang und Zusatzoptionen auf unnötige Leistungen checken
- von Voll- auf Teilkasko oder von Teilkasko auf Haftpflichtversicherung wechseln
- Selbstbeteiligung erhöhen
- zusätzliche Rabatte nutzen (z. B. Rabatte für Alleinfahrer, Garagen-Stellplatz oder bestimmte Berufsgruppen)
- kleine Schäden nicht melden, sondern selbst tragen
- Saisonkennzeichen nutzen
- jährliche Zahlweise wählen
- Jahresfahrleistung realistisch einschätzen
- Fahrzeug mit niedriger Typklasse wählen
- Telematik-Tarife nutzen
Kf-Versicherung: Allgemeine FAQ
Was deckt eine Kfz-Versicherung ab?
Wenn man von einer Kfz-Versicherung spricht, ist damit die Kfz-Haftpflichtversicherung gemeint, die den Halter eines Wagens vor den finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls schützt. Dabei kommen diese Arten von Schäden infrage:
- Personenschäden: Alle Schäden, die am Unfall beteiligte Personen betreffen, zum Beispiel Behandlungskosten, Invaliditätsrente oder Schmerzensgeld.
- Sachschäden: Schäden, die durch den Unfall an Gegenständen entstanden sind, vorrangig die Beschädigungen an den beteiligten Fahrzeugen, aber auch an Gebäuden, Bäumen oder öffentlichem Eigentum.
- Vermögensschäden: Finanzielle Schäden, die durch den Unfall ausgelöst worden sind, beispielsweise ein Verdienstausfall infolge einer erforderlichen Behandlung.
Fährt der Fahrer unter Alkoholeinfluss oder ohne Fahrerlaubnis oder ist der TÜV des Fahrzeugs abgelaufen, leistet die Kfz-Versicherung zwar zunächst an den Geschädigten, holt sich das Geld allerdings in Form eines Regresses später vom Versicherungsnehmer zurück.
Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es mit der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung weitere Arten von Kfz-Versicherungen. Mit ihnen können Sie Ihr Fahrzeug gegen Schäden durch äußere Einflüsse (z. B. Sturmschaden oder Marderbiss) oder auch Ihren Schaden am eigenen Auto bei einem Unfall versichern.
Muss ich eine Kfz-Versicherung abschließen? Worauf muss ich achten?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz für den Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtend. Die Versicherung muss den Halter, den Eigentümer und den Fahrer absichern und die mindestens geforderten Deckungssummen erreichen. Wichtig: Für den Abschluss der Versicherung ist der Halter verantwortlich, nicht der Eigentümer. Dies ist beispielsweise dann relevant, wenn ein Fahrzeug nur geleast wird (Eigentümer = Leasinggesellschaft, Halter = Leasingnehmer).
Verpflichtend ist allerdings nur der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung – die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind optionale Zusatzbausteine, mit denen der Fahrzeughalter seinen Versicherungsschutz erhöhen kann, aber nicht muss.
Welche Arten der Kfz-Versicherung gibt es?
Es gibt verschiedene Arten der Kfz-Versicherung:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt den Schaden ab, der Ihrem Unfallgegner entstanden ist, jeweils beschränkt auf die vereinbarte Deckungssumme. Schäden am eigenen Fahrzeug sind hingegen nicht abgedeckt.
- Kfz-Teilkaskoversicherung: Die Teilkasko deckt jene Schäden ab, die Ihrem Fahrzeug durch äußere Einflüsse zugefügt werden (z. B. Marderbiss).
- Kfz-Vollkaskoversicherung: Die Vollkasko springt für Ihren eigenen Schaden bei einem selbstverschuldeten Unfall ein und gleicht somit den Teil aus, der bei der Haftpflichtversicherung ausgenommen ist.
Warum ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht?
Mit einem Verkehrsunfall gehen häufig enorme Schäden einher. Insbesondere, wenn Personenschäden vorliegen, die hohe Behandlungskosten nach sich ziehen, kommt der Unfallverursacher als Vollhafter schnell an die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit. Um zu vermeiden, dass der Unfallverursacher durch den Unfall zahlungsunfähig wird oder das Opfer auf den Kosten sitzenbleibt, hat der Gesetzgeber die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeführt. So ist sichergestellt, dass der Geschädigte keinen finanziellen Schaden davonträgt und – sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt – der Unfallverursacher nicht mit seinem gesamten Vermögen haften muss.
Was leisten die Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung?
Mit einer Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug:
Leistungen Teilkaskoversicherung |
Leistungen Vollkaskoversicherung |
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Woher weiß ich, ob ich eine Teilkasko- oder eine Vollkasko-Versicherung brauche?
Ob sich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug rechnet, hängt einerseits von dessen Alter, andererseits aber auch vom verbleibenden Fahrzeugwert ab. Als Faustformel können Sie sich merken, dass sich die Kfz-Vollkaskoversicherung für neue Fahrzeuge in den ersten drei bis fünf Jahren lohnt, denn dann ist der Wert des Fahrzeugs am höchsten. Danach ist es häufig sinnvoller, in die Teilkasko zu wechseln. Hat das Fahrzeug nur noch einen geringen Restwert, können Sie sich sogar die Teilkasko ersparen, weil Ihnen im Schadensfall ohnehin nur der Zeitwert des Fahrzeugs erstattet wird.
Für ein Leasingfahrzeug sollten Sie immer eine Vollkaskoversicherung abschließen, am besten mit GAP-Abdeckung, die die Differenz zwischen dem noch an die Leasinggesellschaft zu zahlenden Betrag und dem Zeitwert des Fahrzeugs ausgleicht. Oftmals wird dies vom Leasinggeber sogar vertraglich gefordert.
Tipp: Stehen Sie an der Schwelle, an der Sie von der Vollkasko- in die Teilkaskoversicherung wechseln wollen, sollten Sie genau vergleichen. Da die Vollkaskoversicherung durch schadenfreie Jahre immer günstiger wird, kann es passieren, dass sie sogar günstiger ist als die Teilkasko-Variante. Ein Kfz-Versicherungs-Vergleich ist hier unerlässlich.
Wie lange ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?
Die Vollkaskoversicherung ist solange sinnvoll, wie das Fahrzeug noch einen recht hohen Wert hat. Je nach Modell und Hersteller ist dies etwa in den ersten drei bis fünf Jahren der Fall. Danach sollten Sie einen Wechsel zur Teilkasko erwägen.
Wie hoch sind die Deckungssummen der Versicherungsarten?
Der Gesetzgeber schreibt diese Mindestdeckungssummen vor (§ 4 PflVG):
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- Eine Million Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden
Betrachtet man jedoch die Folgen eines Verkehrsunfalls mit mehreren Fahrzeugen, bei denen mehrere Personen schwer verletzt werden, wird schnell klar, dass 7,5 Millionen Euro für Personenschäden nicht ansatzweise ausreichen, um alle Kosten zu decken.
Es macht deshalb Sinn, zu einer Kfz-Versicherung zu wechseln, die deutlich höhere Deckungssummen ermöglicht. Empfehlenswert ist ein Tarif, der für Sach- und Vermögensschäden 50 bis 100 Millionen Euro ausgleicht. Im Hinblick auf die Personenschäden sollte möglichst keine maximale Gesamtsumme vorgesehen sein, sondern stattdessen ein Ausgleich von 8 bis 10 Millionen Euro je geschädigter Person.
Tipp: Manche Versicherer bieten die Möglichkeit, die Deckungssummen zusätzlich zu einem Standardtarif individuell zu erhöhen. Vergleichen Sie im Vorfeld genau, ob sich dies lohnt, denn sehr häufig ist ein Standardtarif, der von vornherein entsprechend höhere Deckungssummen vorsieht, günstiger als solche "Baustein-Versicherungen".
Übrigens: Im Hinblick auf Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung gibt es keine Unterscheidung bei den Deckungssummen. Sie erweitern nämlich nicht die Höhe der Leistung, sondern die Art der Leistung (z. B. Erweiterung um Wildunfälle oder selbstverschuldete Unfälle).
Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) gibt es seit 2008. Sie ermöglicht es den Kfz-Versicherern, die Bestätigung über die abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung an die Zulassungsbehörde zu übermitteln. Die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt die frühere Doppelkarte, die bei der Fahrzeugzulassung vorgelegt werden musste. Heute muss man bei der Zulassungsstelle nur noch die eVB-Nummer vorlegen, die Sie sich in eiligen Fällen sogar einfach telefonisch von Ihrem Versicherer durchgeben lassen können. Alternativ erhalten Sie sie per E-Mail, SMS oder mit der Post.
Die eVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen (Ziffern und Großbuchstaben). Die ersten zwei Zeichen geben einen Hinweis auf den Versicherer. Die restlichen fünf Zeichen enthalten einen zufällig generierten, eindeutigen Code. Anhand der eVB-Nummer kann die Straßenverkehrsbehörde die erforderlichen Daten über die Haftpflichtversicherung mit dem Versicherer austauschen.
Sie benötigen die elektronische Versicherungsbestätigung nicht nur, wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen, sondern auch
- bei der Wiederzulassung eines aktuell stillgelegten Fahrzeugs,
- bei der Ummeldung auf einen anderen Halter,
- bei einem Fahrzeugwechsel,
- für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen,
- bei einem Wohnortwechsel oder
- bei der Eintragung von technischen Änderungen.
Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag bzw. von welchen Faktoren hängt dieser ab?
Wie hoch der Versicherungsbeitrag zur Kfz-Versicherung konkret ausfällt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab:
- Kilometerleistung pro Jahr: Je mehr Kilometer Sie jährlich zurücklegen, desto höher ist auch Ihr Risiko, einen Unfall zu erleiden. Deshalb steigt der Versicherungsbeitrag mit zunehmender Laufleistung.
- Typklasse des Fahrzeugs: In der Typklasse spiegelt sich wider, wie viele Unfälle durchschnittlich bei diesem Fahrzeugmodell passieren. Häufigere Schäden bei einer Fahrzeugart führen zu höheren Versicherungsprämien.
- Fahrzeugalter beim Kauf: Statistisch gesehen passieren bei älteren Gebrauchtwagen mehr Schäden als bei Neuwagen oder jungen Gebrauchten – Oldtimer bleiben bei dieser Betrachtung außen vor. Deshalb sind die Versicherungsprämien für Neuwagen geringer als bei älteren Gebrauchtautos.
- Nutzerkreis: Schränkt der Versicherungsnehmer den Kreis der Personen ein, die das Fahrzeug fahren dürfen, führt dies meist zu einem geringeren Versicherungsbeitrag. Am teuersten ist es, den Fahrerkreis komplett offenzuhalten.
- Alter der Fahrer: Jüngere Fahrer und Fahranfänger bringen erfahrungsgemäß ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich. Deshalb steigt mit jungen Fahrern der Versicherungsbeitrag. Dasselbe gilt übrigens auch für ältere Fahrer: Je nach Versicherer gilt der Alterszuschlag bereits ab 65 Jahren.
- Tarifgruppe: Statistisch gesehen verursachen beispielsweise Landwirte oder im öffentlichen Dienst beschäftigte Autofahrer weniger Unfälle und dürfen deshalb aufgrund ihrer Tarifgruppe mit Rabatten im Kfz-Versicherungs-Vergleich rechnen.
- Regionalklasse (Wohnsitz): In der Regionalklasse spiegelt sich im Durchschnitt wider, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls im jeweiligen Bezirk ist. In die Berechnung fließt die Schadenbilanz des Bezirks ein.
- Höhe der Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung ist nur bei der Kaskoversicherung relevant. Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto stärker sinkt die Versicherungsprämie.
- Schadenfreie Jahre: Je mehr Fahrerfahrung ein Autofahrer hat, desto geringer ist das Unfallrisiko. Deshalb sinkt der Versicherungsbeitrag von Jahr zu Jahr, wenn Sie schadenfreie Jahre ansammeln. Melden Sie jedoch einen Versicherungsschaden, werden Sie schlechter eingestuft und die Beiträge steigen.
Die konkrete Höhe der Beiträge zur Kfz-Versicherung vergleichen Sie am besten vor dem Abschluss mit einem Kfz-Versicherungs-Rechner. So sehen Sie auf einen Blick, mit welcher Prämienhöhe Sie rechnen müssen.
Warum gibt es Regionalklassen, und welche habe ich?
Viele Versicherungsschäden treten nicht zufällig, sondern durch regionale Besonderheiten gehäuft auf. Denken Sie nur an eine gefährliche Kreuzung oder eine unübersichtliche Kuppe im Straßenverlauf, an denen überdurchschnittlich viele Unfälle passieren. Die Kfz-Versicherer beziehen deshalb in den Versicherungsbeitrag die Regionalklasse als Faktor ein, um diesem erhöhten Unfallrisiko in der Region Rechnung zu tragen. Das bedeutet: Wohnen Sie in einem Zulassungsbezirk mit einer hohen Anzahl an Verkehrsunfällen und/oder einer hohen durchschnittlichen Schadenhöhe, müssen Sie mit einer höheren Versicherungsprämie in der Kfz-Haftpflichtversicherung rechnen.
Auch in der Kaskoversicherung wird die Regionalklasse berücksichtigt. Hier kommt es allerdings nicht auf die Häufigkeit von Unfällen an, sondern vielmehr auf die Häufigkeit von Sturm-, Hagel- sowie anderen Elementarschäden, die Wahrscheinlichkeit von Diebstählen oder das gehäufte Auftreten von Wildunfällen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheidet man zwölf Regionalklassen. Abweichend hiervon gibt es in der Teilkasko 16 Klassen, in der Vollkasko hingegen nur neun. Zusammenfassend lässt sich sagen: Je niedriger die Einstufung Ihres Wohnorts in der Regionalklasse ist, desto günstiger wird der Beitrag.
Übrigens: Die Regionalklassen können sich auch ändern. Einmal jährlich werden die deutschen Zulassungsbezirke anhand der Schadensbilanz der vergangenen Periode neu eingestuft. Somit ist es möglich, dass die Kfz-Versicherung günstiger wird, während Ihr Vertrag noch läuft.
Welche Regionalklasse Sie haben, hängt schlichtweg davon ab, in welchem Zulassungsbezirk sich Ihr Wohnsitz befindet und Ihr Fahrzeug angemeldet ist. Dies können Sie bei Ihrem Versicherer erfragen.
Welcher Typklasse wird mein Auto zugeordnet?
Die Typklasse funktioniert nach demselben Prinzip wie die Regionalklasse, allerdings nicht bezogen auf eine Region, sondern auf einen bestimmten Fahrzeugtyp. In der Haftpflichtversicherung reicht die Typklasse von 10 bis 25. In der Teilkasko ist erst bei 34 Schluss, in der Vollkasko bei 33.
Häufig sind hochmotorisierte Fahrzeuge höher eingestuft, weil mit zunehmender Leistung nicht nur die Unfallwahrscheinlichkeit, sondern insbesondere auch die Höhe der Schäden zunimmt. Während beispielsweise ein gering motorisierter VW Polo in der Haftpflichtversicherung in Typklasse 11 eingestuft wird, ist ein BMW X6 mit der Typklasse 20 deutlich teurer.
Tipp: Es ist sinnvoll, sich schon vor dem Autokauf mit der Typklasse des gewünschten Fahrzeugmodells zu beschäftigen, denn so lassen sich von vornherein Beiträge sparen.
Was ist die Schadenfreiheitsklasse bzw. was versteht man unter einem Schadenfreiheitsrabatt?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist einer der Faktoren, der die Beitragshöhe beeinflusst. Sie gibt wieder, wie viele Jahre Sie bereits unfallfrei gefahren sind; oder genauer gesagt: wie lange Sie ein Auto versichert haben, ohne einen Schaden zu melden. Mit jedem unfallfreien Jahr, in dem Sie Ihr Fahrzeug für mindestens sechs Monate durchgehend versichert hatten, steigt die SF-Klasse um eine Stufe an.
Dabei gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung unabhängig voneinander eigene SF-Klassen, die sich entsprechend unterschiedlich auswirken können. Relevant wird dies beispielsweise, wenn Sie einen Unfall selbst verursachen und den Haftpflichtschaden zwar von der Versicherung regulieren lassen, aber Ihre eigenen Unfallkosten selbst tragen. Diese Konstellation bewirkt eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung, nicht jedoch in der Vollkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen, weil hier nicht beeinflussbare Faktoren wie Wildschäden oder Sturmschäden versichert sind. Melden Sie auf Ihre Versicherung einen Zweitwagen an, erhält dieser eine neue Einstufung, die vom ersten Fahrzeug abweicht.
Auswirkungen der Schadenfreiheitsklassen auf den Kfz-Versicherungs-Beitrag
Die Schadenfreiheitsklasse bewirkt je nach Einstufung einen mehr oder weniger starken Rabatt auf den Vollbeitrag zur Kfz-Versicherung. Die SF-Klasse 1 entspricht 100 Prozent des Beitrags. Mit jedem weiteren unfallfreien Jahr sinkt der Beitrag, wobei die konkrete Rabattstaffel nicht einheitlich geregelt ist und somit von Versicherer zu Versicherer variiert. Annähernd können Sie von folgenden Werten ausgehen:
SF-Klasse |
Ungefährer Rabatt auf den vollen Versicherungsbeitrag |
SF 1 |
0 Prozent |
SF 2 |
15 Prozent |
SF 3 |
30 Prozent |
SF 4 |
40 Prozent |
SF 5 bis 8 |
45 bis 50 Prozent |
SF 9 bis 15 |
55 bis 60 Prozent |
SF 16 bis 25 |
65 bis 70 Prozent |
ab SF 26 |
75 bis 80 Prozent |
Beispiel: Ihre Kfz-Versicherung kostet 600 Euro pro Jahr. Sie wurden in die Schadenfreiheitsklasse 14 eingestuft und Ihr Versicherer gewährt Ihnen einen Schadenfreiheitsrabatt von 60 Prozent. Sie zahlen somit nur 360 Euro im Jahr.
Bei den meisten Versicherern reichen die Schadenfreiheitsklassen bis zur SF 35. Mittlerweile gibt es aber im Kfz-Versicherungs-Vergleich auch Anbieter, die sogar bis zur SF 50 weitere Rabatte bieten.
Sonderklassen in der Kfz-Versicherung
Während die Schadenfreiheitsklassen ab SF 2 einen Rabatt bewirken, gibt es daneben noch Sonderklassen, die einen Aufschlag auf den normalen Beitrag nach sich ziehen:
SF-Klasse |
Einstufung |
Beitragshöhe (in Bezug auf den Normalbeitrag) |
½ |
Erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs, während Sie bereits mindestens drei Jahre lang einen Führerschein besitzen |
ca. 100 Prozent |
0 |
Fahranfänger, die den Führerschein noch keine drei Jahre besitzen |
> 100 Prozent, je nach Versicherer große Spannbreite sogar bis 260 Prozent |
S |
Rückgestufte Fahrzeuge, bei denen in SF 1 ein Schaden gemeldet wurde |
> 150 Prozent |
M |
Rückgestufte Fahrzeuge mit Schäden
|
> 240 Prozent |
In welche Schadenfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
Haben Sie bereits ein Fahrzeug zugelassen, können Sie Ihre SF-Klasse dem letzten Beitragsbescheid entnehmen. In welche Schadenfreiheitsklasse Sie eingestuft werden, hängt von Ihrer Ausgangssituation ab:
- Sie haben bisher noch keinen Schaden gemeldet.
Ermitteln Sie, wie viele Jahre Sie ein Auto versichert haben, ohne einen Schaden zu melden. Diese Zahl entspricht im Regelfall auch Ihrer Schadenfreiheitsklasse. - Sie hatten bereits einen oder mehrere Unfälle.
Wenn Sie bereits einen Schaden gemeldet haben, können Sie die SF-Klasse nicht mehr selbst ermitteln. Sie werden in Abhängigkeit von der Anzahl der gemeldeten Schäden mehr oder weniger stark herabgestuft. Entnehmen Sie Ihre aktuelle Schadensfreiheitsklasse Ihrem letzten Beitragsbescheid. - Sie sind Fahranfänger.
Besitzen Sie den Führerschein weniger als drei Jahre, werden Sie automatisch in die SF-Klasse 0 eingestuft. - Sie besitzen den Führerschein länger als drei Jahre, melden aber erstmals selbst ein Fahrzeug an.
Als Erstversicherungsnehmer werden Sie in die SF-Klasse ½ eingestuft, die bereits deutlich günstiger als SF 0 ist.
Bekomme ich einen Schadenfreiheitsrabatt?
Ob Sie einen Schadenfreiheitsrabatt erhalten, hängt davon ab, wie lange Sie bereits ein Fahrzeug selbst versichert haben. Sind Sie in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft, zahlen Sie 100 Prozent des Beitrags. Mit jedem weiteren unfallfreien Jahr erhalten Sie einen Schadenfreiheitsrabatt. Mit SF 2 zahlen Sie mitunter schon nur noch circa 85 Prozent des Beitrags und mit SF 3 nur noch etwa 70 Prozent. Je nach Versicherer kommen Sie nach rund 30 bis 35 Jahren auf bis zu 20 Prozent des vollen Beitragssatzes herunter.
Hinweis: Die Klassen SF ½, 0, S und M enthalten keinen Schadenfreiheitsrabatt, sondern entsprechen in der Kfz-Versicherung einem Aufschlag von bis zu 250 Prozent.
In der Kfz-Versicherung ist es möglich, eine Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person zu übertragen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Beachten Sie dafür diese Vorgaben:
- Personenkreis: Bei den meisten Versicherern ist die Übertragung innerhalb der engeren Familie problemlos möglich, also auf eigene Kinder, den Ehepartner oder auch auf die Eltern. Oftmals erstreckt sich der mögliche Personenkreis aber auch auf Personen aus demselben Haushalt, auf den Lebensgefährten, Enkel oder nicht-leibliche Kinder.
- Nutzung des Fahrzeugs: Viele Versicherer setzen voraus, dass die Person, an die die SF-Klasse übertragen werden soll, das Fahrzeug im Vorfeld bereits regelmäßig genutzt hat. Manchmal muss sie sogar als Hauptfahrer eingetragen gewesen sein.
- Beschränkung auf die Fahrpraxis: Es können nur so viele SF-Klassen übertragen werden, wie die Person selbst hätte erwerben können. Es zählen alle Jahre, in denen sie einen Führerschein hatte. Aus diesem Grund lohnt sich die Übertragung für Führerscheinneulinge nicht. Die über die Jahre der Fahrpraxis hinausgehenden SF-Klassen verfallen nämlich einfach.
- Verlust der Rabatte: Übertragen Sie die Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person, geht sie für Sie ebenso wie der Schadenfreiheitsrabatt endgültig verloren. Eine Rückübertragung ist nicht möglich.
- Fristeinhaltung: Nachdem der Vertrag beendet wurde, müssen Sie die Übertragung der SF-Klassen innerhalb von sechs Monaten beantragen. Manche Versicherer gewähren auch eine längere Frist.
- Gewählte Versicherung: Für die Übertragung ist es nicht erforderlich, dass beide Parteien dieselbe Versicherung wählen.
- Rabatt: Übertragen wird nicht der Schadenfreiheitsrabatt, sondern die SF-Klasse. Deshalb kann es passieren, dass Sie trotz gleicher Einstufung bei Ihrer Versicherung einen geringeren Rabatt erhalten.
Da die Rückübertragung ausgeschlossen ist, lohnt sich die Übernahme von Schadenfreiheitsklassen vor allem dann, wenn die abgebende Person das Fahrzeug später nicht mehr benötigt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr Auto fahren möchte oder kann oder wenn der Zweitwagen in der Familie nicht mehr notwendig ist und vom Kind übernommen wird. Nehmen Sie am besten vorab Kontakt mit der betreffenden Versicherung auf und klären Sie ab, in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen die Übertragung möglich ist.
Tipp: Ist ein Familienmitglied verstorben? Dann können Sie innerhalb eines Jahres die frei gewordene SF-Klasse übertragen lassen.
Was passiert mit dem Schadenfreiheitsrabatt nach einer Scheidung?
In Ehen kommt es häufig vor, dass ein Fahrzeug auf den anderen Ehepartner versichert ist, beispielsweise wegen eines günstigeren Beamtentarifs. Wenn die Ehe auseinandergeht, stellt sich die Frage, ob die Schadenfreiheitsklasse auf den Ehepartner übertragen werden kann. Sind sich die Noch-Ehegatten einig, steht einer Übertragung bei den meisten Versicherern nichts entgegen. Ist jedoch der abgebende Ehegatte damit nicht einverstanden, ist der Fall komplizierter gelagert.
Es kommt darauf an, wer das Fahrzeug überwiegend oder vollständig alleine gefahren hat. Hat der Ehegatte, der die Übertragung der SF-Klasse fordert, das Fahrzeug überwiegend alleine genutzt, hat er auch für die Verringerung der SF-Klasse gesorgt und kann somit nach § 1353 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf die Übertragung ableiten. Ein Urteil des Landgerichts Flensburg vom 15. August 2006 (Az. 5 O 64/06) besagt eindeutig: Die Ehefrau darf ihre Schadenfreiheitsklasse nach der Scheidung auf ihren neuen Versicherungsvertrag übertragen lassen, sofern sie das auf ihren Ehemann zugelassene Fahrzeug alleine oder überwiegend alleine genutzt und somit den Schadenfreiheitsrabatt ermöglicht hat.
Wichtig: Diese Regelung gilt nicht, wenn die Schadenfreiheitsklasse bereits vor der Eheschließung sehr niedrig war und die Nutzung durch den Ehegatten keinen weiteren Rabatt ermöglicht hat. Eine zwangsweise Übertragung ist dann nicht möglich.
Was passiert, wenn eine falsche Schadenfreiheitsklasse angegeben wird?
Haben Sie beim Abschluss der Versicherung versehentlich eine falsche Schadenfreiheitsklasse angegeben, hat dies keine Folgen. Die neue Versicherung lässt sich Ihre Angaben vom Vorversicherer bestätigen und korrigiert die Schadenfreiheitsklasse anhand dessen Angaben. Allerdings wird dadurch wahrscheinlich der Beitrag teurer werden, als zunächst nach dem Kfz-Versicherungs-Vergleich angenommen.
Übernimmt der neue Versicherer hingegen die korrekt angegebene Schadenfreiheitsklasse nicht wie gewünscht, kann dies mehrere Ursachen haben. Meist gab es beim Vorversicherer eine Sondereinstufung, mit der Sie bessergestellt waren, als es Ihre schadenfreien Jahre erforderlich gemacht hätten. Solche Sondereinstufungen werden jedoch nicht übernommen, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln. Der Vorversicherer bestätigt lediglich die Anzahl Ihrer unfallfreien Jahre sowie die Anzahl der aufgetretenen Schäden. Aus diesen Informationen berechnet die neue Kfz-Versicherung Ihre Einstufung in die Rabattstaffel. Ein Telefonat mit der Vorversicherung bringt hier Klarheit.
Tipp: Verwenden Sie im Kfz-Versicherungs-Rechner am besten nicht Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse des Vorversicherers. Stattdessen orientieren Sie sich an Ihren schadenfreien Jahren. So erhalten Sie einen belastbaren Kfz-Versicherungs-Vergleich mit realistischen Beiträgen.
Reguliert die Kfz-Versicherung für Sie einen Schaden, kommt es im Nachgang zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Das bedeutet, dass Sie in den folgenden Jahren höhere Beiträge zu zahlen haben – es dauert auch einige Jahre, bis Sie wieder das ursprüngliche Niveau erreichen.
Diese Rückstufung können Sie nur verhindern, indem Sie den Schaden selbst bezahlen. Dafür gibt es zwei Optionen:
- Verzicht auf die Meldung bei der Versicherung: Sie wissen bereits, dass Sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen? Dann melden Sie ihn bei der Versicherung gar nicht erst, so kann er sich nicht auf Ihre SF-Klasse auswirken.
- Schadenfreiheitsklasse zurückkaufen: Wurde der Schaden bereits durch die Versicherung reguliert, können Sie Ihre Einstufung bei vielen Versicherern zurückkaufen. Je nach Versicherung bleiben Ihnen nach dem Unfall sechs bis zwölf Monate Zeit, den Gegenwert des Schadens an die Versicherung zu überweisen. Im Gegenzug behalten Sie Ihre vorherige Schadenfreiheitsklasse.
Ob es sich lohnt, den Schaden selbst zu zahlen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Sie können aber davon ausgehen, dass Sie Haftpflichtschäden bis etwa 1.500 Euro und Vollkaskoschäden bis etwa 1.300 Euro selbst tragen sollten, um Nachteile bei den Versicherungsbeiträgen zu vermeiden.
Tipp: Ob sich der Rückkauf lohnt, erfahren Sie von Ihrem Versicherer. Wenden Sie sich an den Kundenservice. Dieser kann für Sie exakt berechnen, ob es sich im Hinblick auf die kommenden Jahre lohnt, den Schaden selbst zu zahlen. Dies ist übrigens umso wahrscheinlicher, je niedriger Ihre SF-Klasse ist. In hohen Schadenfreiheitsklassen fällt die Rückstufung nicht mehr so heftig ins Gewicht, weil sie oft nur 10 bis 15 Prozentpunkte ausmacht.
Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, geben Sie im Antrag an, welche Personen das Fahrzeug später fahren werden. Indem Sie den Fahrerkreis einschränken, können Sie bei der Kfz-Versicherung kräftig sparen. Möglich sind beispielsweise diese Konstellationen:
- Alleinfahrer: Nur Sie dürfen das Fahrzeug lenken, was einen hohen Rabatt mit sich bringt.
- Partner: Sie und Ihr Partner dürfen das Fahrzeug steuern.
- Eingeschränkter Personenkreis: Sie geben mehrere Personen an, die das Auto fahren dürfen.
- Uneingeschränkter Personenkreis: Bei dieser Variante darf jeder Fahrer ans Steuer – sie ist aber auch am teuersten.
- Nur Personen über 25 Jahren: Der Personenkreis ist an und für sich nicht beschränkt, aber Sie verpflichten sich, keinen Fahrer unter einer bestimmten Altersgrenze fahren zu lassen.
Fährt eine Person, die laut Vertrag nicht versichert ist, bedeutet dies nicht, dass Sie auf einem verursachten Schaden sitzenbleiben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, diesen zu regulieren. Dennoch hat die Angelegenheit Folgen für Sie:
- Sie müssen damit rechnen, dass Sie den Versicherungsbeitrag für den Fahrer nachzahlen müssen, gerechnet ab dem Beginn des Versicherungsjahres.
- Stellen Sie sich insbesondere bei einem selbstverschuldeten Unfall auf eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens einem Jahresbeitrag ein – teilweise verlangen die Versicherer sogar zwei Jahresbeiträge.
- Auch eine zusätzliche Selbstbeteiligung ist in solchen Fällen möglich.
- Bei einem selbstverschuldeten Unfall besteht das Risiko, dass der Versicherer die Kündigung ausspricht.
Um diese negativen Folgen zu vermeiden, sollten Sie nichtversicherte Fahrer einfach bei der Versicherung melden. Viele Versicherungsgesellschaften ermöglichen eine kurzfristige Zusatzversicherung von zwei bis vier Wochen pro Jahr kostenfrei oder gegen einen geringen Beitrag. Dies ist übrigens nicht erforderlich, wenn es sich um eine Probefahrt eines potenziellen Käufers, eine Testfahrt Ihres Automechanikers oder um einen Notfall handelt.
Wann startet der Versicherungsschutz?
Der volle Versicherungsschutz besteht ab dem Tag, an dem Sie die erste Versicherungsprämie bezahlt haben. Damit Sie aber auch zwischen der Fahrzeugzulassung und der Zahlung versichert sind, tritt ab der Fahrzeugzulassung mit der elektronischen Versicherungsbestätigung ein vorläufiger Versicherungsschutz ein. Sie sind damit vollumfänglich versichert. Die Absicherung unterliegt aber der Voraussetzung, dass Sie ihren Beitrag fristgerecht ausgleichen (meist binnen zwei Wochen ab dem Beginn der Versicherung).
Was ist eine Deckungskarte (Doppelkarte)?
Die Deckungskarte (auch: Doppelkarte) diente früher dem Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie enthielt neben den Daten des Halters auch die Versicherungsscheinnummer, die eVB-Nummer und die Versicherungsgesellschaft. Die Deckungskarte wurde im Jahr 2008 durch die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt.
Bin ich in einem Nicht-EU-Land auch versichert?
Innerhalb der EU gilt Ihr deutscher Versicherungsschutz immer weiter, jeweils aber angepasst an die im jeweiligen Land gültigen Versicherungssummen. Besuchen Sie jedoch mit Ihrem Fahrzeug ein Nicht-EU-Land, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre deutsche Kfz-Versicherung nicht gilt. Sind Sie unsicher, werfen Sie einen Blick auf die grüne Versicherungskarte. In Ländern, die dort nicht angegeben oder gestrichen sind, gilt Ihr Kfz-Haftpflichtschutz nicht.
Sie haben nun folgende Möglichkeiten:
- Zusatzschutz an der Grenze: In vielen Ländern müssen Sie beim Grenzübertritt einen zusätzlichen Schutz für das bereiste Land abschließen.
- Zusatzversicherung: Schließen Sie über Ihre eigene Kfz-Versicherung eine Zusatzversicherung für das betreffende Land ab.
- Erhöhung der Deckung: Orientiert sich Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung an den gesetzlichen Mindestversicherungssummen, sollten Sie die Mindestversicherungssummen in den bereisten Ländern prüfen. Sind diese höher als in Deutschland, müssen Sie vorübergehend die Deckung Ihrer Versicherung erhöhen, um einreisen zu dürfen.
- Ausland-Schadenschutz: Sind die Deckungssummen im Ausland niedriger als in Deutschland oder gibt es gar keine Versicherungspflicht, kann es passieren, dass Sie auf Ihrem Schaden ganz oder teilweise sitzenbleiben. Dieses Risiko sichern Sie mit einem Auslands-Schadenschutz ab, der die Differenz zwischen den Deckungssummen ausgleicht.
Welche Zusatzleistungen können zu welcher Versicherungsart hinzugebucht werden?
Prüfen Sie im Kfz-Versicherungs-Vergleich, welche Zusatzleistungen in Ihrer Kfz-Versicherung enthalten sind bzw. was Sie bei Bedarf hinzubuchen können. Zur Auswahl stehen beispielsweise diese Leistungen:
- Kfz-Schutzbrief: Der Schutzbrief ist Ihr Retter in der Not, denn er kommt im Fall einer Panne für zahlreiche Kosten auf, etwa für den Abschlepp- oder Bergungsdienst, für die Weiter- oder Heimreise, den Rücktransport des Fahrzeugs, Übernachtungskosten und sogar einen Krankenrücktransport.
- Rabattschutz: Haben Sie einen Rabattschutz vereinbart, werden Sie bei einem Schaden pro Jahr nicht zurückgestuft. Melden Sie in einem Jahr einen Schaden, steigen Sie allerdings im folgenden Jahr nicht in die nächste SF-Klasse auf.
- Rabattretter: Den Rabattretter können Sie nur noch selten buchen – meist ist er Teil von älteren Verträgen. Ab der Schadenfreiheitsklasse 25 rettet diese Zusatzleistung bei einem Schaden Ihren Rabatt – Sie werden nur soweit zurückgestuft, dass Sie Ihren aktuellen Rabatt behalten können. Haben Sie einen Tarif mit Rabattretter, muss die Ersparnis im Kfz-Versicherungs-Vergleich groß ausfallen, damit der Wechsel lohnenswert erscheint.
- Schadenrückkauf: Hat die Versicherung einen Schaden reguliert, können Sie diesen im Rahmen des Rückkaufs zurückzahlen. So bewahren Sie Ihre SF-Klasse vor einer Rückstufung.
- Mallorca-Police: Mit der Mallorca-Police erhöhen Sie für einen Mietwagen im Ausland die Deckungssumme auf das gesetzliche Niveau in Deutschland – das ist natürlich nicht auf die spanische Insel begrenzt.
- Fahrerschutzversicherung & Insassenunfallversicherung: Mit der Fahrerschutzversicherung ist der Fahrer im Falle eines selbstverursachten Unfalls abgesichert, denn die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt für seinen persönlichen Schaden nicht. Die Insassenunfallversicherung sichert Ihre Mitfahrer ab. Bei normalen Autounfällen sind sie zwar über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert – in bestimmten Konstellationen kann sie sich dennoch als hilfreich erweisen.
- Freie Werkstattwahl: Möchten Sie sich nicht an bestimmte Werkstätten binden, mit denen Ihre Kfz-Versicherung kooperiert, buchen Sie die freie Werkstattwahl.
- Erweiterte Wildschäden: Die Teilkaskoversicherung muss bei einem Wildschaden nur zahlen, wenn dieser durch Haarwild nach der Definition des Bundesjagdgesetzes verursacht wird, also beispielsweise durch Rehe oder Wildschweine. Versichern Sie "erweiterte Wildschäden", ersetzt die Versicherung auch Schäden, die von Haustieren, Kühen, Pferden oder Schafen auf der Straße verursacht wurden.
- Grobe Fahrlässigkeit: Haben Sie sich grob fahrlässig verhalten und dadurch einen Schaden verursacht, ist die Kaskoversicherung gewöhnlich zur Kürzung oder Verweigerung der Leistung berechtigt. Buchen Sie die Zusatzleistung "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit", um die Leistung auch dann zu erhalten, wenn Sie zum Beispiel vor dem Unfall eine rote Ampel übersehen haben.
- Marderschäden: Wählen Sie einen Tarif, der auch die Folgeschäden von Marderbissen übernimmt. So wird nicht nur der Austausch des durchbissenen Kabels bezahlt, sondern auch der Motorschaden, der aus einem zunächst nicht entdeckten Marderbiss entstehen kann.
- Neuwertentschädigung: Mit der Neuwertentschädigung stellen Sie sicher, dass Sie bei einem Neuwagen im Falle eines Totalschadens oder bei einem Diebstahl den Neuwert ersetzt bekommen und nicht nur den Zeitwert, der in den ersten Jahren sehr schnell abfällt. Idealerweise sollte der Zusatz für mindestens zwölf Monate ab dem Kauf gelten.
- GAP-Deckung: Die GAP-Deckung ist für die Kfz-Versicherung von Leasingautos sinnvoll. Wird das Fahrzeug gestohlen oder erleidet es einen Totalschaden, erhalten Sie von der Kfz-Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Dieser reicht jedoch nicht aus, um es beim Leasinggeber abzulösen. Die GAP-Deckung gleicht diese Differenz aus.
- Sonderzubehörversicherung: Haben Sie in Ihrem Fahrzeug besonderes, teures Zubehör eingebaut, beispielsweise ein Soundsystem oder den Fahrradständer? Solche Gegenstände sind in der normalen Kaskoversicherung meist nicht oder nur eingeschränkt versichert. Diese Lücke schließt die Sonderzubehörversicherung.
Sobald Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen Schadenfall gemeldet haben, wird diese darauf mit einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse reagieren. In der Folge steigen meist Ihre Versicherungsbeiträge. Dafür hat jeder Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen eine Rückstufungstabelle festgelegt, anhand derer die Absenkung der SF-Klasse erfolgt. Dabei gibt es für die Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung getrennte Rückstufungstabellen.
Je höher Ihre Schadenfreiheitsklasse bereits ist, desto höher ist auch der Absturz nach einem Schaden. Von SF 35 rasseln Sie in der Haftpflichtversicherung nach nur einem Schaden auf circa SF 20, also um etwa 15 Zähler. Hatten Sie vorher schon nur SF 7, reduziert sich Ihre Klasse um nur circa fünf Zähler auf SF 2. Kommt ein zweiter oder gar ein dritter Schaden hinzu, reduziert sich Ihre SF-Klasse weiter oder Sie werden sogar in die Malusklasse SF M eingestuft. Spätestens dann ist der Schadenfreiheitsrabatt nicht nur passé, sondern Sie zahlen sogar einen Aufschlag auf den vollen Versicherungsbeitrag. Vermeiden können Sie die Rückstufung ausschließlich, indem Sie kleinere Schäden selbst bezahlen, statt sie der Kfz-Versicherung zu melden. Übrigens: Die Höhe des Schadens spielt bei der Rückstufung keine Rolle. Ein großer Unfall mit 100.000 Euro Schaden wirkt sich somit bei Weitem nicht so schlimm aus wie drei Auffahrunfälle mit nur 2.000 Euro Schaden.
Wenn Sie von Ihrem Versicherer nach einem Schaden zurückgestuft wurden, kann es sich lohnen, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Geben Sie im Kfz-Versicherungs-Rechner neben Ihren schadenfreien Jahren auch die Anzahl der gemeldeten Schäden an. Mit etwas Glück stuft ein anderer Versicherer Sie anders ein als der Vorversicherer, sodass Sie bei der Kfz-Versicherung sparen können. Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, können Sie bei einem vorliegenden Schadensfall innerhalb eines Monats ab dem Abschluss des Falls seitens der Versicherung die Sonderkündigung aussprechen. Alternativ kündigen Sie zum regulären Ende des Vertragsjahres.
Kfz-Versicherung wechseln
Warum ist es sinnvoll, den Anbieter zu wechseln?
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, dürfen Sie sich in vielen Fällen auf günstigere Versicherungsprämien freuen. Doch vor dem Wechsel sollte stets der Kfz-Versicherungs-Vergleich stehen, denn nicht immer bietet Ihnen die Konkurrenz wirklich bessere Konditionen. In diesen Situationen lohnt es sich besonders, die Versicherung zu wechseln:
- Geänderte Anzahl an Fahrern: Sie möchten Ihren Partner mitversichern? Die Kinder nutzen das Familienauto nun ebenfalls – oder sie ziehen aus und nutzen es nicht mehr? Wann immer sich der Personenkreis der Fahrer ändert, sollten Sie einen Kfz-Versicherungs-Vergleich anstellen, denn dadurch ändert sich die Prämie.
- Umzug: Mit einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk verändert sich die Regionalklasse, was eine Senkung oder Erhöhung des Beitrags nach sich zieht.
- Fahrzeugalter: Ist Ihr Fahrzeug bereits ein wenig in die Jahre gekommen? Dann sollten Sie von der Vollkasko in die Teilkasko oder auch in die Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln. Ein Kfz-Versicherungs-Rechner verrät Ihnen, welcher Versicherer Ihnen die besten Konditionen bietet.
- Neues Fahrzeug: Für ein neues Auto benötigen Sie eine neue Kfz-Versicherung. Statt Ihren bisherigen Vertrag weiterzuführen, sollten Sie unbedingt die Beiträge vergleichen, da ein anderes Fabrikat und Modell eine andere Typklasse und damit auch veränderte Versicherungsprämien nach sich zieht.
- Zweitwagen: Möchten Sie ein zweites Auto versichern, lohnt sich der Vergleich doppelt. Viele Versicherer machen Ihnen attraktive Angebote, wenn Sie mit zwei Fahrzeugen auf einmal zu deren Kfz-Versicherung wechseln.
Abgesehen von geänderten Lebensumständen sollten Sie die Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung einmal jährlich mit anderen Angeboten vergleichen. So stellen Sie sicher, dass Sie immer noch den für Sie günstigsten Tarif haben.
Wie wechsle ich meine Kfz-Versicherung?
Möchten Sie die Kfz-Versicherung wechseln, führen Sie am besten die folgenden Schritte durch:
- Schritt: Kfz-Versicherungen vergleichen
Mithilfe eines Kfz-Versicherungs-Rechners finden Sie heraus, welcher Versicherer Ihnen die besten Konditionen bietet. Er bezieht Ihre wichtigsten Tarifmerkmale wie die Schadenfreiheitsklasse, die Regionalklasse oder den Fahrzeugtyp ein und vergleicht die Tarife zahlreicher Versicherer. Stellen Sie sicher, dass Sie sich bei den Leistungen nicht verschlechtern (z. B. geringere Deckungssumme). - Schritt: Angebote anfordern
Haben Sie einen Versicherer ausgewählt, zu dem Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung wechseln möchten, holen Sie ein Angebot ein und prüfen Sie dieses. - Schritt: Vertrag abschließen
Sagt Ihnen das Angebot zu? Dann unterschreiben Sie den neuen Vertrag und senden Sie alle benötigten Unterlagen an den neuen Versicherer. Häufig können Sie das bequem online mit nur wenigen Mausklicks erledigen. - Schritt: Kfz-Versicherung kündigen
Sobald Sie die neue Kfz-Versicherung erfolgreich abgeschlossen haben, steht der Kündigung bei Ihrem alten Versicherer nichts mehr entgegen. Verschicken Sie sie zur Sicherheit am besten als Einschreiben.
Tipp: Sie könnten zwar auch zuerst kündigen. Sinnvoller ist es aber, dies erst nach dem Abschluss des neuen Vertrags zu tun. Lehnt der neue Versicherer nämlich Ihren Antrag ab, stehen Sie ohne Haftpflichtschutz da und dürfen Ihr Fahrzeug nicht mehr bewegen.
Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Sie können die Kfz-Versicherung nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt wechseln. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, zu welchem Zeitpunkt das Vertragsjahr endet und welche Kündigungsfrist gilt (in der Regel ein Monat zum Vertragsende). Es lassen sich mehrere Varianten unterscheiden:
Ordentliche Kündigung
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Der Stichtag für die Kündigung ist dann der 30. November. Ist Ihr Versicherungsvertrag hingegen unterjährig abgeschlossen worden, müssen Sie spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des nächsten Beitrags kündigen. Wenn Sie den Vertrag zum Beispiel am 1. April abgeschlossen haben, läuft er am 31. März aus. Kündigen Sie in diesem Fall spätestens bis zum 28. Februar.
Auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen richtet sich der späteste Kündigungszeitpunkt nach der Beitragsfälligkeit: Kündigen Sie spätestens einen Monat vor dem Saisonbeginn (z. B. bei Saisonstart am 1. März zum 31. Januar).
Außerordentliche Kündigung
Ihnen steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn
- sich Ihre Versicherungsbeiträge erhöhen und Sie die Kfz-Versicherung wechseln wollen,
- Sie ein Auto gebraucht kaufen oder Ihr Fahrzeug an eine andere Person verkaufen,
- Sie einen Schaden gemeldet haben oder
- sich der Versicherungsnehmer ändert (z. B. Versicherung des Fahrzeugs auf Ihr Kind).
Die Sonderkündigung muss gewöhnlich innerhalb eines Monats nach dem begründenden Ereignis beim Versicherer eingetroffen sein.
Tipp: Achten Sie auf die pünktliche Kündigung. Relevant ist der Zugang beim Versicherer, nicht der Zeitpunkt der Aufgabe der Kündigung bei der Post. Sind Sie zu spät dran, verlängert sich der Vertrag bei der ordentlichen Kündigung um ein weiteres Jahr bzw. geht Ihr Sonderkündigungsrecht verloren.
Kann ich eine neue Kfz-Versicherung abschließen, bevor ich meine aktuelle Versicherung kündige?
Es ist sogar sinnvoll, zunächst die neue Kfz-Versicherung abzuschließen und erst dann den alten Vertrag zu kündigen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht ohne Versicherungsschutz dastehen, wenn mit der neuen Versicherung doch etwas nicht rechtzeitig klappt. Achten Sie aber darauf, dass Sie dennoch die alte Kfz-Versicherung rechtzeitig kündigen, damit es nicht zu einer Doppelversicherung kommt.
Passiert es doch, dass die Kündigung bei der alten Kfz-Versicherung nicht rechtzeitig eingeht, verlängert sich der alte Vertrag um ein weiteres Jahr und Sie wären doppelt versichert. In diesem Fall teilen Sie beiden Versicherern mit, dass eine Doppelversicherung vorliegt. Der neue Vertrag wird dann aufgehoben. Sie haben außerdem die Möglichkeit, von dem neuen Versicherungsvertrag zurückzutreten. Hierfür müssen Sie eine Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Versicherungsscheins einhalten.
Was ist bei Neuanmeldung oder Ummeldung zu beachten?
Wird Ihr Fahrzeug auf einen neuen Versicherungshalter umgemeldet, endet Ihre Versicherung automatisch. Sie können Ihr neues Fahrzeug entweder auf denselben Vertrag wieder anmelden oder die Kfz-Versicherung wechseln. Dabei sind keine Fristen einzuhalten, Sie können nahtlos einen neuen Vertrag eingehen.
Haben Sie selbst ein neues Fahrzeug angeschafft? Dann können Sie die Kfz-Versicherung nur wechseln, wenn Ihr Vertrag beim Erstversicherer mit Abmeldung Ihres vorherigen Fahrzeugs per fristgerechter Kündigung beendet wurde. Wurde das vorherige Fahrzeug stillgelegt, könnte Ihre Kfz-Versicherung in eine Ruheversicherung übergegangen sein. Solange diese besteht, lebt sie automatisch wieder auf, wenn Sie ein neues Auto zulassen. Wechseln können Sie bei dieser Konstellation erst, wenn Sie die frühere Kfz-Versicherung gekündigt haben und sie ausgelaufen ist.
Bleibt die Schadenfreiheitsklasse bei einem Versicherungswechsel gleich?
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, nehmen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse mit. Hatten Sie bisher SF 13, haben Sie diese auch beim neuen Versicherer. Was Sie jedoch nicht zwingend mitnehmen, ist der Schadenfreiheitsrabatt. Da jeder Versicherer eine eigene Rabattstaffel hat, kann es sein, dass der durch Ihre SF-Klasse begründete Rabatt bei der neuen Versicherung höher oder niedriger ausfällt.
Damit die Abrechnung korrekt abläuft, lässt sich der neue Kfz-Versicherer vom Erstversicherer die unfallfreien Jahre sowie gemeldete Schäden mitteilen. Auf dieser Basis stuft der neue Versicherer Sie ein.
Achtung: Haben Sie einen älteren Tarif mit Rabattschutz und in der Vergangenheit bereits einen oder mehrere Schäden gemeldet? Vergleichen Sie zur Sicherheit – aber höchstwahrscheinlich gibt es für Sie kein Sparpotenzial, weil ein anderer Versicherer Sie ohne Rabattschutz mit deutlich weniger Schadensfreiheitsrabatt einstufen würde. Alternativ können Sie versuchen, den Rabattschutz auch im neuen Vertrag hinzuzubuchen – dieser ist jedoch bei Neuverträgen nur noch selten anzutreffen.
Haben Sie bei Ihrem aktuellen Versicherer eine Sondereinstufung, kann dies die Ersparnis beim Wechsel ebenfalls zunichtemachen. Diese wird beim Wechsel der Kfz-Versicherung nämlich nicht übernommen. Sie können aber natürlich mit der neuen Versicherung verhandeln – vielleicht gewährt sie Ihnen eine ähnliche Einstufung.
Mein Fahrzeug wird umgemeldet. Muss ich die Versicherung darüber informieren?
Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug entsprechend ummelden. Die neue Adresse müssen Sie Ihrem Versicherer schon deshalb mitteilen, damit Sie die Post des Versicherungsunternehmens weiterhin erhalten können. Es trifft Sie aber außerdem auch eine Anzeigepflicht, zumal die Regionalklasse, der Ihr Wohnort zugeordnet ist, den Beitrag beeinflusst. Ziehen Sie beispielsweise von der meist unfallträchtigeren Großstadt aufs ruhige Land, kann sich dies sogar positiv auf die Regionalklasse und damit auf die Versicherungsprämie auswirken. Andersherum kann sich der Beitrag natürlich auch erhöhen. Übrigens: Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits bei der Zulassungsstelle umgemeldet haben, sind Sie für die Information an die Kfz-Versicherung selbst zuständig.
Tipp: Obwohl Sie bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben, gilt dieses nicht, wenn die Erhöhung durch den Umzug ausgelöst wurde. Möchten Sie die Kfz-Versicherung kündigen und wechseln, ist dies nur regulär zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
Ein anderer Anbieter ist günstiger. Kann ich meinen bisherigen Anbieter damit konfrontieren?
Es kann sich lohnen, vor dem Wechsel der Kfz-Versicherung mit Ihrem aktuellen Anbieter zu sprechen. Nutzen Sie zunächst den Kfz-Versicherungs-Vergleich, um ein günstigeres Angebot zu finden. Sprechen Sie dann mit dem Kundenservice Ihres bisherigen Versicherers darüber, dass Sie zu einer günstigeren Versicherungsgesellschaft wechseln möchten. Ist dem Unternehmen daran gelegen, Sie als Kunde zu behalten, erhalten Sie vielleicht plötzlich ein attraktiveres Angebot, einen besonderen Rabatt oder dürfen an einer Sonderaktion teilnehmen. So können Sie bei der Kfz-Versicherung sparen, ohne den Anbieter zu wechseln.
So sparen Sie bei der Kfz-Versicherung
Wie mache ich meinen Versicherungsbeitrag günstiger?
Möchten Sie beim Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung sparen, gibt es eine Menge Stellschrauben, an denen Sie drehen können. Versuchen Sie diese Strategien:
- Kfz-Versicherungs-Vergleich: Nutzen Sie den Kfz-Versicherungs-Rechner, um günstigere Alternativen zu Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung zu finden. Mit einem Wechsel können Sie mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
- Versicherungsumfang bei Kaskoversicherungen: Prüfen Sie genau, welche Risiken Sie wirklich absichern müssen und reduzieren Sie gegebenenfalls den Leistungsumfang, um den Beitrag zu senken.
- Wechsel von Voll- auf Teilkasko oder Haftpflicht: Die Vollkaskoversicherung benötigen Sie nur für Neufahrzeuge in den ersten drei bis fünf Jahren. Danach ist die Teilkasko ausreichend und Sie können mit dem Wechsel Geld sparen. Bei hohen Schadenfreiheitsklassen macht sich dieser Unterschied allerdings kaum bemerkbar.
- Höhe der Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung: Haben Sie ausreichend Rücklagen, um im Falle eines Schadens eine höhere Selbstbeteiligung zu tragen? Dann können Sie durch die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung beim Beitrag der Kfz-Versicherung sparen.
- Rabatte ausnutzen: Informieren Sie sich, welche Rabatte Sie bei Ihrem Versicherer in Anspruch nehmen können. Zur Auswahl stehen unter anderem:
- der Alleinfahrer-, Partner- oder Fahrerkreis-Rabatt (Einschränkung des Nutzerkreises für Ihr Fahrzeug)
- Rabatte für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Landwirte oder Beamte)
- Nachlass für Garagen-Stellplatz (Belohnung für sicheres Parken in einer abschließbaren Garage)
- Öko-Rabatt (z. B. für Hybridfahrzeuge und E-Autos mit geringem Schadstoffausstoß)
- Online-Rabatt (sparen durch Abschluss der Versicherung über das Web)
- Rabatt für einen Zweitwagen (zwei versicherte Fahrzeuge bringen einen Nachlass)
- ÖPNV-Vergünstigungen (Rabatte für BahnCard-Inhaber oder ÖPNV-Nutzer) - Kleinere Schäden selbst bezahlen: Entsteht an Ihrem Fahrzeug ein geringer Schaden von 500 oder 1.000 Euro, bezahlen Sie diesen am besten selbst. So vermeiden Sie eine Rückstufung der SF-Klasse und profitieren von weiterhin sinkenden Beiträgen.
- Unnötige Zusatzoptionen abwählen: Enthält Ihr Versicherungsvertrag Zusatzoptionen, die Sie gar nicht brauchen? Ein typisches Beispiel ist die inkludierte Mallorca-Police, obwohl Sie nie ins Ausland reisen, oder die freie Werkstattwahl. Es lohnt sich, solche unnötigen Optionen zu kündigen, um den Beitrag zu senken.
- Saisonkennzeichen: Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über? Dann melden Sie es mit einem Saisonkennzeichen an und zahlen Sie nur für die jeweiligen Monate Beiträge. Achtung: Damit sich Ihre SF-Klasse weiter erhöhen kann, sollten es pro Jahr mindestens sechs Monate am Stück sein.
- Kfz-Versicherung wechseln nach Schaden: Wenn Sie einen Schaden melden mussten, werden Sie in der SF-Klasse zurückgestuft. Prüfen Sie, ob andere Versicherer mit günstigerer Rückstufungstabelle niedrigere Beiträge bieten können, und nutzen Sie gegebenenfalls nach einem Schaden Ihr Sonderkündigungsrecht für den Wechsel.
- Jährliche Zahlweise und Lastschriftverfahren: Indem Sie sich statt der monatlichen Zahlweise für die jährliche Abrechnung entscheiden, am besten auf Basis des Lastschriftverfahrens, können Sie beim Beitrag zur Kfz-Versicherung sparen.
- Jahresfahrleistung korrigieren: Fahren Sie in Wirklichkeit deutlich weniger als Sie in der Versicherung angegeben haben? Dann geben Sie eine niedrigere Jahresfahrleistung an, um die Beiträge zu senken. Kommen Sie doch über die Grenze, können Sie dies einfach durch eine Nachmeldung korrigieren.
- Durchdachter Autokauf: Prüfen Sie anhand der Typklasse, wie sich der Typ, das Alter und die Motorisierung Ihres Fahrzeugs auf den Beitrag auswirken. Wählen Sie ein Auto mit niedriger Typklasse, um bei der Kfz-Versicherung zu sparen. Ein Neuwagen ist in der Kfz-Versicherung günstiger als ein Gebrauchtwagen. Dieselfahrzeuge ziehen höhere Beiträge nach sich als ein Benziner.
- Andere Versicherungen: Häufig können Sie von günstigeren Konditionen profitieren, wenn Sie weitere Versicherungen bei derselben Gesellschaft abgeschlossen haben. Deshalb fragt der Kfz-Versicherungs-Rechner auch stets ab, ob Sie Besitzer einer Immobilie sind.
- Telematik-Tarif: Nutzen Sie Telematik-Tarife, bei denen Sie für Ihr umsichtiges Fahren mit Rabatten belohnt werden.
Welche Faktoren beeinflussen den Versicherungsbeitrag am meisten?
Einige der Faktoren, die die Versicherungsprämie beeinflussen, fallen besonders stark ins Gewicht:
- SF-Klasse: In den ersten Jahren nach dem Führerscheinerwerb fällt die SF-Klasse noch extrem ins Gewicht. Während der Führerschein-Neuling oft mit 200 Prozent des Grundbeitrags einsteigt, fällt der Beitrag nach nur drei unfallfreien Jahren bereits auf etwa 70 Prozent. Je mehr schadenfreie Jahre man ansammelt, desto geringer werden die Unterschiede zwischen den SF-Klassen und somit auch die Bedeutung für die Beitragshöhe. So liegen beispielsweise zwischen SF 18 und SF 26 oft nur 5 bis 10 Prozentpunkte.
- Laufleistung: Die Anzahl der gefahrenen Kilometer pro Jahr wirkt sich deutlich auf den Beitrag aus. Besonders niedrige Laufleistungen von 10.000 bis 20.000 Kilometern sind oft mehrere Hundert Euro günstiger als hohe Laufleistungen. Wichtig: Höhere Laufleistungen ab 50.000 Kilometern machen sich nicht mehr so stark bemerkbar – es fällt also kaum ins Gewicht, ob Sie als Vielfahrer 60.000 oder 70.000 Kilometer melden.
- Anzahl der Fahrer: Einer der wichtigsten Faktoren ist der Fahrerkreis. Als Alleinfahrer versichern Sie Ihr Fahrzeug am günstigsten. Lassen Sie den Fahrerkreis völlig offen, zahlen Sie oft mehr als das Doppelte, verglichen mit dem Einzelfahrer. Für einen eingeschränkten Fahrerkreis mit Familienmitgliedern, selbst wenn Ihr Kind als Führerscheinneuling dabei ist, liegt der Aufschlag deutlich geringer (ca. 100 bis 250 Euro, je nach Größe des Kreises, Alter der Fahrer und Personenzahl).
- Alter der Fahrer: Das Alter der Fahrer spielt ebenfalls eine große Rolle. Ein Führerschein-Neuling im Alter von 18 Jahren zahlt oft mehr als doppelt so viel wie ein 34-Jähriger, der gerade den Führerschein gemacht hat. Noch deutlicher fällt der Unterschied natürlich aus, wenn der 34-Jährige seinen Führerschein mit 18 Jahren gemacht und seither bereits 16 schadenfreie Jahre angesammelt hat.
- Selbstbeteiligung: Wählen Sie einen Tarif ohne Selbstbeteiligung, wird Ihr Beitrag schnell um mehrere Hundert Euro teurer. Schon eine Selbstbeteiligung von 150 bis 500 Euro kann reichen, um den Beitrag deutlich zu senken.
- Zahlweise: Am günstigsten ist die jährliche Zahlweise. Entscheiden Sie sich für die monatliche Zahlweise, müssen Sie mit einem Aufschlag von etwa 10 Prozent rechnen.
- Typklasse: Die Wahl des Fahrzeugs kann eine gewichtige Rolle spielen. Wählen Sie gezielt ein Auto mit niedriger Typklasse, können schnell 100 bis 200 Euro Ersparnis drin sein.
Wie kann ich als junger Fahrer sparen?
Fahranfänger werden von der Kfz-Versicherung oft sehr niedrig eingestuft. In der Folge erhalten sie nicht nur keinen Schadenfreiheitsrabatt, sondern müssen sogar einen Aufschlag zahlen. Dies hängt damit zusammen, dass junge Fahrer das höchste Unfallrisiko mitbringen. Möchten Sie als Führerschein-Neuling bei der Kfz-Versicherung sparen, können Sie diese Methoden versuchen:
- Zweitwagen der Eltern: Statt Ihr Fahrzeug selbst zu versichern, melden Sie es über Ihre Eltern als Zweitwagen an und lassen sich als festen Fahrer eintragen. Selbst im schlechtesten Fall steigen Sie so mit der SF-Klasse ½ ein, wodurch Sie zwar den vollen Beitrag zahlen, aber immerhin keinen Aufschlag. Über die Versicherung der Eltern profitieren Sie außerdem von weiteren Rabatten. Steht nach einem Unfall eine Rückstufung an, betrifft diese lediglich die SF-Klasse des Zweitwagens, nicht jedoch des Fahrzeugs der Eltern.
- Familientarif: Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, den Zweitwagen der Eltern auf das Kind selbst anzumelden, sodass dieses von Anfang an eine eigene SF-Klasse "züchten" kann. Diese Variante ist zwar teurer als die normale Zweitwagenregelung, aber immer noch günstiger als ein völlig neuer Versicherungsvertrag.
- Begleitetes Fahren: Machen Sie den Führerschein mit 17 Jahren und nehmen ein Jahr lang am begleiteten Fahren teil, können Sie mit 18 Jahren mit deutlich günstigeren Versicherungsbeiträgen in die Kfz-Versicherung einsteigen als ein Fahrer, der den Führerschein mit 18 Jahren gemacht hat. Bis zu 30 Prozent Ersparnis sind im Kfz-Versicherungs-Vergleich möglich.
- SF-Klassen übertragen lassen: Brauchen Ihre Eltern die Versicherung für den Zweitwagen nicht mehr oder Ihr Großvater hört auf, Auto zu fahren, können Sie sich deren Schadenfreiheitsklasse übertragen lassen. Allerdings können Sie nur so viele Jahre übertragen lassen, wie Sie selbst seit dem Führerscheinerwerb hätten erreichen können. Die Übertragung lohnt sich deshalb erst so richtig, wenn Sie schon mehrere Jahre Fahrpraxis haben. Aber selbst wenn Sie nur von der SF-Klasse 0 auf SF 1 hochgestuft werden, macht sich dies bei den Beiträgen bereits sehr stark bemerkbar.
- SF-Klassen von Krafträdern: Sie können die Schadenfreiheitsklasse von einem Roller oder Motorrad auf Ihr Auto übertragen lassen und so von einer bestehenden Kfz-Versicherung profitieren. Zwingende Voraussetzung ist, dass das Kraftrad mindestens 50 ccm³ Leistung aufweist. Ebenso können Sie die SF-Klasse aus der Motorradversicherung der Eltern übertragen lassen.
- Carsharing: Nutzen Sie regelmäßig Carsharing, lassen Sie sich vom Carsharing-Anbieter die Nutzungszeiten schriftlich bestätigen. Einige Versicherer rechnen Ihnen diese Zeiten an, sodass Sie nicht mit SF 0 oder SF ½ einsteigen müssen, sondern vielleicht schon mit SF 2 oder SF 4 in Ihre eigene Kfz-Versicherung starten können.
- Telematik: Wählen Sie einen Telematik-Tarif, wird über eine technische Einrichtung Ihr Fahrverhalten analysiert, beispielsweise im Hinblick auf Ihr Bremsverhalten oder die Geschwindigkeit. Zeugen die Daten von einem sicheren Fahrverhalten, können Sie bis zu 30 Prozent sparen.
- Wahl des Fahrzeugs: Wählen Sie wegen der hohen Typklassen kein typisches Auto für Führerschein-Neulinge, sondern besser ein Fahrzeug mit einer niedrigen Typklasse. So können Sie am Beitrag zur Kfz-Versicherung sparen.
- Kaskoversicherung kritisch prüfen: Viele Fahranfänger entscheiden sich für eine Vollkaskoversicherung, um bei einem Unfall nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Gerade bei älteren Fahrzeugen lohnt sich dies jedoch oftmals nicht. Prüfen Sie genau, ob die Voll- oder Teilkaskoversicherung wirklich notwendig ist.
Meine Kfz-Versicherung hat die Beiträge erhöht, was nun?
Zum Ende des Versicherungsjahres erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung eine aktuelle Mitteilung über die Beiträge für das kommende Jahr. Steigt der Beitrag an, weil der Versicherer die Prämiensätze erhöht hat, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können dann binnen eines Monats die Kfz-Versicherung wechseln und so mit etwas Glück viel Geld sparen. Wichtig: Binnen der Monatsfrist muss die Kündigung dem Erstversicherer zugegangen und ein neuer Vertrag abgeschlossen worden sein.
Achtung, verdeckte Prämienerhöhung: Da die Versicherer den Grundbeitrag meist mit den Ihnen zustehenden Rabatten verrechnen, kann selbst dann eine Prämienerhöhung vorliegen, wenn der Gesamtbeitrag verglichen mit dem vergangenen Jahr gesunken ist. Um eine solche verdeckte Erhöhung festzustellen, vergleichen Sie den angegebenen Grundbeitrag für das kommende Jahr mit dem Wert aus dem Vorjahr. Wenn dieser Betrag höher ausfällt, steht Ihnen ebenfalls das Sonderkündigungsrecht zu, selbst wenn Sie in Summe weniger zahlen als zuvor.
Wenn Sie ein zweites Fahrzeug anmelden möchten, können Sie den Zweitwagen entweder bei derselben Versicherung wie den Erstwagen versichern oder zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln. Ob dies sinnvoll ist, hängt einerseits von Ihrer persönlichen Situation ab, andererseits aber auch von Ihrem Verhandlungsgeschick.
Welche Konditionen Ihnen Ihr Versicherer bietet, orientiert sich an Ihrer Situation, beispielsweise dem Alter der Fahrer, Ihrer SF-Klasse oder weiteren Verträgen bei derselben Gesellschaft. Je nach Versicherung können Sie Ihren Zweitwagen von Beginn an in SF-Klasse ½, mit mehreren schadenfreien Jahren sogar mit der Einstufung des Erstwagens versichern. Verglichen mit einer neuen Kfz-Versicherung können Sie so deutlich sparen. Welche Voraussetzungen konkret zu erfüllen sind, erfahren Sie von Ihrem Ansprechpartner bei Ihrer Kfz-Versicherung.
Manche Versicherer behandeln einen Zweitwagen jedoch wie einen Neuvertrag und bieten Ihnen keine Sonderkonditionen an. In einem solchen Fall kann es sich lohnen, einen Kfz-Versicherungs-Vergleich anzustreben. Mit attraktiven Neukundenrabatten erzielen Sie mitunter günstigere Prämien.
Tipp: Sie dürfen bei Ihrer Kfz-Versicherung selbst entscheiden, welche Ihrer SF-Klassen auf welches Fahrzeug angewendet werden soll. Lassen Sie die günstigste Schadenfreiheitsklasse auf das Auto schreiben, für das Sie den höchsten Versicherungsbeitrag bezahlen, um bei der Kfz-Versicherung zu sparen.
Ist der Zweitwagen für den Lebens- oder Ehepartner gedacht, können Sie auch die von vielen Versicherern angebotene Partnerregelung nutzen. Wenn eine häusliche Gemeinschaft oder Ehe besteht, beide Fahrzeuge bei derselben Versicherung gemeldet werden und das erste Auto mindestens in SF 2 eingestuft ist, kann der Zweitwagen mit der gleichen SF-Klasse versichert werden.
Tipp: Prüfen Sie genau, ob der Versicherer die Koppelung der Verträge vorsieht. Die Koppelung zieht meist eine deutlich günstigere oder sogar identische SF-Einstufung nach sich und vergünstigt damit die Beiträge. Das würde allerdings bedeuten, dass die SF-Klasse im Schadensfall nicht nur für das betreffende Fahrzeug rückgestuft wird, sondern auch für das zweite Fahrzeug. Möchten Sie eine Zweitwagenregelung ohne Koppelung der Verträge, müssen Sie mit höheren Beiträgen rechnen.
Was ist ein Saisonkennzeichen und welche Vorteile bietet es?
Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über (z. B. Winterauto, Cabrio, Motorrad), können Sie mit einem Saisonkennzeichen bei der Kfz-Versicherung sparen. Das Saisonkennzeichen ist in seiner Gültigkeit auf einen bestimmten Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten beschränkt. Die entsprechenden Monatszahlen (z. B. 05 – 10) werden als letzte Stelle auf dem Kfz-Kennzeichen angegeben. Das Saisonkennzeichen hat viele Vorteile:
- Sie zahlen nur anteilig Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung für die Monate, in denen das Fahrzeug genutzt werden darf.
- Die beitragsfreie Ruheversicherung während der nicht aktiven Monate sorgt für einen gewissen Grundschutz. Wird Ihr Fahrzeug außerhalb der Saison gestohlen, kommt die Teilkasko unter Umständen dennoch dafür auf.
- Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht immer wieder neu an- und abmelden – das spart Zeit und Gebühren.
- Beträgt die gewählte Saison mindestens sechs zusammenhängende Monate, steigt Jahr für Jah Ihre SF-Klasse und die Beiträge werden günstiger.
Kfz-Versicherung kündigen
Was muss ich bei der Kündigung einer Kfz-Versicherung beachten?
Damit Ihr Versicherungswechsel nicht an einer unwirksamen Kündigung scheitert, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
- Zugang: Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie beim Versicherer spätestens an dem Tag vorliegen, an dem die Kündigungsfrist endet. Der Poststempel hat hierfür keine Aussagekraft. Planen Sie deshalb vorsichtshalber lieber einige Tage Puffer für die Postlaufzeit ein.
- Kündigungsbestätigung: Fordern Sie mit Ihrem Kündigungsschreiben eine Bestätigung über den Beendigungszeitpunkt des Vertrags an. So können Sie bei Streitigkeiten die Annahme der Kündigung belegen.
- Einschreiben: Es lohnt sich, ein paar Euro in ein Einschreiben mit Rückschein zu investieren. So erhalten Sie eine genaue Rückkopplung darüber, an welchem Tag Ihr Kündigungsschreiben beim Versicherer zugestellt wurde.
- Schrift- oder Textform: Bei vielen älteren Verträgen ist die Kündigung in Schriftform vorgeschrieben, also eigenhändig unterschrieben per Brief oder Fax. Bei neueren Verträgen seit 1. Oktober 2016 ist häufig auch die Textform zugelassen, was die Kündigung per E-Mail ermöglicht. Details dazu entnehmen Sie Ihrem Vertrag. Nutzen Sie am besten eine E-Mail-Adresse, die beim Versicherer bereits gespeichert ist. Seien Sie sich aber dessen bewusst, dass der Zugang einer E-Mail nur schwer nachzuweisen ist. Es lohnt sich deshalb, parallel noch eine schriftliche Kündigung abzuschicken.
- Kündigungstermin: Klären Sie rechtzeitig ab, wann Ihr Vertrag ausläuft und bis wann Sie spätestens kündigen müssen. Die meisten Versicherten können zum 30. November ihre Kfz-Versicherung kündigen, damit sie zum 31. Dezember endet. Bei einem unterjährigen Beginn der Versicherung kann aber auch ein anderer Kündigungstermin relevant sein.
Achtung: Ist das Kündigungsschreiben unvollständig oder nicht rechtzeitig beim Versicherer, haben Sie nicht wirksam gekündigt und der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr.
Tipp: Sie können den Wechsel zum neuen Versicherer und die Kündigung der alten Versicherung auch schon ein bis zwei Monate vor dem Stichtag durchführen. So kommen Sie nicht in zeitliche Bedrängnis. Die Änderungen werden erst mit Ende des Versicherungsvertrags wirksam.
Ich melde mein Fahrzeug vor Vertragsablauf ab. Was passiert mit der Versicherung?
Ob Sie Ihr Fahrzeug stilllegen, verschrotten oder an einen neuen Besitzer verkaufen möchten: Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor dem Ablauf des Versicherungsjahres abmelden, hat dies auch Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung. In allen drei Fällen müssen Sie die für Sie zuständige Zulassungsstelle aufsuchen und Ihr Fahrzeug abmelden. Diese informiert automatisch auch Ihre Kfz-Versicherung über den Vorgang. Haben Sie Ihr Fahrzeug verkauft und der Käufer kümmert sich um die Abmeldung, ist es jedoch zur Sicherheit auch sinnvoll, die Versicherung zusätzlich selbst zu informieren, um Fehlern vorzubeugen.
Sobald Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben, endet Ihr Schutz durch die Kfz-Versicherung noch am selben Tag um 23.59 Uhr. Für die verbleibenden Tage bis zum Ende des Versicherungsjahres erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung im Regelfall die Beiträge gutgeschrieben – bei vielen Versicherern geschieht dies noch in Form eines Verrechnungsschecks, den Sie bei Ihrer Bank einlösen können.
Ab der Abmeldung haben Sie zwei Wochen Zeit, um ein neues Fahrzeug auf Ihre Versicherung anzumelden. Tun Sie dies nicht, beispielsweise weil Sie momentan einen Firmenwagen nutzen können, wird Ihr Versicherungsvertrag automatisch in eine kostenfreie Ruheversicherung umgewandelt. Diese bleibt bei den meisten Versicherern für 18 Monate bestehen. Die Regelung gilt neben der Haftpflichtversicherung auch für Teil- und Vollkasko. Während dieser Zeitspanne bleibt Ihre bisherige SF-Klasse erhalten und Sie können jederzeit wieder ein Fahrzeug damit versichern. Sind die anderthalb Jahre abgelaufen, endet der Vertrag automatisch, auch ohne, dass Sie die Kfz-Versicherung kündigen.
Ich möchte meine Versicherung kündigen. Muss ich selbst kündigen, wenn ich den Anbieter wechsle?
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, müssen Sie selbst kündigen. Ihr neuer Versicherer wird diese Aufgabe nicht für Sie übernehmen, da dies eine entsprechende Vollmacht voraussetzen würde. Einen Wechselservice wie andere Versicherungen bieten Kfz-Versicherer nicht an. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wechseln Sie die Kfz-Versicherung mithilfe eines Maklers, kann dieser mit der entsprechenden Vollmacht für Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen.
Anders ist der Fall gelagert, wenn Sie Ihr Fahrzeug veräußern und sich mit dem Käufer darauf einigen, dass er das Auto abmeldet und die Versicherung kündigt. Da bei einem Verkauf die Kfz-Versicherung zunächst mitveräußert wird, ist es in diesem speziellen Fall möglich, dass eine andere Person sich für Sie um die Kündigung kümmert.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
Um Ihre Kfz-Versicherung wirksam zu kündigen, muss das Kündigungsschreiben einige Informationen zwingend enthalten:
- Ihre eigene Anschrift
- die Anschrift des Kfz-Versicherers
- die Vertragsnummer
- das Kennzeichen Ihres Autos oder Motorrads
- Ort und Datum der Kündigung
- eigenhändige Unterschrift (entfällt bei Kündigung per Mail)
Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, etwa nach einem gemeldeten Schaden, müssen Sie im Kündigungsschreiben eine Begründung angeben. Ansonsten muss Ihr Versicherer die Kündigung nicht akzeptieren. Eine ordentliche Kündigung kann hingegen ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Tipp: Bitten Sie im Kündigungsschreiben um die Ausstellung einer Kündigungsbestätigung, die den Beendigungszeitpunkt des Vertrags enthält. So stellen Sie sicher, dass es nicht zu einer Doppelversicherung kommt und dass Ihre Kündigung tatsächlich angekommen ist.