Auto verkaufen
Inhalt
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten, müssen Sie im Vorfeld einige Faktoren kennen, die Sie unbedingt beachten sollten. Andernfalls können hieraus schnell rechtliche oder finanzielle Nachteile für Sie entstehen. Wir erklären Ihnen daher auf dieser Seite ausführlich, welche Formalitäten einzuhalten sind und wie der optimale Ablauf beim privaten Fahrzeugverkauf aussehen sollte. Außerdem erhalten Sie bei uns eine Kfz-Kaufvertrag-Vorlage, die Sie bei Bedarf downloaden und ausdrucken können.
Auto verkaufen: Ablauf
Nachdem Sie einen Käufer für Ihr Auto gefunden haben und Einigkeit über den Kaufpreis besteht, kommt der Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe. In groben Zügen erfolgen bei diesem Termin folgende Schritte:
- ggf. Abmeldung (siehe nächster Abschnitt)
- Besichtigung, evtl. Probefahrt (ggf. mit befristeten Kennzeichen)
- Abschluss des Kaufvertrags
- Bezahlung des Kaufpreises
- Übergabe des Fahrzeugs mit sämtlichen Dokumenten
- ggf. Ummeldung (siehe nächster Abschnitt)
- Information an Zulassungsstelle und Kfz-Versicherung
Zunächst muss die Frage geklärt werden, ob Sie das Auto angemeldet oder abgemeldet verkaufen, da hiermit etliche rechtliche Fallstricke verbunden sind.
Auto angemeldet oder abgemeldet verkaufen?
Zwar besteht die Möglichkeit, dem Käufer das Auto auch im angemeldeten Zustand zu übergeben, Sie gehen hierbei jedoch ein Risiko ein. Möglicherweise meldet der Käufer das Fahrzeug nicht (oder nicht rechtzeitig) um, obwohl er die Pflicht dazu hat. Zunächst zahlen Sie hierdurch die Kfz-Steuer und Versicherungsprämien weiter. Was jedoch viel schwerer wiegt: Ist das Auto in einen Unfall verwickelt oder wurden Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten damit verübt, sind Sie dem Grunde nach dafür haftbar, so lange keine Ummeldung erfolgt ist.
Wir empfehlen daher, das Fahrzeug vor dem Verkauf in jedem Fall abzumelden. Besonders wichtig ist dies bei Käufern aus dem Ausland, da hier die Möglichkeiten der Nachverfolgung stark eingeschränkt sind.
Mittlerweile können Sie die Kfz-Abmeldung in vielen Fällen auch bequem online erledigen. Wir haben hierfür eigens einen Kfz-Abmeldeservice eingerichtet. Geben Sie dort einfach Ihr Kennzeichen ein und folgenden Sie den weiteren Schritten. Nach erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine digitale Abmeldebestätigung.
Eine andere Option ist es, dass Sie mit dem Käufer gemeinsam die Zulassungsstelle aufsuchen und die Ummeldung dort im Rahmen der Übergabe durchführen.
Für Probefahrten, vor denen Sie sich im Übrigen stets den Führerschein des Käufers zeigen lassen sollten, können befristete Kennzeichen genutzt werden, sofern das Fahrzeug bereits abgemeldet ist.
Kfz-Kaufvertrag beim privaten Verkauf: wichtige Inhalte
Der Kfz-Kaufvertrag ist ein unerlässliches Dokument beim privaten Fahrzeugverkauf. Er schafft Rechtssicherheit für beide Parteien und dient außerdem als Nachweis für verschiedene Anlaufstellen nach dem Verkauf. Umso wichtiger ist es, hier eine rechtssichere Vorlage zu verwenden, die alle relevanten Punkte enthält. Ein korrekter Kfz-Kaufvertrag umfasst im Wesentlichen Folgendes:
- vollständige Daten und Anschriften beider Parteien
- vollständige Angaben zum Fahrzeug
- ggf. Angaben zu mitverkauftem Zubehör
- vereinbarter Kaufpreis
- Klausel zum Ausschluss der Sachmängelhaftung
- ggf. Angaben zu bekannten Schäden
- Auflistung sämtlicher übergebener Schlüssel, Papiere und Kennzeichen
- Datum, Ort und Unterschrift beider Parteien
Ein wichtiger Punkt für Verkäufer ist der Haftungsausschluss bei Sachmängeln. Enthält der Kaufvertrag eine derartige Klausel nicht, haften Sie als Verkäufer zwei Jahre lang für auftretende Mängel. Jedoch auch beim Vorhandensein der Klausel gilt: Verkäufer müssen sämtliche Beschädigungen, die über leichte Blechschäden hinausgehen, ungefragt offenbaren. Verschweigen Sie erhebliche Mängel, die Ihnen nachweislich bekannt sind, kann der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Zudem wichtig: Vereinbaren Sie nach Möglichkeit stets eine vollständige Bezahlung des Kaufpreises in bar. Anzahlungen oder sonstige Zahlungsformen (z. B. Scheck) sollten Sie vermeiden, da hieraus häufig Schwierigkeiten entstehen. Haben Sie den Verdacht, dass das Bargeld gefälscht sein könnte, zahlen Sie es gemeinsam mit dem Verkäufer bei Ihrer Hausbank ein. Händigen Sie folgende Dinge, insbesondere den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbestätigung Teil II, erst dann aus, wenn Sie das Geld erhalten haben:
- Kennzeichenschilder (bei angemeldeten Fahrzeugen)
- Abmeldebestätigung (heute auf Zulassungsbescheinigung Teil I als „Außerbetriebsetzung“ gekennzeichnet)
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Fahrzeugschlüssel
- aktuelle HU-Bescheinigung (sofern aufgrund des Fahrzeugalters bereits vorhanden)
Lassen Sie sich vom Käufer den Erhalt dieser Unterlagen ebenfalls schriftlich bestätigen. Im Optimalfall ist eine entsprechende Auflistung bereits Bestandteil des Kfz-Kaufvertrags.
Zulassungsstelle und Kfz-Versicherung unverzüglich informieren
Haben Sie Ihr Fahrzeug nicht ohnehin schon vor dem Verkauf abgemeldet, informieren Sie unverzüglich die Kfz-Zulassungsstelle und die Kfz-Versicherung über die Veräußerung Ihres Fahrzeugs. Reichen Sie hierzu (persönlich, per Fax oder per Post) eine Kopie des Kaufvertrags bei beiden Institutionen ein. Die Kfz-Zulassungsstelle veranlasst daraufhin die steuerliche Abmeldung Ihres ehemaligen Autos.