Auto gebraucht kaufen beim Händler

Kunden, die einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufen, zahlen meist einen höheren Preis als beim Privatkauf. Dafür kommen Sie in den Genuss mehrerer Vorteile. Allen voran ist hier die gesetzliche Gewährleistungspflicht zu nennen, der gewerbliche Gebrauchtwagenhändler unterliegen. Daneben kann von Autohändlern eine professionelle Abwicklung erwartet werden.

 

Natürlich gibt es in der Branche auch schwarze Schafe, bei denen ein Autokauf möglichst vermieden werden sollte.

 

In diesem Artikel erklären wir Ihnen:

  • Wie Sie sich optimal auf den Autokauf beim Händler vorbereiten
  • Wie Sie seriöse Anbieter erkennen
  • Welche Punkte Sie beim Kauf beachten sollten
  • Welche Rechte Ihnen zustehen

Die wichtigsten Informationen sind auch in unserer Checkliste zum Gebrauchtwagenkauf beim Händler aufgeführt. Nehmen Sie diese einfach zur Besichtigung Ihres Traumwagens mit, um nichts zu vergessen und alle Prüfpunkte im Blick zu haben.

 
1. Diese Punkte sollten Sie beim Gebrauchtwagenkauf beachten
2. So finden Sie einen geeigneten Gebrauchtwagenhändler
3. Besichtigung und Probefahrt
4. So führen Sie eine erfolgreiche Preisverhandlung
5. Wichtige Hinweise zum Vertragsabschluss
6. Zulassung des Gebrauchtwagens
7. Welche rechtlichen Gesichtspunkte sind zu beachten?
8. Tricks unseriöser Gebrauchtwagenhändler

 

Diese Punkte sollten Sie beim Gebrauchtwagenkauf beachten

Zuerst die Anforderungen definieren

Bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrem Wunschauto begeben, sollten Sie sich zunächst einen Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen. Dies gilt sowohl für den Kauf bei einem Händler wie auch beim Autokauf von privat. Klären Sie demnach, in welchem Umfang Ihnen Barmittel für den Kauf zur Verfügung stehen. Reicht Ihr Budget nicht aus, so kommen Finanzierung und Leasing als Alternativen in Betracht. Die meisten Händler bieten diese Optionen an.

Bedenken Sie jedoch stets, dass beide Varianten mit Zusatzkosten (Zinsen) verbunden sind. Insbesondere das Leasing rechnet sich für Privatpersonen meist nicht.Kosten berechnen mit Taschenrechner und Lupe

Im Übrigen erhalten Sie die höchsten Rabatte, wenn Sie das Fahrzeug bar bezahlen. Es kann sich sogar lohnen, das hierfür notwendige Geld in Form eines Bank- oder Privatkredits im Vorfeld zu besorgen. Ist die finanzielle Seite geklärt, so legen Sie im nächsten Schritt fest, nach welchem Autotyp Sie suchen möchten.

Wichtig sind unter anderem die Bauform (z. B. Kleinwagen, Kombi, SUV, Van) und die Antriebsart (Benzin, Diesel, Elektro, Hybrid, Gas). Bedenken Sie, dass in einigen Städten Dieselfahrverbote drohen.

Auch die gewünschte Motorleistung, das Getriebe (Automatik oder manuell) und der Antrieb (Heck, Front, Allrad) spielen eine Rolle. Was sonstige Ausstattungsmerkmale (z. B. Klimaanlage, Navigationsgerät, Einparkhilfe, Sitzheizung) betrifft, so sollten Sie zwischen Muss- und Kann-Kriterien unterscheiden, um die Auswahl nicht zu stark einzuschränken.

Auch die Eingrenzung auf eine bestimmte Marke und ein bestimmtes Modell kann den Blick auf andere Fahrzeuge, die möglicherweise deutlich günstiger sind, versperren.

Annähernd jedes Gebrauchtfahrzeug befindet sich heute im Internet auf einschlägigen Portalen. Anhand Ihrer definierten Kriterien ist es hier sehr komfortabel, passende Autos zu finden und zu vergleichen. Setzen Sie stets das Alter, die Laufleistung und den Zustand ins Verhältnis zum Preis. Von Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind oder mehr als 150.000 Kilometer Laufleistung aufweisen, sollten Sie - abgesehen von Spezialfällen - Abstand nehmen.

Wunschkennzeichen jetzt reservieren

So finden Sie einen geeigneten Gebrauchtwagenhändler

Wenn Sie sich für einen Fahrzeugkauf beim Autohändler entschieden haben, ergeben sich für Sie zwei Optionen:

  • Der Gang zum Vertragshändler
  • Der Kauf beim freien Händler

Gebrauchtwagen beim Händler kaufen

Hier kommt es zunächst darauf an, was Sie haben möchten. Günstigere und ältere Gebrauchtwagen werden Sie eher im freien Handel finden, während junge Gebrauchtfahrzeuge, Tageszulassungen und Jahreswagen überwiegend beim Markenhändler auf dem Hof stehen. Neben Vorführfahrzeugen finden sich hier insbesondere Leasingrückläufer, die durch die Markenhändler aufbereitet und verkauft werden.

Häufig wird obendrein eine Gebrauchtwagengarantie gewährt, wodurch Käufer relativ gut abgesichert sind. All dies hat jedoch seinen Preis. Insbesondere bei freien Händlern ist Vorsicht geboten, da sich schwarze Schafe in erster Linie in diesem Segment tummeln. Weitere Informationen zu Betrug beim Autokauf im Internet finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zu diesem Thema.

Positiv ist es hingegen zu bewerten, wenn der freie Händler über eine eigene Werkstatt verfügt, in der er Gebrauchtfahrzeuge selbst checkt und repariert.

Seriöse Händler erkennen Sie außerdem an folgenden Faktoren:

  • Der Händler nimmt sich ausreichend Zeit für die Beratung
  • Er gibt ausreichend Auskunft über mögliche Mängel
  • Er gewährt lückenlosen Einblick in sämtliche Fahrzeugdokumente (u. a. TÜV-Bericht, Wartungsheft)
  • Er lässt Ihnen Zeit für eine gründliche Besichtigung und eine Probefahrt
  • Die Geschäftsräume sind sauber und ordentlich
  • Die angebotenen Fahrzeuge befinden sich in einem ansprechenden Zustand

Gebrauchtwagen kaufen: Besichtigung und Probefahrt

Vor dem Fahrzeugkauf gilt: Obwohl Händler für Mängel haften müssen, führen Sie stets eine eingehende Besichtigung und eine Probefahrt durch. Sofern es sich um ein Fahrzeugmodell handelt, mit dem Sie noch keine Erfahrung haben, überprüfen Sie zunächst folgende Punkte:

  • Haben Sie ausreichend Platz im Fahrzeug?
  • Sitzen Sie bequem und fühlen Sie sich wohl?
  • Kommen Sie mit den Bedienelementen zurecht? Ist alles gut erreichbar?

Es folgt eine Sicht- und Funktionsprüfung, die folgende Punkte umfassen sollte:

  • Türen und Klappen: Sind sie leicht zu öffnen und zu schließen?
  • Karosserie: Sind Dellen, Schrammen, Lackschäden oder gar Rost erkennbar?
  • Glas: Sind die Scheiben frei von Steinschlägen?
  • Bremsanlage: Ist ausreichend Bremsbelag vorhanden? Haben die Bremsscheiben Riefen?
  • Unterboden: Treten Öl oder Flüssigkeiten aus? Ist der Auspuff intakt?
  • Motorraum: Treten Flüssigkeiten aus? Sind die Füllstände der Betriebsmittel korrekt?
  • Ist der Zahnriemen in Ordnung (weder rissig noch spröde)?
  • Innenraum: Riecht das Fahrzeug frisch? Sind Polster und Fußräume gepflegt?
  • Elektronik: Sind Lüftung, Radio, Scheibenwischer, Schiebedach, Fensterheber und Armaturen funktionstüchtig?

Tachostand: Dieser wird oftmals manipuliert.

Vorsicht: Nicht selten wird der Tacho manipuliert.

 Da entsprechende Eingriffe nur schwer nachweisbar sind, sollten Sie Indizien sammeln. Hinweise auf gefälschte Kilometerstände können unter anderem HU-Berichte, Scheckheft-Eintragungen, Aufkleber im Motorraum oder in Türeinstiegen und alte Werkstattrechnungen liefern. Auch hier werden Betrüger kreativ und fälschen zum Beispiel Scheckhefte mit eigens angefertigten Stempeln.

Haben Sie ein ungutes Gefühl, rufen Sie in der Werkstatt an – bei jeder Überprüfung wird die Laufleistung notiert! Auch der Fahrzeugzustand kann Aufschluss über eine mögliche Manipulation liefern.

Nach der Besichtigung sollten Sie die Gelegenheit zu einer Probefahrt erhalten. Seriöse Händler ermöglichen dies ohne Probleme. Die Fahrt sollte durchaus etwas länger sein und auch über Landstraßen oder die Autobahn führen.

Achten Sie bei der Testfahrt auf folgende Faktoren:

  • Sind die Gänge leicht einzulegen (auch beim Überspringen von Gängen)?
  • Fährt das Fahrzeug auf gerader Straße geradeaus, wenn Sie das Lenkrad loslassen?
  • Läuft das Fahrzeug auch bei einer Vollbremsung geradeaus?
  • Greift das ABS? (mit Vollbremsung bei geringem Tempo auf Kies testen)
  • Funktioniert die Kühlung auch bei hohen Drehzahlen über längere Zeit?
  • Macht das Lenkgetriebe bei Volleinschlag Geräusche?
  • Auch wichtig: Haben Sie ein gutes Gefühl? Haben Sie das Fahrzeug im Griff?

Wichtig: Für eine Probefahrt müssen Sie Ihren Führerschein (teils auch Ihren Personalausweis) vorzeigen. Zudem werden Sie ein Dokument unterschreiben müssen, in dem der Umgang mit Schäden (und die Selbstbeteiligung) geregelt ist.

Lassen Sie sich vor dem Kauf außerdem folgende Unterlagen zeigen:

  • Letzter TÜV-Bericht
  • Scheckheft (Serviceheft)
  • Bei technischen Veränderungen: ABE bzw. TÜV-Gutachten

Fragen Sie darüber hinaus stets nach bekannten Mängeln und insbesondere nach Unfallschäden. Antwortet der Händler hier nicht wahrheitsgemäß, so handelt es sich um arglistige Täuschung (siehe Abschnitt „rechtliche Gesichtspunkte“).

So führen Sie eine erfolgreiche Preisverhandlung beim Fahrzeugkauf

Falls Sie sich dazu entschieden haben, das Gebrauchtfahrzeug beim Händler zu kaufen, so steht im nächsten Schritt die Preisverhandlung an. Fast in jedem Fall sind gewisse Preisnachlässe zu erzielen, deren Höhe jedoch auch von Ihrem Verhandlungsgeschick abhängt. Die Höhe des Rabatts richtet sich außerdem nach der Beliebtheit des Modells. Wissen Sie zufällig, dass das Fahrzeug schon lange auf dem Hof des Händlers steht, so erhöht dies Ihre Verhandlungschancen.

9 Tipps für die Verhandlung mit dem Händler:

  • Zahlen Sie das Auto in bar. Hier sind die Rabatte am höchsten
  • Zeigen Sie nicht zu viel Begeisterung
  • Äußern Sie niemals, dass Sie auf das Auto angewiesen sind
  • Bringen Sie Schwächen des Fahrzeugs ins Gespräch - nicht übertreiben, sondern fachlich kompetent argumentieren!
  • Bleiben Sie freundlich und fair
  • Wenn beim Preis nichts mehr geht, sprechen Sie über Zusatzleistungen (z. B. Dreingabe eines Reifensatzes, Durchführung bevorstehender Wartungsarbeiten)
  • Bleiben Sie selbstbewusst und souverän
  • Vermitteln Sie nicht das Gefühl, mit dem Verhandlungsstand bereits zufrieden zu sein
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen (typische Händleraussagen: „Angebot gilt nur noch für kurze Zeit“ oder „Ich habe viele weitere Interessenten“)

Wichtige Hinweise zum Vertragsabschluss

Handschlag zum VertragsabschlussSind Sie sich in allen Punkten mit dem Händler einig, so steht der Vertragsabschluss an. Hier sollten Sie eine Grundregel beherzigen: Die Bezahlung sollte stets Zug um Zug erfolgen.

Im Klartext bedeutet dies: Sie zahlen den vereinbarten Kaufpreis erst, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde und Sie im Besitz aller Schlüssel und Dokumente sind. Besteht der Händler auf eine Anzahlung, bevor er den Kaufvertrag unterschrieben hat, sehen Sie sich besser nach Alternativen um.

Der Kaufvertrag sollte im Allgemeinen folgende Punkte umfassen:

  • Genaue Angaben zum Verkäufer und Käufer
  • Genaue Fahrzeugdaten (inkl. Fahrgestellnummer und Kilometerstand)
  • Kaufpreis
  • Nennung sämtlicher bekannter Mängel
  • Mitverkauftes Zubehör
  • Übergebene Unterlagen
  • Empfangsbestätigung für die Zahlung
  • Umgang mit Mängeln (siehe „rechtliche Gesichtspunkte“)
  • Mündliche Vereinbarungen
  • Ort, Datum, Unterschrift

Prüfen Sie anhand der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief), ob Halter und Besitzer identisch sind. Gibt es hier eine Abweichung, so muss der Händler eine Verkaufsvollmacht besitzen. Gleichen Sie auch die Fahrgestellnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil II und im Kaufvertrag ab. Die Prüfbescheinigung der letzten HU müssen Sie ebenfalls erhalten: Die Plaketten alleine reichen nicht aus.

Zulassung des Gebrauchtwagens: So geht’s!

Anders als beim Privatkauf, wird Ihnen ein Händler das Fahrzeug in aller Regel im abgemeldeten Zustand verkaufen. Manche Händler bieten an, das Fahrzeug gegen Gebühr für Sie zuzulassen. Sie können dies jedoch auch selbst durchführen. Befindet sich der Standort des Autos weit von Ihrem Wohnort entfernt, so können Sie zur Überführung ein Kurzzeitkennzeichen nutzen, welches auf jeder Zulassungsstelle (wohnortunabhängig) erhältlich ist. Haben Sie es hingegen nicht weit zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde, so begeben Sie sich mit folgenden Unterlagen am besten direkt hin:

  • Nur bei angemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I (sonst: Abmeldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Letzter HU-Bericht
  • Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer (Deckungszusage der Versicherung)
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer

Mit den neuen Kfz-Kennzeichen begeben Sie sich abschließend zum Fahrzeugstandort und bringen die Schilder dort an.

Tipp: Bestellen Sie Ihre Schilder vorab online, um Zeit bei der Zulassungsbehörde zu sparen. Nach dem Anbringen kann die Fahrt auch direkt beginnen.

Welche rechtlichen Gesichtspunkte sind zu beachten?

Paragraph: Rechtliche BesonderheitenDer Autokauf beim Händler bietet einen enormen Vorteil: Gewerbliche Händler müssen laut Gesetz zwei Jahre für Sachmängel haften, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen. Diese Gewährleistung ist für Gewerbetreibende verpflichtend - anders als bei Privatverkäufern darf sie vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Lediglich eine Verkürzung auf ein Jahr ist zulässig, wovon in der Praxis häufig Gebrauch gemacht wird.

Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, so gilt die sogenannte Beweiserleichterung zugunsten des privaten Käufers. Es wird hierbei zunächst vermutet, dass der Mangel bereits bei der Fahrzeugübergabe vorlag. Der gewerbliche Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Nach dieser Zeitspanne gilt die umgekehrte Vorgehensweise: Nun ist der Käufer in der Pflicht, das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt zu beweisen, was sich in der Praxis häufig schwierig gestaltet.

Fazit: Melden Sie Mängel innerhalb der ersten sechs Monate nach Ihrem Fahrzeugkauf.

Bei der Prüfung von Gewährleistungsansprüchen muss grundsätzlich zwischen den Begriffen „Mangel“ und „Verschleiß“ unterschieden werden - denn Verkäufer haften nur für Mängel, nicht für eine normale, altersbedingte Abnutzung. Normale Gebrauchsspuren (z. B. Kratzer, Dellen) sind bei Gebrauchtwagen kein Mangel. Schwieriger wird diese Unterscheidung bei Verschleißteilen. Hier ist stets die Frage zu stellen, ob der Defekt dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht. Ist dies der Fall, haftet der Verkäufer nicht. Insbesondere, wenn es um größere Geldsummen geht, sollte ein Kfz-Sachverständiger zur Beurteilung des Falles hinzugezogen werden.

Ferner sollten Sie den Begriff „arglistige Täuschung“ kennen. Arglist liegt vor, wenn ein Verkäufer einen Mangel kennt oder mit einem Vorhandensein rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Insbesondere bei wesentlichen Mängeln wie Unfallschäden, muss der Verkäufer sogar ohne ausdrückliche Frage einen Hinweis geben. Problematisch ist, dass der Käufer stets den vollen Nachweis darüber führen muss, dass ein Mangel vorlag und der Verkäufer davon wusste.

Welche Rechte haben Sie bei Mängeln am Gebrauchtfahrzeug?

Steht fest, dass ein Sachmangel oder arglistige Täuschung vorliegt, haben Sie laut Gesetz zwei Möglichkeiten. Sie können zwischen einer Nachbesserung (also einer Beseitigung des Mangels) und einer Ersatzlieferung (Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs) wählen. Nachdem eine Ersatzlieferung bei Gebrauchtwagen in der Praxis meist unverhältnismäßig ist, werden die Maßnahmen in der Regel auf eine Nachbesserung hinauslaufen.

Für jeden Mangel stehen dem Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche zu. Schlagen diese fehl, sind sie dem Käufer nicht zumutbar oder verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung endgültig, so können Sie eine Kaufpreisminderung verlangen oder vom Autokauf beim Händler zurücktreten. Bei einer arglistigen Täuschung kann der Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Minderung sofort verlangt werden (ohne Nachbesserung).

Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Garantie

Im Gegensatz zur Sachmängelhaftung ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Händlers. Insbesondere Vertragshändler bieten eine Gebrauchtwagengarantie an, die entweder im Kaufpreis enthalten ist oder zusätzlich erworben werden kann.

Wichtig: Die Garantie hat keinen Einfluss auf Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung. Der Unterschied ist jedoch, dass die Garantie auch für Mängel greift, die nach der Fahrzeugübergabe aufgetreten sind.

Prüfen Sie in jedem Fall die Garantiebedingungen unter folgenden Gesichtspunkten:

  • Wie lange gilt die Garantie?
  • Ist sie an bestimmte Pflichten des Käufers geknüpft?
  • Welche Fahrzeugbauteile sind abgedeckt?

Achtung: Tricks unseriöser Gebrauchtwagenhändler

Unseriöse Autohändler versuchen mit mehreren Tricks, ihre gesetzlichen Pflichten zu umgehen. Insbesondere sind die folgenden Vorgehensweisen immer wieder zu beobachten:

  • Formulierung „Gekauft wie gesehen“
  • Verkauf als Bastler- oder Schrottfahrzeug
  • Auftreten als Privatverkäufer
  • Verkauf „im Kundenauftrag“

Mit der Formulierung „Gekauft wie gesehen“ oder „Gekauft wie besichtigt“ haben Gebrauchtwagenverkäufer in der Vergangenheit versucht, sich jeglicher Verantwortung zu entziehen. Entsprechende Passagen sind jedoch nicht zulässig. Vorsicht ist auch geboten, wenn im Vertrag von einem Bastler- oder Schrottauto die Rede ist. Hier handelt es sich ebenfalls um den Versuch, die gesetzliche Pflicht zur Sachmängelhaftung zu umgehen.

Teilweise ist außerdem zu beobachten, dass gewerbliche Verkäufer einen Vertrag vorlegen, in dem plötzlich von einem Privatverkauf gesprochen wird. Es wird dann häufig angegeben, der Verkauf würde aus dem privaten Besitz des Händlers erfolgen - selbstverständlich unter Ausschluss der Gewährleistung. Auch in solchen Fällen sollten Sie von dem Geschäft Abstand nehmen.

Teils verkaufen Händler auch Fahrzeuge „im Kundenauftrag“, wobei die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen wird. Dieses Agenturgeschäft ist grundsätzlich zulässig und kann auch der Wahrheit entsprechen. Es wird jedoch teilweise vorgeschoben, um die gesetzliche Mängelhaftung zu umgehen.

Zum Seitenanfang