Namensänderung im Führerschein und den Fahrzeugpapieren
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Eheschließung, Scheidung oder Erlangung eines Titels – alles Gründe, die zu einer Änderung des Namens führen können. Dabei ist es nicht nur wichtig, dass der Personalausweis aktualisiert wird, sondern auch einige andere wichtige Dokumente. Darunter fallen die Kfz-Zulassungsbescheinigungen. Es gibt allerdings auch Dokumente, wie den Führerschein, wo Sie selbst entscheiden dürfen, ob Sie Ihren neuen Namen eintragen lassen möchten oder nicht. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Beantragung brauchen und was es zu beachten gibt.
Neuer Name in den Zulassungsbescheinigungen Teil I & II
Es ist wichtig, dass Sie nach einer Namensänderung, Ihren neuen Namen unverzüglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (vorher Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (vorher Fahrzeugbrief) eintragen lassen. Zuständig dafür ist die Kfz-Zulassungsstelle in Ihrem Bezirk. Wenn Sie unsicher sind, welche Zulassungsstelle Sie ansteuern müssen, dann nutzen Sie diesen Zulassungsstellenfinder.
Bei einer Namensänderung in den Kfz-Papieren müssen Sie sich ausweisen können. Das geht nur, wenn Ihr Personalausweis bereits aktualisiert wurde oder Sie eine entsprechende Urkunde vorlegen können. Die Änderung Ihres Namens können entweder Sie als Fahrzeughalter vornehmen lassen oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person.
Besitzen Sie noch den alten Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief? Dann werden Ihnen bei der Änderung Ihrer Daten die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ausgehändigt.
Bei der Beantragung fallen Gebühren an. Die Namensänderung in den neuen Kfz-Papieren kostet Sie etwa 12 Euro. Müssen zusätzlich der Fahrzeugschein bzw. der Fahrzeugbrief gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht werden, zahlen Sie um die 20 Euro.
Notwendige Unterlagen für die Namensänderung in den Zulassungsbescheinigungen I und II
- aktualisierter Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- ggf. Urkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung
- bei Vertretung zusätzlich schriftliche Vollmacht & Personalausweis des Bevollmächtigten
- Unternehmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
Änderung des Namens im Führerschein
Da Ihr Führerschein nicht als Identitätsnachweis fungiert, sind Sie nicht verpflichtet Ihren neuen Namen im Führerschein eintragen zu lassen. Um Probleme z.B. im Ausland zu vermeiden, ist es dennoch ratsam auch im Führerschein den Namen zu aktualisieren. Möchten Sie die Namensänderung durchführen lassen, können Sie das problemlos tun. Auch hier gilt: Sie müssen Ihre Namensänderung entweder mit Ihrem aktualisierten Personalausweis oder mit einer entsprechenden Urkunde über die Änderung nachweisen.
Sind sie noch im Besitz des alten Papier-Führerscheins (grau oder rosa) und haben den Wohnort gewechselt, dann benötigt Ihre neue Führerscheinstelle die Karteikartenabschrift (Abschrift der Führerscheindaten). Ihre alte Behörde händigt Ihnen die Abschrift auf Anfrage aus. Mit der Namensänderung bekommen Sie dann auch den neuen EU-Kartenführerschein.
Da Ihre Unterschrift für die Aktualisierung notwendig ist, müssen Sie persönlich erscheinen. Allerdings kann eine schriftlich bevollmächtigte Person Ihren Führerschein abholen. Wichtig: Die von Ihnen beauftragte Person muss ihren Personalausweis vorzeigen.
Beachten Sie: In einigen Städten werden die Behördentermine nur online vergeben.
Die Gebühren für die Namensänderungen fallen von Stadt zu Stadt unterschiedlich aus. Die Kosten variieren zwischen 20 und 40 Euro. Gezahlt wird entweder bar oder mit EC-Karte. Ein Versand von der Bundesdruckerei zu Ihnen nach Hause kostet etwa 5 Euro. Gegen einen Kostenaufschlag ist auch eine Expresslieferung möglich. Bis zur Fertigstellung des neuen Führerscheines, können Sie eine vorläufige Fahrberechtigung, ebenfalls gegen eine Gebühr beantragen. Sie können entweder bar oder mit EC-Karte zahlen.
Notwendige Unterlagen für die Bearbeitung der Namensänderung im Führerschein
- aktualisierter Personalausweis
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Passfoto
- ggf. Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung
- ggf. Karteikartenabschrift (wenn Sie noch den alten Papierführerschein haben)