Änderungen im Kfz-Bereich 2017
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Wie auf jedem Gebiet wird sich auch im Kfz-Bereich im Jahr 2017 wieder in einigen Punkten etwas ändern. Die Pkw-Maut steht vor der Tür, höhere Bußgelder drohen, einzelne Typ- und Regionalklassen in der Kfz-Versicherung ändern sich und für manche Fahrzeugbesitzer ist der TÜV fällig. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.
Pkw-Maut: Plan und Entwicklung
Nach monatelangen Rangeleien mit der EU und einigen Nachbarländern, scheinen die meisten Hürden zur Einführung der Pkw-Maut, oder der Infrastrukturabgabe, wie sie Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nennt, ausgeräumt zu sein.
Die Pkw-Maut soll im Jahreswechsel 2018/2019 eingerichtet werden, wobei die technische Umsetzung bereits für Ende 2017 geplant ist. Die gute Nachricht: Unter dem Strich zahlen deutsche Autobesitzer nicht mehr, denn die Maut wird über eine geringere Kfz-Steuer kompensiert. Auch wenn Österreich ebenso wie die Niederlande gegen die Pläne vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen drohen. Die Einwände, dass es sich um eine „Ausländermaut“ handelt, seien nicht haltbar (laut Ministeriumssprecher aus Berlin).
Wie teuer die Jahresvignette für deutsche Autofahrer am Ende sein wird, hängt insbesondere vom Hubraum und der Schadstoffklasse ab. Die Preisstaffelung erfolgt in drei Stufen: Mit der Euro 6 fahren Autofahrer am günstigsten. Darüber hinaus wird unterschieden zwischen Kfz mit Euro 4 und 5 sowie Euro 3 oder schlechter. Zudem erfolgt die Unterscheidung zwischen Benziner und Dieselmotor.
Ausnahmen: Schadstoffarme Pkw sowie Elektrofahrzeuge sollen gefördert und damit von der Pkw-Maut befreit werden. Für Wohnmobile und Oldtimer wird es ebenfalls Sonderregelungen geben. Maximal soll der jährliche Mautbetrag (Stand: November 2017) 130 Euro betragen. Die Bußgelder sollen sich auf höchstens 390 Euro belaufen.
Farbe der Plakette prüfen: Ist der TÜV fällig?
Die Farbe der TÜV-Plakette wechselt jährlich und gibt Aufschluss darüber, wann ein Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung fällig ist. Werfen Sie einen Blick auf Ihr Kennzeichen: Ist die Plakette braun, so musste die HU bereits in 2016 erfolgen. Die TÜV-Plakette 2017 ist rosa. Wenn Sie erst 2018 an der Reihe sind, finden Sie eine grüne Plakette auf dem Kennzeichen.
Im rechten Beispiel ist die nächste Hauptuntersuchung im April 2017 fällig. Die TÜV-Gebühren steigen im nächsten Jahr vermutlich auf bis zu 56,71 Euro.
Führerschein wird teurer
Auch Führerschein-Neulinge werden 2017 stärker zur Kasse gebeten. Die Kosten für die theoretische Prüfung steigen um rund einen Euro auf 11,90 Euro. Die Prüfung am Computer wird 10,60 Euro kosten. Für die praktische Pkw-Prüfung werden 91,50 Euro fällig, bei der Motorrad-Prüfung sind es stolze 121,38 Euro.
Veränderung der Typklassen 2017: nur wenige Änderungen
Je höher die Typklasse eines Fahrzeugs, desto höher die Versicherungsbeiträge. Jedes Jahr werden die Typklassen unter anderem anhand der Schadenswahrscheinlichkeit neu festgelegt, so auch für 2017. Die Änderungen sind jedoch nicht sehr umfangreich – für nur etwa 1 bis 3 Prozent der Fahrzeuge ergeben sich Änderungen um mehr als eine Klasse. Deutliche Veränderungen gibt es beispielsweise bei folgenden Fahrzeugen:
Haftpflichtversicherung:
- Subaru Forester sinkt von Stufe 18 auf 16
- Kia Carens 1.7 CDRI klettert um ganze 4 Stufen auf 18
Teilkaskoversicherung:
- Audi A5 2.0 TFSI steigt von 22 auf 26
- Honda Jazz 1.2 sinkt auf 17 (vorher 19)
Vollkaskoversicherung:
- BMW 218i Active Tourer klettert auf 21 (Vorjahr: 18)
- Porsche Boxster 3.4 fällt um zwei Stufen auf 23
Einer der großen Verlierer ist der BMW 2er Active und Gran Tourer. Er klettert sowohl in der Haftpflicht als auch in der Vollkasko. Allgemein gilt: Steigt ein Fahrzeug um mehr als zwei Klassen, kann sich der Beitrag abhängig von Ihren individuellen Gegebenheiten schnell um 50 Euro oder mehr erhöhen.
Änderungen auch in Regionalklassen
Auch die Regionalklassen werden sich in 2017 wieder verändern. Laut ADAC geht es für rund 4,8 Millionen Fahrzeuge nach oben, für ganze 6,3 Millionen Autofahrer wird es jedoch günstiger. Betrachtet man die Kfz-Haftpflichtversicherung, zeichnet sich ein gewisses Süd-Ost-Gefälle ab. Die Schadensbilanz in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein fällt deutlich positiver aus, als im Süden der Republik. Als Autofahrer zahlen Sie in den genannten Regionen daher deutlich weniger.
Höhere Bußgelder: Handy am Steuer wird härter bestraft
Verwunderlich ist diese Veränderung des Bußgeldkatalogs bei steigenden Unfallzahlen aufgrund abgelenkter Autofahrer nicht: Wenn Sie Ihr Handy in 2017 am Steuer benutzen, müssen Sie mit höheren Strafen rechnen. Bisher war lediglich das Telefonieren ausdrücklich verboten, nicht jedoch das Schreiben von Nachrichten oder die sonstige Nutzung von Handys und Tablets. Dies ändert sich zum 19.Oktober 2017: Im §23StVO wird die Nutzung aller mobilen Endgeräte in das Verbot eingeschlossen. Jede Form der Ablenkung vom Straßenverkehr soll sanktioniert werden. Das Bußgeld steigt von 60 auf 100 Euro. In Extremfällen drohen sogar 200 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Motorräder nur noch mit Euro 4
Neue Kleinkrafträder und Motorräder werden ab Januar 2017 nur noch dann zugelassen, wenn sie die Vorgaben der Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Der Geräuschpegel für Motorräder über 175 cm³ darf 80 Dezibel nicht mehr überschreiten. Außerdem ist ein ABS bei Zweirädern mit einem Hubraum ab 125 cm³ verpflichtend.