Straßenverkehrsamt Neunkirchen - Termin online buchen
Kfz-Zulassungsstelle: Neunkirchen | Zulassungsbezirk: Landkreis Neunkirchen | Bundesland: SaarlandÜbersicht
Adresse, Kontaktinfos und Öffnungszeiten
Di. 07:30 - 15:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:30 Uhr
Do. 07:30 - 15:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:30 Uhr
Termin für Straßenverkehrsamt Neunkirchen buchen
06824 906-7011 (Terminvereinbarung)
Achtung: Falls es eine Online-Terminbuchung gibt, ist eine telefonische Terminvereinbarung oft nicht möglich.
- Nutzen Sie die Online-Terminbuchung, sofern vorhanden.
- Buchen Sie frühzeitig. Der nächste freie Termin beim Straßenverkehrsamt Neunkirchen ist oft erst in einigen Wochen.
- Bereiten Sie Ihren Termin vor. Nehmen Sie alle notwendigen Unterlagen, Ausweise im Original sowie ausreichend Bargeld mit. Bei Vollmachten die Unterschriften nicht vergessen.
- Sie benötigen eine Kfz-Versicherung, falls Sie beim Straßenverkehrsamt Neunkirchen ein Fahrzeug zulassen möchten.
Verfügbarkeit von NK oder OTW Wunschkennzeichen für Neunkirchen prüfen
Prüfen Sie hier offiziell, ob Ihr Neunkirchener Wunschkennzeichen im Zulassungsbezirk Landkreis Neunkirchen noch frei ist. Einfach Kürzel NK oder OTW plus Wunschkombi eingeben und grünen Button klicken.
Ihre Wunschkombi:
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Zulassung, Ummeldung, Abmeldung eines Kfz in Neunkirchen
Vom Straßenverkehrsamt Neunkirchen benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Neuwagens aus Deutschland
Vom Straßenverkehrsamt Neunkirchen benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
- Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder Kaufvertrag im Original, am besten beide Dokumente
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Neuwagens; aus der EU importiert
Vom Straßenverkehrsamt Neunkirchen benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Die originalen Fahrzeugpapiere des Herstellers
- Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers, dass es sich um einen Neuwagen handelt
- Originalkaufvertrag oder Originalrechnung zum lückenlosen Eigentumsnachweis
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- Falls der importierte Neuwagen zugelassen ist, müssen Sie die ausländischen Kennzeichen auf der Zulassungsstelle vorlegen bzw. abgeben
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Neuwagens; aus Nicht-EU Land importiert
Vom Straßenverkehrsamt Neunkirchen benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (falls Kfz älter als 3 Jahre)
- Bisherige Nummernschilder
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Gebrauchtwagens aus Deutschland
Vom Straßenverkehrsamt Neunkirchen benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Gutachten von TÜV oder Dekra
- Kaufvertrag oder Rechnung (Eigentumsnachweis)
- Ausländische Kennzeichen, falls Fahrzeug noch zugelassen
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Gebrauchtwagens; aus der EU importiert
Vom Straßenverkehrsamt Neunkirchen benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Kaufvertrag und Rechnung im Original (Eigentumsnachweis)
- Falls vorhanden: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument); ansonsten Vollgutachten von einer Prüfstelle
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts
- Ausländische Nummernschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Gebrauchtwagens; aus Nicht-EU Land importiert
Unterlagen:
Oldtimer-Gutachten durch anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)
Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Oldtimers
Unterlagen:
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Bevollmächtigten
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Fahrzeughalters
Unterlagen:
- Schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
- Personalausweis(e) des/der Erziehungsberechtigten
Unterlagen:
- Sofern im Handelsregister eingetragen: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr)
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)
Unterlagen:
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr)
- Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)
Vom Straßenverkehrsamt Neunkirchen benötigte Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Falls noch alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorhanden: Bitte mitbringen zwecks Austausch
- Prüfbescheinigung zur letzten Hauptuntersuchung
Ratgeber-Artikel:
Fahrzeug-Ummeldung ohne Kreiswechsel
Vom Straßenverkehrsamt Neunkirchen benötigte Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebestätigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- SEPA-Mandat für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
- Nummernschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
Ratgeber-Artikel:
Fahrzeug-Ummeldung mit Kreiswechsel
Fahrzeug online abmelden:
Fahrzeug direkt beim Straßenverkehrsamt Neunkirchen abmelden:
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nummernschilder
- Nur bei Verwertung/Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Nur bei Verwertung/Verschrottung: Verwertungsnachweis
Ratgeber-Artikel:
Fahrzeug-Abmeldung im gleichen Kreis
Fahrzeug-Abmeldung in anderem Kreis
Zulassung beim Straßenverkehrsamt Neunkirchen
- Amtsgebühren in Neunkirchen: ca. 30-40 Euro
- 12,80 Euro für Neunkirchener Wunschkennzeichen inklusive Reservierung
- ca. 30-70 Euro für NK oder OTW Schildersatz
- ca. 5-20 Euro für NK oder OTW Umweltplakette
Ummeldung beim Straßenverkehrsamt Neunkirchen
- Amtsgebühren in Neunkirchen mit Wechsel des Zulassungsbezirks: ca. 20-30 Euro
- Amtsgebühren in Neunkirchen ohne Wechsel des Zulassungsbezirks: ca. 10-15 Euro
- optional mit Nummernschildwechsel:
- 12,80 Euro für Neunkirchener Wunschkennzeichen inklusive Reservierung
- ca. 30-70 Euro für NK oder OTW Schildersatz
- ca. 5-20 Euro für NK oder OTW Umweltplakette
Abmeldung beim Straßenverkehrsamt Neunkirchen
- nur Abmeldung in Neunkirchen: ca. 8 Euro
- mit Verschrottung: ca. 13-25 Euro