Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Seit dem 1. Oktober 2005 werden die nach EU-Richtlinien gestalteten Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgegeben. Sie ersetzen die beiden Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Dabei entspricht die Zulassungsbescheinigung Teil I dem Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Fahrzeugbrief. Die neuen Fahrzeugpapiere sind aufgrund von zusätzlichen Merkmalen schwerer zu fälschen und sollen so der Kfz-Kriminalität entgegenwirken.

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief werden ausgetauscht

Die alten Fahrzeugpapiere behalten grundsätzlich Ihre Gültigkeit. Bei Neuanmeldungen oder Wiederzulassungen werden von der Kfz-Behörde jedoch nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt. Wenn Sie ein – vor Oktober 2015 – zugelassenes Fahrzeug ummelden, ein Halterwechsel stattfindet oder technische Änderungen in den Kfz-Papieren vermerkt werden müssen, werden die alten gegen die neuen Zulassungsdokumente getauscht. Für den Umtausch wird eine Zusatzgebühr von rund 5 Euro fällig.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I immer mitführen

Die Zulassungsbescheinigung Teil I besteht aus mehreren Seiten auf Spezialpapier und lässt sich auf DIN A7 Format zusammenfalten. Sie enthält neben technischen Fahrzeugdaten beispielsweise auch die zugelassene Kennzeichenkombination, die Schlüsselnummer und die Adresse des Fahrzeughalters.

Wunschkennzeichen reservieren

Bei einer Kontrolle muss die Zulassungsbescheinigung Teil I vorgelegt werden, sie ist also immer mitzuführen. Es sind mehrere Sicherheitsmerkmale aufgebracht, die bei einer Polizeikontrolle überprüft werden können. Bei der Fahrzeug-Abmeldung wird das Dokument entwertet und dem Fahrzeughalter ausgehändigt. Die zuvor ausgegebene Stilllegungsbescheinigung entfällt. 

Die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher aufbewahren

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist ein einseitiges Dokument im DIN A4 Format und muss bei der Kfz-Zulassungsstelle für einen Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel vorgelegt werden. Sie ist auf fälschungssicherem Spezialpapier gedruckt. Die Bescheinigung ist etwas kürzer gehalten als der bisherige Kfz-Brief und enthält nur noch die wichtigsten Fahrzeugdaten. Außerdem können nur noch zwei Fahrzeughalter angegeben werden (früher waren es sechs). Bereits bei der dritten Umschreibung muss eine neue Zulassungsbescheigung Teil II ausgegeben werden.  

Wichtig: Die Zulassungsbescheinigung Teil II sollten Sie sicher Zuhause aufbewahren – auf keinen Fall im Fahrzeug!