Der Internationale Fahrzeugschein

Auto ein einer Grenze mit dem internationalen Fahrzeugschein

Ein wichtiges Dokument für Länder außerhalb der EU

Für Reisen mit Ihrem Auto in Länder außerhalb der EU ist ein internationaler Fahrzeugschein bzw. eine internationale Zulassungsbescheinigung erforderlich. Worum es sich hierbei handelt und wie die Beantragung abläuft, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Internationaler Kfz-Schein: die Übersetzung des deutschen Fahrzeugscheins

Der internationale Fahrzeugschein ist eine Übersetzung des deutschen Kfz-Scheins in mehrere gängige Sprachen. Er wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbestätigung Teil I erstellt und seine Gültigkeit beträgt ein Jahr. Derzeit hat diese internationale Zulassungsbescheinigung Gültigkeit in den Mitgliedsstaaten des „Internationale Übereinkommens über den Kraftfahrzeugverkehr von 1926. Folgende Länder zählen hierzu: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Peru, Portugal, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich.

Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt in jedem Fall über die Vorschriften im Zielland. Nur auf diese Weise stellen Sie sicher, dass es vor Ort keine Schwierigkeiten mit der Anerkennung Ihres Kfz-Scheins gibt.

Für die Beantragung bei der Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (Original)
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht im Original sowie Ausweis des Bevollmächtigten (ebenfalls im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers in Kopie

Die meisten Kommunen veranschlagen eine Gebühr um die 11 Euro für die Ausstellung des Dokuments.

Bei Export / Ausfuhr werden zusätzlich Ausfuhrkennzeichen benötigt

Soll das Kfz im Zielland verbleiben, also exportiert werden, kann zusätzlich zum internationalen Fahrzeugschein auch ein Ausfuhrkennzeichen (auch: Zollkennzeichen, Ausfuhrzulassung) ausgestellt werden.