Zulassung importierter Nicht-EU-Neuwagen

In Zeiten der Globalisierung ist es ganz normal, dass Kfz-Halter einen Neuwagen aus einem Nicht-EU-Land importieren. So ist zum Beispiel die Fangemeinde von amerikanischen Modellen relativ groß und wächst stetig. Die Zulassung hier in Deutschland ist gar nicht so kompliziert wie viele denken. Hier erfahren Sie alles, was Sie für die Zulassung Ihres Nicht-EU-Importfahrzeugs wissen müssen.

Diese Unterlagen brauchen Sie für die Zulassung Ihres Nicht-EU-Neuwagens

  • Die originalen Fahrzeugpapiere des Herstellers
  • Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers, dass es sich um einen Neuwagen handelt
  • Originalkaufvertrag oder Originalrechnung zum lückenlosen Eigentumsnachweis
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Falls der importierte Neuwagen zugelassen ist, müssen Sie die ausländischen Kennzeichen auf der Zulassungsstelle vorlegen, bzw. abgeben
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung 
  • Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, sowie deren Personalausweise
  • bei einer Vertretung: gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bevollmächtigten und des Fahrzeughalters. Ferner muss die Vertretungsperson eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister 
  • Unternehmen müssen Ihre Gewerbeanmeldung oder, sofern vorhanden, den Handelsregisterauszug vorlegen

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Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

Für alle importierten Fahrzeuge muss eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung vorgelegt werden. Wenn Sie für Ihren Importwagen keine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung besitzen, müssen Sie ein technisches Vollgutachten von einer deutschen Prüfstelle wie der DEKRA oder dem TÜV nachweisen. Sobald Ihnen dieses vorliegt, können Sie den Wagen zulassen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung Zollamtes

Diese Bescheinigung des Zollamtes muss für Importfahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern vorgelegt werden. Mit diesem Verzollungsnachweis können Sie dokumentieren, dass das Fahrzeug auf legalem Weg nach Deutschland importiert wurde. Außerdem müssen Sie bei Importen von außerhalb der EU auch die Einfuhrumsatzsteuer von 19% bezahlen.

Vorführung des importierten Neuwagens

Im Rahmen der Zulassung müssen Sie das Fahrzeug vorführen, das bedeutet, Sie müssen es zur Zulassungsstelle bringen. Um den Wagen im Straßenverkehr bewegen zu dürfen, sollten Sie sich ein rotes Überführungskennzeichen besorgen. Die zuständigen Mitarbeiter der Zulassungsstelle überprüfen die Fahrzeugidentifikationsnummer und vergleichen sie mit den Eintragungen in den Fahrzeugunterlagen. Ob Sie hierfür einen Termin vereinbaren müssen oder an einem bestimmten Tag zur Zulassung des Wagens erscheinen sollten, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.