i-Kfz: die schrittweise Einführung der digitalen Kfz-Zulassung

Stück für Stück hält die Digitalisierung nun auch in deutschen Behörden Einzug – ein Schritt, den viele Bürgerinnen und Bürger begrüßen. So ist seit dem 1. Oktober 2017 eine digitale Kfz-Zulassung möglich. Allerdings ist dieser Service zunächst nur für Wiederzulassungen, und nicht für Neuzulassungen, verfügbar.

Zudem müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wir erklären Ihnen, wie das neue Verfahren funktioniert und welche weiteren Schritte in puncto internetbasierte Fahrzeugzulassung für die Zukunft geplant sind.

 

  1. Digitale Abmeldung bereits seit 2015 möglich
  2. Video: Die internetbasierte Kfz-Abmeldung
  3. Welche Voraussetzungen müssen für die digitale Kfz-Wiederzulassung erfüllt sein?
  4. Auto online wieder anmelden – der Ablauf
  5. Digitale Kfz-Zulassung: Vor- und Nachteile
  6. i-Kfz: Was sind die nächsten Schritte?

 

Digitale Abmeldung bereits seit 2015 möglich

Digitale Sicherheit: Zahlenschloss und LaptopSeit dem 1. Januar 2015 ist es in Deutschland möglich, Fahrzeuge über das Internet abzumelden. Ein persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde ist hierfür nicht mehr erforderlich. Nutzbar ist dieses Verfahren für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 neu oder wieder zugelassen wurden, da seit diesem Datum neuartige Kennzeichenplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit verdeckten Sicherheitscodes ausgegeben werden.

Um eine digitale Abmeldung durchzuführen, benötigen Sie außerdem einen Personalausweis mit Chip und ein Kartenlesegerät. Alternativ kann ein Smartphone mit NFC-Funktion und gültiger Ausweis-App genutzt werden.

 

In wenigen Schritten zur Online-Abmeldung Ihres Kfz:

  • Sicherheitscode auf Zulassungsbescheinigung Teil 1 freirubbeln
  • Abdeckung auf Siegelplaketten entfernen, um Sicherheitscode auf dem Kennzeichen freizulegen
  • Codes abschreiben oder QR-Code scannen
  • Website der Zulassungsbehörde besuchen und mit Personalausweis identifizieren
  • Kennzeichen und Codes eingeben
  • Zahlen (elektronisch via Giropay/Kreditkarte oder nach Gebührenbescheid)

Sind alle Daten übermittelt, erfolgt eine Bearbeitung durch die Zulassungsstelle. Sie erhalten abschließend einen Bescheid per Post oder De-Mail. (Die De-Mail wurde zur Übertragung sensibler Dokumente eingerichtet, stellt somit einen sicheren und auch nachweisbaren digitalen Weg dar, Daten verschlüsselt zu versenden.)

Wunschkennzeichen reservieren

Video: Die internetbasierte Kfz-Abmeldung

Welche Voraussetzungen müssen für die digitale Kfz-Wiederzulassung erfüllt sein?

Seit dem 1. Oktober 2017 ist Stufe 2 der Digitalisierung des Zulassungsprozesses aktiv. Gleichzeitig ist ab Oktober nur noch der dezentrale Weg über die jeweiligen Zulassungsstellen gegeben. Um die neue, internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss sich um eine Wiederzulassung auf denselben Fahrzeughalter handeln
  • Die Abmeldung muss mit Kennzeichen aus dem gleichen Zulassungsbezirk erfolgt sein (Bezirkswechsel ist aktuell nicht möglich)
  • Bisherige Kennzeichen müssen reserviert worden sein (Achtung: Je nach Zulassungsstelle, maximal ein Jahr gültig)
  • Halter muss eine natürliche Person sein (kein Unternehmen)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer muss vorliegen
  • Neuer Personalausweis mit Onlinefunktion muss vorhanden sein
  • Sie müssen im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit dem zuvor freigelegten Sicherheitscode sein
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) muss vorhanden sein
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) muss nachgewiesen werden

Bitte beachten Sie: Krafträder und Anhänger mit Wechselkennzeichen sowie Fahrzeuge mit dem Verwertungsnachweis „verschrottet“ sind vom Online-Verfahren ausgenommen.

Auto online wieder anmelden – der Ablauf

Erfüllen Sie sämtliche der zuvor genannten Anforderungen, so können Sie Ihr Kfz online zulassen. Gehen Sie hierzu in folgenden Schritten vor:

  • Webseite Ihrer Zulassungsbehörde besuchen und mit Personalausweis identifizieren
  • Zuvor freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbestätigung Teil 1 eingeben
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingeben
  • Bankdaten eingeben (für SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Nachweis über gültige HU erbringen
  • Gebühren bezahlen (ePayment-System, z. B. Kreditkarte oder Giropay)

Nicht ganz trivial ist das Nachweisen einer gültigen Hauptuntersuchung. Im Rahmen von i-Kfz wurde ein automatischer Datenabgleich mit dem Zentralen Fahrzeugregister, kurz ZFZR, eingeführt. Hier sind Informationen zu Hauptuntersuchungen hinterlegt. Problematisch ist der Zeitversatz zwischen Untersuchung und Datenübermittlung. Möchten Sie Ihr Fahrzeug etwa sofort nach erfolgreicher HU online zulassen, liegen die benötigten Daten im ZFZR möglicherweise noch nicht vor.

Die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.) löst dies beispielsweise durch einen Expresscode, welcher auf dem HU-Bericht vermerkt wird. Dieser wird als Nachweis im elektronischen Zulassungsverfahren sofort anerkannt. Die Gebühr für eine Online-Wiederzulassung beträgt 16,53 Euro, wobei die Zustellungskosten bereits enthalten sind.

Wichtig: Wurde der Zulassungsvorgang korrekt abgeschlossen, erhalten Sie per Post eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und neue Plaketten, welche Sie selbst auf die bestehenden Kennzeichen aufkleben müssen.

Digitale Kfz-Zulassung: Vor- und Nachteile

Das Ziel von i-Kfz lautet aus Sicht der Bundesregierung: Die Fahrzeugzulassung soll einfacher und komfortabler werden. Tatsächlich liegt der Hauptvorteil für Fahrzeughalter darin, dass sie sich den Gang zur Zulassungsstelle sparen.

Aktuell mindern jedoch insbesondere die technischen Hürden den Komfort noch stark. Nicht jeder Fahrzeughalter verfügt bereits über einen Personalausweis mit Chip, ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Handy mit Ausweis-App. Auch die organisatorischen Einschränkungen, darunter der Reservierungszwang für Kennzeichen und die Tatsache, dass kein Kreiswechsel möglich ist, schränken die Praxistauglichkeit ein.

i-Kfz: Was sind die nächsten Schritte?

Zulassungszyklus – klassisch und i-KfzDie digitale Kfz-Wiederzulassung ist Stufe 2 des Projekts "i-Kfz", an dessen Ende eine vollständig digitale An-, Um- und Abmeldung möglich sein soll. Die dritte Stufe soll laut Bundesverkehrsministerium bereits den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs internetbasiert abbilden können. Entsprechend kommen folgende Optionen hinzu:

  • Digitale Neuzulassung
  • Digitale Umschreibung
  • Digitale Wiederzulassung auch bei Halter- und Bezirkswechsel

Beabsichtigt ist hierbei nach aktuellem Stand, dass eine Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel bundesweit möglich sein soll. Konkret bedeutet das: Sowohl im Online- als auch im Offline-Verfahren werden Sie, sofern diese Planung umgesetzt wird, künftig die Möglichkeit haben, das Kennzeichen des vorangegangenen Halters zu übernehmen.

Stufe 3 von i-Kfz soll im Laufe des Jahres 2018 realisiert werden. Ein konkreter Termin steht jedoch noch nicht fest. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings am 01.01.2018 in Kraft getreten: Mit der Verordnung zur neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2. Auch hier findet sich nun ein verdeckter Sicherheitscode.

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