Erlöschen der Betriebserlaubnis

Wer zu unbedarft mit Änderungen an seinem Kfz umgeht, riskiert schnell das Erlöschen der Betriebserlaubnis für sein gesamtes Fahrzeug. Welche Um- und Anbauten dazu führen können, und welche Folgen eine erloschene ABE hat, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel.

Welche Sachverhalte führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (ABE)?

Es gibt mehrere Umstände, die zum Erlöschen der ABE Ihres Fahrzeugs führen können. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 19 StVZO wieder. Die ABE erlischt demnach, wenn einer der nachstehenden Punkte erfüllt ist.

  • die Fahrzeugart wurde durch einen Umbau verändert (z. B. Pkw als Wohnmobil ausbauen, Kombi zu Klein-LKW umfunktionieren)
  • es wurden Eingriffe vorgenommen, welche das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (z. B. Modifikation des Motors oder der Auspuffanlage)
  • durch eine Änderung ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten (z. B. Änderungen an den Rädern, der Lenkung, den Bremsen oder dem Fahrwerk)
  • Nichterfüllung der Anbauabnahme (z. B. durch TÜV oder DEKRA), sofern diese Pflicht bestand
  • Missachtung von Anbauvorschriften, Einschränkungen oder sonstiger Auflagen bei technischen Änderungen

Tipp: In einem anderen Artikel informieren wir Sie ausführlich zum Thema Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile.

Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis: diese Konsequenzen drohen

Das Fahren auf öffentlichen Straßen mit einem Fahrzeug ohne ABE stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Übrigen macht es in aller Regel keinen Unterschied, ob die Betriebserlaubnis erloschen ist, oder ob Sie sie verloren haben. Meist wird das Fahren ohne ABE mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Entstand durch dieses Verhalten eine Gefährdung des Verkehrs, sind ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg die Konsequenz. Bei Lastkraftwagen oder Omnibussen ohne ABE sind die Strafen noch deutlich höher.

Ferner haben Sie keinen Versicherungsschutz, wenn Sie ohne Betriebserlaubnis fahren. Dies kann noch wesentlich weitreichendere (finanzielle) Folgen nach sich ziehen.

Betriebserlaubnis wiederlangen

Ist die Betriebserlaubnis aus einem der oben genannten Gründe erloschen, gibt es je nach Ursache verschiedene Möglichkeiten, sie wiederzuerlangen. Grundsätzlich sind folgende Schritte auszuführen:

  • Beseitigung der Mängel
  • ggf. Beschaffung anerkannter Prüfzertifikate
  • wenn erforderlich: Änderungsabnahme bei einer anerkannten Prüfstelle durchführen lassen
  • wenn erforderlich: Aktualisierung der Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle durchführen lassen