Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge

Sie möchten mit einem Fahrzeug, das betriebserlaubnispflichtig ist, jedoch nicht über eine Typengenehmigung oder eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt, am Straßenverkehr teilnehmen? In diesem Fall benötigen Sie eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis. In welchen Fällen dies erforderlich ist, und welche Schritte durchgeführt werden müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wann Sie eine Einzelbetriebserlaubnis benötigen

Wenn einer der nachfolgenden Sachverhalte auf Ihr Fahrzeug zutrifft, benötigen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis, damit das Kfz auf öffentlichen Straßen genutzt werden kann. Grundsätzlich ist dies fast immer der Fall, wenn es sich nicht um ein Serienfahrzeug handelt. Im Detail:

  • Das Fahrzeug ist eine Einzelanfertigung.
  • Das Fahrzeug wurde in einer Kleinserie produziert.
  • Das Kfz wurde aus dem Ausland importiert und hat keine EG-Typgenehmigung.
  • Am Fahrzeug wurden umfangreiche, individuelle Umbauten durchgeführt (z. B. auch Einbau einer Gasanlage, Veränderung des Fahrwerks).
  • Das Fahrzeug hat einen besonderen Einsatzzweck.
  • Die ABE ist erloschen, weil das Kfz länger als 18 Monate abgemeldet war.

Wunschkennzeichen reservieren

Einzelbetriebserlaubnis beantragen: So müssen Sie vorgehen

Lassen Sie zunächst ein Gutachten zur Erteilung der Einzelbetriebserlaubnis durch den TÜV oder die DEKRA erstellen. Dies erfolgt auf Grundlage von EG-Richtlinien und dem § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Um die Einzelbetriebserlaubnis zu erhalten, müssen Sie im zweiten Schritt mit folgenden Unterlagen bei Ihrer Zulassungsstelle vorstellig werden:

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (sofern vorliegend)
  • Gutachten einer amtlich anerkannten Prüfstelle bzw. technischen Prüfstelle (TÜV, DEKRA)

Sind alle Unterlagen in Ordnung, erhalten Sie die Einzelbetriebserlaubnis (EBE) in Form eines Fahrzeugscheins. Es entstehen hierfür Kosten ab 10,50 Euro – je nach Verwaltungsaufwand.