Anhänger-Zulassung

Vorgehen, Voraussetzungen und benötigte Unterlagen

Die Anhänger-Zulassung bei der Kfz-Behörde ist in Deutschland Pflicht und die Nutzung eines Pkw-Anhängers ist mit einigen rechtlichen Vorgaben verbunden. Immer wieder tauchen Fragen zum zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers, zu der beliebten Tempo-100-Regelung und zu benötigten Papieren auf. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zur Zulassung von Anhängern wissen müssen.

Grundsätzliche Regelungen zur Anhänger-Zulassung

Früher galt die Regelung, dass eine komplette Zugkombination, also ein Zugfahrzeug zusammen mit einem Anhänger, genehmigt werden muss. Dies ist seit einigen Jahren nicht mehr der Fall. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass ein genehmigter Anhänger mit jedem Zugfahrzeug gezogen werden kann, das die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Anhänger sind in Deutschland grundsätzlich zulassungspflichtig, erhalten ein Anhängerkennzeichen und müssen auch zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.

Anhänger-Zulassung auf 100 km/h

Gespanne dürfen in Deutschland grundsätzlich nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h unterwegs sein. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie jedoch von dieser Regelung abweichen, und ein Fahrzeug mit Anhänger auch mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen führen. Achtung: Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger nach wie vor das Limit von 80 km/h.

Damit die Tempo-100-Zulassung erfolgen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Für das Fahren mit einem Anhänger benötigen Sie eine Anhänger-Zulassung

Voraussetzung 1: Das Zugfahrzeug muss

  • als PKW (Gesamtmasse bis 3,5 t),
  • Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo-100-Genehmigung oder
  • anderes mehrspuriges Kfz mit max. 3,5 t Gesamtgewicht beschrieben sein
  • und ABS haben.

Voraussetzung 2: Der Anhänger muss

  • für die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein (trifft für die meisten neuen Anhänger zu).
  • so beladen werden, dass die maximal zugelassene Stützlast annähernd erreicht wird.
  • so beladen werden, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs, noch die des Anhängers überschritten wird.

Voraussetzung 3: Die Bereifung des Anhängers

  • darf nicht älter als 6 Jahre sein (Herstelldatum ist eingeprägt).
  • muss mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) haben.
  • darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb beanspruchen.

Voraussetzung 4: Masseverhältnisse

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist nicht ganz einfach. Es kommen verschiedene Formeln zum Einsatz, die von der technischen Ausrüstung des Anhängers abhängen. So berechnen Sie das Maximalgewicht richtig:

  • Anhänger ohne Bremse: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,3
  • Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,3
  • Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1
  • Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,8
  • Anhänger mit Bremse, hydraulischen Stoßdämpfern und geeigneter Kupplung mit Stabilisierungssystem oder Anhänger mit fahrdynamischem Stabilitätssystem oder Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,2
  • Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Stoßdämpfern und geeigneter Kupplung mit Stabilisierungssystem oder Wohnanhänger mit fahrdynamischem Stabilitätssystem oder Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Wohnanhängerbetrieb: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,0

In jedem Fall gilt: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

Dass der Anhänger sämtliche Anforderungen erfüllt, muss mit einer Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden. Liegt diese nicht vor, kann ersatzweise das Gutachten einer Prüforganisation (z. B. TÜV, Dekra) vorgelegt werden.

Wunschkennzeichen reservieren

Anhänger-Zulassung: Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um eine Anhänger-Zulassung mit Tempo 100 km/h durchführen zu lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen, mit denen Sie zur Zulassungsstelle gehen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Anhängers ODER
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Herstellerbescheinigung oder Bestätigung einer Prüforganisation (Eignung Tempo 100)
  • Versicherungsdoppelkarte oder Versicherungscode
  • Ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

Erfüllt ihr Anhänger die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeit von 100 km/h (siehe oben), wird dies im Fahrzeugschein vermerkt und Sie können die amtlich gesiegelte Plakette (Aufschrift „100“) beantragen. Ist diese letztlich gut sichtbar hinten am Anhänger angebracht, dürfen Sie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nun die Tempo-100-Regelung nutzen. Besonders auf Langstrecken bringt dies erstaunliche Zeitvorteile.