Mit dem Auto nach Frankreich – Urlaubsspecial Teil 2

23.06.2021

Die Provence ist ein beliebtes Reiseziel in Frankreich-Entlang der Lavendelfelder auf der Landstrasse
Reiseziel Frankreich: Lavendelfelder in der Provence

Im zweiten Teil unserer Serie zu den beliebtesten Reisezielen für den Autourlaub beschäftigen wir uns mit Frankreich. Sie erfahren in diesem Artikel alles Wichtige zu Besonderheiten im französischen Straßenverkehr, Mautgebühren, Höchstgeschwindigkeiten und worauf Sie sonst noch achten müssen. Mit dem Auto nach Frankreich – das bedeutet auch die Durchreise durch eines der angrenzenden Länder Belgien, Schweiz oder Luxemburg, zu deren Besonderheiten Sie von uns ebenfalls informiert werden.

Autofahren in Frankreich

Straßennetz und Mautgebühren

In Frankreich ist die Nutzung der Autobahnen mautpflichtig. Sie erhalten Ihr Ticket an der Auffahrt der Autobahn und bezahlen an der Abfahrt für die Strecke, die Sie auf der Autobahn zurückgelegt haben. Für die Bezahlung der Mautgebühren müssen Sie sich in die richtige Spur einreihen:

Schild Bedeutung
 grüner Pfeil / Schild mit einem Beamten  Schalter ist von einem Beamten besetzt
 rotes Kreuz  Schalter ist geschlossen
 CB  nur Kreditkartenzahlung, kein Personal!
 Münzen  nur Barzahlung möglich
 Münzen, die in einen Korb fallen  nur Münzzahlung möglich
 ein orangenes "t"  Gebühren werden elektronisch erfasst        (für Besitzer eines Transponders von Télépéage)
 Balken mit der Angabe "2 m"  maximale Fahrzeughöhe 2 Meter

Die Höhe der Mautgebühren richtet sich nach der gefahrenen Strecke und nach der Größe des Fahrzeugs. In Frankreich gibt es eine Unterteilung in fünf Fahrzeugklassen. Am günstigsten sind die Gebühren für die Fahrzeugklasse 5 und 1. Teurer wird es für die Klassen 2 bis 4.

Fahrzeugklasse Beschreibung
   1  Fahrzeuge und Gespanne mit max. 2 m Höhe, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t. Außerdem für den Behindertentransport umgerüstete Fahrzeuge der Fahrzeugklasse 2
   2  Fahrzeuge und Gespanne mit einer Höhe von 2 bis max. 3 m, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t
   3  Zweiachsige Fahrzeuge, Gesamthöhe ab 3 m oder zulässiges Gesamtgewicht höher als 3,5 t
   4  Fahrzeuge mit drei oder mehr Achsen, höher als 3 m oder schwerer als 3,5 t
   5  Motorräder, Trikes und ähnliche Fahrzeuge

Bezahlen können Sie die errechneten Mautgebühren in bar, mit einer Kreditkarte oder mit einem Chip (Télépéage). EC-Karten werden nicht akzeptiert. Bei einem Urlaub mit dem Auto sollten die Mautgebühren unbedingt vorab mit eingeplant werden. Mautfrei sind hingegen weite Teile der Bretagne sowie ein Großteil von Elsass und Lothringen. Auf der Internetseite der französischen Autobahngesellschaften können Sie sich die Mautkosten für Ihre Strecke berechnen lassen (Seite auf englisch und französisch).

Höchstgeschwindigkeiten und Bußgelder

Das Tempolimit in Frankreich ist gestaffelt und wenn Sie Bußgelder vermeiden wollen, sollten Sie die Vorgaben unbedingt beachten:

In geschlossenen Ortschaften gilt generell ein Tempolimit von 50 km/h. Zonen mit einer niedrigeren Höchstgeschwindigkeit sind durch Schilder ausgewiesen. Mit den deutschen Landstraßen vergleichbar sind Straßen mit der Bezeichnung „Route Departementale“: Sie sind mit einem „D“ plus der Nummer der Straße ausgeschildert. Außerhalb der Ortschaften dürfen Sie nicht schneller als 80 bzw. 90 km/h fahren . Jedes Departement kann dieses Tempolimit individuell festlegen.

Die Schnellstraßen in Frankreich sind mit einem „N“ und der Nummer der Straße gekennzeichnet und heißen „Route Nationale“. Hier gilt ein Tempolimit von 90 km/h und bei Nässe 80 km/h. Wenn die Route Nationale vierspurig ausgebaut ist, dürfen Sie maximal 110 bzw. 100 km/h (bei Nässe) fahren.

Auf der Autobahn liegt das Limit bei 130 km/h. Bei Niederschlag sowie für Fahranfänger, die den Führerschein weniger als drei Jahre besitzen, gilt auf der Autobahn ein Limit von 110 km/h.

Die Bußgelder bei Überschreitung des Tempolimits betragen bis zu 135 Euro und erhöhen sich bei verspäteter Zahlung auf bis zu 375 Euro. Bei Überschreitungen von mehr als 50 km/h wird das Bußgeld vom Gericht festgelegt. Es liegt bei maximal 1.500 Euro. Verkehrsdelikte in Frankreich werden grenzüberschreitend verfolgt und durch deutsche Behörden vollstreckt, wenn die Bußgelder nicht bezahlt werden.

Besonderheiten auf Frankreichs Straßen

Navigationsgeräte mit Radarwarnungen sind in Frankreich verboten – im Gegensatz zu Deutschland ist allerdings auch das Mitführen eines solchen Gerätes nicht erlaubt.

In Deutschland haben Sie Vorfahrt, wenn Sie sich bereits im Kreisverkehr befinden. Wenn Sie mit dem Auto nach Frankreich fahren, sollten Sie sich darauf einstellen, dass das dort anders geregelt ist: Der Wagen, der in den Kreisverkehr einfahren will, hat Vorfahrt. Die Alkoholhöchstgrenze von 0,5 Promille sollten Sie besser niemals überschreiten: Abgesehen von den Gefahren im Straßenverkehr, wird ein höherer Alkoholpegel mit Bußgeldern bis zu 4.500 Euro bestraft und kann eine zweijährige Haftstrafe bedeuten. Gleichzeitig sind Sie in Frankreich auch verpflichtet, eigene Alkoholtestsets mitzuführen. Diese Einwegsets können Sie in Frankreich in Apotheken oder auch an Raststätten erwerben.

Bei Autoreisen durch Frankreich werden Sie schnell feststellen, dass viele einheimische Fahrzeugführer in geschlossenen Ortschaften bei Dunkelheit lediglich mit Standlicht fahren. Das ist dort erlaubt – aber keinesfalls nachahmenswert. Deutsche Autofahrer sind an diese schwache Beleuchtung nicht gewöhnt und so kann schnell ein anderer Verkehrsteilnehmer übersehen werden. Fahren Sie also ruhig mit der gewohnten Beleuchtung. Sie müssen sich an diese Sitte nicht anpassen.
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Darf das Haustier mit?

Viele Familien entscheiden sich für Autoreisen, damit das Haustier mitreisen kann. Für die Einfuhr nach Frankreich muss Ihr Tier einen EU-Heimtierausweis besitzen. Das Tier muss mit Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein und eine gültige Tollwutimpfung haben. Tiere, die noch keine drei Monate alt sind, dürfen nicht einreisen.

Sehr speziell ist die französische Kampfhundeverordnung, die in Kategorien eingeteilt ist. Hunde der ersten Kategorie dürfen nicht eingeführt werden – das Zuwiderhandeln wird als Straftat verfolgt. Die Bedingungen für Hunde der zweiten Kategorie sind so kompliziert und aufwändig, dass die Mitnahme des Tieres fast unmöglich ist. Für viele Rassen besteht eine Maulkorbpflicht und sie dürfen nur von einem Erwachsenen an der Leine geführt werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund von dieser Verordnung betroffen ist, erkundigen Sie sich am besten rechtzeitig beim zuständigen Veterinäramt.

Die Durchreise: Belgien, Schweiz oder Luxemburg?

Je nachdem, aus welcher Region in Deutschland Sie stammen, werden Sie auf Ihrer Reise nach Frankreich Belgien, die Schweiz oder Luxemburg durchqueren. Im ersten Artikel unserer Serie „Mit dem Auto nach Italien“ haben wir bereits auf spezielle Verkehrsregeln in der Schweiz hingewiesen.

Wenn Ihre Route Sie durch Luxemburg führt, sollten Sie vor allem die Höchstgeschwindigkeiten kennen: außerhalb von Ortschaften liegt diese bei 90 km/h und auf der Autobahn bei 130 km/h (110 km/h bei Nässe).

In Belgien gelten abweichende Höchstgeschwindigkeiten: außerorts 70 km/h (Ausnahme: Region Wallonie 90 km/h), auf Schnellstraßen und Autobahnen 120 km/h. Wichtig sind hier die Vorfahrtsregeln: Es gilt grundsätzlich rechts vor links – es sei denn die Ausschilderung zeigt Ihnen eine andere Regelung an. Allerdings sollten Sie sich nicht mit einer brennenden Zigarette am Steuer erwischen lassen: Rauchen am Steuer ist in Belgien untersagt.

Für PKWs besteht in Belgien und in Luxemburg keine Vignettenpflicht und es werden auch keine Mautgebühren erhoben. Günstig tanken können sie in Luxemburg. In Frankreich und Belgien unterscheiden sich die Benzinkosten nicht von den deutschen Preisen. Diesel ist allerdings etwas teurer, als in Deutschland.

Bleiben Sie dran…

… an unserer Artikelserie zum Autourlaub in den beliebtesten Urlaubsländern Europas. Im nächsten Artikel widmen wir uns unserem Nachbarland Österreich. Dort sollten Sie vor allem in den Ferienzeiten die typischen Stoßzeiten vermeiden – um nicht viele Stunden im Stau verbringen zu müssen.

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