Mit dem Auto nach Österreich – Urlaubsspecial Teil 3
24.06.2021In unseren vorangegangenen Artikeln zu Urlaub mit dem Auto in Frankreich oder Italien sind wir bereits auf Österreich als Durchreiseland eingegangen. In diesem Artikel widmen wir uns jedoch der Autoreise nach Österreich im Besonderen. Tempolimits, Mautgebühren und was Sie sonst noch wissen müssen: Österreich ist zwar unser Nachbarland, doch Besonderheiten gibt es auch hier.
Österreich – ein Land mit tollen Landschaften und Straßenbedingungen
Eine Autoreise nach Österreich lohnt sich schon alleine wegen der wundervollen Landschaft. Das Straßen- und Autobahnnetz ist hervorragend ausgebaut und die Verkehrszeichen sind unseren meist ähnlich oder sogar genau gleich. Wenn keine Schilder auf eine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen, gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten für PKWs und Motorräder:
- 50 km/h in geschlossenen Ortschaften
- 100 km/h auf Landstraßen und Schnellstraßen
- 130 km/h auf der Autobahn
Die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen. PKW mit Anhängern bis 750 Kilo oder Zugfahrzeuge mit maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen auf Landstraßen und Schnellstraßen maximal 80 km/h fahren und auf der Autobahn 100 km/h. Ist auf der Autobahn ein Umwelt-Tempolimit ausgewiesen (erkennbar am Kürzel IG-L), sind nur 100 km/h erlaubt. Überschreiten Sie diese Begrenzung besser nicht – Sie müssen sonst mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen als bei einer normalen Übertretung.
Das Benzin ist in Österreich übrigens rund 25 Cent günstiger als in Deutschland, Diesel immerhin 15 Cent billiger. Es lohnt sich also durchaus, den Wagen auf Ihrer Autoreise nach Österreich erst nach dem Grenzübertritt zu betanken. Sie dürfen außerdem 10 Liter Benzin in einem Reservekanister mitführen.
Mautgebühren und Vignette
In Österreich besteht auf Autobahnen und Schnellstraßen die Pflicht, eine Vignette gut sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Sie darf dabei nicht durch einen Tönungsstreifen verdeckt werden. Es empfiehlt sich der linke, obere Rand der Frontscheibe.
Für das Jahr 2021 gelten folgende Preise für eine Vignette für PKW oder alle zweispurigen Kfz bis 3,5t zGG:
Gültigkeit der Vignette | Kosten |
---|---|
10 Tage | 9,50 Euro |
2 Monate | 27,80 Euro |
1 Jahr | 92,50 Euro |
Eine Vignette erhalten Autofahrer an allen Tankstellen in Österreich, an Tankstellen in Grenznähe oder in den deutschen Niederlassungen des ADAC. Außerdem gibt es mittlerweile eine digitale Vignette, die nicht mehr an die Windschutzscheibe geklebt werden muss. Um unnötigen Stress zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Vignette bereits in Deutschland zu kaufen.
Vignettenverstöße sind teuer – für einen fehlenden Aufkleber fallen 120 Euro an. Für den Versuch, die Vignette zu manipulieren, fällt sogar der doppelte Betrag an. Vorsicht: Auch wenn Sie nur eine ganz kurze Strecke auf der Autobahn zurücklegen, brauchen Sie die Vignette. Die Österreicher kontrollieren an typischen Stellen verstärkt. Unabhängig von der Vignette müssen Sie auf Ihrer Autoreise durch Österreich aber auch mit Mautgebühren für Tunneldurchfahrten oder auf Passstraßen rechnen.
Pflichten auf Österreichs Straßen
In Österreich ist es ebenso wie in Deutschland Vorschrift, einen Verbandskasten, ein Warndreieck und eine Warnweste mitzuführen. Kommen Sie in Ihrem Autourlaub in eine Verkehrskontrolle und haben diese minimale Ausrüstung nicht dabei, wird ein Bußgeld fällig. Haben Sie eine Panne außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, sind Sie verpflichtet, eine Warnweste zu tragen, sobald Sie das Auto verlassen.
Seit dem 1. Januar 2012 gilt für Autofahrer auf Österreichs Schnellstraßen und Autobahnen die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, damit Rettungsfahrzeuge oder Polizei freie Bahn haben. Die Rettungsgasse muss nicht ständig eingehalten werden, sobald der Verkehr allerdings zäh fließt oder sich gar ein Stau bildet, müssen Autofahrer an diese Vorschrift denken. Das unrechtmäßige Befahren der Rettungsgasse ist strafbar und mit hohen Bußgeldern belegt.
Sollten Sie selbst in einen Unfall verwickelt werden: Bei Personenschäden besteht generell Meldepflicht. Bei Sachschäden müssen Sie nur die Polizei einschalten, wenn die Identität weiterer Unfallteilnehmer nicht geklärt werden kann.
Zwischen dem 1. November und dem 15. April müssen Sie in Österreich mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen. In dieser Saison dürfen Sie nur mit Winterreifen fahren. Bei Schnee und Eis sind Schneeketten erlaubt und sinnvoll. Alkohol am Steuer ist generell unklug – in Österreich gilt die Grenze von 0,5 Promille. Bei 0,1 Promille liegt die Grenze für Personen unter 20 Jahren oder mit Probeführerschein sowie für einige Führerscheinklassen. Wenn Ihr Blutalkoholwert darüber liegt, erhalten Sie eine empfindliche Geldstrafe. Die österreichischen Behörden dürfen Ihnen auch den Führerschein entziehen.
Telefonieren ist während des Fahrens – wie in Deutschland auch – nur mit einer montierten Freisprechanlage erlaubt. In Österreich gilt generell die Anschnallpflicht – auch auf den hinteren Sitzen. Kinder unter 14 Jahren, die noch nicht 135 cm groß sind, müssen in Kindersitzen gesichert werden. Oberhalb dieser Grenze reicht die Sicherung mit dem Sicherheitsgurt.
Hilfreiche Informationen für Ihren Autourlaub
Um über die Verkehrssituation auf Ihrer Autoreise informiert zu sein, sollten Sie den Radiosender Ö3 einschalten. Verkehrsnachrichten werden hier alle 30 Minuten durchgegeben. Das dazwischen laufende Radioprogramm wird sofort unterbrochen, wenn es auf Österreichs Straßen zu einer aktuellen Gefahrensituation kommt.
Der ÖAMTC und der ARBÖ sind Pannendienste, die auch von deutschen Autofahrern in Österreich zu Hilfe gerufen werden können. Es handelt sich hier um die Pendants zum ADAC. Wenn Sie hier nicht Mitglied sind, sind in Anspruch genommene Hilfeleistungen kostenpflichtig. Informationen zu den Pannendiensten finden Sie auf deren Webseiten (ÖAMTC bzw. ARBÖ). Die Notrufnummern der Automobilclubs sollten Urlaubsreisende, die mit dem Auto nach Österreich fahren, griffbereit im Auto aufbewahren.
Mit Staus müssen Sie insbesondere in den Ferienzeiten auf der Brennerautobahn nach Italien rechnen, sowie auf der A1 von Salzburg nach Wien. Die Schnellstraße S16, wie auch die A14 und die A12 sind in den Ferienzeiten ebenfalls überlastet. Versuchen Sie hier typische Stoßzeiten zu vermeiden.
Die Einfuhr von Haustieren
Wollen Sie Ihr Haustier mit in den Urlaub nehmen, sollten Sie sich über die neuen Bestimmungen informieren, die im Dezember 2014 in Kraft getreten sind. Pro Person dürfen maximal fünf Tiere eingeführt werden. Jedes Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Diese Vorschrift gilt seit dem 3. Juli 2011. Trägt Ihr Tier eine gut sichtbare Tätowierung, die vor diesem Datum durchgeführt wurde, darf es auch damit einreisen. Um sicher zu gehen, dass es keine Probleme gibt, empfehlen wir Ihnen dennoch Ihr Tier chippen zu lassen.
Das Haustier muss eine gültige Tollwutimpfung haben und Sie müssen im Besitz eines Heimtierausweises sein. Wenn Sie Ihren Hund mit in den Urlaub nehmen wollen, sollten Sie auch wissen, dass Sie in Österreich generell eine Leine und einen Maulkorb mitführen sollten. Ob Leinen- und/oder Maulkorbpflicht besteht, regeln die Bundesländer und Gemeinden in Österreich individuell. Besteht Maulkorbpflicht, muss er bei öffentlichen Veranstaltungen sowie auf Kinderspielplätzen, in Schulen oder Kindergärten und in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden.
In unserem nächsten Artikel …
… informieren wir Sie über Urlaubsreisen mit dem Auto in das wunderschöne Spanien. Dort sollten Sie sehr vorausschauend fahren: In Spanien bedeuten rote Ampeln zwar auch ein deutliches „Halt“, das wird dort aber nicht so genau genommen, wenn kein Gegenverkehr in Sicht ist. Auf Strafzettel gibt es zwar Rabatt, wenn Sie sofort zahlen – doch sollten Sie es nicht drauf ankommen lassen.
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