Ausfuhrkennzeichen

Sie möchten ein Fahrzeug aus Deutschland in ein Land außerhalb der EU überführen? Hierfür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen, das auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt wird. In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, wie Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten und was versicherungs- und steuertechnisch zu beachten ist.

Ausfuhrkennzeichen – das Erscheinungsbild

Ein Exportkennzeichen enthält das Buchstabenkürzel des entsprechenden Zulassungsbezirks und eine Zahlenkombination mit einem beliebigen Buchstaben. Am rechten Rand befindet sich ein roter Balken, in dem das Ablaufdatum in schwarzer Schrift vermerkt ist. Dies ist der Termin, zu dem das Fahrzeug Deutschland verlassen haben muss. Danach darf es hierzulande nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Ausfuhrkennzeichen beantragen

Die Beantragung eines Zollkennzeichens erfolgt entweder bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle oder beim Straßenverkehrsamt. Sie benötigen hierfür folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung („gelbe Karte“)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (Gültigkeit mindestens so lange wie gewünschter Zulassungszeitraum)
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Außerbetriebsetzung
  • ggf. Nummernschilder

Handelt es sich um ein Gebrauchtfahrzeug, muss es häufig bei der Zulassungsstelle zur Begutachtung vorgefahren werden. Bei Neufahrzeugen wird meist auf diese Identifizierung verzichtet.

Die Gebühren für ein Exportkennzeichen liegen je nach Zulassungsbezirk im Bereich von 30 bis 40 Euro.

Versicherung und Kfz-Steuer bei Exportkennzeichen

Auch für die Ausfuhr muss ein Fahrzeug über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Die Kosten hierfür liegen deutlich über dem Level normaler Kfz-Haftpflichtversicherungen und schlagen beispielsweise für Pkw mit rund 80 Euro für 15 Tage oder 160 Euro für 29 Tage zu Buche. Ein Anbieter dieser speziellen Versicherung ist der ADAC. Die reguläre Kfz-Steuer wird ebenfalls ab dem ersten Tag des Zulassungszeitraums fällig.

Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen?

Häufig herrscht Unklarheit darüber, ob für die Ausfuhr eines Fahrzeugs ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen verwendet werden soll. Erschwerend kommt hinzu, dass bei beiden Kennzeichen häufig von einem sogenannten Überführungskennzeichen gesprochen wird. Die Wahl des richtigen Typs ist jedoch relativ einfach:

  • Kurzzeitkennzeichen: für die Überführung innerhalb Deutschlands und der EU
  • Ausfuhrkennzeichen: für die Überführung in Länder außerhalb der EU