Wechselkennzeichen
Das Wechselkennzeichen ermöglicht Ihnen die gleichzeitige Anmeldung von zwei Kraftfahrzeugen bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle. Die Anmeldung Ihrer Kfz mit dem Wechselnummernschild ist aber an Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise, dass die Fahrzeuge der gleichen EG-Fahrzeugklasse angehören müssen. Worauf Sie insgesamt achten müssen und ob sich das Sonderkennzeichen für Sie lohnt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wie das Wechselkennzeichen aussieht und was Sie beachten müssen
Die Besonderheiten des Kennzeichens liegen unter Anderem in seinem Aufbau: Es setzt sich aus zwei Elementen zusammen. Der kleinere, fahrzeugbezogene Teil wird an beiden Kfz dauerhaft angebracht. Das aufsteckbare Wechselelement, welches die Buchstaben-Zahlenkombination mit integriertem „W“-Vermerk trägt, wird jeweils ergänzt und an dem Fahrzeug befestigt, das Sie im Straßenverkehr führen oder auf öffentlichen Plätzen abstellen möchten.
Sie dürfen nur das mit kompletter Identifizierung versehene Fahrzeug im Verkehr nutzen, andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Für das Parken auf nicht privatem Gelände werden 40 Euro fällig, das Führen Ihres Kraftfahrzeuges ohne komplettes Kennzeichen kostet Sie 50 Euro.
Welche Fahrzeuge dürfen gleichzeitig angemeldet werden?
Das Wechselnummernschild erlaubt die zeitgleiche Anmeldung von Fahrzeugen der gleichen EG-Fahrzeugklasse. Eine weitere Voraussetzung für die Zulassung der Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen liegt in der Übereinstimmung der Kennzeichenmaße an beiden Kraftfahrzeugen.
Konkret bedeutet das für Sie, dass Sie beispielsweise einen Pkw nicht mit einem Motorrad kombinieren können. Was hingegen möglich ist, ist die Verknüpfung von Pkw mit einem Wohnmobil oder einem Anhänger. Zwei Pkw können Sie selbstverständlich gemeinsam registrieren, ebenso wie ein Pkw und ein Oldtimer zusammen mit diesem Kennzeichen angemeldet werden dürfen. Auch zwei Motorräder oder die Verbindung von Motorrad und Quad oder Trike sind in der Zulassung genehmigt.
Die folgende Liste verschafft Ihnen einen Überblick über die Fahrzeugklassen, die für das Wechselkennzeichen zugelassen sind:
- M1: Pkw mit bis zu acht Sitzplätzen (ohne Fahrersitz)
- L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse; bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie und bis zu einer max. Nutzleistung von 15 kw
- O1: Anhänger bis 750 kg Gesamtleistung
Nicht möglich ist die Zulassung mit folgenden Kennzeichentypen:
- Saisonkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Die Zulassung eines historischen Fahrzeugs mit Wechselkennzeichen ist hingegen erlaubt.
Lohnt sich das Wechselkennzeichen für Sie? Vorteile und Kosten
Sie haben sich spontan entschlossen mit Ihrem Wohnmobil in den Urlaub zu fahren, Ihr Saisonkennzeichen ist aber noch nicht gültig? In diesem Fall ist das Wechselnummernschild eine Überlegung wert. Im direkten Gegensatz zum Saisonkennzeichen behält es ganzjährig seine Gültigkeit. Auch, wenn Sie Ihren Oldtimer ab und zu ausfahren möchten, könnte das Wechselkennzeichen sinnvoll sein.
Wenn Sie sich für das tauschbare Nummernschild entscheiden, werden rund 105 Euro für die Zulassung von Ihnen verlangt: Sie zahlen 65 Euro Verwaltungsgebühren und nochmals um die 40 Euro für zwei vollständige Nummernschildsätze.
Unter Umständen können Sie bei Tarifen unterschiedlicher Kfz-Versicherungen Geld sparen. Diese enthalten je nach Anbieter der Spartarife zwischen 6 und 20 Prozent Nachlass auf die Versicherungspolicen. Es kann aber auch sein, dass Ihre derzeitige Versicherung keine gesonderten Angebote aufführt, daher sollten Sie in jedem Fall einen Versicherungsvergleich durchführen.
Das Wechselkennzeichen, wie es geplant war und was letztlich daraus wurde
Anders, als es vor Einführung durch das Bundesverkehrsministerium geplant war, sind beide mit Wechselnummernschild zugelassenen Fahrzeuge voll zu versteuern. Die Einführung des Kennzeichens sah ursprünglich auch die Orientierung am österreichischen Modell vor. Dort gibt es zum Beispiel merkliche Steuervergünstigungen, was immens zur dortigen Beliebtheit des wechselbaren Nummernschildes beiträgt.
In Deutschland wurde das Wechselnummernschild zusätzlich als Faktor gesehen, um die Verbreitung des Elektrofahrzeuges zu fördern. Der Ansatz sah vor, dass Besitzer mehrerer Kraftfahrzeuge, darunter auch eines Elektrofahrzeuges sich für kürzere Strecken für das elektronische Fahrzeug entscheiden. Denn auch das E-Kennzeichen bietet bereits viele Vorteile und das Wechselkennzeichen hätte den Gebrauch der umweltschonenden Kraftfahrzeuge vorantreiben können.
Die finanziellen wie auch verwaltungstechnischen Erleichterungen bleiben noch aus. Sollten die aufgeführten Einschränkungen gelockert werden und sich Ihnen doch noch greifbare Vorteile eröffnen, erfahren Sie dies hier.