Die wichtigsten Neuerungen 2020 im Kfz-Bereich

Motorradfahrer 2020
Motorradfans brauchen keine extra Prüfung mehr

Um empfindliche Strafen zu vermeiden und immer sicher unterwegs zu sein, sollten Sie sich immer über die aktuellen Änderungen im Kfz-Bereich informieren. Was sich schon Anfang des Jahres getan hat und was im laufenden Jahr 2020 noch auf Sie zukommt, erfahren Sie hier.

Der neue Bußgeldkatalog: deutlich höhere Bußgelder

Am 28. April 2020 ist der neue Bußgeldkatalog 2020 in Kraft getreten. In verschiedensten Bereichen sind deutlich höhere Bußgelder eingeführt worden, beispielsweise für Geschwindigkeitsübertretungen, Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen oder auch das unerlaubte Befahren einer Rettungsgasse. Wer bislang außerorts 21 bis 25 km/h zu schnell unterwegs war, zahlte 70 Euro und erhielt einen Punkt in Flensburg. Nach der neuen Regelung kommt neben einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt noch ein einmonatiges Fahrverbot dazu.

Tipp: Am 15. Mai 2020 wurde bekannt, dass Verkehrsminister Scheuer die Verschärfungen teilweise wieder zurücknehmen möchte – ob der Bußgeldkatalog erneut überarbeitet wird, bleibt nun abzuwarten.

Neue Straßenschilder: Carsharing und Überholverbot für Fahrräder

Der Gesetzgeber hat auch in diesem Jahr wieder einige neue Straßenschilder eingeführt, die Autofahrer kennen sollten:

  • Verbot des Überholens von Zweirädern
  • Kennzeichnung von Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge und Elektroautos
  • Mehrpersonenwagen, die die Busspur nutzen dürfen
  • grüner Abbiegepfeil nur für Fahrräder
  • Auszeichnung von Radschnellwegen
  • Fahrradzone

Führerscheinprüfung mit Automatik-Autos

Wer die Führerscheinprüfung mit einem Automatik-Auto absolviert, darf anschließend nicht mit einem Wagen mit manueller Schaltung fahren. Bundesverkehrsminister Scheuer hat vor, die Fahrerlaubnis auf Schaltgetriebe auszuweiten, sofern der Prüfling zehn Fahrstunden in einem Kfz mit Schaltgetriebe nachweisen kann.

Blaue TÜV-Plakette? Ab zur Hauptuntersuchung!

Trägt Ihr Fahrzeug eine blaue TÜV-Plakette? Dann müssen Sie 2020 die Hauptuntersuchung durchführen lassen. Ist die Plakette orangefarben, hätten Sie sogar bereits 2019 beim TÜV vorfahren müssen. Dann wird es höchste Zeit etwas zu unternehmen, denn bei einer Polizeikontrolle wird es teuer.

Mehr Kontrolle durch Fuel Consumption Monitoring

Im Rahmen des Fuel Consumption Monitoring (FCM) müssen seit 1. Januar 2020 bei neuen Fahrzeugmodelle verschiedene Daten lebenslänglich aufgezeichnet und gespeichert werden. Hierzu gehören unter anderem der Durchschnittsverbrauch oder die Häufigkeit elektrisch gefahrener Strecken (beim Plug-in-Hybrid). Davon erhofft sich der Gesetzgeber, den Typgenehmigungswert besser mit dem tatsächlichen Verbrauch abgleichen zu können.

Umweltbonus: Erhöhung der Kaufprämie für E-Autos und Verlängerung bis 2025

Der Umweltbonus wurde bis zum Jahr 2025 verlängert und zugleich erhöht. In Abhängigkeit vom Nettolistenpreis und Fahrzeugtyp gibt es nun folgende Kaufprämien beim Kauf eines neuen Elektroautos:

Zuschuss für …Nettolistenpreis bis 40.000 EuroNettolistenpreis 40.000 bis 65.000 Euro
E-Autos6.000 Euro5.000 Euro
Plug-in-Hybride4.500 Euro3.750 Euro
Kaufprämien für Elektrofahrzeuge

Motorradfahren mit Autoführerschein ohne zusätzliche Prüfung

Erfahrene Autofahrer dürfen seit einigen Monaten Motorräder der 125er Klasse mit der Führerscheinklasse B fahren, ohne zuvor eine zusätzliche Prüfung ablegen zu müssen. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens fünf Jahren
  • Absolvieren von vier theoretischen und fünf praktischen Fachstunden (à 90 Minuten)

Moped-/Rollerführerschein ab einem Mindestalter von 15 Jahren

Nachdem dies in einigen Bundesländern bereits als Pilotprojekt getestet wurde, dürfen nun auch die anderen Länder darüber entscheiden, ob sie den Moped- bzw. Rollerführerschein ab 15 Jahren einführen möchten. Betroffen sind davon alle Kleinkrafträder mit höchstens 50 ccm Leistung und einem maximalen Tempo von 45 km/h.

Mehr Sicherheit für Lang-Lkw

Lkw mit einer Länge zwischen 18,75 und 25,25 Metern Länge müssen ab 1. Juli 2020 verpflichtend zusätzliche Sicherheitseinrichtungen vorweisen können. Neue Lkw sollen ab diesem Stichtag mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein. Bestandsfahrzeuge müssen bis spätestens 1. Juli 2022 entsprechend nachgerüstet werden.

Wir wünschen Ihnen allzeit sichere Fahrt!

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