Die häufigsten Verkehrssünden: So hoch sind die Strafen des neuen Bußgeldkatalogs

Polizeiauto bei einer Kontrolle mit Verkehrssündern
Die neuen Bußgelder bei einer Kontrolle haben es in sich

Selbst wenn man sich noch so sehr konzentriert – jeder Autofahrer verstößt früher oder später gegen eine der unzähligen Regeln, die im Straßenverkehr gelten. Doch welche Vergehen kommen besonders häufig vor und welche Bußgelder müssen die Verkehrssünder berappen, wenn sie erwischt werden? Wir haben die häufigsten Verkehrssünden für Sie unter die Lupe genommen.

Verkehrssünde Nr. 1: Überschreitung von Tempolimits

Der neue Bußgeldkatalog, der seit dem 28. April 2020 in Kraft getreten ist, hält für Autofahrer einige negative Überraschungen bereit, denn die Strafen für die Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzungen wurden verschärft. Während man bisher außerorts sogar eine Übertretung um bis zu 40 km/h begehen konnte, ohne ein Fahrverbot zu bekommen, kassiert die Polizei den Führerschein nun bereits ein, wenn man 26 km/h zu schnell fährt. Die Höhe der Geldstrafe ist nach der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung gestaffelt und kann bis zu 600 Euro betragen. Fahren Sie mindestens 21 km/h zu schnell, müssen Sie außerdem mit einem bis zwei Punkten in Flensburg rechnen. Auch die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße innerhalb geschlossener Orte wurden entsprechend angepasst.

Zu kurzer Abstand bei hohen Geschwindigkeiten

Wo mit hoher Geschwindigkeit gefahren wird, geht von einem zu geringen Abstand zwischen zwei Fahrzeugen eine hohe Gefahr aus – besonders wenn Sie bremsen müssen. Deshalb werden Abstandsverstöße mit empfindlichen Strafen geahndet. Diese bewegen sich zwischen 25 Euro im einfachsten Fall und 400 Euro und ziehen je nach Schweregrad zusätzlich ein bis zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und/oder ein bis drei Monate Fahrverbot nach sich (z. B. bei einem Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h).

Handy am Steuer: Telefonieren und WhatsApp während der Fahrt

Ohne Freisprecheinrichtung mit dem Smartphone oder Handy zu telefonieren lenkt ab, ist gefährlich und deshalb verboten. Dasselbe gilt natürlich umso mehr für andere Aktivitäten am Handy, ob Messagingdienste, Selfies oder Routenplaner-Apps. Wenn Sie erwischt werden, müssen Sie mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zieht die Handynutzung eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung nach sich, sieht das deutsche Verkehrsrecht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro sowie zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.

Rote Ampel überfahren: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Überfahren Sie eine rote Ampel, ist das fast wie der Jackpot der StVO: Sie erhalten einen Bußgeldbescheid über 90 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei. Gefährden Sie dabei andere oder verursachen einen Sachschaden, steigt das Bußgeld auf bis zu 240 Euro an. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Deutlich heftiger fällt die Bestrafung aus, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war – bis zu 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot sind hier die Regel, wobei zusätzlich Geldstrafen, ein Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden können.

Weitere häufige Verkehrssünden im Autofahreralltag

Welche Vergehen kommen auf Deutschlands Straßen ebenfalls täglich vor? Diese Strafen sieht der Bußgeldkatalog für Verkehrssünder vor:

  • Umweltdelikte: Von kleineren Vergehen wie einer unnötigen Lärm- und Abgasbelästigung (10 Euro) bis hin zum verkehrswidrigen Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette (100 Euro) gibt es laut StVO zahlreiche Bußgelder im Umweltbereich.
  • Falschparken: Ob Park- bzw. Halteverbot, Parken ohne Kauf eines Parkscheins oder abgelaufene Parkuhr, das Bußgeld für falsches Parken beträgt zwischen 10 und 35 Euro.
  • Alkoholfahrten: Zu den häufigsten Verkehrsverstößen gehört das Fahren unter Einfluss von Alkohol (oder Drogen). Je nach Promillewert und Anzahl der Vergehen ist mit 500 bis 1.500 Euro Bußgeld, zwei bis drei Punkten in Flensburg und/oder einem Fahrverbot für bis zu drei Monate zu rechnen. Bei einer Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss oder ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille drohen der Führerscheinentzug und eine Freiheits- oder Geldstrafe.
  • Missachtete Vorfahrt: Wer die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers missachtet und diesen dadurch behindert, muss mit 25 Euro Bußgeld rechnen. Gefährden Sie hingegen den anderen Fahrer durch Überfahren eines Stoppschilds oder einen anderen Vorfahrtsverstoß, müssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das ein Bußgeld von 70 bis 80 Euro nach sich zieht.

Spätestens mit dem neuen Bußgeldkatalog zieht der Gesetzgeber die Daumenschrauben an. In Hinblick auf Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer lohnte es sich schon bisher, vorsichtig zu fahren und Verstöße gegen den Bußgeldkatalog zu vermeiden. Nun beugen Sie damit zusätzlich saftigen Bußgeldern und ärgerlichen Fahrverboten vor.

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