Die Kfz-Versicherung wechseln – so geht's

29.10.2015

Hinweis zum KFZ-Versicherung wechseln
Jetzt Preise vergleichen, Versicherung wechseln und sparen!

Jedes Jahr am 30. November ist Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung. Spätestens bis zu diesem Tag müssen Sie die alte Versicherung kündigen und eine neue abschließen. Viele Fahrzeughalter nutzen diese Möglichkeit und können dadurch deutlich sparen. Hier erfahren Sie, warum auch Sie sich Gedanken über Ihre Kfz-Versicherung machen sollten und wie Sie bei einem Wechsel am besten vorgehen.

Prüfen Sie die Konditionen Ihrer Kfz-Versicherung

Welche Art von Kfz-Versicherung Sie haben, spielt natürlich eine entscheidende Rolle für den Preis. Bei der reinen Kfz-Haftpflicht handelt es sich zwar um eine Pflichtversicherung, ohne die Sie Ihr Fahrzeug nicht einmal von der Straße in die Garage fahren dürfen – aber die Tarife der Versicherer unterscheiden sich schon innerhalb dieser Grundleistung deutlich. Wenn Leistungen wie Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen werden, ist die Preisdifferenz noch größer.

Wenn Sie Ihre Autoversicherung wechseln wollen, können Sie – je nach abgeschlossenen Leistungen – mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Es lohnt sich übrigens, die Konditionen der Anbieter jährlich zu überprüfen: Versicherungsgesellschaften stehen unter großem Konkurrenzdruck. Aus diesem Grund entwickeln sie immer wieder innovative Angebote, die für Versicherungsnehmer häufig attraktiver sind als die meisten älteren Verträge.

Besonders einfach können Sie Kfz-Versicherungen online vergleichen. Wichtig ist, dass Sie nicht nur auf die günstigsten Tarife achten, sondern auch auf die Leistungen des Anbieters. Es mag sein, dass die reine Haftpflicht bei einem bestimmten Anbieter wesentlich günstiger ist als bei anderen. Doch wie sieht es aus, wenn Sie auch eine Teilkasko oder gar eine Vollkasko abschließen wollen? Welche Leistungen bietet Ihnen der jeweilige Versicherer für Ihr Geld? Wenn Sie Kfz-Versicherungen vergleichen, sollten Sie daher immer die gleichen Parameter angeben.

Manche Versicherer bieten neben den Leistungen, die der Kunde wünscht sogar noch weitere Vergünstigungen. Auch die Versicherungssummen können sich bei gleicher Prämie unterscheiden. Bei einem Versicherungsvergleich ist es am besten, sich die fünf passendsten Angebote herauszusuchen und diese noch einmal in allen Details zu überprüfen.

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Stichtag 30. November: Richtig kündigen

Eine Kfz-Versicherung beginnt normalerweise mit der Deckungszusage durch die Versicherungsgesellschaft und endet automatisch mit der Abmeldung des Wagens. Wer allerdings nur die Kfz-Versicherung wechseln möchte, kann zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Dieses endet üblicherweise am 31. Dezember. Der Stichtag für die Kündigung ist daher der 30. November: Bis zu diesem Datum muss Ihrer Gesellschaft die Kündigung vorliegen. Ein Versicherungswechsel erfolgt dann zum 1. Januar des Folgejahres.

Schauen Sie vor der Kündigung auf jeden Fall in Ihren Versicherungsvertrag: Manche Anbieter schließen unterjährige Verträge mit ihren Versicherungsnehmern ab. Das bedeutet, dass Ihr Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember endet, sondern exakt ein Jahr, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Wenn Sie also am 1. Juli eines Kalenderjahres Ihre Versicherung abgeschlossen haben und einen unterjährigen Vertrag unterschrieben haben, endet Ihr Versicherungsjahr am 30. Juni des darauf folgenden Jahres. In diesem Fall muss Ihre Kündigung bis zum 31. Mai bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. In beiden Fällen haben Sie immer eine einmonatige Kündigungsfrist.

Das Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung

Sie haben immer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht oder die Versicherungsbedingungen ändert. Schreiben Ihrer Versicherung sollten Sie immer genau studieren, auch nach einer Neueinstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsrabattklasse. Unter Umständen kommt es vor, dass Sie zwar einen günstigeren SFR (Schadenfreiheitsrabatt) erhalten, aber trotzdem nicht wesentlich weniger zahlen, weil in der Senkung des Rabatts eine Beitragserhöhung versteckt ist. Hier heißt es: rechnen! Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung oder Änderung der Versicherungsbedingungen Gebrauch machen wollen, müssen Sie auch hier die Kündigungsfrist von einem Monat beachten.

Eine Hochstufung nach einem Schaden ermöglicht Ihnen kein Sonderkündigungsrecht. Jedoch dürfen Sie im Schadensfall kündigen, nachdem die gesamten Verhandlungen zur Abwicklung des Schadens erledigt sind. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach der Schadensabwicklung bei der Gesellschaft eingehen. Für Ihr Kündigungsschreiben gilt auch hier die einmonatige Kündigungsfrist.

Die richtige Form des Kündigungsschreibens

Wie in allen offiziellen Angelegenheiten müssen Sie auch bei der Kündigung einer Kfz-Versicherung die Formvorschriften einhalten. Neben Ihrem Briefkopf und dem aktuellen Datum sollte Ihr Schreiben unbedingt eine Betreffzeile enthalten. Aus dieser sollte deutlich hervorgehen, dass Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen möchten. Am besten geben Sie auch Ihre Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen direkt im Betreff an.

Der Kündigungsgrund muss im Schreiben angegeben werden: Der Versicherer muss erfahren, ob Sie von einem Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung oder Schadensfall Gebrauch machen, oder ob Sie fristgerecht zum Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Verlangen Sie auf jeden Fall eine Bestätigung Ihrer Kündigung. Zuletzt müssen Sie als Versicherungsnehmer das Kündigungsschreiben unterzeichnen.

Im Zeitalter der elektronischen Datenübermittlung stellt sich natürlich auch die Frage, auf welchem Weg Fahrzeughalter Ihre Kündigung am besten an die Versicherungsgesellschaft schicken. Ob eine Kündigung per Fax oder E-Mail möglich ist, können Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen. Den sichersten Weg gehen Sie über ein Einwurf-Einschreiben. Für die Wahrung der Kündigungsfrist gilt übrigens nicht der Poststempel des Absendetags, sondern das Eingangsdatum bei der Versicherungsgesellschaft. Berücksichtigen Sie aus diesem Grund bitte unbedingt Wochenenden und Feiertage und schicken Sie das Schreiben lieber zu früh als zu spät ab.

Wollen Sie in diesem Jahr Ihre Kfz-Versicherung wechseln? Haben Sie sich schon informiert, wie viel Sie sparen können? Wenn Sie zufrieden sind, welchen Versicherer können Sie empfehlen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns!

Bild: © Coloures-pic/ fotolia.com

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