Die Kennzeichenmitnahme – was muss ich wissen?
Inhalte
Die bundesweite Kennzeichenmitnahme wurde von der Verkehrsministerkonferenz der Länder im Jahr 2012 beschlossen und im Januar 2015 eingeführt. Nun kann jeder Fahrzeughalter sein altes Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten.
Zuvor gab es bereits derartige Regelungen bei Umzügen innerhalb einiger Bundesländer. Nun haben alle Bürger mit Kraftfahrzeug die Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme, egal ob Sie von München nach Berlin oder von Hamburg nach Frankfurt am Main ziehen. Ein Besuch bei der Zulassungsbehörde ist jedoch auch weiterhin nötig – für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren.
Kennzeichenmitnahme – weniger Stress für Bürger und Behörden
Mit der Kennzeichenmitnahme lassen sich Zeit und Geld sparen. Die Fahrzeughalter benötigen keine neuen Kennzeichenschilder und die Gebühren bei der Ummeldung sind günstiger. Auch der Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle beansprucht weniger Zeit, was sowohl für die Bürger als auch für die Beamten ein Vorteil ist. Zwar muss jeder zugezogene Fahrzeugbesitzer trotzdem die Zulassungsstelle aufsuchen, aber lediglich für die Änderung der neuen Adressdaten in den Fahrzeugpapieren.
Folgende Dokumente müssen Sie bei der Ummeldung vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich eine Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Personalausweis bzw. Reisepass inkl. Meldebescheinigung des Bevollmächtigten
Manche Zulassungsstellen verlangen zusätzlich auch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und das SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer. Um sicherzugehen, dass Sie alle benötigten Unterlagen mitnehmen, kontaktieren Sie zuvor am besten Ihre Kfz-Behörde und informieren sich, welche Dokumente vorzulegen sind.
Tipp: Viele Zulassungsstellen bieten mittlerweile eine Online-Terminvereinbarung an. So können Sie sich lange Wartezeiten beim Behördenbesuch sparen!
Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel
Die Kennzeichenmitnahme beim Wechsel von einem alten auf einen neuen Wagen (ohne Umzug) ist ebenfalls möglich. Bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs können Sie direkt angeben, dass Sie Ihr altes Kfz-Kennzeichen weiter verwenden wollen. Die Gebühren für die Kennzeichenmitnahme auf ein anderes Fahrzeug variieren je nach Zulassungsstelle. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer zuständigen Kfz-Behörde, welche Kosten in Ihrem Bezirk erhoben werden. Die Mitnahme ist außerdem auch möglich, wenn Sie Ihr neues Fahrzeug nicht direkt, sondern erst in einigen Wochen zulassen. Erkundigen Sie sich jedoch immer nach der Reservierungsdauer. Diese kann sich je nach Kreis und Bundesland unterscheiden.
Ausnahmen von der Kennzeichenmitnahme
In manchen Fällen ist keine Kennzeichenmitnahme möglich!
- Kommt es beispielsweise zu einem Halterwechsel durch einen Fahrzeugverkauf, muss der neue Halter auch ein neues Kennzeichen beantragen, sofern auch der Zulassungsbezirk wechselt.
- Auch Fahrzeughalter, die die Kennzeichenmitnahme bereits bei einem Umzug genutzt haben, müssen ihr Kennzeichen spätestens beim nächsten Fahrzeugwechsel ändern. Dann benötigen Sie ein Kfz-Kennzeichen mit dem „neuen“ Regionalkürzel.
- Eine Kennzeichenmitnahme beim gleichzeitigen Wechsel des Fahrzeughalters und des Fahrzeugs ist nur über Umwege möglich. Wird das alte Fahrzeug abgemeldet, können Sie die Nummer reservieren, sobald das Kennzeichen nach ein paar Tagen wieder verfügbar ist.
Sie wollen Ihr Kennzeichen beim Umzug nicht mitnehmen?
Wenn Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen wollen, haben Sie selbstverständlich auch weiterhin die Option ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, Ihre Wunschkombination vorher zu reservieren. Sie können einen Reservierungsservice beauftragen oder die Reservierung selbst online, telefonisch oder vor Ort vornehmen. Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt deutschlandweit 12,80 Euro.
In diesem Fall müssen Sie folgende Dokumente zur Ummeldung mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I+II
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (mit neuer Adresse)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung
- neue Kfz-Kennzeichen
- gültiger TÜV-Bericht (HU)
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- bei Firmen zusätzlich: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern eingetragen)
- zusätzlich bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Beantragung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich: Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bevollmächtigten
Die Kennzeichenmitnahme – was ist für die Zukunft zu erwarten?
Es bleibt abzuwarten, wie stark die Fahrzeughalter in Deutschland von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Doch für viele ist sicher schon der geringere Kostenaufwand und die niedrigere Bürokratie ein Grund, das alte Kfz-Kennzeichen zu behalten. Außerdem haben viele Kfz-Besitzer auch ein Wunschkennzeichen, dass Sie nur ungern aufgeben.
Was sagen Sie zur Kennzeichenmitnahme? Würden Sie Ihr altes Schild behalten oder doch lieber mit dem neuen Regionalzeichen unterwegs sein?

Bild: © Marco2811 / fotolia.com
Bewerten Sie den Artikel oder hinterlassen Sie uns einen Kommentar. Wir freuen uns auf Ihre Meinung!

Wir sind das Redaktionsteam von Kennzeichenbox.de. Wir sind immer auf der Suche nach spannenden Themen, die wir unseren Usern präsentieren können.
17. August 2022 @ 9:54
Ein toller Blog, der viele Informationen bietet. Danke dafür.
Lg Alisa
8. Januar 2022 @ 8:16
Hallo,
warum wird mein vorheriger Beitrag nicht kommentiert?
Alles Aussagen, dass die Wunschkennzeichengebühr entfällt bei Ünernahme des Kennzeichens sind nicht richtig.
Viele verlassen sich auf die Angaben der Homepage.
Ich habe mich intensiv damit auseinander gesetzt, auch hier wird wider darauf hingewiesen, dass die Gebühr erhoben wird:
https://www.oldenburg.de/startseite/buergerservice/osiris/anliegen-a-z/dienstleistung/show/kfz-kennzeichen-altes-kennzeichen-fuer-neues-fahrzeug-uebernehmen.html
Es ist nunmal ein Irrtum Ihrerseits und sollte unproblematisch klargestellt werden.
Die Wunschkennzeichengebühr beträgt für sofortige Übernahme taggleich 10,20 €, verzögert auf Antrag Reservierung +2,60 €.
10. Januar 2022 @ 11:43
Hallo Mario,
hier liegt ein Missverständnis vor.
Ihr erster Kommentar beinhaltet einen Absatz (Sie wollen Ihr Kennzeichen nicht mitnehmen?), bei dem wir uns auf die Kennzeichenmitnahme beim Umzug beziehen (gleiches Kennzeichen, gleiches Auto, anderer Bezirk). In diesem Fall wird keine Wuschkennzeichengebühr fällig. Der von Ihnen beschriebene Absatz sagt nur aus, dass ein Fahrzeughalter beim Umzug natürlich auch ein neues Kennzeichen reservieren kann und dann 12,80 Euro Wunschkennzeichengebühr bezahlt.
Ich werde die Überschrift entsprechend anpassen, damit klar wird, das wir hier von der Kennzeichenmitnahme beim Umzug sprechen.
Insgesamt handelt unser Text nämlich von der Kennzeichenmitnahme beim Umzug. Die Angaben zur Kennzeichenmitnahme beim Fahrzeugwechsel finden sich im Abschnitt „Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel“.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
2. Januar 2022 @ 22:25
Hallo,
der Käufer meines Autos hat das Auto abgemeldet und ich weiß nicht, ob ich die Kennzeichen wiederbekommen kann. Wie kann ich bei der Anmeldung meines neuen Autos das gleiche Kennzeichen wiederbekommen?
Liebe Grüße
Nils
3. Januar 2022 @ 14:25
Guten Tag Nils,
in der Regel wird bei einer Abmeldung das Kennzeichen wieder freigegeben. Sie können bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle erfragen,
ob Ihre alte Kennzeichenkombination noch frei ist. Möchten Sie direkt neue Kennzeichenschilder? Dann können Sie auch unseren
Reservierungsservice samt Prägung und Versand der Kennzeichenschilder nutzen. Hier wird Ihnen im Bestellprozess auch angezeigt, ob Ihr Wunschkennzeichen noch frei ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Gute Fahrt wünscht Ihr Team von
Kennzeichenbox.de
30. Dezember 2021 @ 16:25
Hallo,
nein, Kennzeichen von den alten Autos abgenommen, mit zur Zulassungsstelle und neu gekaufte (waren ja schon unansehnlich) mit identischer Nummer auf die neuen Autos zugelassen.
Also genau minutengleich.
3. Januar 2022 @ 14:20
Guten Tag,
bei Ihrem Gang zur Zulassungsstelle haben Sie also Ihre alten Autos abgemeldet und gleichzeitig Ihre neuen Autos angemeldet?
Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Zulassungsstelle und fragen Sie dort noch einmal nach. In der Regel ist es so,
wie ich es Ihnen geschrieben habe.
Ein frohes neues Jahr und weiterhin gute Fahrt.
Ihr Team von
Kennzeichenbox.de
29. Dezember 2021 @ 14:14
Danke für die Info.
Wir haben voriges Jahr 2 neue Autos erworben und die Kannzeichen der alten Fahrzeuge übernommen.
Bei beiden neuen Fahrzeugen wurden 12,50 € Wunschkennzeichen-Gebühr erhoben und bezahlt.
Dann kann ich diese also zurück fordern?
30. Dezember 2021 @ 11:38
Guten Tag Mario Z.,
erfolgte die Ab- und Anmeldung Ihrer Fahrzeuge zeitversetzt?
In solch einem Fall sind die Kennzeichen für diesen Zeitraum nicht angemeldet und die
Wunschkennzeichen-Gebühr muss erneut gezahlt werden.
Ihr Team von
Kennzeichenbox.de
29. Dezember 2021 @ 9:21
Wenn Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen wollen, haben Sie selbstverständlich auch weiterhin die Option ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, Ihre Wunschkombination vorher zu reservieren. Sie können einen Reservierungsservice beauftragen oder die Reservierung selbst online, telefonisch oder vor Ort vornehmen. Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt deutschlandweit 12,80 Euro.
Das heißt umgekehrt, nehme ich mein Kennzeichen mit entfallen die Gebühren?
29. Dezember 2021 @ 12:04
Guten Tag Mario Z.,
das haben Sie genau richtig erkannt.
Bei einer Kennzeichenmitnahme entfällt die Gebühr für die Wunschkennzeichen-Kombination.
Ihr Team von
Kennzeichenbox
29. August 2021 @ 8:14
Ich möchte das Kennzeichen meines Dienstwagens auf ein neues privates Fahrzeug mitnehmen. Der Dienstwagen war auf meinen Arbeitgeber angemeldet. Kann ich beim Abmelden des Dienstwagens das Kennzeichen auf mich privat reservieren oder muss ich warten, wann es frei gegeben wird? Dann besteht die Gefahr, dass es jemand anderes reserviert.
31. August 2021 @ 12:07
Guten Tag Herr Beck,
in dem Fall müssen Sie meines Wissens nach tatsächlich darauf warten, dass das Schild wieder freigegeben wird. Das dauert in der Regel einige Tage. Dass Ihnen so kurzfristig das Kennzeichen „wegschnappt“ wird, ist eher unwahrscheinlich. Ich würde einfach nach der Abmeldung jeden Tag mal online schauen, ob das Schild wieder frei ist.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
29. Juni 2021 @ 17:40
Hallo, ich habe mir ein Auto gekauft welches noch in KLE zugelassenen ist. Ich wohne in WES, also wird es nur umgemeldet. Kann ich die Kennzeichen aus KLE behalten oder muss ich neue beantragen? LG
5. Juli 2021 @ 9:44
Hallo Anna,
in diesem Fall ist eine Kennzeichenmitnahme leider nicht möglich.
„Kommt es beispielsweise zu einem Halterwechsel durch einen Fahrzeugverkauf, muss der neue Halter auch ein neues Kennzeichen beantragen, sofern auch der Zulassungsbezirk wechselt.“
Neue Wunschkennzeichen kannst du beispielsweise hier reservieren und bestellen.
18. Juni 2021 @ 17:42
Hallo, ich habe noch einen Benziner mit Kennzeichen, in 2 Wochen bekomme ich ein E-Auto und melde beides zeitgleich ab und an, will mein bisheriges Kennzeichen dazu mitnehmen – aber zu einem „E-Kennzeichen“ ergänzen. Geht das und fällt dann die Gebühr für ein Wunschkennzeichen an bzw. für ein „neues Kennzeichen“ ? Danke, das wird sicher viele Leute in Zukunft interessieren….
21. Juni 2021 @ 13:53
Hallo Herr Müller,
die Wunschkennzeichengebühr müssen Sie nicht nochmal bezahlen. Allerdings fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an, da diese um das „E“ am Ende des Kennzeichens ergänzt werden müssen.
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Kennzeichen nur mitnehmen können, wenn Ihre Kennzeichenkombination höchstens 7 Zeichen hat, da das „E“ bereits ein Zeichen auf dem Kennzeichen einnimmt. Sollte Ihr Kennzeichen bereits 8 Zeichen haben, benötigen Sie außerdem auch eine neue Kennzeichenkombination.
E-Kennzeichen gibt es übrigens hier.
Viel Spaß mit Ihrem Elektroauto
Maria Solisch
17. Juni 2021 @ 18:38
Guten Abend,
Ich bin gerade dabei mir ein neues Auto zu verkaufen und gebe meinen bisherigen Wagen bei dem Autohaus in Zahlung. Ich würde aber gerne die Kennzeichen übernehmen. Nun weiß sich das man mit dem abgemeldeten Wagen mit den alten Kennzeichen noch bis zum Händler fahren darf, aber wie verhält es sich wenn diese bereits für den neuen Wagen zugelassen sind?! Halter und Versicherung bleiben….
21. Juni 2021 @ 13:47
Hallo Melanie,
ich könnte mir vorstellen, dass Sie in diesem Fall nicht mit den Kennzeichen zum Händler fahren dürfen, da ja bereits das neue Fahrzeug damit angemeldet ist. Fragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung oder der Kfz-Zulassungsstelle nach.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
6. Juli 2021 @ 22:22
Hallo Frau Solisch,
Gibt es eigentlich auch eine Möglichkeit ein KFZ Kennzeichen aus einem anderen Bundesland zu bekommen? Also zB ein Berliner Kennzeichen obwohl ich in Freiburg wohne?
12. Juli 2021 @ 14:23
Hallo Herr Grötsch,
das geht leider nicht. Um ein entsprechendes Kennzeichenkürzel zu erhalten, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz im gleichen Bezirk haben. Die einzige Möglichkeit auf ein „fremdes“ Kürzel ist, wenn Sie das alte Kürzel bei einem Umzug mitnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
29. März 2021 @ 1:42
Hallo, ich habe mir ein Fahrzeug gekauft und möchte meine vorhandenen Kennzeichen gerne übertragen auf das neue Fahrzeug. Das alte Fahrzeug ( total Schaden und nicht mehr fahrtüchtig)ist aktuell noch nicht abgemeldet, das würde ich aber am gleichen Tag der Ummeldung, Termin schon gemacht, des neuen Fahrzeugs machen. Kann ich jetzt die Kennzeichen auf das neue Fahrzeug übertragen und dadurch das alte abmelden ohne zusätzliche Kosten ?
Da ich die jetzigen Kennzeichen nutzen möchte für das neue, wo nur der Halterwechsel statt findet des neuen Fahrzeugs.
29. März 2021 @ 9:01
Hallo Stefan,
das sollte so möglich sein. Die Kosten für ein neues Kennzeichen sparen Sie in diesem Fall. Kosten sollten dann nur für die Abmeldung des alten und die Anmeldung des neuen Fahrzeugs anfallen.
Mit feundlichen Grüßen
Maria Solisch
19. März 2021 @ 21:19
Vor einem Jahr habe ich mein Auto abgemeldet. Jetzt möchte ich es erneut registrieren, mit demselben Schild, das Auto ist das gleiche und der Besitzer ist das gleiche.Meine auto ist finansirung.Welche Dokumente brauche ich?
22. März 2021 @ 12:18
Hallo,
auf der Internetseite Ihrer Zulassungsstelle oder bei uns können Sie prüfen, ob Ihr altes Nummernschild noch frei ist.
Im folgenden Text erklären wir, welche Dokumente Sie benötigen https://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-zulassung/finanziertes-fahrzeug/.
Viele Grüße
Maria Solisch
2. März 2021 @ 14:06
Darf ich mein Kennzeichen mit einer Kurzen Kombi auf mein neues Fahrzeug mitnehmen?
z.B. SIG ?? 1 ?
Danke für eine rasche Antwort
22. März 2021 @ 12:01
Hallo Herr Dietz,
grundsätzlich sollte die Kennzeichenmitnahme auch für kurze Kombinationen kein Problem sein. Fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle nach, um sicherzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
7. Februar 2021 @ 15:08
Werden bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk und Beibehaltung des bisherigen Kfz-Kennzeichens Klebesiegel des neuen Zulassungsbezirkes auf den Kennzeichentafeln angebracht oder bleiben die Klebesiegel des bisherigen Zulassungsbezirkes erhalten?
22. März 2021 @ 11:59
Hallo Herr Neumann,
darauf kann ich ihnen leider keine Antwort geben. Fragen Sie doch bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle nach.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
29. Oktober 2020 @ 14:53
Hallo zusammen,
als wir das alte Auto abgemeldet haben, wurde das Kennzeichen auf den Namen meiner Mutter reserviert, da das Fahrzeug auf sie zugelassen war.
Das neue Farzeug möchte mein Papa nun auf sich anmelden, hierfür aber das reservierte Kennzeichen nutzen.
Muss meine Mutter ihm hierfür eine Art Vollmacht ausstellen oder geht das in dem Fall auch ohne, da es sich um eine familieninterne Übergabe des reservierten Kennzeichens handelt?
2. November 2020 @ 14:15
Hallo Viktoria,
Kennzeichen Reservierungen sind in der Regel nicht übertragbar. Wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Zulassungsstelle. Eventuell kann man dort eine Ausnahme machen. Ich drücke Ihnen die Daumen!
Viele Grüße
Maria Solisch
19. August 2020 @ 19:55
Hallo,
ich habe gestern mein „altes“ Auto an einen Händler (WKDA) verkauft. Der übernimmt auch die Abmeldung. Leider konnte ich nicht durch diesen mein altes Kennzeichen wieder für meine bevorstehende Neuzulassung auf mich reservieren lassen.
Gibt es in einem solchen Fall eine zeitliche Sperre für das durch die Abmeldung frei gewordene Kennzeichen, oder nicht. Ich möchte es mir ja schon gern wieder für die Neuzulassung in der kommenden Woche reservieren.?
24. August 2020 @ 12:32
Hallo Herr Greger,
nach der Abmeldung ist das Kennzeichen meistens für einige Werkstage gesperrt, bis es wieder frei wird. Rufen Sie am besten bei Ihrer Zulassungsstelle an und fragen nach, ob es bereits wieder frei ist oder testen Sie es online!
15. August 2020 @ 11:05
Guten Morgen,
derzeit fahren wir ein KFZ welches auf den Schwiegervater zugelassen ist mit unserem Wunschkennzeichen. Jetzt werden wir uns ein neues KFZ kaufen, welches auf meine Frau (Tochter) zugelassen werden soll und wir gerne unser Wunschkennzeichen übernehmen wollen.
Ist die Übernahme bei Halter- und Fahrzeugwechsel möglich im gleichen Kreis?
Schöne Grüße
17. August 2020 @ 10:02
Hallo Herr Otto,
eine direkte Kennzeichenmitnahme beim gleichzeitigen Fahrzeug- und Halterwechsel ist so nicht möglich. Sie können jedoch das Kennzeichen neu reservieren, sobald das alte Fahrzeug mit dem Kennzeichen abgemeldet wurde. Beachten Sie: Das Freischalten des Kennzeichens dauert in der Regel einige Tage.
Viele Grüße
Maria Solisch
13. August 2020 @ 1:27
Hallo ich habe mein fahrzeug verkauft und die nummernschielder abmontiert der neue fahrzeughalter hat gesagt er meldet ihn an jetzt ist die frage braucht er die alten kenzeichen?
17. August 2020 @ 9:35
Hallo Dirk,
der neue Fahrzeughalter braucht die alten Kennzeichen nicht.
Liebe Grüße
Maria Solisch
26. Juli 2020 @ 21:54
Ich möchte meinen auf meine Firma zugelassenes Fahrzeug meiner Tochter verkaufen, die ein neues Nummrérnschild reserviert hat verkaufen. Ich möchte die alte Nummer für ein neues gebrauchtes Fahrzeug behalten. Der Zulassungsbezirk für meine Firma und der meiner Tochter sind gleich. Ist dies möglich?
29. Juli 2020 @ 14:11
Hallo Stefan,
in der Regel ist es kein Problem Ihr altes Kennzeichen weiter zu verwenden. Geben Sie das einfach bei Ihrer Abmeldung des alten Fahrzeugs an, dass Sie die Nummer für ein neues Fahrzeug verwenden möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
6. Juli 2020 @ 2:08
Hallo,
mein Auto ist bereits seit langem im gleichen Kreis angemeldet, wo sich bisher auch mein Erstwohnsitz befunden hat. Nun überlege ich, meinen Erstwohnsitz nach einem Umzug in ein anderes Bundesland zu verlegen, in dem ich vorher den Zweitwohnsitz (sprich einen Nebenwohnsitz) hatte. Somit würde ich nur den Erst- gegen den Zweitwohnsitz (mit neuer Adresse im gleichen Kreis) so zu sagen tauschen. Erst- und Zweitwohnsitz befinden sich, wie erwähnt, in unterschiedlichen Bundesländern.
Jetzt würde ich aber gerne das, bereits auf den Erstwohnsitz angemeldete Auto, über die gleichbleibende Adresse (mit Änderung von Erst- auf Nebenwohnsitz) mit dem gleichen Kennzeichen beibehalten.
Geht das so ohne Weiteres? Also ein bereits, auf den Erstwohnsitz, angemeldetes Fahrzeug bei gleichbleibender Adresse als Zweitwohnsitz weiterlaufen zu lassen?
Die Adresse ist schließlich weiterhin aktuell und das Auto befindet sich überwiegend dort im Einsatz.
Ich würde mich über eine zeitnahe Rückmeldung freuen. Vielen Dank vorab.
6. Juli 2020 @ 9:59
Hallo Susi,
ein Fahrzeug muss seit 2007 zwingend am Hauptwohnsitz des Halters angemeldet sein.
Deswegen wird Ihr Vorhaben leider nicht umsetzbar sein.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
7. Juni 2020 @ 20:13
Hallo, ich bin vor Jahren umgezogen in einen anderen Kreis. Habe mein Kennzeichen behalten. Nun will ich mir ein neues Auto kaufen und das Kennzeichen aus dem alten Kreis behalten. Ist das möglich??
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Michael
9. Juni 2020 @ 12:45
Hallo Michael,
das geht leider nicht. Beim Fahrzeugwechsel müssen Sie sich ein neues Kennzeichen kaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
1. Juni 2020 @ 23:03
Hallo
Ich melde morgen mein neues Auto an und mein altes ab. Kann ich die HVL Kennzeichen vom alten Auto nehmen der in Brandenburg auf meine Tochter zugelassen ist, um den neuen in Berlin anzumelden?
4. Juni 2020 @ 9:58
Hallo Frau Richter,
ich befürchte, dass das nicht möglich ist, da im gleichen Moment das Fahrzeug, der Zulassungsbezirk und der Fahrzeughalter wechseln würden.
Zur Sicherheit können Sie sich aber immer bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
25. Mai 2020 @ 11:04
Hallo,
ich habe mir ein neues Auto gekauft und mein altes wird beim Händler dran gegeben.
Ich würde mir aber gerne meine alten Schilder behalten.
Kann ich am Tag der Ummeldung mit meinem alten Fahrzeug noch zum Händler fahren ohne das ich Probleme bekomme ? Da das Kennzeichen ja schon auf das neue Fahrzeug laufen würde !
MFG
26. Mai 2020 @ 13:35
Hallo Hans,
das geht leider nicht, da wie Sie bereits schreiben die Kennzeichen ja dann schon auf Ihren neuen Wagen angemeldet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
24. März 2021 @ 10:21
Hallo,
aber was ist, wenn mein altes Fahrzeug angemeldet bleibt?
Mein Fall: Ich fahre demnächst mit meinem aktuellen noch angemeldeten Leasing-Fahrzeug zum Händler, gebe dieses ab, schraube die Schilder einfach um, und nehme ein neues Leasing-Fahrzeug (Neuwagen) mit. Eine eVB-Nummer für das neue Fahrzeug werde ich mir im Vorfeld von meiner Versicherung besorgen (somit Deckung). Zu Hause angekommen, melde ich das alte Fahrzeug ab, und das neue Fahrzeug an. Ist so möglich, oder?
Danke und Gruß
25. März 2021 @ 14:04
Hallo Christian,
ich denke, dass auch der von Ihnen geschilderte Fall nicht erlaubt ist. Denn Sie würden mit Schildern nach Hause fahren, die eigentlich auf ein anderes Fahrzeug laufen und das neue Fahrzeug wäre für die Fahrt nicht offiziell angemeldet. Fragen Sie bitte, um sicherzugehen bei Ihrer Versicherung oder der Kfz-Zulassungsstelle nach.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
17. Mai 2020 @ 13:57
Hallo
Ich kaufe bei einem Händler (ca. 100 km entfernt) ein neues Motorrad.
Der Händler schickt mir den KFZ Brief zu. Ich möchte mein altes KFZ Zeichen behalten.
Ich gehe zur Zulassungsstelle und melde das KFZ Zeichen für das neue Motorrad an.
Darf ich dann mit dem alten Motorrad noch zum Händler fahren und die Fahrzeuge
dort tauschen?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Häse
26. Mai 2020 @ 13:34
Guten Tag Herr Häse,
das ist leider nicht möglich. Ihr Kennzeichen wäre ja dann bereits auf das neue Motorrad angemeldet, daher können Sie die Kennzeichen nicht wieder an Ihr altes Motorrad montieren und damit zum Händler fahren.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
7. Mai 2020 @ 19:16
Hallo,
ist eine Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeug- und Halterwechsel möglich? Ich fahre aktuell das Auto meiner Mutter, möchte mir aber demnächst ein eigenes kaufen. Dieses soll dann über mich laufen. Kann dann das Auto meiner Mutter abgemeldet werden, gleichzeitig mein neues Auto angemeldet werden und das Kennzeichen übertragen werden?
Wenn icht, welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall das Kennzeichen zu behalten?
Danke und Grüße
19. Juni 2020 @ 12:59
Hallo Frau Solisch,
mir geht es ähnlich, das alte Auto ist auf meinen Mann zugelassen und das neue soll auf mich laufen. Wie funktioniert das zu Corona Zeiten? Kann ich das alte Auto bereits online abmelden? Wie behalte ich das Nummernschild?
Wie komme ich online in die Abmeldung hinein?
6. Juli 2020 @ 10:12
Hallo Frau Heimann,
die Online-Abmeldung eines Fahrzeugs ist möglich, wenn Ihr Fahrzeug nach dem 1.1.2015 zugelassen oder wiederzugelassen wurde. Ist die letzte Zulassung länger her, ist die Abmeldung per Internet nicht durchführbar. Zur Online-Abmeldung kommen Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.
Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden, können Sie direkt angeben, dass Sie das Nummernschild behalten möchten um es am neuen Auto zu verwenden.
Die Öffnungszeiten Ihrer Zulassungsstelle während der Corona-Zeit finden Sie hier: https://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/zulassungsstelle/
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
20. April 2020 @ 10:31
Hallo,
für die Online-Abmeldung wird der Sicherheitscode der Stempelplakette (Kennzeichen) und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 benötigt. Wird nach einem Umzug von Ort A nach Ort B bei einer Kennzeichenmitnahme das Kfz-Schild mit einer neuen Stempelplakette + Sicherheitscode versehen? Für mich stellt sich die Frage, ob dann das Fahrzeug online abgemeldet werden kann, wenn das Kennzeichen keine neue Stempelplakette mit Sicherheitscode bekommen hat.
– vorausgesetzt die Ummeldung fand nach 2015 statt und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 besitzt den Sicherheitscode -.
Vielen Dank.
Gruß
Dennis Richter
21. April 2020 @ 8:52
Guten Morgen Herr Richter,
das ist eine interessante Frage, zu der ich Ihnen leider keine genaue Auskunft geben kann.
Ob bei der Kennzeichenmitnahme neue Stempelplaketten und Sicherheitscodes vergeben werden, weiß ich nicht.
Da die Abmeldung eines Fahrzeugs aber grundsätzlich auch in einem anderen Bezirk als dem bewohnten Landkreis erfolgen kann, könnte ich mir vorstellen, dass das auch ohne eine neue Plakette inklusive Code möglich sein sollte.
Fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle nach, um die genaue Antwort zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
17. April 2020 @ 23:39
Guten Tag, meine Frage: Bin umgezogen und habe meine alten Kennzeichen behalten. Nun möchte ich meinen Wohnwagen vorübergehend abmelden. Was muss ich tun, um mein altes Kennzeichen zu behalten um es später wieder zu aktivieren. Vielen Dank für eine positive Antwort. Herzlichst Chris
21. April 2020 @ 8:39
Hallo Chris,
wenn ein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet wird, können Sie das Kennzeichen in der Regel so lange reservieren. Da Sie allerdings in einen anderen Bezirk gezogen sind, ist das vermutlich nicht möglich. Die genaue Auskunft dazu kann Ihnen Ihre zuständige Zulassungsstelle geben.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
21. März 2020 @ 19:39
Guten Tag,
Könne Sie mir Weiterhelfen?
Wie verhält es sich im folgenden Fall:
Neues Auto gekauft, Kennzeichen vom Alten auto wollen beibehalten werden
Bei zwei Wohnsitzen (Arbeitsbeding) zu welcher KFZ-Zullassungstelle muss ich da gehen
Die, zu der das Kennzeichen gehört oder reicht es aus wenn ich dies an der KFZ-Zulassungstelle meines Zweitwohsitzes beantrage?
6. April 2020 @ 13:50
Guten Tag Herr Mahler,
die Anmeldung des neuen Fahrzeugs muss bei der Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
31. Januar 2020 @ 20:47
Guten Tag ,
Ist es mittlerweile erlaubt bei Nummernschild Übernahme, zur gleichen Zeit Ab-Anzumelden und mit dem altem Auto doch noch an diesen Tag fahren zu können ? , zb.
Mit altem Auto zur Zulassung ab und anmelden , altes Auto zum Freund fahren und dann das neue Auto holen Schilder dran und gut ist .
Mit freundlichen Grüßen
5. Februar 2020 @ 10:31
Hallo Miguel,
ja, das sollte möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
10. Januar 2020 @ 22:24
Guten Tag,
Wir haben zurzeit noch ein normales KFZ mit „unserem“ Kennzeichen. Nächste Woche wechseln wir auf ein E-Auto. nun habe ich vorher einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle. Mein neues Kennzeichen wird ja ein E am Ende enthalten. Ist es damit möglich das neue Auto mit dem selben Kennzeichen (nur mit dem E hinten) anzumelden?
Viele Grüße,
5. Februar 2020 @ 10:28
Hallo Lukas,
sofern Ihr altes Schild nicht schon 8 Zeichen hat, das ist nämlich die maximal möglich Zahl auf einem Kennzeichen, sollte das möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
5. Januar 2020 @ 22:26
Hallo Frau Solisch, ich habe ein Cabrio, das in absehbarer Zeit 30 Jahre alt wird und somit als Oldtimer gilt. Nach bestandenem Gutachten möchte ich das Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen fahren. Nach meinem Umzug von Wuppertal nach Süddeutschland habe bei der Ummeldung das alte Kennzeichen behalten. Nun möchte ich aber gerne das alte Kennzeichen auch weiterhin mit dem zusätzlichen „H“ nutzen. Ist das möglich? Die Ziffern und Buchstaben ergäben dann einschließlich des „H“ 8 Stellen, also die maximal mögliche Anzahl. Für Ihren entsprechenden Bescheid danke ich Ihnen recht herzlich im Voraus. Viele Grüße Dirk Hausmann
5. Februar 2020 @ 10:27
Hallo Herr Hausmann,
das ist ein Sonderfall, zu dem ich Ihnen leider keine Auskunft erteilen kann.
Bitte fragen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle nach. Vielleicht haben Sie ja Glück und dürfen das alte Schild behalten.
Sagen Sie uns gerne Bescheid was in Ihrem Fall herauskam, das würde mich interessieren.
Ich drücke Ihnen die Daumen!
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
22. April 2022 @ 14:57
Seit Oktober 2019 ist es doch möglich bei Halterwechsel die alten Nummernschilder zu behalten.
Wir haben einen Oldtimer in 2020 aus Schleswig gekauft und wohnen selber in NRW. Die Nummernschilder aus Schleswig konnten wir behalten. Warum wurde das hier nicht aktualisiert?
25. Mai 2022 @ 7:59
Hallo Britta M.,
vielen Dank für diesen Hinweis.
Wir werden den Text entsprechend anpassen.
Wir wünschen Ihnen stets eine gute und sichere Fahrt!
Ihr Team von
Kennzeichenbox.de
9. Oktober 2019 @ 9:17
Gilt die Kennzeichenmitnahme auch für Nicht-EU-Kennzeichen (Altkennzeichen von vor 1990)?
25. November 2019 @ 13:48
Guten Tag Herr Hartling,
leider kann ich Ihnen zu diesem Fall keine Auskunft geben. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle nach.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
5. Oktober 2019 @ 0:49
Hallo,
ich habe momentan 2 Autos, die auf mich zugelassen sind – Mercedes und Toyota. Ich möchte Mercedes verkaufen and das Kennzeichen von Mercedes behalten und auf Toyota registrieren. Ist es möglich?
Danke und LG
Sandra
25. November 2019 @ 13:52
Hallo Sandra,
ja das ist kein Problem. Sie müssen nur bei der Abmeldung des Mercedes angeben, dass Sie das Kennzeichen weiter verwenden möchten. Weiterhin kommen Kosten für die Umkennzeichnung des Toyota auf Sie zu.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
17. September 2019 @ 11:30
Mir wurde gesagt, dass ab 01.10.2019 eine Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel UND gleichzeitugem Kreiswechsel möglich sein soll. Ist dies korrekt?
18. September 2019 @ 10:31
Guten Morgen,
tatsächlich ist der Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme ab Oktober 2019 im Rahmen der internetbasierten Fahrzeugzulassung möglich.
Das BMVI hat den Vorgang auf der folgenden Seite genau beschrieben: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Lesen Sie dazu den Abschnitt: „Und so funktioniert die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet“
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
6. Oktober 2019 @ 21:02
Hallo maria … wie kann ich dir schreiben….?
Habe ein kurzes Kennzeichen ein Buchstabe eine Zahl schon viele viele Jahre und der Wohnort ist der selbe…. die Zulassungsstelle will nicht das ich dieses Kennzeichen behalte!!!! Habe ich irgendwelche Rechte? Lg
Wäre sehr dankbar über deinen Rat!!!!!
25. November 2019 @ 13:56
Hallo,
leider kann ich keine Auskunft dazu geben. Grundsätzlich ist es aber so, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht. Mich wundert jedoch, warum die Zulassungsstelle Sie das Kennzeichen nicht behalten lassen will. Jedoch würde ich sagen, dass die Behörde hierbei am längeren Hebel sitzt.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
2. September 2019 @ 21:19
Hallo,
Mein Auto ist leider nicht mehr Fahrbereit. Hab mir jetzt ein neues gekauft. Würde gern fdas alte Kennzeichen an meinem neuen Wagen anbringen. Geht das so einfach und was muss ich beachten?
18. September 2019 @ 10:19
Hallo Birgit,
wenn Du Dein altes Fahrzeug abmeldest, kannst du angeben, dass das Kennzeichen für Dein neues Auto verwendet werden soll. Das stellt in der Regel keinerlei Probleme dar.
Liebe Grüße
Maria
25. Juli 2019 @ 9:53
Hallo
Ich werde mein bestehendes Motorrad durch anderes ersetzen.
Ich würde mein altes Motorrad Online-Abmelden. Jedoch neues Fahrzeug wegen Liefertermin 3-4 Wochen nach der Abmeldung.
Um Metallkosten für Nummerschild zu sparen, möchte ich Nummernschild behalten.
Ist es möglich Online abzumelden, 3-4 Wochen später ohne weitere „Infos“ neues Motorrad in der Zulassungstelle persönlich anmelden.
Meine Frage dahingehend. Abmeldung –> 3-4 später Anmeldung Neufahrzeug.
KFZ-Kennzeichen ohne Info für mich weiterhin verfügbar?
1. August 2019 @ 9:16
Guten Tag,
die Abmeldung des alten Fahrzeugs können Sie nur online durchführen, wenn sowohl Ihre Zulassungsbescheiniung Teil I, als auch die Siegelplakette auf dem Kfz-Schild den neuen Sicherheitscode enthalten. Dies ist der Fall, wenn Ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 entweder neu- oder wieder zugelassen wurde. Zudem benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Ansonsten müssen Sie vor Ort in der Zulassungsstelle Ihr Kfz abmelden und erwähnen, dass Sie Ihre Schilder gerne mitnehmen möchten. Da zwischen Ab- und Anmeldung 3-4 Wochen liegen, ist eine neue Reservierung Ihres aktuellen Kennzeichens nach Abmeldung des alten Fahrzeugs erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Frings
23. Juni 2019 @ 12:26
Guten Tag,
ist es möglich ein Fahrzeug,dass auf mich angemeldet ist abzumelden,die Kennzeichen zu reservieren um damit ein neues Kfz anzumelden, jedoch ich dann nicht mehr der Halter bin, sondern mein Partner der Halter ist ?
Vielen Dank
Liebe Grüße
26. Juni 2019 @ 10:40
Guten Tag Frau David,
wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, wird Ihre Kennzeichenkombination nach einer gewissen Zeit wieder automatisch freigegeben. Fragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle nach, ob das Kennzeichen direkt auf Ihren Partner reserviert werden kann. Da eine Kennzeichenmitnahme sowohl bei Fahrzeugwechsel, als auch bei Halterwechsel möglich ist, sollte dies kein Problem sein.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Frings
18. Juni 2019 @ 13:38
Guten Tag, vielen Dank für Ihren hilfreichen Blog.
Meine Frage: Meine Tochter fährt bisher ein auf mich zugelassenes Fahrzeug, das jetzt unmittelbar gegen einen Neuwagen in Zahlung gegeben wird. Der Neuwagenhändler ist 600 km entfernt. Sie fährt also mit meinem alten Auto zum Händler, gibt dieses ab und fährt dann mit ihrem Neuwagen zurück. Sie möchte gern „mein“ altes Kennzeichen gleich am Neuwagen anbringen und damit nach Hause und auch weiterhin fahren (Vater u. Tochter wohnen im selben Landkreis).
Ist das überhaupt möglich?
Danke
Frank
26. Juni 2019 @ 10:31
Guten Tag Herr Ristenpart,
die Kennzeichenmitnahme ist sowohl bei Fahrzeugwechsel, als auch bei Halterwechsel möglich. Da Sie im selben Landkreis wohnen, ist letzters kein Problem. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird der Neuwagen auf Ihre Tochter zugelassen? Das alte Kennzeichen muss auf den Neuwagen zugelassen sein und gültige Plaketten auf den Kennzeichenschilder tragen, damit Ihre Tochter damit wieder zurückfahren kann. Ich nehme an, dass sich der Neuwagenhändler darum kümmert. Ich hoffe ich konnte Ihre Frage klären, ansonsten schreiben Sie gerne nochmal, fragen beim Neuwagenhändler nach oder informieren sich direkt bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Frings
20. Mai 2019 @ 13:37
Hallo,
wir sind vor ein paar Tagen in eine neue Stadt umgezogen und müssen uns jetzt in der kommenden Woche dort neu anmelden.
Hier wäre ja eine Kennzeichenmitnahme grundsätzlich erst mal möglich, da ich bisher noch nicht davon Gebrauch gemacht habe.
ABER:
Ich habe jetzt zeitgleich ein neues Fahrzeug gekauft, welches ich nach der Wohnortanmeldung ja ebenfalls zulassen muss.
Kann ich das Kennzeichen denn mitnehmen, wenn ich Umzug und Fahrzeugwechsel gleichzeitig durchführe?
Vielen lieben Dank schon mal für die Hilfe 🙂
Viele Grüße,
Vanessa
23. Mai 2019 @ 11:35
Hallo Vanessa,
wenn das neue Fahrzeug im neuen Bezirk zugelassen wird, können Sie das alte Kennzeichen meines Wissens nach leider nicht mitnehmen.
Um sicher zu gehen, würde ich Ihnen jedoch empfehlen, bei der zuständigen Zulassungsstelle nachzufragen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
13. Dezember 2019 @ 8:17
Hallo, mein Auto soll auf meinen Freund und einer neuen Versicherung zugelassen werden. Wir möchte aber mein KFZ Zeichen behalten. Geht das? Das Auto bekommt also nur einen Halterwechsel und wir haben die gleiche Adresse. Danke für eine Antwort
5. Februar 2020 @ 10:22
Hallo Susanne,
ja das sollte möglich sein.
Liebe Grüße
Maria
12. Juli 2019 @ 14:43
Hallo Frau,
Ich habe eine Frage, ich möchte wissen wenn ich schon umgezogen bin und mein Kennzeichen übertragen habe ob ich mir das Kennzeichen neu drucken lassen kann und neue Etiketten darauf machen lassen kann da mein altes Kennzeichen nicht mehr schön ist. Ich bin mir halt unsicher ob ich dann wenn ich das machen wollen würde ein neues Kennzeichen erstellen lassen müsste mit einer neuen Nummer? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar
1. August 2019 @ 8:57
Guten Tag,
Sie können Ihre Kennzeichenschilder durch Neue ersetzen, ohne eine neue Kombination reservieren zu müssen. Neue Kfz-Schilder können Sie bequem online bestellen. Bei der Zulassungsstelle zahlen Sie dann noch eine Bearbeitungsgebühr für das Anbringen der Plaketten.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Frings
17. Mai 2019 @ 16:05
Hallo,
Ich möchte das Kfz von meiner Tochter übernehmen und auch ihr bisheriges Kennzeichen mitnehmen. Sie wohnt im Nachbarort und im gleichen Zulassungsbezirk und ist damit einverstanden, da sie ein Leasing-Kfz mit neuem Kennzeichen erhält.
Geht dies? Und was muß ich an Unterlagen vorlegen? Ihre Zustimmungserklärung? Müssen die Kennzeichen in der Zulassungsstelle abmontiert und vorgelegt werden? Eine Entstempelung ist ja wohl nicht notwendig.
Danke und Gruß
23. Mai 2019 @ 11:30
Guten Tag Herr Röbig,
Sie können das Kennzeichen Ihrer Tochter übernehmen, da Sie im gleichen Zulassungsbezirk leben. Eine Einverständniserklärung Ihrer Tochter ist nicht notwendig.
Welche Unterlagen Sie bei der Zulassungsstelle benötigen, erfahren Sie in unserem Artikel zur Gebrauchtwagen-Zulassung.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
8. Mai 2019 @ 16:43
Hallo und zwar habe ich folgende Frage… Ich möchte das Auto von meinen Eltern übernehmen, habe aber selbst ein Auto welches angemeldet ist… Nun möchte ich mein jetziges Nummernschild an das Fahrzeug von meinen Eltern machen… Was muss ich machen wie funktioniert das und was würde es kosten…
9. Mai 2019 @ 8:13
Hallo Sandra,
wenn Du Dein altes Auto abmeldest und das Auto von Deinen Eltern auf Dich zulässt, kannst Du Dein altes Kennzeichen problemlos mitnehmen. Bitte beachte, dass Du bei einer zeitversetzten An- und Abmeldung, Dein altes Kennzeichen neu reservieren lassen musst, ansonsten wird es wieder für alle freigegeben. Folgende Dokumente musst Du mit zur Zulassungsstelle nehmen: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Personalausweis, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung, Nachweis/Bericht über gültige HU und ggf. AU und natürlich Deine alten Kennzeichenschilder. Die Gebühren für die Kennzeichenmitnahme auf ein anderes Fahrzeug variieren je nach Zulassungsstelle. Informiere Dich dafür bitte bei Deinem zuständigen Straßenverkehrsamt.
Viele Grüße,
Angela Frings
30. April 2019 @ 15:45
Hallo zusammen, ich bin bereits umgezogen und habe dummerweise ein Kennzeichen der „neuen“ Stadt genommen. Nun hätte ich aber gerne wieder das alte Kennzeichen zurück. Gibt es eine Möglichkeit dafür? Fahrzeug und Halter sind ja geblieben und das alte Kennzeichen war dem fahrzeug ja schon zugeordnet.
Danke
2. Mai 2019 @ 10:12
Hallo Kevin,
das ist leider nicht möglich. Da Dein Wohnsitz nicht mehr im alten Zulassungsbezirk liegt, bekommst Du dort auch kein Kennzeichen mehr.
Viele Grüße,
Maria Solisch
23. April 2019 @ 10:37
Hallo,
ich werde mein Fahrzeug (Zulassungsbezirk HX) bei einem Händler in Zahlung geben. Er soll sich um die Ab- und Anmeldung mit Kennzeichenübernahme kümmern. Kann er das überhaupt bei seiner Zulassungsstelle (KS), oder geht das nur in meinem Bezirk ?
Gruß, Achim
2. Mai 2019 @ 10:10
Hallo Achim,
die Fahrzeug-Abmeldung in einem anderen Zulassungsbezirk ist kein Problem. Aber die Anmeldung des neuen Fahrzeugs mit Deinem alten Kennzeichen ist, soweit ich weiß , in einem anderen Kreis nicht möglich. Um sicher zu gehen, solltest Du mal bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle nachfragen, oder eben beim Händler, wie er das machen will.
Liebe Grüße,
Maria Solisch
20. April 2019 @ 11:56
Hallo,
ich verkaufe mein jetziges Fahrzeug in einen anderen Wohnort. Die Käufer möchten das Fahrzeug bei ihrer Zulassungsstelle ab- und auf sie wieder anmelden (mit neuem Kennzeichen). Die entwerteten Kennzeichen und die Abmeldebescheinigung bringen sie mir zurück. Ich bekomme zwei Tage später meinen neuen Wagen und möchte dafür meine früheren Kennzeichen wieder nutzen. Was ist zu beachten? Müssen die Käufer, die meinen bisherigen Wagen an ihrem Wohnort abmelden, dort Bescheid geben, dass ich das Kennzeichen weiter nutzen will? Nicht, dass es für neue Reservierung durch Fremde freigegeben und dann womöglich futsch ist – oder das es gesperrt wird (gibt es eine Sperrfrist) und dann auch von mir nicht mehr genutzt werden kann. Wer weiß das?
2. Mai 2019 @ 9:53
Hallo Rookie,
die genaue Auskunft dazu kann Dir Deine zuständige Zulassungsstelle geben, also am besten dort anrufen. Die Zulassungsstelle am Ort der Abmeldung kann nichts tun, da es sich um ein kreisfremdes Kennzeichen handelt.
Liebe Grüße
Maria Solisch
17. April 2019 @ 11:33
Hallo.
Ich beende in paar Monaten mein fürherschein also bestehe ihn und würde gerne jetz schon ein Kennzeichen redavieren. Aber da steht nur das es bis zu 2 Wochen geht . Ich brauch eine längere redavierung können Sie mir helfen??
2. Mai 2019 @ 9:31
Hallo Batuhan,
die Reservierungsdauer für ein Kennzeichen unterscheidet sich je nach Zulassungsbezirk. Die Dauer variiert zwischen einem Jahr und 7 Tagen. Wende Dich am besten an Deine zuständige Zulassungsstelle. Die Reservierungsdauer kann in der Regel nämlich verlängert werden.
Viele Grüße
Maria Solisch
31. März 2019 @ 4:00
Hallo und zwar möchte ich mir im simmertal ein Fahrzeug kaufen und mein Kennzeichen behalten, mein jetziges Auto wird abgemeldet und ich möchte das Kennzeichen auf das neue Auto machen. Kann ich mir das Kennzeichen das ich jetzt habe irgendwie reservieren?
31. März 2019 @ 4:01
Das jetzige Kennzeichen ist SB
2. Mai 2019 @ 9:28
Hallo Jan,
Du kannst beim Abmelden Deines alten Fahrzeugs direkt angeben, dass du das Kennzeichen für dein neues Auto weiter verwenden möchtest.
Eventuell musst du dafür nochmal eine Reservierungsgebühr bezahlen, aber möglich ist es auf jeden Fall.
Viele Grüße
Maria Solisch
11. März 2019 @ 18:05
Vielen Dank für die Info.
Wenn ich mit meinem Auto Von Dortmund nach Augsburg umziehe, kann ich auch mein Kennzeichen behalten.
Was ist aber wenn ich anschließend innerhalb Augsburg umziehe, bzw. von Augsburg Beispielsweise nach Stuttgart ziehe?
Darf ich das Kennzeichen solange behalten, solange ich der Halter bleibe und sich das Auto nicht ändert?
Vielen Dank im voraus und schöne Grüße
Christian
27. März 2019 @ 15:05
Guten Tag Christian,
Sie können das Kennzeichen solange behalten und damit innerhalb Deutschlands umziehen, bis Sie Ihr Fahrzeug wechseln. Denn spätestens beim Fahrzeugwechsel, brauchen Sie auch ein neues Kennzeichen mit dem neuen Ortskürzel.
Viele Grüße
Angela Frings
9. März 2019 @ 9:36
Hallo, ich würde gerne das Kennzeichen M haben wohne aber im Lkr IN. Wenn ich meinen Hauptwohnsitz für 2-3 Wochen nach München verlege mein Auto zulasse und dann wieder zurück nach IN gehe funktioniert das?
27. März 2019 @ 15:29
Guten Tag Franz,
wenn Sie Ihr Fahrzeug in Ihrem Hauptwohnort zulassen, erhalten Sie ein entsprechendes Kennzeichen. Ziehen Sie dann innerhalb Deutschlands um, gilt die Kennzeichenmitnahme.
Viele Grüße
Angela Frings
10. Februar 2019 @ 23:58
hallo. ich kaufe demnächst ein gebrauchtwagen und möchte diesen annelden. aber mit meinem wunschkennzeichen. zb B-VB2033… wohne aber im landkreis spree neiße. ist es irgendwie doch möglich zu meinem wunschkennzeichen zu kommen? hab gelesen das man in Berlin dann als nebenwohnsitz gemeldet sein muss. hm
15. Februar 2019 @ 16:53
Hallo Herr Thomas,
Ihr Wunschkennzeichen können Sie auf den Ort Ihres Hauptwohnsitzes anmelden. Wenn Sie im Landkreis Spree-Neiße wohnen, haben Sie die Wahl der Ortskürzel: SPN, FOR, SPB und GUB. In Berlin einen Nebenwohnsitz gemeldet zu haben, reicht leider nicht aus, um ein B-Kennzeichen zu erhalten.
Mit freundlichem Gruß
Agathe Sklorz
8. Februar 2019 @ 20:11
Guten Tag,
ich habe eine Frage, und zwar ist mein Fahrzeug zur Zeit über meinen Vater angemeldet. Nun würde ich gerne den Wagen auf mich anmelden aber das Kennzeichen behalten. Jedoch wohne ich in Nürnberg und mein Auto hat ( durch meinen Vater) das Kennzeichen meiner Heimat Stadt. Ist es für mich möglich das Kennzeichen zu behalten?
Viele Grüße
Thomas Haaß
15. Februar 2019 @ 17:00
Sehr geehrter Herr Haaß,
die Kennzeichenmitnahme greift bei einem Ortswechsel oder einem Halterwechsel. In Ihrem Fall funktioniert die Mitnahme des alten Kennzeichens somit leider nicht, da sich sowohl der Halter wie auch der Zulassungsbezirk ändert. Vielleicht ist zumindest die alte Kennzeichenkombination in Nürnberg noch verfügbar?
Viele Grüße
Agathe Sklorz
5. Februar 2019 @ 19:04
Guten Tag,
ich möchte ein Fahrzeug von meiner Mutti (anderer Landkreis&Bundesland) auf mich ummelden und das Kennzeichen mit meinem ursprünglichen Heimatort behalten. Ist das möglich?
Also neuer Halter, neues Bundesland, neuer Landkreis mit dem altem Schild am gleichem Fahrzeug.
Danke
15. Februar 2019 @ 17:02
Guten Tag Jochen,
leider kann ich Ihnen keine positive Antwort auf Ihre Frage geben. Bei der Kennzeichenmitnahme ist entweder der Ortswechsel oder der Halterwechsel möglich. Beides zugleich funktioniert leider nicht.
Viele Grüße
Agathe Sklorz
19. Januar 2019 @ 21:40
Hallo
Will am Montag mein altes auto abmelden und mein neues gebrauchtes anmelden will aber meine kennzeichen von alten auto auf mein neues dun mein altes auto hat noch 1monat tüv kann ich trotsdem meine alten kennzeichen auf mein neues auto dun und dann direckt losfahren
21. Januar 2019 @ 11:17
Hallo Sonja,
ja Sie können Ihr altes Kennzeichen mitnehmen. Geben Sie bei der Abmeldung direkt an, dass Sie es für Ihr neues Fahrzeug übernehmen möchten.
Viele Grüße
Maria Solisch
16. Januar 2019 @ 8:34
Hallo.
Ich will beim Umstieg auf ein neues Fahrzeug gerne mein bisheriges Kennzeichen behalten. Gerne auch die Schilder, das spart doch Blech und Geld. Geht das denn?
Wenn ich dem Käufer des alten Fahrzeug die Abmeldung überlasse, muss ich nur rechtzeitig klären, wie die Reservierung läuft, damit ich dann das neue anmelden kann. Zur Abmeldung hat mein Käufer aber ja auch meine Schilder mitgenommen.
Wenn ich es selbst abmelden möchte, hab ich wohl in jedem Fall einen zusätzlichen Gang zur Zulassungsstelle, weil ich in einem fremden Kreis verkaufen möchte und das Auto mit Kennzeichen dorthin fahren will.
Ein Dilemma scheint mir. Aber ist meine Überlegung denn so abwegig???
21. Januar 2019 @ 11:22
Hallo Rafael,
wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet wird, wird das genutzte Kennzeichen wieder freigegeben. Sie sollten es also erneut reservieren können, sobald der neue Fahrzeughalter es abgemeldet hat. Die Freigabe des Kennzeichens kann allerdings einige Tage dauern. Idealerweise informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle über deren genaues Vorgehen.
Normalerweise können Sie bei der Abmeldung direkt angeben, dass Sie Ihr Kennzeichen weiter verwenden wollen. Bei der Abmeldung durch den neuen Besitzer ist das natürlich nicht möglich. Außerdem benötigen Sie ja auch noch die Kennzeichenschilder. Vielleicht kann der neue Fahrzeughalter Ihnen diese zurück schicken? Sonst bleibt ihnen noch die Möglichkeit, sich neue Kennzeichen zu besorgen oder eben doch der Wechsel auf ein neues Kennzeichen, wenn Ihnen das zu viel Hin und Her ist.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
10. Januar 2019 @ 23:13
Hallo,
ich fahre bislang ein Privatfahrzeug, bekomme aber in den kommenden Wochen einen Dienstwagen von meinem Arbeitgeber. Das Privatfahrzeug wird dann still gelegt. Wie kann das Firmenfahrzeug mit meinen privaten Kennzeichen angemeldet werden?
Danke und Grüße
17. Januar 2019 @ 16:46
Liebe Sandra,
die einzige Möglichkeit besteht darin, dass Ihr Arbeitgeber das Firmenfahrzeug abmeldet und Sie den Dienstwagen als Privatfahrzeug übernehmen. Sie können (nach Stillegung Ihres bisherigen Kfz) den Firmenwagen im Rahmen der Kennzeichenmitnahme dann auf Ihr bisheriges Kennzeichen anmelden. Dafür müssen Sie bei der Stilllegung angeben, dass Sie Ihr altes Kennzeichen behalten möchten. Hierbei werden Sie zum Halter des Dienstfahrzeugs. Das bedeutet die Regelung zur Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel greift und ein Wechsel der Anmelde-Zulassungsstelle muss ausgeschlossen sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Agathe Sklorz
5. Januar 2019 @ 19:01
Hallo,
ich habe durch einen Ortswechsel in ein anderes Bundesland bereits mein Kennzeichen einmal mitgenommen. Nun hat sich mein Nachname geändert, angeblich benötige ich nun ein neues Kennzeichen. Gibt es hierzu eine offizielle Regelung, die man auch nachschlagen kann?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ines H.
7. Januar 2019 @ 16:08
Hallo Ines,
Sie können die gesetzlichen Bestimmungen in der FZV – Verordnung über die Zulassung zum Straßenverkehr nachlesen. Hierbei dürften Sie die Mitteilungspflichten bei Änderungen (§ 13) interessieren.
Viele Grüße
Agathe Sklorz
4. Januar 2019 @ 2:35
Guten Tag,
Ich habe zur Zeit ein Auto auf meinen Dad zugelassen und kaufe mir in der nächsten Zeit ein neues. Das Alte Auto wird abgemeldet und verkauft. Kann ich auf dem neuen Auto das Kennzeichen wieder verwenden von dem alten Auto? Zur Info: Ich möchte das alte Auto abmelden und gleichzeitig ein neues anmelden. Schon mal im Vorraus Vielen Dank für die Hilfe
Mit freundlichen Grüßen André
7. Januar 2019 @ 13:07
Guten Tag Herr Hänschke,
Sie können Ihr Kennzeichen einmal, entweder bei einem Umzug oder bei einem Fahrzeug- bzw. Halterwechsel, mitnehmen. Die Übernahme des alten Kennzeichens, das auf Ihren Vater zugelassen ist, sollte im Rahmen der Abmeldung des alten Fahrzeugs möglich sein. Allerdings kann es durchaus vorkommen, dass Sie die Abmeldung des alten Fahrzeugs und die Anmeldung Ihres neuen Kfz nicht in einem Durchgang werden abwickeln können. Je nach Zulassungsstelle müssen Sie mit Wartezeiten rechnen, bis die alte Kennzeichenkombination freigeschaltet wird. Am besten informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer Behörde.
Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichem Gruß
Agathe Sklorz
14. Januar 2019 @ 12:38
Warum kann man ein Kennzeichen nur einmal mitnehmen?
Mit freundleichen Grüßen
Andreas
21. Januar 2019 @ 11:14
Hallo Andreas,
bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann das Kennzeichen nur einmalig mitgenommen werden.
Der gleiche Halter kann sein Wunschkennzeichen, wenn er im gleichen Zulassungsbezirk bleibt, auch mehrfach mitnehmen.
Viele Grüße
Maria
29. Dezember 2018 @ 0:44
Ich hatte meinen Wohnsitz im Landkreis Ansbach und hatte dort ein DKB Kennzeichen an meinem PKW. Dann bin ich nach Nürnberg gezogen, hatte das Auto noch nicht umgemeldet und es nach einer Weile vorübergehend still gelegt. Jetzt etwa 6 Monate nach der Stilllegung will ich es wieder zulassen. Kann ich das DKB Kennzeichen wieder nutzen wenn es noch frei ist, oder muss ich ein neues N Kennzeichen wählen?
7. Januar 2019 @ 17:24
Hallo Stephan,
wenn Sie Ihr altes Kennzeichen nicht mitgenommen und bei der vorübergehenden Stilllegung direkt bei Ihrer Zulassungsstelle reserviert haben (für bis zu zwölf Monate ist dies möglich), bleibt Ihnen leider nur die Wahl eines Kennzeichens mit dem Ortskürzel Ihres jetzigen Zulassungsbezirks (also ein N-Kennzeichen).
Liebe Grüße
Agathe Sklorz
11. Dezember 2018 @ 22:09
Hallo,
ich verkaufe mein Fahrzeug und möchte mein Kennzeichen behalten. Nun verkaufe ich aber das Fahrzeug mit den Kennzeichen und der Käufer meldet es dann ab.
Wie gehe ich da vor?
Danke
Egmont
13. Dezember 2018 @ 10:38
Hallo Egmont,
wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet wird, wird das genutzte Kennzeichen wieder freigegeben. Sie sollten es also erneut reservieren können, sobald der neue Fahrzeughalter es abgemeldet hat. Die Freigabe des Kennzeichens kann allerdings einige Tage dauern. Idealerweise informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle über deren genaues Vorgehen.
Normalerweise können Sie bei der Abmeldung direkt angeben, dass Sie Ihr Kennzeichen weiter verwenden wollen. Bei der Abmeldung durch den neuen Besitzer ist das natürlich nicht möglich. Außerdem benötigen Sie auch noch neue Kennzeichenschilder.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
26. November 2018 @ 20:47
Hallo,
Ich bin in eine andere Stadt gezogen und habe mein Kennzeichen mitgenommen.
Jetzt möchte ich das Auto abmelden und ein neues dafür anmelden.
Darf ich das Kennzeichen dafür wiederverwenden?
27. November 2018 @ 12:55
Hallo,
die Kennzeichenmitnahme ist leider nur einmalig möglich. Bei einem Fahrzeugwechsel benötigen Sie auch ein neues Kennzeichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
23. November 2018 @ 2:28
Hallo
Ich hätte eine Frage
Ich hab mir heute ein Auto gekauft. Da ich mein altes nicht mehr fahren darf.
Meine letzten Autos waren über Mama versichert und angemeldet und hatten immer das gleiche Kennzeichen.
Ich möchte aber jetzt selber eine Versuchung machen und das Auto auf meinem Namen anmelden und wollte fragen ob ich die Kennzeichen behalten kann..
Ich wohne noch zuhause bei meine Eltern sprich selbe Adresse und Landkreis was in der Versicherung und bei der Anmeldung hinterlegt ist..
27. November 2018 @ 12:51
Hallo,
das ist leider nicht möglich. Bei einem Halterwechsel muss auch ein neues Kennzeichen her.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
15. November 2018 @ 11:14
Hallo, ich spiele mit dem Gedanken, mir als nächstes Fahrzeug ein Elektroauto zuzulegen. Mein bisheriges Kennzeichen ist augenblicklich bei 7 Stellen (3 Bezirk, 2 Buchstaben, 2 Zahlen), und ich würde es gern beim neuen Auto weiter nutzen. Gilt hier die gleiche Regelung wie beim H-Kenzeichen? Sprich, könnte ich die Weiternutzung beantragen und das E einfach anhängen lassen?
Vielen Dank schonmal für die Auskunft!
22. November 2018 @ 10:11
Ja, Sie können Ihr altes Kennzeichen behalten, da ja noch eine Stelle auf Ihrem Kennzeichenschild frei ist.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
12. November 2018 @ 11:30
Sehr geehrte Damen und Herrn,
Ich bin bereits in anderen Kreis umgezogen und habe den Kennenzeichen mitgenommen.
Nun möchte ich meinen Fahrzeug wechsel, darf ich den Kennenzeichen von dem alten Kreis was ich bei dem Umzug mitgenommen habe, behalten ?
13. November 2018 @ 15:59
Nein, Sie können das Kennzeichen leider nicht behalten.
Sobald Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen Bezirk wechseln, müssen Sie ein neues Kennzeichen beantragen.
13. Oktober 2018 @ 9:06
Ich habe eine Frage dazu.
Mein Mann hat sein Auto abgemeldet und die Kennzeichen reservieren lassen fürs neue.
Jetzt bin ich aber Halter des neuen Autos und das Autohaus will es für uns anmelden.
Gibt es irgendwelche Probleme, dass ich die reservierten Kennzeichen bekomme? Oder sollen wir vorsichtshalber eine Vollmacht bzw. Überschreibung mit geben??
Danke im Voraus
25. Oktober 2018 @ 9:38
Hallo Frau Morgenstern,
normalerweise werden die reservierten Kennzeichen nur an denjenigen ausgegeben, der die Kennzeichenkombination auch reserviert hat. Rufen Sie jedoch am besten bei Ihrer Zulassungsstelle an und schildern Ihren Fall, vielleicht können die Mitarbeiter Ihnen weiterhelfen und das Kennzeichen für Sie freigeben.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
2. Oktober 2018 @ 8:58
Sehr geehrte Damen und Herren.
Bei meinem geplanten Umzug möchte ich mein bisheriges Kennzeichen behalten.
Soweit kein Problem. Das Fahrzeug wird jedoch bald ein Oldtimer, sodass das
kürzel „H“ hinzukommt.
Kann ich das Kennzeichen dennoch behalten?
Vielen Dank und Gruß.
25. Oktober 2018 @ 9:54
Hallo Michael,
die Mitnahme des Kennzeichen sollte an sich kein Problem sein. Es kommt ja einfach nur das H an die letzte Stelle auf Ihrem Kennzeichenschild.
Ein Problem wäre allerdings, wenn auf Ihrem Kennzeichen bereits alle möglichen Stellen belegt sind. Handelt es sich um ein Auto, dann darf Ihre bisherige Kombination höchstens 7 Zeichen haben und auch auf einem Motorradschild fällt eine Ziffer weg durch das „H“ am Ende. Sollte das der Fall sein, müssen benötige Sie leider eine neue Kennzeichenkombination.
19. August 2018 @ 15:29
Hallo, ich ziehe um und habe das kennzeichen KÜN nun ziehe ich in den Landkreis mit dem kennzeichen SHA. Mein alter Wohnort hat seit ein paar Jahren das kennzeichen ÖHR wieder bekommen.
Kann ich in meinen neuen Landkreis auch ÖHR als mein kennzeichen geben lassen oder nur SHA?
Vielen dank für dir Rückmeldung
29. August 2018 @ 10:12
Guten Morgen Frau Heinz,
die Kennzeichenmitnahme ist bei einem Umzug zwar möglich, dann allerding nur mit dem bestehenden Kennzeichen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen erneuern, so wird auch das Ortskürzel geändert und wird in Ihrem Fall zu SHA.
Mit vielen Grüßen
Agathe Sklorz
28. Juli 2018 @ 9:32
Moin, Moin,
mein Fahrzeug ist verkauft und wird vom neuen Besitzer heute (Samstag) in einem anderen Landkreis umgemeldet. Montag möchte ich mein neues Auto anmelden. Habe ich dann schon wieder Zugriff auf mein altes Kennzeichen?
30. Juli 2018 @ 11:11
Guten Tag Herr Wolf,
haben Sie bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs angegeben, dass Sie Ihr altes Kfz-Kennzeichen weiter verwenden wollen? Dann sollte es mit Ihrem Kennzeichen klappen. Die Mitnahme Ihres Kennzeichens ist außerdem auch möglich, wenn Sie Ihr neues Fahrzeug nicht direkt, sondern erst in einigen Wochen zulassen würden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle nach der Reservierungsdauer.
Viele Grüße
Angela Frings
15. Juli 2018 @ 14:50
Ich übernehme das Auto von meiner Mutter die in Berlin wohnt ich wohne in Thüringen was muss ich beachten wenn ich das KFZ überführe und in Thüringen anmelden möchte muss ich in Berlin zur Zulassungsbehörde oder kann ich dann nach erfolgter überführung das KFZ in Thüringen ummelden
31. Juli 2018 @ 13:19
Liebe Peggy,
erstmal ein großes Entschuldigung für die verspätete Antwort. Ich hoffe, ich kann Ihnen dennoch weiterhelfen. Die Ummeldung erfolgt in der Zulassungsstelle in Ihrem Wohnohrt. Bedenken Sie, dass eine Kennzeichenübernahme nur bei einer Ummeldung im selben Stadt- oder Landkreis möglich ist. Daher ist es wichtig, dass Sie neue Kennzeichen ggf. vorab reservieren und anfertigen lassen. Für die Ummeldung brauchen Sie zudem die Zulassungsbescheinigungen Teil I+II, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung, einen gültigen TÜV-Bericht (HU) und ein SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer.
Viele Grüße
Angela Frings
10. Juli 2018 @ 23:08
Hallo,
Ich fahre seit gut drei Jahren schon meinen Ford Fiesta. Das Auto und die Versicherung läuft allerdings auf meine Mutter. Seit dem ich das Auto fahre, bin ich 2 mal umgezogen. Habe jedes mal den Landkreis gewechselt von Kronach (KC) Roading (ROD) und jetzt Schwandorf (SAD).
Jetzt soll das Auto auf mich überschrieben werden, mit Versicherung ect. Mein Hauptwohnsitz ist in Schwandorf.
Ich muss das Auto also in Schwandorf zulassen, bzw melden? Kann ich mein Kennzeichen behalten oder brauche ich ein neues?
LG Hanna
31. Juli 2018 @ 13:45
Liebe Hanna,
zunächst einmal tut es mir sehr Leid, dass ich Ihnen jetzt erst antworte. Wenn Sie das Auto übernehmen möchten, müssen Sie es in der Zulassungsstelle in Ihrem Wohnort auf Sie ummelden. Da Sie in einem anderen Zulassungsbezirk wohnen, benötigen Sie für die Ummeldung neue Kennzeichen. Eine Kennzeichenübernahme ist lediglich im selben Stadt- oder Landkreis möglich. Für die Ummeldung brauchen Sie zudem die Zulassungsbescheinigungen Teil I+II, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung, einen gültigen TÜV-Bericht (HU) und ein SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße
Angela Frings
4. Juni 2018 @ 12:57
Hallo,
ich bin 2017 umgezogen und habe hierbei bereits die Kennzeichen-Mitnahme genutzt um im neuen Landkreis mein altes Kennzeichen zu behalten.
Demnächst bekomme ich nun einen Neuwagen und würde auch für diesen gerne das alte Kennzeichen aus dem alten Landkreis nutzen. Gibt es hier wirklich keine Möglichkeit das alte zu behalten und muss ich zwingend auf ein Kennzeichen aus dem neuen Landkreis wechseln?
Viele Dank und beste Grüße
Dominik
5. Juni 2018 @ 12:33
Lieber Dominik,
leider muss diesmal die Ortskennung des neuen Landkreises her.
Viele Grüße
Agathe Sklorz
10. Juni 2018 @ 18:17
Liebe Agathe,
besen Dank für die schnelle Antwort – auch wenn ich gehofft hatte, dass du mir etwas anderes sagen wirst 🙂
Beste Grüße
Dominik
27. Juni 2018 @ 10:20
Hallo Agathe,
diese Regelung finde ich nicht wirklich gelungen.
Es Ist doch nur eine Registrierung des Halters hinter einem Kennzeichen, welche Buchstaben und Zahlen dies sind könnte doch eigentlich egal.
In welchem § versteckt sich denn das?
Die Mitnahme bei Umzug ist schön in § 13 (3) geregelt aber ich finde keinen Ausschluss dass ich das mitgenommene Kennzeichen nicht auf ein Neufahrzeug übertragen darf.
Liebe Grüße
Alex
16. Juli 2018 @ 12:58
Lieber Alex,
in §13 Abs.4 FZW finden Sie die ausführliche Darlegung. Sobald ein Kennzeichen bei einem Umzug bereits übernommen wurde, die Zulassungsbehörde zwecks Berichtigung der Adressdaten informiert worden ist, muss bei einem späteren Fahrzeug- oder Halterwechsel oder auch erneutem Umzug, das Kennzeichen mit dem dann aktuellen Ortskürzel neu in Auftrag gegeben werden. Entscheidend ist hier das Ortskürzel, nicht die folgenden Buchstaben- und Zahlenkombinationen.
Viele Grüße
Agathe Sklorz
4. Mai 2018 @ 17:27
Hallo,
wir kommen aus Hamburg und mein bekannter hat mein absolutes Wunschkennzeichen.
Er hatte mir gesagt, dass wenn er seien Wagen verkauft, er mir die Nummer geben würde.
Nun ist es soweit, aber wie kann ich die Nummer übernehmen.
Und muss ich die Nummer sofort verwenden oder kann ich diese erst einmal reservieren?
Vielen Dank für die Hilfe
Josh
8. Mai 2018 @ 17:06
Sehr geehrter Josh,
der übliche Vorgang beinhaltet das Abmelden des Kfz – hierbei wird das Kennzeichen frei – und dann das Reservieren des Wunschkennzeichens. In Ihrem Fall möchten Sie, wenn ich Sie richtig verstehe, nicht das Fahrzeug Ihres Bekannten erwerben, sondern lediglich das Wunschkennzeichen haben. Sobald die Kennzeichenkombination frei wird, können Sie das Kennzeichen reservieren. Je nach Zulassungsstelle kann die Reservierung wenige Tage oder auch mehrere Monate gültig bleiben. Die Reservierungsdauer erfragen Sie am besten bei Ihrer Zulassungsstelle, damit Ihr Wunschkennzeichen nicht plötzlich anderweitig vergeben wird. Somit reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen immer zunächst, bevor Sie Ihr Kfz mit der Wunschkombination anmelden.
Viele Grüße
Agathe Sklorz
1. Mai 2018 @ 10:00
Hallo,
die Aussage „Kommt es beispielsweise zu einem Halterwechsel durch einen Fahrzeugverkauf, muss der neue Halter auch ein neues Kennzeichen beantragen. Egal ob das Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk…“ ist nicht korrekt. Ich habe 2016 ein Auto von einer Privatperson gekauft und konnte das Kennzeichen des Verkäufers übernehmen (gleicher Zulassungsbezirk).
Viele Grüße
Ronny
7. Mai 2018 @ 11:26
Guten Tag Ronny,
danke für Ihren Hinweis. Die Kennzeichen können bei einem Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks übernommen werden. Ihr Einwand ist absolut korrekt. Den eingeschlichenen Fehler habe ich selbstverständlich beseitigt und wünsche Ihnen noch einen schönen Montag.
Freundliche Grüße
Agathe Sklorz
8. Februar 2018 @ 3:38
moin
ich gebe mein Pkw in NDS in Zahlung bei einem Händler der es abmeldet kann ich mein HH kennzeichen auf das neue auto zulassen und da mit nach hause fahren-MFG
22. Februar 2018 @ 12:22
Guten Tag Herr Berg,
Sie können Ihre Kennzeichen behalten. Ihr Fahrzeug müssen Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle jedoch ummelden. Die alten Schildern können Sie dann, nach erfolgreicher Ummeldung, weiter verwenden. Beachten Sie, dass Sie bei einem weiteren Fahrzeugwechsel allerdings auch neue Schilder benötigen werden.
Mit vielen Grüßen wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag
Agathe Sklorz
26. Januar 2018 @ 23:23
Hallo.
Ich habe vor zwei Jahren mein Auto abgemeldet und die Kennzeichen behalten. Jetzt bekomme ich ein neues und wollte wissen, ob ich meine alten Kennzeichen benutzen darf.
Liebe Grüße
Sylvia
30. Januar 2018 @ 11:26
Liebe Frau Hameister,
normalerweise können Sie bei der Abmeldung Ihres Kfz eine Reservierung Ihrer alten Kennzeichen gegen Gebühr erwirken. Bei der Zulassung eines neuen Fahrzeuges beträgt die Dauer der Reservierung, je nach Zulassungsstelle, einige Monate. Am besten fragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle nochmal nach. Tatsächlich könnte es sein, dass Ihre alten Schilder weitervergeben wurden.
Mit vielen Grüßen
Agathe Sklorz
11. Oktober 2017 @ 23:53
Hallo,
2012 konnte ich bereits die Kennzeichenmitnahme nach einem Umzug von München Stadt nach München Land nutzen. Jetzt möchte ich bei dem Auto Saisonkennzeichen oder Wechselkennzeichen nutzen und dabei die „umgezogene“ Kennzeichenkombination trotzdem gerne weiter behalten. Sie besteht aus 7 Zeichen. Ist das möglich?
Herzlichen Dank
Roger
18. Oktober 2017 @ 14:52
Sehr geehrter Roger,
eine Kennzeichenmitnahme ist leider nur einmal möglich. Jede weitere Änderung bedarf einer erneuten Beantragung. Im Grunde umfasst ein Saisonkennzeichen neben des saisonalen Zeitraums, bis zu sieben Zeichen. Dies gilt ebenso für das Wechselkennzeichen. Demnach wäre die Kombination theoretisch möglich.
Mit freundlichem Gruß
Agathe Sklorz
30. Oktober 2017 @ 23:51
Sehr geehrte Frau Sklorz,
herzlichen Dank für Ihre Erläuterungen. Inzwischen hatte ich bei der Zulassungsstelle erfahren, dass ich die „umgezogene“ Kennzeichenkombination bei Umstellung auf Saisonkennzeichen behalten darf, sofern Halter und Auto sich nicht ändern. Bei einer temporären Abmeldung oder bei Umstellung auf Wechselkennzeichen müsste ich eine neue regionale Kennzeichenkombination wählen. Vielen Dank und viele Grüße, Roger
3. November 2017 @ 16:45
Hallo Roger,
vielen Dank für Ihre Antwort. Den Fahrzeugwechsel hatte ich mitgedacht. Aufgrund des einfacheren Umschwungs zum Saisonkennzeichen, nehme ich nun aber an, dass Ihre Entscheidung gefallen ist?!
Viele Grüße zurück,
Agathe Sklorz
1. Dezember 2017 @ 13:41
Liebe Frau Sklorz,
genau, es werden Saisonkennzeichen bei zwei bestehenden Fahrzeugen. Muss mir nur noch die Zeit nehmen…
Schöne Adventszeit und herzliche Grüße!
20. August 2017 @ 7:30
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich Ab und Anmelden,
Ich fahre Aktuell ein „normales Kennzeichen“ mein neues Auto ist jedoch E-Kennzeichen berechtigt.
Wenn ich mein Alten unter A-BC-1234 abmelde kann ich dann mein neues mit dem A-BC-1234E anmelden oder stehen da irgendwelche hürden? Bezüglich des E-Kennzeichen?
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel
11. September 2017 @ 16:26
Hallo Daniel,
bezüglich des E-Kennzeichens müssen Sie die Anzahl der Ziffern beachten: Neben dem „E“ am rechten Rand, dürfen nur sieben weitere Buchstaben/Zahlen auf Ihr neues Kennzeichen. Auch die Maße des Kennzeichens sind von Belang. Es kann durchaus sein, dass Ihr hinteres Kennzeichen eine andere Größe hat, als das Vordere. In diesem Fall können Sie diesen Umstand, wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren und bestellen, im Kommentarfeld angeben. Oder Sie umgehen dieses potenzielle Hindernis, indem Sie zwei unterschiedliche Größen bestellen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet.
Mit freundlichem Gruß
Agathe Sklorz
2. August 2017 @ 14:48
Hallo, ich wohne seit einigen Jahren im Landkreis Potsdam-Mittelmark (PM) und fahre mit einem Kfz-Kennzeichen aus der kreisfreien Stadt Potsdam (P), wo ich zuvor wohnte (das Kennzeichen habe ich damals beim Umzug auf’s Land mitgenommen).
Nun muss/will ich mir ein neues Auto zulegen. Kann ich das „alte“ (Wunsch-)Kennzeichen P-… für das neue Fahrzeug nutzen oder muss ich mir zwangsläufig, da im Landkreis PM wohnend, auch ein PM-Kennzeichen besorgen? Nach Möglichkeit würde ich am neuen Fahrzeug gern das bisher verwendete Kennzeichen nutzen wollen. Geht das? Danke und beste Grüße, Marco
3. August 2017 @ 13:48
Einen wunderschönen Tag Marco,
in Ihrem Fall greifen die Ausnahmeregelungen von der Kennzeichenmitnahme: Da Sie Ihr Kennzeichen nach Ihrem Umzug behalten haben, benötigen Sie beim Erwerb eines neuen Autos ein Kfz-Kennzeichen mit dem „neuen“ Regionalkürzel.
Natürlich können Sie sich erneut ein Wunschkennzeichen prägen lassen.
Viele Grüße
Agathe Sklorz
2. Juli 2017 @ 17:58
Hallo Maria,
ich habe eine Geschäftsadresse in München, wohne privat aber im Landkreis Dachau.
Jetzt möchte ich mir einen Firmenwagen zulegen, der unter der Münchner Geschäftsadresse laufen soll.
Könnte ich bei Umzug des Geschäftes von München nach bspw. Dachau das Münchener Kennzeichen mitnehmen, für meinen Firmenwagen beibehalten?
Liebe Grüße
Jutta Seidel
4. Juli 2017 @ 12:10
Guten Tag Frau Seidel,
Sie können das Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands mitnehmen. Sie müssen dafür lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheiniung Teil I ändern lassen. Für die Änderung benötigt die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I, Ihren Personalausweis und ggf. die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie das SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer. Um sicher zu gehen, fragen Sie am besten vorher in der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle nach, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.
Viele Grüße
Angela Frings
4. Juli 2017 @ 18:01
Hallo Frau Frings,
vielen Dank für die Info.
Liebe Grüße
Jutta Seidel
28. Juni 2017 @ 14:00
Hallo,
ich kaufe mir ein neues Auto. Ich werde mit meinem alten Auto mit Kennzeichen zum Autohaus fahren und dann das neue Auto holen. Meine Mutter möchte dann mein altes Kennzeichen und ich ihres. Wie läuft das dann ab?
Viele Grüße
4. Juli 2017 @ 11:46
Guten Tag Frau Stehle,
generell gilt: Wenn Sie Ihr Kennzeichen bei einem Auto-Neukauf nicht behalten möchten oder das Kennzeichen einfach nur so wechseln möchten, wie dass bei Ihrer Mutter der Fall ist, müssen Sie auf jeden Fall ein neues Kennzeichen beantragen. Fragen Sie am besten direkt in Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle nach, ob die beiden Kennzeichen nach der Abmeldung direkt für die jeweils andere Person reserviert werden können.
Viele Grüße
Angela Frings
19. Juni 2017 @ 15:14
Hallo,
ich möchte für ein Elektro-Fahrzeug (BMW i3) ein E-Kennzeichen beantragen, es handelt sich also nicht um eine klassische Ummledung. Das Auto wurde bereits angemeldet mit herkömmlichen Schildern.
Meine Fragen lauten: Muss ich die Kennzeichen mitnehmen und benötige ich ein Auszug aus dem Handelsregister, da es sich um ein Firmenfahrzeug handelt?
20. Juni 2017 @ 15:33
Hallo Timo,
für die Ummeldung benötigst du einerseits die bisherigen Kennzeichenschilder, andererseits jedoch auch neue Kennzeichenschilder. Falls das Fahrzeug die gleiche Kennzeichenkombination behalten soll, genügt es, wenn die neuen Kennzeichenschilder einfach die bisherige Kennzeichenkombination inklusive dem E am Ende enthalten. (Bsp: aus B OX 123 wird dann B OX 123E).
Weitere Infos zum E-Kennzeichen findest du in unseren FAQ.
Da es sich um ein Firmenfahrzeug handelt benötigst Du für die Ummeldung einen Handelsregisterauszug.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
9. Juni 2017 @ 16:40
Hallo ich habe eine Frage.
Ich habe mein Fahrzeug Anfang der Woche, noch angemeldet verkauft.
Im Kaufvertrag wurde festgelegt das das Fahrzeug spätestens heute Ab oder Umgemeldet werden muss. Laut KFZ Stelle (Auskunft) wurde mir, gegen Nennung des Nummernschildes (M*:AQ ***) mitgeteilt das das Fahrzeug umgemeldet wurde und somit nicht mehr auf meinem Namen läuft. Soweit alles OK. Nun meine Frage. Kann der Käufer wirklich mein Nummernschild (M*:AQ ***) weiter nutzen? (es übernehmen?). Dachte immer das bei Halter wechsel die Nummernschilder für eine gewisse Zeit gesperrt werden.
12. Juni 2017 @ 8:48
Hallo Matze,
bei einem Halterwechsel kann der neue Besitzer das Kennzeichen nicht mitnehmen.
Viele Grüße
Maria
14. Juni 2017 @ 14:02
Hallo,
das geht definitiv, zumindest in Frankfurt am Main
6. Juni 2017 @ 10:30
Hallo,
ich habe demnächst vor, in einem neuen Zulassungsbezirk umzuziehen, möchte aber mein altes Kennzeichen von meinem jetzigen Wohnort behalten.
Leider haben meine aktuellen Kennzeichenschilder noch die alten Feststoffplaketten – laut meiner Recherchen müssen hierbei neue Kennzeichenschilder angefertigt werden, auf welche die Klebeplaketten angebracht werden können.
Meine Frage: Ist ein „Mitnehmen“ des alten Kennzeichens in den neuen Zulassungsbezirk dann überhaupt möglich?
Kann ich die Neuanfertigung der Kennzeichenschilder mit altem Kennzeichen im neuen Zulassungsbezirk durchführen lassen, oder muss ich hierzu zur Zulassungsstelle in meinem jetzigen Wohnort?
6. Juni 2017 @ 16:54
Hallo Peter,
Du kannst Dein altes Kennzeichen beim Umzug mitnehmen. Aufgrund der Feststoffplakettenhalter musst Du zwar in neue Kennzeichenschilder investieren, auf die Kennzeichenmitnahme hat das allerdings keinen Einfluss. Die neuen Kennzeichen kannst Du bei jedem Schilderhändler im neuen oder alten Zulassungsbezirk prägen lassen. Besonders bequem kannst Du die Kennzeichen auch online bestellen, zum Beispiel bei uns im Shop.
Viele Grüße
Maria Solisch
29. Mai 2017 @ 19:44
Hallo Maria,
ich möchte ein neues Auto kaufen und das Kennzeichen meines derzeitigen Autos übernehmen (gleicher Kfz-Halter). Mein derzeitiges Auto soll danach verkauft werden. Zwecks Probefahrten brauche ich ja ein Kennzeichen für das Auto, das verkauft werden soll.
Ist es möglich das zu verkaufende Auto abzumelden und mit neuem Kennzeichen anzumelden. Somit hätte ich die genannten zwei angemeldeten Autos plus das Auto meines Ehemannes, in dem ich ebenfalls der Kfz-Halter bin. Ist das zulässig, das derzeitige Auto wäre ja ein Drittauto bis zum Zeitpunkt des Verkaufes.
Rote Kennzeichen (5 Tage Gültigkeit) machen keinen Sinn, da man ja nicht weiß in welcher Zeitspanne sich Interessenten zwecks einer Probefahrt melden, oder?
Haben Sie einen Rat für mich?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Emily
30. Mai 2017 @ 13:43
Hallo Emily,
mit der Anmeldung eines Drittwagens habe ich leider bisher keine Erfahrungen.
Für Privatpersonen ist das rote Kennzeichen auf jeden Fall nicht verfügbar, es wird nur an Kfz-Händler ausgegeben. Es gibt stattdessen das 5 Tage gültige Kurzzeitkennzeichen, aber wie Du bereits geschrieben hast, ist das ja auch nicht wirklich praktikabel.
Eine reguläre Zulassung des alten Fahrzeugs wäre auf jeden Fall mit einigen Kosten verbunden: neue Kennzeichen, Gebühren bei der Zulassungsstelle, Steuer und Versicherung.
Käme es für dich eventuell in Frage, einfach beim alten Fahrzeug zu bleiben, bis Du einen Käufer gefunden hast? Dann könntest du es abmelden und das Kennzeichen für das neue Auto mitnehmen und müsstest keine kostenintensive Übergangslösung eingehen?
Was anderes fällt mir leider auch nicht ein.
Viele Grüße und viel Erfolg beim Autokauf- und verkauf
Maria
25. April 2017 @ 8:38
Hallo Maria,
ich habe ein neues Auto gekauft und mein altes in Zahlung gegeben.Ich muß jetzt nur noch Ab-.und Anmelden.Kann ich beim Ab-,und Anmelden am gleichen Tag mein altes Kennzeichen mitnehmen
8. Mai 2017 @ 9:51
Hallo Andreas,
wenn die Ab- und Anmeldung gleichzeitig erfolgt, können Sie die alte Kennzeichenkombination behalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Swetlana
28. März 2017 @ 8:40
Hallo, ich bin nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe, daher meine Frage:
Ich möchte mein altes LeasingAuto beim Händler abgeben und die Kennzeichen
auf meinem neuen gekauften Gebrauchtwagen weiterbenutzen.
Ist das möglich?
29. März 2017 @ 11:54
Hallo Jan,
das sollte auf jeden Fall funktionieren.
Wenn das alte Auto auf Sie angemeldet ist,
können Sie das Kennzeichen problemlos für Ihr neues Fahrzeug übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
11. März 2017 @ 1:00
uto gekauft und das alte in Zahlung gegeben. Ein Mitarbeiter des Autohauses hat das alte Auto ab- und das neue angemeldet. Obwohl ich darum gebeten hatte das alte Kennzeichen auf das neue zu übertragen, habe ich aus einem nicht nachvollziehbaren Umstand jetzt ein anderes Kennzeichen bekommen. Da es mir sehr wichtig ist das alte wieder zu bekommen,wie gehe ich jetzt am besten vor? Umgemeldet wurde vor 2 Tagen und unter Wunschkennzeichen ist es noch nicht zu finden…
20. März 2017 @ 10:22
Hallo Helga,
rufen Sie am besten direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle an und schildern Sie dort den Fall.
Ich hoffe dort kann man Ihnen weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
18. Januar 2017 @ 20:49
Hallo,
ich möchte gern mein altes Kennzeichen behalten für die Anmeldung meines neuen Autos, muss aber danach (am gleichen Tag o. einen Tag später) noch mein altes Auto zur Anzahlung zu einem Autohaus in ein anderes Bundesland fahren . Geht das überhaupt?
Viele Grüße,
Steffi
23. Januar 2017 @ 17:46
Hallo Steffi,
wenn Dein altes Fahrzeug bereits abgemeldet ist, gilt folgendes:
Nach der Abmeldung sind nur Rückfahrten von der Zulassungsstelle nach Hause oder zur Altauto-Annahmestelle zulässig. Sie dürfen sich jedoch mit dem Kfz nur im gleichen oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk bewegen.
Die Fahrt in ein anderes Bundesland ist leider nicht erlaubt.
Wenn Du die Schilder bereits auf Dein neues Fahrzeug übertragen hast, darfst du diese nicht mehr am alten Auto anbringen.
Dir bleibt die Möglichkeit, Dir für Dein altes Auto ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen zu lassen. Dafür fallen aber zusätzliche Kosten an und du brauchst extra Kurzkennzeichenschilder.
Oder du könntest Dein altes Auto noch angemeldet zum Autohaus fahren, die Schilder abmontieren und es am gleichen oder nächsten Tag wieder zuhause abmelden und das neue im gleichen Zugeanmelden.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!
Liebe Grüße
Maria
26. November 2016 @ 22:04
Hallo Maria,
ich bin Anfang dieses Jahres aus dem wunderschönen Allgäu zu meinem Freund nach Unterfranken gezogen.
Bisher war mein Auto auf meinen Papa angemeldet, und auch die Versicherung lief über ihn.
In meinem jetzigen Landkreis ist die KFZ-Versicherung aber um einiges billiger, weshalb ich das gern ändern würde. Damit ist aber auch die Ummeldung des Autos nötig!?
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Ich möchte gern mein Heimatkennzeichen behalten, allerdings findet ja beim Ummelden dann ein Halterwechsel statt…. Gibts irgendeine Möglichkeit, mein Kennzeichen zu behalten?
Danke und viele Grüße
Sabrina
28. November 2016 @ 16:23
Hallo Sabrina,
ich denke die Kennzeichenmitnahme wird aufgrund des Halterwechsels wie du schon vermutest, leider nicht möglich sein.
Aber bestimmt gibt es in deinem neuen Landkreis auch ein schönes Wunschkennzeichen für dich.
Liebe Grüße
Maria
21. November 2016 @ 17:50
Hallo Maria,
wir werden in einem Monat umziehen und haben bis jetzt kein Auto. Wir werden aber jetzt für die neue Stadt eines kaufen. Aus Verbundenheit zur alten Stadt würden wir gerne die Buchstaben von dieser haben. Kann ich die KFZ Versicherung schon auf die neue Stadt abschließen und damit zur Zulaßungstelle der alten Stadt gehen (die noch der Erstwohnsitz ist) damit man noch von dieser das Kennzeichen bekommt? Sonst müsste ich ja die Versicherung nach dem Umzug gleich wieder ummelden.
Vielen Dank für die Antwort. Oliver
22. November 2016 @ 11:27
Hallo Oliver,
solange der Wohnsitz noch in der alten Stadt ist, kann auch dort das Auto angemeldet werden. Ob bei der Kfz-Versicherung direkt der neue Wohnort angegeben werden kann, kann ich leider nicht sagen. Ich würde an Deiner Stelle mal direkt bei der gewünschten Kfz-Versicherung nachfragen. Denn wenn es sich beim genannten Zeitraum nur um wenige Wochen handelt, ist das eventuell möglich.
Und nicht vergessen: Auch bei der Kennzeichenmitnahme muss eine Ummeldung bei der neuen Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Diese kostet ca. 18-20 Euro.
Viele Grüße
Maria Solisch
7. November 2016 @ 11:54
Hallo
ich habe meinen Firmen Fahrzeug an meinem Bekannten verkauft der im Gleichen KFZ Zulassunsgstelle mit dem gleichen Kennzeichen wieder anmelden möchte? nun zur meiner frage kann er ohne weiteres so das alte Kennzeichen mitnehmen ?? werden die kennzeichen benötigt ??
7. November 2016 @ 18:36
Hallo,
bei einem Fahrzeughalterwechsel ist keine Kennzeichenmitnahme möglich. Auch nicht, wenn das Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk wieder angemeldet wird. Ihr Bekannter benötigt neue Kfz-Kennzeichen. Diese kann er zum Beispiel hier bestellen, inklusive einer Wunschkennzeichenreservierung.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
19. Oktober 2016 @ 16:19
Sehr geehrte Frau Solisch,
bin letztes Jahr von Minden nach Erding gezogen und habe mein Kennzeichen mitgenommen.
Werde demnaechst mir ein neues Fahrzeug kaufen, wuerde jedoch gerne mein Kennzeichen aus Minden behalten.
In Erding ist dies meines wissens so nicht moeglich.
Ich habe nun von jemanden erfahren dass wenn ich das alte Fahrzeug in Minden abmelde, mein neues mit dem gleichen Kennzichen ohne Wohnortwechsel dort gleich wieder zulassen kann.
Ist das korrekt?
MfG
A. Wiolik
25. Oktober 2016 @ 12:04
Hallo Frau Wiolik,
ein bereits mitgenommenes Kennzeichen kann in der Regel nicht bei einem Fahrzeugwechsel behalten werden.
Die Information, die Sie erhalten haben, ist mir nicht bekannt. Die Zulassung eines Autos ist eigentlich nur in der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes möglich. Abmelden können Sie Ihr Fahrzeug allerdings in jedem Zulassungsbezirk. Natürlich können Sie jedoch nochmals bei der Zulassungsstelle in Minden nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
9. Oktober 2016 @ 19:56
Sehr interessanter Artikel, der Artikel ist ziemlich hilfreich. Vielen dank für die Informationen.
Gruß Anna
9. Oktober 2016 @ 17:59
Hallo…. Habe eine Bitte Ich Verkauf mein Auto an jemanden außerhalb meines Landkreises Möchte aber mein NrSchild behalten Er wird den Wagen bei sich auf dem Amt abmelden Also wie ist die vorgehensweise dafür?
LG Elly
11. Oktober 2016 @ 8:49
Hallo Elly,
am einfachsten für dich wäre, wenn du dein Auto vor der Übergabe an den neuen Besitzer abmeldest. Dann kannst Du auch direkt bei der Zulassungsstelle angeben, dass du das Kennzeichen für dein neues Auto weiter verwenden möchtest.
Für diese Reservierung (bis du dein neues Auto anmeldest) fallen soweit ich weiß nochmals die Wunschkennzeichengebühren an.
Du kannst dem neuen Besitzer an sich auch das angemeldete Auto übergeben und er meldet es dann in seiner Zulassungsstelle um. Wie das dann genau mit deinem Kennzeichen läuft, kann ich allerdings nicht sagen. In der Regel wird das alte Kennzeichen dann in deinem Bezirk wieder frei und du könntest es neu reservieren. Einfacher ist meiner Meinung nach aber die erste Variante, da du dann auch direkt das Nummernschild bei dir behältst. Das müsste dir der neue Besitzer ja sonst nach der Abmeldung wieder zuschicken.
Viele Grüße aus Bonn
Maria
17. September 2016 @ 9:27
Hallo
Ich möchte mein Auto verkaufen und das neue mit dem gleichen Kennzeichen anmelden.
Kann ich das an einem Tag machen?
Oder gibt es eine „Wartefrist“?
MfG
Karsten
19. September 2016 @ 8:45
Hallo Karsten,
das sollte kein Problem darstellen.
Einfach alle benötigten Unterlagen und die Kennzeichenschilder für die Ab- und Anmeldung der beiden Autos mitnehmen.
Viele Grüße
Maria Solisch
16. August 2016 @ 18:45
Hallo,
und zwar gebe ich mein altes Auto als Anzahlung gegen ein Neues Auto her. jetzt will ich mein alten Wagen abmelden und das neue mit einem neuen Kennzeichen anmelden.Das alte auto war auf meiner Mutter gemeldet und jetzt will ich alles auf mich umschreiben. Wie und Was muss ich tun?
26. August 2016 @ 9:08
Hallo Herr Tritto,
wenn Sie ein neues Fahrzeug mit einem neuen Kennzeichen anmelden möchten, ist das gar kein Problem. Dabei müssen Sie auch nichts umschreiben lassen.
Sie müssen lediglich Ihren Neuwagen bei der Zulassungsstelle auf sich selbst anmelden. Wie das funktioniert erfahren Sie bei uns im Kfz-Ratgeber.
22. Juli 2016 @ 12:06
Ich habe heute mein Auto angemeldet und meine altes Kennzeichen behalten.
Musste dafür 13 Euro bezahlen. Ich finde das für eine Frechheit, so „viel“ Geld zu verlangen. 44 Euro für das Anmelden eines neuen Fahrzeugs. Tut mir leid, armes Deutschland……
17. Juli 2016 @ 1:15
Hallo Frau Solisch,
ich wohne seit einem Jahr in einem neuen Zulassungsbezirk (Gz) mit meinen mitgenommenen Kennzeichen (A). Jetzt steht ein Fahrzeugwechsel an und ich möchte das alte Kennzeichen gerne behalten. Wenn ich eine bestimmte Zeit zu meinen Eltern in den alten Zulassungsbezirk zurück ziehe, könnte ich dann mein altes Kennzeichen auf das neue Fahrzeug übertragen lassen um dann später wieder in meinen Zulassungsbezirk (GZ) zurück zu ziehen? Wäre das so wie ich denke überhaupt erlaubt?
Ich hoffe Sie verstehen meine Frage 🙂
Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße.
19. Juli 2016 @ 10:51
Hallo Herr Embre,
Sie würden ja viel für Ihr Wunschkennzeichen auf sich nehmen 🙂
Leider bin ich in diesem Fall überfragt, da er doch sehr speziell ist.
Theoretisch wird das Kennzeichen ja wieder frei in Ihrem alten Bezirk, wenn Sie es im derzeitigen Landkreis abmelden.
Aber ob es direkt wieder verfügbar ist und ob selbst es dann nochmal reservieren dürfen, kann ich Ihnen nicht sagen, denn hier gibt es Unterschiede auf Kreis- und Bundeslandebene.
Fragen Sie bitte bei Ihrer alten Zulassungsstelle nach, wie in so einem Fall vorgegangen wird.
Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Erfolg dabei, Ihr Kennzeichen zu behalten!
Sonnige Grüße aus Bonn
Maria Solisch
4. Juli 2016 @ 21:26
Hallo,
mein Auto mit Wunschkenzeichen ist auf meinen Vater angemeldet. Dieser steht also im Schein und Biref als Halter.
Ich bekomme demnächst ein neues Auto welches ich auf mich zulassen möchte. Allerdings möchte ich auch das Kennzeichen mitnehmen. Meine Zulassungsstelle (Landkreis), Anschift etc. ändert sich nicht, nur ich als Halter, sagt mir aber, dass das Kennzeichen nicht wieder frei wird und für ein Jahr auf meinen Vater reserviert ist. Gibt es da kein gegenankommen? Selbst ein Zweizeiler, dass mein Vater auf das Kennzeichen verzichtet ist wohl nicht akzeptabel…
MfG
A.Konostanz
6. Juli 2016 @ 14:52
Hallo Herr Konstanz,
je nach Bundesland gibt es wohl unterschiedliche Handhabungen bei der Wiedervergabe eines abgemeldeten Kennzeichens.
Leider kann ich Ihnen dazu auch nichts anderes sagen, als die Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle.
Die einzige Option wäre dann wohl, wenn Ihr Vater das neue Fahrzeug auf sich zulässt und das gewünschte Kennzeichen mitnimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
8. Juni 2016 @ 17:00
Hallo.
Ich gebe mein auf mich angemeldetes Auto (Leasing) zurück und bekomme ein neues Leasingfahrzeug welches das gleiche Kennzeichen bekommen soll.
Das neue Auto wird aber nicht auf mich angemeldet, sondern auf meine Frau.
Wird das Kennzeichen nach der Abmeldung des alten Fahrzeugs für jedermann/jederfrau frei, oder wird das für andere als mich gesperrt??
Kann ich also mein auf mich angemeldetes Auto abmelden und die gleichen Kennzeichen gleich(sofort vor Ort) wieder für das neue Auto welches auf meine Frau laufen wird benutzen??
Rhein-Erft-Kreis (BM)
Danke
T. Ernst
9. Juni 2016 @ 14:36
Hallo T. Ernst,
in der Regel gilt bei einem Halterwechsel folgendes:
„In manchen Fällen ist keine Kennzeichenmitnahme möglich. Kommt es beispielsweise zu einem Halterwechsel durch einen Fahrzeugverkauf, muss der neue Halter auch ein neues Kennzeichen beantragen. Egal ob das Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk oder in eine andere Region verkauft wird.“
Das Kennzeichen kann also wahrscheinlich nicht direkt übertragen werden. Nach der Abmeldung des alten Fahrzeugs wird die Kennzeichenkombination frei und kann frei reserviert werden. Hierfür müsste dann vermutlich nochmal die Wunschkennzeichengebühr von 12,80 Euro bezahlt werden. Ihre Frau könnte also nach der Abmeldung das Kennzeichen nochmals reservieren.
Um Herauszufinden, ob Sie das in einem Rutsch erledigen können, fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle nach.
Viele Grüße aus Bonn
Maria Solisch
4. Juli 2016 @ 22:04
Hallo,
laut meiner Zulassungsstelle wird das Kennzeichen für ein Jahr auf den letzen Halter gesperrt!
Sie schreiben jetzt, dass es wieder frei reservierbar wäre. Was ist denn jetzt korrekt, da ich einen ähnlichen Fall habe, meine Zulassungsstelle aber strikt nein zur freigabe sagt.
MfG
8. Juni 2016 @ 14:41
Mit kfz zur Zulassungsstelle fahren und abmelden und neues kfz anmelden (ggf. Mit gleichen schildern).
Ist es möglich das abgemeldete Fahrzeug noch zum Händler zu fahren (anderer ort)?
Oder besser neues Kennzeichen an neuen kfz anmelden , altes angemeldetes kfz zum Händler fahren und er meldet es ggf. Ab? (Neues kfz wird es dort dann abgeholt)
8. Juni 2016 @ 16:53
Hallo Sven,
Du kannst mit den Kennzeichen zur Zulassungsstelle und das alte Auto abmelden. Da dann das Kennzeichen wieder frei wird, könntest du Deinen Neuwagen direkt mit dem alten Nummernschild anmelden (sofern du die nötigen Unterlagen dabei hast).
Also das alte Auto an seinem Bestimmungsort fahren, die Kennzeichen abmontieren und damit zur Zulassungsstelle. Denn wenn du die Schilder auf Dein neues Auto anmeldest, kannst du sie nicht mehr für das alte Auto verwenden.
Wenn Du das neue Auto nicht direkt anmeldest, kannst du mit dem alten Auto und den abgemeldeten Kennzeichen noch bis nach Hause, zum Händler oder zur Altauto-Annahmestelle fahren. Bei einem zweiten Gang zur Zulassungsstelle kannst Du deinen Neuwagen anmelden.
Ob der Autohändler die Abmeldung auch übernehmen würde, kann ich nicht sagen.
Wenn Du keinen so großen Wert auf deine Nummernschilder legst kannst du den Neuwagen natürlich unabhängig vom alten Auto mit neuen Kennzeichen anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
27. Mai 2016 @ 12:30
Hallo,
hätte folgende Frage?
Wagen mit Zulassung und Kennzeichen in Berlin!
Auto wird verkauft wenn das neue da ist!
Neues Auto mit gleichen Halter aber Zulassung in TF!
Kann ich das Kennzeichen aus B mitnehmen??
Danke Mit freundlichen Grüßen Denny
30. Mai 2016 @ 10:38
Hallo Denny,
ich gehe davon aus, dass das neue Fahrzeug für die Kennzeichenmitnahme zuvor in Berlin angemeldet gewesen sein muss.
Bei der Abmeldung Deines alten Autos kannst du zwar angeben, dass Du das Kennzeichen weiter verwenden möchtest, aber ein zum Zeitpunkt der Mitnahme „unangemeldetes“ Kennzeichen aus dem einen Kreis in einem anderen Kreis neu anzumelden, sollte nicht möglich sein.
Wenn Du Dein altes Kennzeichen also gerne behalten möchtest, musst du den neuen Wagen vorher in Berlin mit dem gewünschten Kennzeichen anmelden.
Viele Grüße
Maria Solisch
20. Mai 2016 @ 12:36
Hallo Maria,
ich habe mein Motorrad verkauft und würde das Kennzeichen gerne behalten und es dann für ein anderes Motorrad in ca. 4 Wochen wieder verwenden wollen. Muss ich dem Käufer meines Motorrads das Kennzeichen zum Ummelden mitgeben und er reserviert auf meinen Namen das Kennzeichen und schickt es mir danach wieder zu, oder kann ich das Kennzeichen einfach behalten und der Käufer meldet das Motorrad einfach auf seinen Namen mit einem neuen Kennzeichen (Wechsel des Zulassungsortes) an (muss ich dann mein Motorrad selber abmelden, oder geschieht das dann automatisch?) oder muss ich mein Kennzeichen sofort reservieren?
Sehr verwirrend geschrieben, aber es ist auch sehr verwirrend…
Danke für eine Antwort
Viele Grüße Natascha
23. Mai 2016 @ 16:15
Hallo Natascha,
ja, ziemlich verwirrend die ganze Sache 🙂
Ich habe mich bei der Kennzeichenmitnahme bisher nur mit Autos beschäftigt, denke aber für Motorräder wird das gleiche zutreffen.
Am einfachsten für dich wird es sein, wenn du dein Motorrad vor der Übergabe an den neuen Besitzer abmeldest.
Du kannst dann bei der Zulassungsstelle angeben, dass du das Kennzeichen für dein neues Motorrad weiter verwenden möchtest.
Für diese Reservierung (bis du dein neues Motorrad anmeldest) fallen soweit ich weiß nochmals die Wunschkennzeichengebühren an.
Du kannst dem neuen Besitzer an sich auch das angemeldete Motorrad übergeben und er meldet es dann um. Was dann mit deinem Kennzeichen ist, weiß ich allerdings nicht. In der Regel wird das alte Kennzeichen dann in deinem Bezirk wieder frei und du könntest es neu reservieren. Einfach ist meiner Meinung nach aber die erste Variante, da du dann auch direkt das Nummernschild bei dir behältst.
Was hast du denn mit dem Käufer vereinbart? Wenn er kein Kennzeichen hat, kann er nicht mit dem Motorrad nach Hause fahren oder ist sowieso der Transport mit einem Anhänger geplant?
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Viele Grüße
Maria Solisch
19. Mai 2016 @ 18:12
Hallo,
Wenn ich mein Auto abmelde und mein neues Auto wird auf jemand anders angemeldet (abweichende Halterschaft) kann ich dann mein Kennzeichen mitnehmen? Nach 6 Monaten erfolgt dann ein Halterwechsel des neuen Fahrzeugs auf mich. Kann ich dann das Kennzeichen weiterhin behalten?
Danke schonmal
23. Mai 2016 @ 15:43
Hallo Laura,
die Kennzeichenmitnahme funktioniert nicht bei einem Halterwechsel.
Wenn du dein altes Kennzeichen für dein neues Auto übernehmen willst, muss das neue Auto direkt auf dich angemeldet werden.
Viele Grüße aus Bonn
Maria Solisch
4. Mai 2016 @ 15:47
Hallo Lisa,
Firmenfahrzeug angemeldet im Landkreis München, nun Umzug nach Landkreis Schweinfurt,
Halter bleibt, nur Adresse ändert sich, Kennzeichenmitnahme möglich?
Danke für Info.
4. Mai 2016 @ 15:54
Hallo Charlotte,
genau das ist die typische Kennzeichenmitnahme.
Egal wohin der Fahrzeughalter zieht, er kann sein altes Nummernschild am Fahrzeug mitnehmen.
Grüße aus Bonn
Maria Solisch
2. Mai 2016 @ 13:57
Hallo,
ich möchte mein Auto gerne an einen Nachbarn verkaufen. Meine Frage : Kann mein Nachbar einfach meine Kennzeichen übernehmen ?
Vielen Dank im voraus.
3. Mai 2016 @ 9:46
Hallo Lisa,
das geht leider nicht. In manchen Fällen ist keine Kennzeichenmitnahme möglich. Kommt es beispielsweise zu einem Halterwechsel durch einen Fahrzeugverkauf, muss der neue Halter auch ein neues Kennzeichen beantragen.
Schöne Grüße aus Bonn
Maria Solisch
28. April 2016 @ 20:20
Hallo,
ich habe ein neues Auto erworben, das damnächst zum Händler geliefert wird.
Dort tausche ich dann mein altes gegen das neue, da ich das alte in Zahlung gegeben habe.
Vorher muss ich das neue auf mich zulassen und das alte abmelden.
Wie handhabt man das, wenn ich mit dem alten noch zum Händer fahren möchte?
(und nicht zweimal beim Händler aufschlagen möchte zum alten abgeben und neuen abhohlen, zweimal zur zulassungsstelle möchte ich auch ungern)
Danke im vorraus,
Michi
2. Mai 2016 @ 9:53
Hallo Michi,
theoretisch würde ich vorschlagen mit dem alten Fahrzeug zur Zulassungsstelle zu fahren und dieses dort abzumelden mit den entsprechenden Unterlagen.
Wenn du dabei auch direkt die Dokumente für die Zulassung deines neuen Wagens vorlegen kannst, wäre es an sich möglich, das neue Fahrzeug direkt mit dem alten Kennzeichen anzumelden.
Mit dem abgemeldeten Fahrzeug dürftest du dann von der Zulassungsstelle bis zum Händler fahren.
Das einzige eventuelle Problem ist meiner Meinung nach, dass deine Kennzeichen dann schon auf das neue Auto zugelassen wären und du diese aber für die Fahrt zum Händler an dein altes Auto schrauben müsstest. Frag bitte bei deiner zuständigen Zulassungsstelle nochmal nach, ob dieser Vorgang möglich wäre.
Viele Grüße aus Bonn
Maria Solisch
26. April 2016 @ 16:44
Hallo,
Firmenwagen aus Kreis a wird privat in Kreis b übernommen. Privates Auto aus Kreis b wird abgeschafft. Neues Firmenauto in Kreis a soll Nummernschild vom Privatauto aus Kreis b haben.
Ist das machbar?
Vielen Dank schonmal.
26. April 2016 @ 17:18
Hallo Gerd,
konnte das Kennzeichen des Firmenwagens aus Kreis a denn an die Privatperson in Kreis b übergeben werden? Denn eigentlich ist die Kennzeichenmitnahme in einen anderen Kreis bei einem Halterwechsel nicht möglich. Oder ist der Fahrzeughalter der gleiche geblieben?
Unabhängig davon gilt folgendes: Wenn ein Auto mit mitgenommenem Kennzeichen abgemeldet wird, wird das Kennzeichen wieder frei und geht sozusagen an den alten Kreis zurück und kann dort neu vergeben werden.
Also eigentlich sollte dieser Vorgang theoretisch möglich sein.
Ich würde aber zur Sicherheit immer nochmal bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen.
Viel Erfolg 🙂
Maria Solisch
18. April 2016 @ 13:27
Guten tag, habe vor ca 3/4 Jahren mein Auto abgemeldet und die Kennzeichen dürfte ich behalten habe sie aber nicht reservieren lasssen. nun ist meine Frage jetzt wenn ich jetzt ein neues Auto zulasse kann ich meine alten Schilder mit hin nehmen und die wieder auf mein neues Auto zulassen? Mfg
25. April 2016 @ 9:18
Hallo Eric,
da Du Deine alte Kennzeichenkombination nicht reserviert hast, war diese ab dem Tag der Abmeldung wieder frei verfügbar. Wenn du Glück hast, ist die Kombination noch nicht neu vergeben. Ich würde einfach bei deiner Zulassungsstelle nachfragen oder selbst im Online-Tool für die Wunschkennzeichenreservierung (auf den Seiten deiner Zulassungsstelle) nachsehen. Für die Reservierung müsstest Du dann allerdings wieder die übliche Wunschkennzeichengebühr von 12,80 Euro bezahlen. Wenn das klappt kannst du auch Deine alten Schilder für das neue Auto verwenden.
Viele Grüße aus Bonn
Maria Solisch
11. April 2016 @ 23:06
Kennzeichen bei Umzug behalten – aber was ist dann beim TÜV?
Im neuen Ort oder ander alten Adresse oder alte Nummer mit Stempel des neuen Bundeslandes?
13. April 2016 @ 9:01
Guten Morgen,
Sie können mit Ihrem Fahrzeug natürlich am neuen Wohnort zum TÜV.
Bei der Kennzeichenmitnahme müssen Sie sich ja nach dem Umzug bei der Kfz-Zulassungsstelle am neuen Wohnort melden und die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung ändern lassen.
Damit ist Ihr Fahrzeug dann am neuen Wohnort mit dem alten Kennzeichen zugelassen und Sie haben keinerlei Probleme beim TÜV.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
6. April 2016 @ 9:52
ich habe vor Jahren ein US Importfahrzeug gehabt mit einem Kurzkennzeichen. Dies konnte ich auf den BMW meines verstorbenen Vater weiter verwenden. Der BMW ist nun alt und muss weg. Ich weiss nicht wie lange es dauert bis ein neuer, bzw. neuer gebrauchter Wagen angeschafft wird. Kann ich das Kurzkennzeichen weiter behalten und nach der Abmeldung weiter für mich reservieren bis zur Neuanmeldung eines PKW`s. Danke
6. April 2016 @ 11:55
Hallo Marion,
wenn Sie das alte Fahrzeug abmelden, müssen Sie angeben, dass Sie das Wunschkennzeichen weiterhin verwenden wollen. Gegen eine Gebühr wird dieses dann für Sie reserviert. Wie lange dieser Reservierungszeitraum ist, können Sie bei ihrer zuständigen Zulassungsstelle erfahren. Eventuell besteht auch die Möglichkeit, diesen Zeitraum später zu verlängern, wenn sich die Anschaffung des neuen Fahrzeugs noch verzögert.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
4. April 2016 @ 12:17
Hallo,
geht folgendes Szenario?
Wohne in Köln, melde das Auto temporär ab, ziehe nach Bonn, möchte das Kennzeichen mit „K“ wieder auf das gleiche Auto anmelden…
Danke und Grüße
Dirk G.
4. April 2016 @ 17:11
Hallo Dirk,
ich befürchte, das wird nicht möglich sein.
Normalerweise kann man sein Kennzeichen bei einer temporären Abmeldung danach wieder verwenden, wenn man das direkt bei der Abmeldung angibt. Allerdings bleibt man dann ja im gleichen Zulassungsbezirk.
Daher gehe ich davon aus, dass das im Zusammenhang mit der Kennzeichenmitnahme leider nicht geht.
Zur Sicherheit würde ich aber nochmal bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen.
Viele Grüße aus Bonn
Maria Solisch
5. April 2016 @ 9:25
Vielen Dank für die Antwort, Maria,
ich erkundige mich mal.
Viele Grüße aus Köln
Dirk
28. März 2016 @ 13:22
Will das Auto das auf meinen Mann zugelassen ist auf mich ummelden. Kann ich das Kennzeichen behalten?
29. März 2016 @ 17:00
Hallo Edith,
ja, Sie können das Kennzeichen behalten, wenn sich sonst nichts ändert.
Wenn Sie bspw. den Zulassungsbezirk wechseln, erhalten Sie ein neues Kennzeichen. Bei einem reinen Halterwechsel können Sie das Kennzeichen übernehmen.
Mit den besten Grüßen aus Bonn,
Swetlana Matthies
22. März 2016 @ 7:44
Super, diese neue Regelung!!! Leider im Moment aktuell für mich ca. 3 Jahre zu spät…
Oder ist es möglich, dass ich mein altes Kennzeichen von vor dem Umzug (habe noch immer das gleiche Fahrzeug) wieder bekommen könnte…?
Vorausgesetzt natürlich, dieses wäre noch nicht vergeben…
Ich hänge noch immer sehr an dem Kennzeichen und der alten Gegend…:-)))
22. März 2016 @ 13:24
Hallo Torsten,
leider muss ich Sie enttäuschen.
Einmal abgegeben gibt es keine Möglichkeit, das alte Kennzeichen aus einem anderen Kreis wiederzubekommen.
Sie können höchstens in die alte Heimat zurückziehen, um wieder ein Kennzeichen mit diesem Kürzel zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
23. März 2016 @ 11:50
Für die Idee mit dem erneuten Umzug gibt es in der Tat nicht nur einen Grund…;-)
Vielen Dank für Ihre Antwort!
14. März 2016 @ 17:28
Hallo,
kurz die Fakten:
Aktuelles Auto: B Kennzeichen
Wohnort: Brandenburg (HVL)
neuer Gebrauchtwaagen: B Kennzeichen
Zitat: Auch Fahrzeughalter, die die Kennzeichenmitnahme bereits bei einem Umzug genutzt haben, müssen ihr Kennzeichen spätestens beim nächsten Fahrzeugwechsel ändern.
Demnach kann ich mein Berliner Kennzeichen nicht mehr mitnehmen, da ich in Brandenburg wohne richtig ? Ich brauche dann ein neues Kennzeichen richtig ?
Danke und Grüsse
Kevin Große
17. März 2016 @ 12:28
Guten Tag Herr Große,
tatsächlich gilt die Kennzeichenmitnahme nur für beim Umzug bereits zugelassene Fahrzeuge.
Für Ihr neues Fahrzeug benötigen Sie daher ein neues Kfz-Kennzeichen.
Viele Grüße
Maria Solisch
4. März 2016 @ 18:39
Hallo,
wenn ich meinen Audi stilllege und einen Golf kaufe, kann ich das Audikennzeichen für den Golf
behalten ?
Danke und Grüsse
Michael Zimmermann
7. März 2016 @ 13:40
Guten Tag Herr Zimmermann,
Sie können Ihr Kennzeichen bei einem Fahrzeugwechsel behalten.
Geben Sie bei der Abmeldung Ihres alten Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle direkt an, dass Sie Ihr Nummernschild für Ihr neues Auto übernehmen möchten. Die dafür entstehenden Kosten können Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle erfragen.