Versicherungskennzeichen

Das Nummernschild für Roller, Mofa, Moped & Co.

Roller sind häufig mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattetJedes Jahr beginnt im Frühling das neue Versicherungsjahr für Mofas, Mopeds, Roller sowie einige weitere Fahrzeuge. Der Versicherungsschutz wird durch ein Nummernschild, das sogenannte Versicherungskennzeichen, nachgewiesen, dessen Farbe jährlich wechselt. Wie die Beantragung abläuft und was sonst zu diesem Thema zu beachten ist, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Was ist ein Versicherungskennzeichen?

Beim Versicherungskennzeichen, das häufig auch Mopedkennzeichen genannt wird, handelt es sich um ein zweiteilig aufgebautes Kennzeichenschild. In der oberen Zeile befindet sich eine dreistellige Zahl, die im Zufallsprinzip vergeben wird. Darunter befinden sich drei Buchstaben, die für eine Versicherungsgesellschaft stehen. Neben dem jährlichen Farbwechsel (Schwarz, Blau oder Grün) ist zur Verhinderung einer Wiederverwendung am unteren Rand das jeweilige Versicherungsjahr abzulesen.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

Ein Versicherungsschutz und somit auch ein Versicherungskennzeichen ist für folgende Fahrzeuge vorgeschrieben:

  • Leichtmofa (einsitzig), bis 20 km/h
  • Mofa (einsitzig), bis 25 km/h
  • Moped bis 45 km/h
  • Quads, Segways, Trikes: Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Allgemein: Hubraum bis maximal 50 ccm
  • S-Pedelec mit Anfahrhilfe bis 20 km/h (Motor treibt Fahrzeug bis 20 km/h an, ohne dass der Fahrer treten muss, Leistung des Motors beträgt maximal 500 W, Unterstützung regelt bei 45 km/h ab)
  • E-Bikes mit unabhängigem Elektroantrieb (Höchstgeschwindigkeiten: 20 km/m bei 500 W, 25 km/h bei 1000 W, 45 km/h bei 4000 W)
  • Mokick bis 45 km/h
  • Roller bis 45 km/h
  • Kleinkraftrad dreirädrig bis 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit 45 km/h (max. 350 kg)
  • Krankenfahrstuhl mit Führerscheinklasse M und S

Gültigkeitszeitraum, Stichtag und Beantragung

Der Stichtag für ein neues Versicherungskennzeichen ist jedes Jahr der 1. März. Ab diesem Tag benötigen oben genannte Fahrzeuge die aktuellen Kennzeichenschilder. Die Beantragung ist meist wenige Tage vor Saisonbeginn möglich. Eine automatische Verlängerung erfolgt im Übrigen nicht. Liegt der Versicherungsbeginn nach dem 1. März, berechnen die Versicherungen die Beiträge in der Regel nur anteilig. Zum Vertragsabschluss mit einer Versicherung (oder auch Bank bzw. Sparkasse) benötigen Sie folgende Angaben:

  • Fahrgestellnummer (Fahrzeug-Identifikationsnummer)
  • Hersteller
  • Baujahr
  • Antriebsart

All diese Angaben finden Sie in der ABE des Fahrzeugs.

Sie können die Kennzeichen entweder vor Ort direkt mitnehmen oder online kaufen und dann per Post erhalten.

Versicherungskennzeichen – Kosten

Die gute Nachricht vorab: Die Kosten für Versicherungskennzeichen sind nicht besonders hoch. Bei manchen Versicherungen beginnt die jährliche Prämie bereits ab ca. 30 Euro. Häufig ist sie neben verschiedenen Parametern abhängig vom Alter des Fahrers. Sie können zudem wählen, ob Sie nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht abschließen, oder den Versicherungsschutz um Teilkasko erweitern.

Versicherungskennzeichen gestohlen oder verloren?

Wenn das Kennzeichen einmal gestohlen oder verloren gegangen sein sollte, muss umgehend eine Meldung bei der Polizei und der Versicherung erfolgen. Andernfalls könnte die missbräuchliche Verwendung durch Dritte dazu führen, dass Schäden Ihnen angelastet werden. Sie erhalten nach der Meldung ein neues Kennzeichen von Ihrem Anbieter, wofür meist jedoch erneut eine anteilige Prämie für das aktuelle Versicherungsjahr fällig wird. Der Restbetrag für das alte Kennzeichen wird hingegen zurückerstattet. Gleiches gilt im Übrigen auch bei einem unterjährigen Verkauf – auch dann erfolgt eine Rückerstattung.