Saisonkennzeichen

 

 

Alles zu Beantragung, Vorteilen und Hintergrundinfos

Besonders Besitzer von Oldtimern, Cabrios, Motorrädern oder Wohnmobilen schätzen die Vorteile, die ein Saisonkennzeichen bietet. Es automatisiert das An- und Abmeldeverfahren und ermöglicht Kosteneinsparungen, bringt jedoch auch eine Reihe von Regelungen mit sich, die beachtet werden müssen. In diesem Ratgeber-Artikel erfahren Sie alles, was zu diesem Thema wissenswert ist.

Wunschkennzeichen online reservieren

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Bereits seit 1997 ist in Deutschland das sogenannte Saisonkennzeichen verfügbar. Es ermöglicht Ihnen, ein Fahrzeug, welches Sie nicht ganzjährig nutzen, nur für einen bestimmten Zeitraum (die „Saison“) anzumelden. Optisch gleichen die Saisonkennzeichen den üblichen Nummernschildern, jedoch beinhalten sie zusätzlich Angaben zum Zulassungszeitraum. Diese befinden sich an der rechten Seite des Kennzeichens. Die obere Zahl gibt den Beginn, die untere Zahl das Ende des Zulassungszeitraums an. Außerdem werden diese Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) vermerkt. Die beliebteste Kombination ist 04 bis 10, was bedeutet, dass das Fahrzeug jedes Jahr am 1. April automatisch angemeldet, und am 31. Oktober automatisch wieder abgemeldet wird.

Der Vorteil des Saisonkennzeichens liegt darin, dass Sie sich den regelmäßigen Gang zur Zulassungsstelle sparen können. Die An- und Abmeldung erfolgt automatisch, solange Sie keine Änderungen an der Saisonzulassung vornehmen.

Welche Regeln gibt es für den Geltungszeitraum?

Ein Saisonkennzeichen mit Zulassung von April bis Oktober

Sie können als Halter den Zulassungszeitraum selbst wählen. Die einzigen Einschränkungen sind, dass er mindestens zwei und höchstens elf Monate betragen darf. Außerdem ist eine „Stückelung“ nicht möglich – es kann also nur einen zusammenhängenden Zulassungszeitraum, jedoch nicht mehrere geben.

Wie wird ein Saisonkennzeichen beantragt?

Saisonkennzeichen können Sie für fast alle Fahrzeugarten (auch Motorräder und Wohnmobile) beantragen. Die Anmeldung erfolgt bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Unternehmen oder Vereinen: Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 3 Jahre) und Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie Original-Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis-Kopie des Vollmachtgebers; ggf. Einverständniserklärung des Fahrzeughalters über Bekanntgabe der Kfz-steuerlichen Daten
  • SEPA-Mandat (zum Lastschrifteinzug der Kfz-Steuer)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) inkl. Versicherungszeitraum
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • bisherige Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung bzw. entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein

Sind auch Wunschkennzeichen möglich?

Auch Saisonkennzeichen werden als Wunschkennzeichen vergeben. Häufig bieten die Zulassungsstellen hierfür mittlerweile die Möglichkeit einer Online-Reservierung an. Sehen Sie am besten auf der Website Ihrer Kommune nach, oder nutzen Sie einen Reservierungsservice für Wunschkennzeichen, der sich auch direkt um die Herstellung Ihrer Kennzeichenschilder kümmert.

Wie kann man den Saisonzeitraum ändern?

Natürlich ist der Saisonzeitraum auf Wunsch änderbar. Hierfür ist ein Gang zur Zulassungsstelle erforderlich. Bedenken Sie jedoch, dass erneut Gebühren fällig werden. Außerdem benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung (eVB) und neue Kennzeichenschilder, die ebenfalls Kosten verursachen.

Was kostet eine Saisonzulassung?

Die reine Gebühr bei der Zulassungsstelle liegt meist bei 27,10 Euro, kann jedoch von Kommune zu Kommune variieren. Beachten Sie weiterhin, dass noch Kosten für das Prägen der Saisonkennzeichen hinzukommen.

Welche Vorschriften gelten außerhalb des Zulassungszeitraums?

Ein Fahren außerhalb des Zulassungszeitraums ist gesetzlich untersagt. Ihr Fahrzeug ist nach Ablauf der Saison weder zugelassen noch versichert, wenn Sie es bewegen. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Verursachen Sie gar einen Unfall, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, da der Versicherungsschutz nicht greift.

Auch Probe- oder Überführungsfahrten sind nicht gestattet – Gleiches gilt für Werkstattbesuche. Ist eine Hauptuntersuchung außerhalb der Zulassungs-Saison fällig, so muss diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode nachgeholt werden.

Außerdem wichtig: Im abgemeldeten Zustand darf Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt bzw. geparkt werden. Auch dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet. Weiterhin kann es passieren, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird, und Sie hierfür die Kosten tragen müssen. Stellen Sie daher Ihr Auto, Wohnmobil oder Motorrad außerhalb der Saison ausschließlich auf privaten Grundstücken ab.

Saisonkennzeichen: Wie verhält es sich mit Steuer und Versicherung?

Außerhalb der Saison werden für das Fahrzeug keine Kfz-Steuern fällig. In aller Regel müssen auch keine Versicherungsgebühren bezahlt werden. Manche Versicherer bieten mittlerweile für Saisonzulassungen sogar eine spezielle Prämie an. Sie sollten immer die üblichen Merkmale wie Alleinfahrer, Wenigfahrer oder sicherer Abstellplatz (z. B. Garage) angeben, um hier zusätzlich zu sparen. Interessant: Eine Zulassungsdauer von nur sechs Monaten belohnen einige Versicherungen sogar mit einer besseren Einstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.

Den Einsparungen im Hinblick auf Steuern und Versicherung können jedoch auch Kosten gegenüberstehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie einen Stellplatz für den Abmeldezeitraum anmieten oder erst kaufen müssen. Rechnen Sie in diesem Fall genau nach, ob ein Saisonkennzeichen dann überhaupt noch lohnenswert ist.

Gibt es Alternativen zum Saisonkennzeichen?

Wenn Sie zum Ende der Saison auf ein Winterauto wechseln, könnte ein Wechselkennzeichen günstiger für Sie sein, als die Saisonzulassung. Rechnen Sie auch hier genau nach, welche Variante vorteilhafter ist.