Oldtimer-Kennzeichen

Wie erhalte ich ein historisches Nummernschild?

Besitzer von historischen Fahrzeugen können ihr Auto regulär zulassen, oder versuchen, eines der begehrten Oldtimerkennzeichen zu erhalten. In erster Linie wird hierbei zwischen dem H-Kennzeichen und dem roten 07-Kennzeichen unterschieden. Jede Variante hat bestimmte Vorteile, ist jedoch auch mit unterschiedlichen Auflagen verbunden. Welche Lösung für Sie optimal ist und wie Sie ein Oldtimer-Kennzeichen richtig beantragen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.            

Welche Fahrzeuge sind per Definition Oldtimer?

Ein Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit es sich gemäß deutscher Verordnungen Oldtimer nennen darf und ein entsprechendes Kennzeichen erhält. Grundsätzlich gilt: Der Veteran muss vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein. Hierbei zählt der Tag der Erstzulassung. Weiterhin muss sich das Fahrzeug weitgehend im Originalzustand befinden und zur Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes eingesetzt werden, damit ein Oldtimer-Kennzeichen erteilt werden kann. Die sogenannte Youngtimer-Zulassung für Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, ist seit 2007 nicht mehr möglich.

Sie können mittlerweile das Oldtimer-Kennzeichen auch mit einem Saisonkennzeichen verbinden. Hierzu haben wir einen gesonderten Artikel für Sie geschrieben: Alle wichtigen Infos zum H-Saisonkennzeichen

Oldtimer-Gutachten ist Voraussetzung

Zur Klärung, ob sich Ihr Fahrzeug tatsächlich zur Pflege des Kulturgutes eignet, ist ein Oldtimer-Gutachten einer anerkannten Prüfstelle bzw. eines Sachverständigen erforderlich. Hierbei kann es sich beispielsweise um DEKRA, TÜV, KÜS oder GTÜ handeln. Im Rahmen des Gutachtens wird geprüft, ob sich Ihr Auto, Motorrad oder sonstiges Fahrzeug weitgehend im originalen Zustand befindet. Wurden umfangreiche Um- oder Ausbauten durchgeführt (z. B. Umbau zum Wohnmobil) oder hat das Fahrzeug einen fremden Motor erhalten, kann die Anerkennung verweigert werden. Auch wenn der Erhaltungszustand sehr schlecht ist, wird in der Regel kein grünes Licht erteilt.

Oldtimer-Kennzeichen: H oder 07?

Ziel vieler Halter von historischen Fahrzeugen ist es, entweder das H-Kennzeichen oder das rote 07er-Kennzeichen zu erhalten. Das 07-Kennzeichen ist besonders begehrt, da es für mehrere Oldtimer genutzt werden darf. Es ist jedoch schwieriger zu erhalten, als das H-Kennzeichen. Der Vorteil beider Oldtimerkennzeichen liegt darin, dass nur eine geringe jährliche Kfz-Steuer von nur 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeugarten fällig wird. Ein weiteres Plus ist, das mit Oldtimer-Kennzeichen das Befahren von Umweltzonen in Innenstädten möglich ist – auch ohne Umweltplakette.

Wunschkennzeichen reservieren

H-Kennzeichen: Voraussetzungen und richtige Beantragung

Das H-Kennzeichen ermöglicht es Oldtimer-Fans, ihr Fahrzeug ohne wesentliche Einschränkungen im Alltag zu nutzen. Die Voraussetzungen zum Erhalt dieses Oldtimer-Kennzeichens ist ein Mindestalter von 30 Jahren und das Vorliegen eines Oldtimer-Gutachtens (siehe oben).

Zur Beantragung bei der Kfz-Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen notwendig:

 

  • Personalausweis / Reisepass
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht (im Original), Ausweis des Bevollmächtigten (im Original), Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder (auch bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Nachweis über eine Hauptuntersuchung
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • SEPA-Mandat des Fahrzeughalters/Kontoinhabers

Nach positivem Entscheid erhalten Sie die Oldtimer-Kennzeichen, bei denen es sich um Euro-Schilder handelt, denen als letzter Buchstabe das „H“ (historisches Fahrzeug) hinzugefügt ist. Sie dürfen nun ohne Einschränkungen am Straßenverkehr teilnehmen.

07-Kennzeichen: Auflagen beachten und Antrag richtig stellen

Das rote 07-Kennzeichen, das im Gesetzestext auch „rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung“ genannt wird, ist besonders begehrt. Der Hintergrund ist, dass dieses Oldtimer-Kennzeichen abwechselnd für beliebig viele Veteranen genutzt werden kann. Die Kfz-Steuer erhöht sich dadurch nicht. Weitere Vorteile sind:

  • amtliche Zulassung und gültige ABE nicht erforderlich
  • HU ist nicht vorgeschrieben
  • Oldtimer-Gutachten nur bei erstmaliger Zuteilung erforderlich

Die Erteilung des 07er-Kennzeichens ist jedoch auch mit einer Reihe bestimmter Auflagen und Einschränkungen verbunden, die Sie kennen sollten. Diese sind:

  • geeigneter privater Stellplatz muss vorzuweisen sein
  • Verwendung im Alltag ist nicht gestattet
  • Verwendung nur für „Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen“ (z. B. Rallyes, Korsos, Treffen)
  • Nachweise über Einzelfahrten in vielen Bundesländern vorgeschrieben

Hin- und Rückfahrten zu Veranstaltungen sind gestattet, Gleiches gilt für Fahrten zur Werkstatt sowie für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten.

VW-Käfer mit Oldtimer-Kennzeichen

Eine weitere Hürde zur Erlangung des roten 07er-Kennzeichens ist, dass zunächst die persönliche Zuverlässigkeit des Halters behördlich überprüft wird. Sie müssen daher einen weitgehend „sauberen“ Auszug aus dem Verkehrszentralregister und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Außerdem müssen Sie in einem schriftlichen Antrag glaubhaft machen, dass Sie über sämtliche Auflagen informiert sind und diese einhalten werden.

Folgende Antragsunterlagen benötigen Sie:

  • schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung/Nachweis des Bedarfs)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • polizeiliches Führungszeugnis (zu erhalten beim Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
  • eVB-Nummer, 7-stellig (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) im Original
  • wenn Zulassungsbescheinigung Teil II nicht existiert: Ursprungszeugnis
  • Abmeldebescheinigung (Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein)
  • Nachweis des Eigentums
  • Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • bei mehreren Fahrzeugen: Auflistung (Art, Ident-Nr., Erstzulassung)

Liegen die Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie von der Zulassungsstelle das rote Oldtimer-Kennzeichen (Dauerkennzeichen) und jeweils einen speziellen Fahrzeugschein. Sie dürfen das Fahrzeug nun unter Beachtung der Einschränkungen nutzen. Prinzipiell können Sie mit dem 07-Kennzeichen auch ins Ausland fahren. Manche Länder erkennen es jedoch nicht problemlos an, weshalb Sie stets einen Nachweis mitführen sollten, dass Sie zu einer Oldtimer-Veranstaltung eingeladen wurden. Informieren Sie sich am besten vor Reiseantritt über die Regelungen im Zielland.