Motorradkennzeichen

 

Motorräder, verwandte Zweiräder und Trikes werden in Deutschland mit einem Kennzeichen ausgestattet, welches sich am Fahrzeugheck befinden muss. Wie sich das Motorradkennzeichen im Laufe der Zeit entwickelte, welche Größen- und Montagevorschriften heute gelten, und welche Vorteile ein Saisonkennzeichen für Motorräder bietet, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel.

Motorradkennzeichen – Entwicklung in Deutschland

Bis in die 1950er-Jahre hinein wurde an Motorrädern in Deutschland ein Schild auf dem vorderen Schutzblech angebracht. Die Montage erfolgte längs zur Fahrtrichtung. Diese erste Form des Motorradkennzeichens wurde jedoch nach dem Krieg abgeschafft, da es zu weit hinausragte und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Bei Oldtimern wird diese Variante jedoch immer noch genutzt, und ist auch nicht untersagt. Wie im Pkw-Bereich, handelt es sich auch bei Motorradkennzeichen um EU-Nummernschilder, die im blauen Bereich auf der linken Seite das Länderkürzel und den Europastern tragen.

MotorradkennzeichJedes Motorrad benötigt ein Motorradkennzeichenen – Größe

Motorrad-Liebhaber sprachen sich bereits lange für eine Verkleinerung der Motorradkennzeichen aus. Im April 2011 erfolgte dann eine entsprechende Änderung in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV), die eine Nutzung kleinerer Kennzeichen mit geringerer Schriftgröße gestattet. Es gelten folgende Maße:

  • Höhe: 20 cm (wie bei normalen zweizeiligen Kennzeichen)
  • Breite: 18 cm (4 Zeichen) bis 22 cm (5 Zeichen)

Kennzeichen an Krafträdern, die zweizeilig sind, dürfen weiterhin bis zu 28 cm breit sein, sofern normal große Zeichen verwendet werden.

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Montage: Vorschriften für Motorradkennzeichen

Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Weiterhin müssen folgende Abstände zum Boden eingehalten werden:

  • Unterkante: mindestens 30 cm über dem Boden
  • Oberkante: höchstens 120 cm über dem Boden
  • Erstzulassung vor 01.07.1958: mindestens 15 cm über dem Boden

Eine seitliche Montage von Motorradkennzeichen ist zulässig. Das Kennzeichen muss jedoch beidseitig lesbar sein, wenn der Betrachter 30 Grad seitlich hinter dem Fahrzeug steht. Ebenfalls wichtig: Ändern Sie Kennzeichenhalter selbst ab, muss dies vom TÜV abgenommen werden.

Saisonkennzeichen für Motorräder

Da Motorräder fast ausschließlich im Sommerhalbjahr genutzt werden, ist ein Saisonkennzeichen äußerst zu empfehlen. Es erspart Ihnen den regelmäßigen Gang zur Zulassungsstelle – An- und Abmeldung erfolgen automatisch. Außerdem werden weder Steuer noch Versicherung fällig, wenn das Motorrad abgemeldet ist.

Bitte beachten Sie: Im abgemeldeten Zustand darf das Motorrad nur auf Privatgrundstücken abgestellt werden. Das Fahren ist dann ebenfalls strengstens untersagt.

Wechselkennzeichen für Motorräder

Seit 2011 sind Wechselkennzeichen für motorisierte Zwei- und Dreiräder verfügbar. Das Wechselkennzeichen gilt nur für zwei Fahrzeuge eines Typs – beispielsweise für zwei Motorräder. Steuern werden für beide Fahrzeuge fällig, Versicherungen behandeln die Thematik unterschiedlich. Ein weiterer Nachteil: Wechselkennzeichen sind nicht als Saisonkennzeichen erhältlich.