Vorübergehende oder endgültige Kfz-Stilllegung

Sie möchten Ihr Auto abmelden? Dafür kann es mehrere Gründe geben. Eventuell schaffen Sie sich ein neues Fahrzeug an, benötigen das aktuelle Auto längere Zeit nicht oder müssen es aufgrund von Altersschwäche verwerten lassen. Eine vorrübergehende Kfz-Stilllegung, wie diese einst möglich war, existiert jedoch heute nicht mehr. Sie müssen eine sogenannte Außerbetriebsetzung bei einer Kfz-Zulassungsstelle durchführen. Die endgültige Stilllegung gibt es hingegen weiterhin – jedoch nur im Falle der Verschrottung. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Ablauf.

Außerbetriebsetzung (früher: vorübergehende und endgültige Kfz-Stilllegung)

Durch das Inkrafttreten des neuen Zulassungsrechts am 1. März 2007 ist die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Kfz-Stilllegung aufgehoben worden. Wenn Sie Ihr Kfz abmelden, müssen Sie sich also nicht mehr für eine der beiden Optionen entscheiden.

Die Abmeldung bewirkt heute im Standardfall eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs für sieben Jahre, in denen es durch Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung jederzeit wieder angemeldet werden kann. Nur wenn Sie bereits wissen, dass eine erneute Inbetriebnahme innerhalb der Frist ausgeschlossen ist, können Sie eine endgültige Außerbetriebsetzung erwirken. Dies ist ausschließlich im Falle eine Verschrottung möglich. Die Zulassungsstelle verlangt von Ihnen in diesem Fall die Vorlage eines Verwertungsnachweises. Diesen erhalten Sie ausschließlich von zertifizierten Kfz-Entsorgungsbetrieben.

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Kfz endgültig stilllegen: diese Unterlagen benötigen Sie

Vorrübergehende oder endgültige Stilllegung?

Haben Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen und möchten das Kfz endgültig außer Betrieb setzen, suchen Sie mit folgenden Unterlagen eine Kfz-Zulassungsstelle auf:

Die Abmeldung beim Finanzamt und der Kfz-Versicherung erfolgt bei diesem Vorgang automatisch.

Tipp: Die Außerbetriebsetzung können Sie bei einer beliebigen deutschen Kfz-Zulassungsstelle durchführen. Für kreisfremde Fahrzeuge verlangen die Behörden jedoch meist eine etwas höhere Gebühr.