Wildunfall – so verhalten Sie sich richtig
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Verkehrsschild warnt vor Wildwechsel – besonders häufig in Waldgebieten
Es ist der Albtraum eines jeden Autofahrers, der in ländlichen Regionen unterwegs ist: Wildunfälle geschehen meist bei Nacht oder in der Dämmerung. Der Aufprall und die Folgen stellen auch für den Menschen eine große Gefahr dar. Wir informieren Sie in diesem Artikel sowohl über das richtige Verhalten bei einem Wildunfall, als auch über die Versicherungsfragen nach einem Wildschaden. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie einen Wildunfall vermeiden können..
Achtung, Wildtiere: Fahren Sie vorausschauend!
Wildunfälle sind in ländlichen Regionen leider die zweithäufigste Schadensursache. Gegenden, in denen häufig Wildtiere die Straßen überqueren, sind immer durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet. In solchen Gegenden müssen Sie besonders vorausschauend fahren. Das heißt in erster Linie: Fuß vom Gas. Grundsätzlich aber sollten Sie sich während der Fahrt durch solche Gegenden von nichts ablenken lassen. Nur wenn Sie stets die Umgebung im Auge haben und sich voll auf das Fahren konzentrieren, können Sie Wildtiere auf der Fahrbahn rechtzeitig erkennen.
Besonders wichtig ist auch zu wissen, dass Rehe und anderes Dammwild immer ins Licht laufen. Sehen Sie also Tiere auf der Fahrbahn, schalten Sie am besten das Abblendlicht ein und fahren sehr langsam. Wenn das Tier, das Sie gesehen haben, die Fahrbahn verlassen hat, ist die Gefahr noch nicht gebannt: Sie müssen immer damit rechnen, dass weitere Tiere nachkommen, denn Wildtiere leben in Herden. Die wirklich kritischen Monate sind übrigens Mai bis August, denn dann befinden sich viele Tiere in der Brunftzeit. Besondere Vorsicht gilt in den Abend- und frühen Morgenstunden: Wildtiere kreuzen vor allem ab 17 Uhr bis Mitternacht die Fahrbahnen und dann wieder zwischen 5 und 8 Uhr.
Wildunfall vermeiden – bitte keine riskanten Manöver

Nebel sorgt im Herbst häufig für schlechte Sicht im Wald
Sie sollten auf keinen Fall Vollbremsungen hinlegen oder riskante Ausweichmanöver vollziehen: Sie gefährden dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch den nachfolgenden Verkehr. Kommt es durch solches Verhalten zu einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern, liegt die Nachweispflicht gegenüber Ihrer Versicherung bei Ihnen. Können Sie beweisen, dass Sie einen Rettungsversuch unternommen haben? In der Regel ist das nicht möglich.
Wie verhalte ich mich nach einem Wildunfall?
Auch wenn Sie umsichtig fahren, sind Sie nicht gänzlich vor einem Wildunfall geschützt. Falls es zu einem Unfall mit einem Wildtier kommt, müssen Sie unbedingt anhalten. Sie sind verpflichtet, die Unfallstelle ordnungsgemäß mit Warnblinklicht und Warndreieck abzusichern.
Totes Wild sollten Autofahrer unbedingt von der Straße entfernen, damit weitere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Man spricht übrigens von Fallwild, wenn ein Wildtier durch einen Autounfall getötet wurde. Sollte das Tier noch leben, ist es allerdings angeraten, es nicht anzufassen. Ein verletztes Tier will sich schützen und könnte Sie angreifen. Bei einem eventuellen Biss könnten Krankheiten übertragen werden.

Besonders im Herbst ist die Gefahr durch Wildwechsel groß
Jeder Wildunfall unterliegt der Meldepflicht. Ist das Tier tot, dürfen Sie es nicht mitnehmen: Im Auge des Gesetzgebers handelt es sich dabei um den Straftatbestand der Wilderei.
Den Wildunfall melden Sie am besten über die Notrufnummer der Polizei. Von der Polizei erhalten Sie eine Wildunfallbescheinigung, die Sie möglicherweise für die Vorlage bei Ihrer Versicherung brauchen. Außerdem wird die Polizei sich darum kümmern, dass das tote oder verletzte Tier entsorgt, bzw. verwertet wird. In der Regel wird der Jagdpächter durch die Polizei alarmiert, in dessen Bezirk der Wildunfall sich ereignet hat. Einige Bundesländer verlangen von Ihnen, dass Sie auch einen Jäger kontaktieren. Dies unterliegt jedoch keiner bundesweiten Regelung.
Wer übernimmt die Kosten bei einem Wildschaden?
Normalerweise ist die Versicherungsfrage recht einfach: Wer schuld ist, zahlt. Bei einem Zusammenstoß mit Wild allerdings kann man nur schwer von Schuld sprechen, insbesondere dann, wenn Sie umsichtig gefahren sind. Ist Ihnen ein Wildunfall passiert, kommt es auf die Art Ihrer Kfz-Versicherung an, ob Ihnen der Schaden erstattet wird.
Wenn Sie nur eine Haftpflichtversicherung für Ihren Wagen abgeschlossen haben, müssen Sie den Schaden, der durch den Wildunfall entstanden ist, selbst tragen. Wildtiere haben keinen Besitzer, sie unterliegen somit keiner Versicherung. Es gibt niemanden, den Sie haftbar machen können. Selbst wenn Ihr Wagen durch den Wildunfall einen Totalschaden erlitten hat. Die Haftpflichtversicherung haftet außerdem nur für Fremdschäden, die Sie verursachen, niemals für die Schäden am eigenen Fahrzeug.
Nur eine Kasko-Versicherung übernimmt entstandene Schäden durch Wildunfälle. Wenn Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, so zahlt die Kasko-Versicherung den entstandenen Schaden abzüglich Ihrer Beteiligung. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, sind Sie natürlich auf der sicheren Seite. Sie kommt auch für den Schaden auf, wenn Sie selbst eine Teilschuld am Wildunfall trifft. Die Vollkasko ist allerdings recht teuer und lohnt sich daher nur für neue Fahrzeuge oder wertvolle Autos.
In jedem Fall stehen Sie hier in der Beweispflicht. Lassen Sie sich nicht nur die Wildunfallbescheinigung, sondern auch ein Unfallprotokoll von der Polizei aushändigen. Zudem sollten Sie Fotos von der Unfallstelle machen und Ihr Fahrzeug vor der Beseitigung von Aufprallspuren von einem Versicherungsgutachter inspizieren lassen.
Bild: © anjajuli / fotolia.com
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12. März 2020 @ 12:36
Vielen Dank für den interessanten Artikel. Wildunfälle sind sehr gefährlich. Deswegen sollte man in Waldgebieten immer sehr aufmerksam und vorsichtig fahren.
Mit besten Grüßen
Sebastian
15. Oktober 2018 @ 18:17
Passiert leider auch oft in der Eifel, weil dort ein riesiges Naturschutzgebiet ist.
Habe mich immer gefragt, was man dann tun soll wenn leider mal wieder ein Reh an der Straße liegt.
Wusste bisher nicht, dass man dazu einfach nur den Notruf rufen muss.
Danke für den Artikel!
24. August 2017 @ 15:28
Damit die Versicherung den Schaden für den Wildunfall übernehmen kann, benötigt man in der Regel noch einen bestimmten Nachweis. Diese Bestätigung erhält man vom Jagtpächter, den man ebenfalls kontaktieren muss. Laut diesem Artikel:[url=https://www.teilesuche.net/blog/wildunfall-wie-muss-ich-mich-verhalten/]Wildunfall – wie muss ich mich verhalten[/url] , können die verantwortlichen Pächter eine bestimmte Gebühr für den Nachweis verlangen.
11. September 2017 @ 16:00
Sehr geehrter John,
dass Sie bei einem Wildunfall auch einen Jäger informieren müssen, stimmt in Teilen. Dies wird je nach Bundesland allerdings unterschiedlich gehandhabt. Der Revierinhaber wird von der Polizei, die Sie in jedem Fall kontaktieren müssen, benachrichtigt. Ein Unfallprotokoll sowie die Wildunfallbescheinigung erhalten Sie ebenfalls von der Polizei. Möchten Sie sichergehen, dass Sie Ihrer Beweisschuld (für Ihre Kfz-Versicherung) voll nachkommen, so können Sie zusätzlich Fotos von der Unfallstelle machen und Ihr Kfz vom Versicherungsgutachter inspizieren lassen, bevor Sie eventuelle Aufprallspuren beseitigen. Ihren Hinweis bezüglich des Jägers habe ich in unserem Beitrag ergänzt, sodass diesbezüglich keine Unklarheiten mehr vorliegen.
Viele Grüße
Agathe Sklorz