Nach dem Autounfall: warum das richtige Verhalten so wichtig ist!

09.03.2016

Ein Autounfall mit einem Blechschaden in einem Wohngebiet
Autounfall mit Blechschaden – darauf müssen Sie achten

Besonders wenn es bei einem Autounfall zu Verletzten gekommen ist, müssen Sie richtig und schnell handeln: Eventuell können Sie Leben retten. Sie müssen dafür sorgen, dass nicht noch weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden und Erste Hilfe leisten. Doch auch bei reinen Blechschäden ist es wichtig, dass Sie sich richtig verhalten und alle Formalitäten regeln, egal ob Sie den Unfall verursacht haben oder der Geschädigte sind.

Ihre eigene Sicherheit gewährleisten

Wenn es bei einem Autounfall Verletzte gibt, ist es oft der erste Impuls, diesen helfen zu wollen. Doch zunächst einmal müssen Sie sich selbst in Sicherheit bringen: Verlassen Sie die Fahrbahn und sichern Sie zuerst die Unfallstelle. Das gilt insbesondere dann, wenn die Straße unübersichtlich oder der Unfall hinter einer Kurve passiert ist. Andere Verkehrsteilnehmer müssen gewarnt werden, sonst besteht das Risiko, dass es zu Folgeunfällen kommt.

Merken Sie sich die „drei W“-Regel:

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anlegen
  • Warndreieck aufstellen

Beachten Sie:

  • passiert der Unfall im Stadtgebiet, muss das Warndreieck in einer Entfernung von 50 Metern aufgestellt werden
  • auf einer Landstraße geht man von 100 Metern aus
  • bei Autobahn-Unfällen sollten Sie das Warndreieck im Abstand von 150 bis 200 Metern aufstellen

Laufen Sie zum Aufstellen des Warndreiecks auf keinen Fall die Fahrbahn entlang, sondern hinter der Leitplanke. Auf Landstraßen laufen Sie neben der Fahrbahn dem Verkehr entgegen. Dabei klappen Sie das Warndreieck bereits auf und halten es so, dass entgegen kommende Verkehrsteilnehmer es direkt erkennen können.

Notruf absetzen

Auch wenn es durch einen Autounfall zu Verletzten gekommen ist, müssen Sie die richtige Reihenfolge einhalten: Setzen Sie aus diesem Grund zunächst den Notruf ab, bevor Sie sich um die Verletzten kümmern. Gerade in diesem Fall zählt jede Sekunde und je früher Polizei und Rettungswagen verständigt sind, umso schneller sind sie auch am Unfallort und können professionelle Hilfe leisten. Über die Notrufnummer 112 können Sie Polizei, Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr gleichzeitig verständigen.

Auch bei einem Notruf beachten Sie bitte die richtige Reihenfolge Ihrer Angaben:

  • Wo kam es zu dem Autounfall?
  • Was genau ist geschehen?
  • Wie viele Personen und Autos sind beteiligt?
  • Welche Verletzungen gibt es (falls ersichtlich)?

Erste Hilfe leisten

Egal, wie lange der letzte Kurs schon her ist, Sie sind verpflichtet Hilfe zu leisten. Menschen handeln in Akutsituationen meist recht instinktiv, deswegen zögern Sie nicht. Nicht zu helfen ist unterlassene Hilfeleistung. Das gilt übrigens auch für den Fall, wenn Sie selbst nur leicht verletzt sind und noch handeln können. Wenn Sie als Ersthelfer einen Fehler machen, können Sie rechtlich nicht belangt werden, denn immerhin haben Sie versucht zu helfen.

Sollten sich inzwischen noch andere Personen am Unfallort befinden, zum Beispiel andere Verkehrsteilnehmer, die angehalten haben, beziehen Sie diese mit in die Erste Hilfe Maßnahmen ein. Die meisten Menschen handeln erst, wenn sie dazu aufgefordert werden.

Vorgehen bei einem Blechschaden

Bei Verkehrsunfällen mit einem reinen Blechschaden liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie die Polizei einschalten. Wenn eindeutig feststeht, wer den Verkehrsunfall verursacht hat und somit die Schuld trägt, es vielleicht sogar ausreichend Zeugen gibt, ist ein Polizeieinsatz nicht unbedingt nötig.

Wenn Sie auf die Polizei verzichten, müssen Sie allerdings Beweise sichern. Wenn es Ihnen möglich ist, machen Sie Fotos vom Unfallort und von sämtlichen Unfallschäden. Fotografieren sollten Sie auch eventuelle Bremsspuren, verlorene Teile eines Wagens oder durch den Unfall gesplittertes Glas. Notieren Sie grob den Unfallhergang, das Kennzeichen und tauschen Sie die persönlichen Daten mit dem Unfallgegner aus. Der Schaden wird dann von allen Beteiligten an ihre Versicherungsgesellschaft gemeldet. Die Autoversicherung des Verursachers muss dafür aufkommen.

Sie sollten am Unfallort jedoch keine Unterlagen wie eine Schuldanerkennung unterschreiben, auch wenn Sie der Meinung sind, den Unfall verursacht zu haben. Es besteht immer noch die Möglichkeit, dass der Unfallgegner eventuell eine Mitschuld trägt. Im Rahmen der Schadensregulierung werden diese Fragen von Experten geklärt, notfalls in einem gerichtlichen Verfahren.

Wenn Sie sich am Unfallort nicht mit Ihrem Unfallgegner einigen können, dieser vielleicht sogar Fahrerflucht begeht oder sich weigert, Namen und Adressen mit Ihnen auszutauschen, sollten Sie allerdings nicht auf einen Polizeieinsatz verzichten. Die Beweissicherung sowie die Aufnahme der persönlichen Daten wird in diesem Fall von offizieller Stelle vorgenommen und damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Weiterfahren oder Abschleppdienst?

Unfälle mit relativ geringem Blechschaden machen einen Wagen meist nicht unbrauchbar. Natürlich muss der Schaden reguliert werden, aber unter Umständen können Sie Ihre Fahrt zunächst fortführen. Wenn Ihr Wagen nach einem Unfall jedoch fahruntüchtig ist, muss er gegebenenfalls abgeschleppt werden. Überprüfen Sie in diesem Fall unbedingt den Auftrag des Abschleppdienstes: Wohin wird der Wagen gebracht und welche Kosten entstehen Ihnen?

Autounfall-Vorsorge – was sollten Sie dabei haben?

Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen diese Gegenstände als Autofahrer immer griffbereit mit sich führen. Ein angebrochener Verbandskasten muss wieder ergänzt werden, denn der Gesetzgeber schreibt den Inhalt vor. Wird also ein Verbandspäckchen entnommen, muss es zwingend ersetzt werden.

Als Autofahrer müssen Sie neben Ihrem Führerschein immer den Fahrzeugschein mit sich führen. Versicherungsdokumente müssen Sie nur im Ausland dabei haben. Falls Sie eine Reise ins Ausland planen, sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherungsgesellschaft sprechen und sich darüber informieren, welche Dokumente nötig sind. Innerhalb von Deutschland sollten Sie einen Unfallbericht im Handschuhfach mitführen. Wenn Sie tatsächlich in einen Autounfall involviert sind, ist das Formular sehr hilfreich, da Sie hier stichpunktartig den Unfallhergang schildern können und alle wichtigen Fragen vorgegeben sind. Der ADAC oder Ihr Versicherungsunternehmen bietet dieses Formular zum Download an.

Früher hat man Verkehrsteilnehmern dazu geraten, eine Sofortbildkamera mitzuführen, um bei einem Unfall Beweise sichern zu können. In der heutigen Zeit besitzen die meisten Menschen ein Smartphone, mit dem fotografiert werden kann, oder doch zumindest ein Fotohandy.

Bild 1: ©  GordonGrand / fotolia.com

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