Urlaub mit Mietwagen – das müssen Sie beachten!

27.08.2015

Urlaub genießen mit Mietauto
Urlaub genießen mit Mietauto

Wenn Sie mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen, sind Sie sehr an Ihren Urlaubsort gebunden. Die beste Lösung für mehr Flexibilität bietet Ihnen ein Leihwagen. Damit sind Sie unabhängig und können schöne Tagesausflüge unternehmen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie einen Urlaub mit Mietwagen planen.

Wann und wo Sie am besten buchen

Viele Unternehmen, die auch in Deutschland als seriöse Anbieter bekannt sind, haben einen Firmensitz an allen europäischen Flughäfen. Einen Mietwagen direkt am Flughafen zu buchen hat den Vorteil, dass Sie selbst mit dem Wagen zu Ihrem Hotel fahren können. An Ihrem Abreisetag kommen Sie damit auch bequem zurück und geben den Wagen dort einfach wieder ab.

Oftmals ist im Reisepreis der Transfer zwischen Flughafen und Hotel bereits enthalten. Wenn Sie diesen nutzen möchten, können Sie auch erst an Ihrem Urlaubsort einen Leihwagen buchen. Informationen dazu erhalten Sie in jedem Hotel an der Rezeption oder bei der Reiseleitung.

Grundsätzlich können Sie einen Mietwagen auch schon vor Antritt Ihrer Reise über das Internet buchen. Das hat den Vorteil, dass Sie bereits einen Leihwagen reservieren und zu guten Konditionen buchen können. Am besten führen Sie einen Preisvergleich über mehrere Internetportale durch. Wir empfehlen außerdem Bewertungen bisheriger Kunden zu lesen, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.

Günstige Mietwagen zu besten Konditionen

Autoschlüssel und Kfz-Mietvertrag
Konditionen im Mietvertrag überprüfen

In der Regel müssen Sie auf Vergleichsportalen zur Mietwagensuche nur Ihren Urlaubsort und die gewünschte Mietzeit eingeben. Aus den aufgelisteten Angeboten können Sie die für Sie optimale Variante mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis auswählen.

Bevor Sie sich endgültig für ein Angebot entscheiden, prüfen Sie bitte den Punkt zu den Kilometerpreisen. Unkompliziert und stressfrei sind Verträge ohne eine begrenzte Kilometerzahl. Anderenfalls kann es Ihnen passieren, dass jeder zusätzliche Kilometer zur Kostenfalle wird. In einem ordentlichen Leihvertrag sollte keine Begrenzung der Kilometer enthalten sein.

Auch die vorgeschriebene Ausrüstung muss im Mietwagen vorhanden sein: In allen europäischen Ländern sind Warnwesten, Warndreiecke und Verbandskästen Pflicht.

Optionen im Versicherungsschutz beachten

Achten Sie bitte unbedingt auf die Versicherung und eine eventuelle Selbstbeteiligung. Die Angebote fallen gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich aus. Sie müssen immer damit rechnen, dass Sie in einen Unfall verwickelt werden. Ist der Wagen nicht ausreichend versichert, oder wird eine hohe Selbstbeteiligung im Schadensfall verlangt, nehmen Sie von dem Angebot besser Abstand.

Wenn Sie Ihren Mietwagen über ein Vergleichsportal buchen, greift bei einem Schadensfall in der Regel dessen Versicherungsschutz und nicht der des Anbieters. Informieren Sie sich auch im Vorfeld darüber, welchen Unfallschutz Sie über Ihre Online-Buchung haben, da viele Autoverleiher Ihnen an der Abholstation im Urlaubsort zusätzlich Versicherungspakete verkaufen wollen, die Sie im Endeffekt schon abgeschlossen haben.

Bei Übernahme Fahrzeug sorgfältig überprüfen

Autofahrerin zeigt den Daumen nach oben
Mietwagen vorher auf Schäden kontrollieren

Grundsätzlich sollten Sie den Wagen bei der Übergabe gründlich auf Beschädigungen untersuchen und eventuelle Schäden im Übergabeprotokoll vermerken lassen. Wenn Sie das versäumen, kann es Ihnen passieren, dass Sie bei der Rückgabe für einen Altschaden verantwortlich gemacht werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich vorhandene Schäden direkt bei der Übergabe fotografisch festzuhalten.

Fahrzeugrückgabe mit vollem oder leerem Tank?

Insbesondere bei den Tankfüllungen und den Rückgabebedingungen müssen Sie aufpassen. In Deutschland gilt meist die Regelung, dass Sie das Fahrzeug vollgetankt übernehmen. Ebenso vollgetankt müssen Sie es zurückgeben. Im Ausland kann es aber durchaus passieren, dass Sie den Wagen leer oder zumindest nur halb voll übernehmen - ihn aber vollgetankt zurückgeben sollen. Diese Bedingungen sollten Sie also ruhig näher überprüfen. Auch ein beliebter Trick im Ausland: Sie übernehmen den Wagen vollgetankt, bei Rückgabe wird er aber als „leer“ behandelt. Dadurch verschenken Sie kostbaren Sprit an den Entleiher.
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Andere Länder, andere Verkehrsregeln

Bereits vor dem Antritt Ihrer Reise sollten Sie sich mit den Gegebenheiten im Straßenverkehr und den Verkehrsregeln Ihres Urlaubslandes vertraut machen. Am wichtigsten sind die Tempolimits und die Vorfahrtsregeln. Gerade in diesen Punkten können Verstöße sehr teuer werden - im schlimmsten Fall sogar zu Unfällen führen. In allen europäischen Ländern gilt grundsätzlich die Anschnallpflicht und Sie dürfen am Steuer nur mit Freisprechanlage telefonieren. Informationen finden Sie im Internet unter dem Stichwort „Verkehrsregeln“ und der Angabe Ihres Urlaubslandes. In unserem Urlaubsspecial informieren wir Sie über die Besonderheiten mit Auto in den Ländern Italien, Frankreich, Österreich, Spanien und Kroatien.

Was tun bei einem Unfall?

Zwei Männer begutachten den Auffahrunfall
Beim Unfall kühlen Kopf bewahren

Sollte der unglückliche Fall eintreten, dass Sie am Urlaubsort einen Unfall verursachen, bewahren Sie einen kühlen Kopf. Auch hier gilt zunächst: Unfallstelle sichern, Hilfe rufen und erste Hilfe leisten. Falls Ihr Mietwagen nicht mehr fahrtüchtig ist, kontaktieren Sie die von Ihrem Anbieter hinterlegte Pannenrufnummer.

Verzichten Sie in jedem Falle auf Pannenhilfe hilfsbereiter Autofahrer oder privater Abschleppdienste, da Sie sonst Probleme mit Ihrem Anbieter und dessen Versicherungsschutz bekommen können.

Da bei den meisten Mietwagenverleihern die Pannenhilfe im Paket inklusive ist, läuft für Sie alles kostenfrei ab und Ihr Vermittler trägt die Kosten des Unfalls. Im Regelfall wird Ihnen die Rechnung der Pannenhilfe zugestellt und Sie müssen diese bei Ihrem Veranstalter einreichen. Oftmals wird in solchen Fällen zunächst die von Ihnen hinterlegte Kaution vom Vermieter vor Ort als Sicherheit für das von ihm gestellte Fahrzeug einbehalten. Sie treten dann in Vorkasse, erhalten aber nach Einreichen der Rechnung bei Ihrem Vermittler die Kosten zurück.

Der internationale Führerschein

In der gesamten EU reicht der deutsche Führerschein aus. Es gibt allerdings auch europäische Länder, in denen das der Polizei nicht bekannt ist. Der ADAC bietet auf seiner Webseite Informationen rund um den deutschen Führerschein im Ausland.

Dort wird aufgelistet, in welchen Ländern ein internationaler Führerschein benötigt wird. Die Regelungen zur Gültigkeit des deutschen Führerscheins innerhalb der EU lassen sich dort auch in der jeweiligen Sprache Ihres Urlaubslandes herunterladen. Es wird empfohlen, diese auszudrucken und mitzuführen. Bei Verkehrskontrollen zeigen Sie diese vor, sodass die Beamten sich mit den Regelungen vertraut machen können. Die EU-Kommission hat jedoch entschieden, dass keine Übersetzung des Führerscheins verlangt werden darf.

In Albanien, Moldawien, Russland, der Ukraine und Weißrussland empfiehlt der ADAC laut Liste auf seiner Webseite zusätzlich den internationalen Führerschein mitzuführen. In allen Ländern, die nicht der EU angehören, wird der internationale Führerschein auf jeden Fall benötigt.

Bild 1: © goodluz | Bild 2: © Bjoern Wylezich | Bild 3: © Jürgen Fälchle| Bild 4: © Monkey Business / fotolia.com

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