Das Kurzzeitkennzeichen – alles was Sie wissen müssen!
Inhalte

Für die Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen gelten seit April 2015 verschärfte Regeln
Maximal fünf Tage können Fahrzeughalter in Deutschland das Kurzzeitkennzeichen für Ihr Auto nutzen. Durch die gelbe Markierung am rechten Kennzeichenrand, auf der auch der Ablauftag der Zulassung eingestanzt ist, ist das Kurzzeitkennzeichen direkt als solches erkennbar. Im Frühjahr 2015 wurde eine verschärfte Regelung für die Zulassung der besonderen Kennzeichen eingeführt. Was sich dadurch geändert hat und welche die häufigsten Fragen zum Thema sind, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Das Kurzzeitkennzeichen – die wichtigsten Fakten im Überblick!
Was hat sich durch die neue Regelung zum Kurzzeitkennzeichen geändert?
Vor dem 1. April 2015 mussten für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens lediglich die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und eine Versicherung nachgewiesen werden. Mit der neuen Regel ist für die Beantragung eine gültige Hauptuntersuchung nötig.
Weiterhin wird als Service von der Zulassungsbehörde nun auch eine amtliche Zulassungsbescheinigung erstellt. So kann das Kurzzeitkennzeichen nicht einfach weitergegeben werden. Zuvor wurden die Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nicht registriert und es konnte nicht überprüft werden, ob das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwendet wurde. Durch die Zulassungsbescheinigung ist das Kennzeichen ganz eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet. Die Vorlage einer TÜV-Bescheinigung verhindert, dass verkehrsunsichere Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.
Viele Oldtimer- oder Tuningliebhaber haben das Kennzeichen für Überführungsfahrten von Autos ohne gültigen TÜV genutzt. Das ist mit der neuen Regel nun nicht mehr möglich und für die Überführung derartiger Fahrzeuge müsste ein Transportfahrzeug verwendet werden.
Für welche Fahrten gilt das Kurzzeitkennzeichen?
Erlaubte Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen beschränken sich auf Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Das sind zum Beispiel Fahrten, die der Überprüfung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dienen oder die Überführung eines gekauften Gebrauchtwagens. Andere Fahrten sind nicht zulässig und es droht ein Bußgeld bei Nichtbeachtung.
Achtung: Sie können das Kurzzeitkennzeichen nur für ein Fahrzeug beantragen! Es entspricht nicht dem roten Händlerkennzeichen, das mehrfach und an verschiedenen Fahrzeugen verwendet werden kann.
Fahrten ins Ausland
Die amtlichen Eintragungen im Fahrzeugschein sollten rechtlichen Problemen bei Überführungsfahrten ins Ausland vorbeugen. Mit Österreich, Italien und Dänemark gibt es ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der nationalen Überführungskennzeichen und auch viele weitere Nachbarländer tolerieren die Kurzzeitkennzeichen.
Wie funktioniert die Beantragung?
Sie können ein Kurzzeitkennzeichen bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle oder der Kfz-Behörde beantragen, die am Standort des Fahrzeugs zuständig ist. Wenn Sie in Berlin wohnen, aber ein Auto in Hamburg kaufen, können Sie dieses auch in Hamburg mit dem Kurzzeitkennzeichen anmelden und nach Hause bringen.
Für die Anmeldung müssen Sie die folgenden Dokumente bzw. Nachweise bei der Zulassungsstelle erbringen:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung) des Fahrzeughalters
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Personalausweis / Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Bestätigung über die Versicherung
- NEU: gültiger TÜV
- NEU: Nachweis, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder über eine Einzelgenehmigung verfügt (andernfalls sind nur Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis zugelassen)
- zusätzlich bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- bei Minderjährigen zusätzlich: Vollmacht beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise
Nachdem die Frist abgelaufen ist, verliert das Kurzzeitkennzeichen seine Geltung und kann entsorgt werden. Die Kosten belaufen sich inklusive der Schilder und der Verwaltungsgebühr in der Kfz-Behörde auf etwa 40 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Versicherung.
Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV – welche Ausnahmen gibt es?
Ohne gültige Hauptuntersuchung wird nur in bestimmten Ausnahmefällen ein Kurzzeitkennzeichen ausgegeben:
- Wenn das Kennzeichen nur für Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle verwendet wird, um die Fahrtüchtigkeit nachzuweisen oder zu überprüfen
- Für Werkstattfahrten, die dazu genutzt werden, die festgestellten Mängel zu beheben
Die Fahrten dürfen jeweils im Zulassungsbezirk stattfinden, in dem der Antrag eingereicht wurde bzw. in einem angrenzenden Bezirk. Die Ausnahmen gelten allerdings nicht bei als verkehrsunsicher eingestuften Autos. Diese dürfen in keinem Fall bewegt werden. Die Mängel, die für die Erteilung des TÜVs behoben werden müssen, werden im Fahrzeugschein vermerkt, der mit dem Kennzeichen ausgegeben wird. Sollten Sie mit einem Fahrzeug ohne TÜV in eine Kontrolle außerhalb des angrenzenden Zulassungsbezirks kommen, würde also direkt auffallen, dass Sie gegen die Vorgaben verstoßen haben.
Wir hoffen, dass wir alle offenen Fragen zum Thema Kurzzeitkennzeichen beantworten konnten. Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen wollen und weitere Informationen benötigen, hinterlassen Sie uns gerne online einen Kommentar.
Bild: © rolafoto/ fotolia.com
Bewerten Sie den Artikel oder hinterlassen Sie uns einen Kommentar. Wir freuen uns auf Ihre Meinung!

Wir sind das Redaktionsteam von Kennzeichenbox.de. Wir sind immer auf der Suche nach spannenden Themen, die wir unseren Usern präsentieren können.
1. Mai 2022 @ 11:08
Guten Tag, ich will mir vielleicht ein Auto in Bonn kaufen ohne TÜV! Wenn ich mir Kurzzeitkennzeichen in Bonn hole und da zum Tüv fahre und durch einen geringen Mängel bekomme ich keinen tüv, kann ich ihn dann 400km zu meinem Wohnort fahren!
Ein Bekannter sagte mir das würde dann gehen, nachdem man beim tüv war!
MfG.
H.Viertel
25. Mai 2022 @ 8:38
Hallo Heinz Viertel,
Sie können das Auto mit Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU für die Hin- und Rückfahrt zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks fahren.
Die fehlende HU und die damit einhergehende Beschränkung der Fahrt wird im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Ihr Team von
Kennzeichenbox.de
7. August 2021 @ 16:43
Guten Tag
Ich habe eine Frage
Ich will mir ein Wohnmobil in München holen welches abgemeldet ist und seid 2 Jahren keinen TÜV hat. Überführen muss ich es nach Leipzig. Wie bekomme ich jetzt Kennzeichen für das Fahrzeug?
Also
Steht in München
Muss nach Leipzig
Ist abgemeldet und ohne TÜV
Und ich bin kein Händler daher bekomme ich keine roten Kennzeichen
Hilfe Hilfe
9. August 2021 @ 16:16
Hallo Herr Sander,
das Kurrzeitkennzeichen bekommen Sie leider ohne TÜV nicht. Es gibt eigentlich nur die Möglichkeiten, das Fahrzeug auf einem Transportfahrzeug nach Leipzig zu überführen oder sich bereits in München um den TÜV zu kümmern.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
11. März 2021 @ 20:54
Ich habe in Spanien ein Fahrzeug gekauft. Dieses wird per Transport hierher verbracht. Heute habe ich erfahren, dass das Fahrzeug am Sonntag oder Montag hier ankommen wird. Ich wollte einen Termin beim Straßenverkehrsamt für ein Kurzzeitkennzeichen haben. Musste aber feststellen, dass ich frühestens in 7 Tagen einen Termin erhalten kann. Wer kommt für die Kosten auf, wenn die Polizei mir ein Knöllchen gibt, weil der Wagen ohne Kennzeichen auf der Straße steht?
22. März 2021 @ 12:09
Hallo Guido,
die Kosten werden Sie zu tragen haben.
Ich hoffe aber es hat ohne das Knöllchen geklappt.
Alles Gute und viel Freude mit Ihrem neuen Auto
Maria Solisch
18. September 2020 @ 17:59
Guten Tag,
Ich soll ein österreichisches PKW aus Österreich nach Deutschland fahren: kann ich dafür Deutsche 5-Tage Schilder bekommen, vorausgesetzt alle Unterlagen vorhanden sind?
MfG
Magnus Lindgren
13. Oktober 2020 @ 9:53
Guten Tag Herr Lindgren,
ich könnte mir vorstellen, dass das möglich ist. Das Kurzzeitkennzeichen muss allerdings in Deutschland beantragt werden. Fragen Sie am besten bei einer Zulassungsstelle nach, die können Ihnen eine genaue Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Solisch
16. August 2019 @ 7:09
Guten Morgen Maria ,
Ich wollte mir kurzzeitkennzeichen holen um mein Auto das abgemeldet ist aber tüv hat , Probe zu fahren . Sprich ich habe Umbauten vor genommen die vom tüv abgenommen werden müssen , jedoch muss ich zuerst das ganze testen ob auch alles ok ist bevor ich es dem tüv vor führe . Ist es also erlaubt ein Auto mit kurzzeitkennzeichen zu bewegen wo einige Sachen nicht eingetragen sind ? Ich hoffe auf eine schnelle Antwort . Danke Lg Yannick
18. September 2019 @ 8:54
Hallo Yannick,
darüber weiß ich leider auch nicht Bescheid. Ich würde aber sagen, dass das wahrscheinlich nicht erlaubt ist, da ja durch die Umbauten der TÜV quasi erlöschen könnte.
Frag jedoch bitte bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle nach, die können Dir die Frage auf jeden Fall beantworten.
Liebe Grüße
Maria
10. August 2017 @ 10:28
Hallo,
„Sollten Sie mit einem Fahrzeug ohne TÜV in eine Kontrolle außerhalb des angrenzenden Zulassungsbezirks kommen, würde also direkt auffallen, dass Sie gegen die Vorgaben verstoßen haben.“
Mit welcher Strafe müsste man denn rechnen, wenn man einen HU-Bericht hat (nicht bestanden wg. nicht eingetragenem Motor und unterwegs ist zum Tüv um es eintragen zu lassen? (Ueber mehrere Bezirke hinweg, es gibt keine nähere Möglichkeit.
Gruss, Michael
11. September 2017 @ 17:05
Guten Tag Marco,
leider ist Ihr Fall verzwickt. Sie können sich an Ihre Zulassungsbehörde wenden, um einen Vermerk zu erhalten, oder Sie befördern Ihr Fahrzeug per Transporter. Verstöße für Ordnungswidrigkeiten, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, werden grundsätzlich mit einer Verwarnungsobergrenze von 55 Euro und einer Eintragungsobergrenze von 60 Euro geahndet. Wie ein eventuelles Bußgeld in Ihrem Fall bemessen wird, kann ich Ihnen nicht beantworten.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine genaueren Angaben geben kann.
Mit vielen Grüßen
Agathe Sklorz
16. Februar 2017 @ 1:34
Hallo Maria,
Ich habe folgendes Problem. Ich habe einen neu gebauten LKW der nach Italien überführt wird um den Aufbau zu bekommen. Jetzt möchte ich diesen über die Schweiz nach Deutschland überführen um in meiner Werkstatt den TÜV machen zu lassen. Wie komme ich jetzt an ein gültiges Kennzeichen und zusätzlich an ein T 2 Formular für die Schweiz?
LG Dieter
16. Februar 2017 @ 13:48
Hallo Dieter,
ein gültiges Kennzeichen (auch Kurzzeitkennzeichen) kann ein Fahrzeug nur mit gültigem TÜV erhalten.
Da die TÜV-Prüfung erst hier durchgeführt wird, gehe ich davon aus, dass das Fahrzeug nicht „selbst“ fahren darf und irgendwie überführt werden muss.
Zum T2 Formular kann ich Dir leider keine Angaben machen, Du wendest dich am besten an den Zoll für weitere Informationen.
Viel Erfolg bei der Überführung
Maria Solisch