Das Kurzzeitkennzeichen – alles was Sie wissen müssen!

Kurzzeitkennzeichen und Autoschlüssel für das fahrzeug

Für die Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen gelten seit April 2015 verschärfte Regeln

Maximal fünf Tage können Fahrzeughalter in Deutschland das Kurzzeitkennzeichen für Ihr Auto nutzen. Durch die gelbe Markierung am rechten Kennzeichenrand, auf der auch der Ablauftag der Zulassung eingestanzt ist, ist das Kurzzeitkennzeichen direkt als solches erkennbar. Im Frühjahr 2015 wurde eine verschärfte Regelung für die Zulassung der besonderen Kennzeichen eingeführt. Was sich dadurch geändert hat und welche die häufigsten Fragen zum Thema sind, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das Kurzzeitkennzeichen – die wichtigsten Fakten im Überblick!

Was hat sich durch die neue Regelung zum Kurzzeitkennzeichen geändert?

Vor dem 1. April 2015 mussten für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens lediglich die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und eine Versicherung nachgewiesen werden. Mit der neuen Regel ist für die Beantragung eine gültige Hauptuntersuchung nötig.

Weiterhin wird als Service von der Zulassungsbehörde nun auch eine amtliche Zulassungsbescheinigung erstellt. So kann das Kurzzeitkennzeichen nicht einfach weitergegeben werden. Zuvor wurden die Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nicht registriert und es konnte nicht überprüft werden, ob das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwendet wurde. Durch die Zulassungsbescheinigung ist das Kennzeichen ganz eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet. Die Vorlage einer TÜV-Bescheinigung verhindert, dass verkehrsunsichere Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.

Viele Oldtimer- oder Tuningliebhaber haben das Kennzeichen für Überführungsfahrten von Autos ohne gültigen TÜV genutzt. Das ist mit der neuen Regel nun nicht mehr möglich und für die Überführung derartiger Fahrzeuge müsste ein Transportfahrzeug verwendet werden.

Für welche Fahrten gilt das Kurzzeitkennzeichen?

Erlaubte Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen beschränken sich auf Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Das sind zum Beispiel Fahrten, die der Überprüfung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dienen oder die Überführung eines gekauften Gebrauchtwagens. Andere Fahrten sind nicht zulässig und es droht ein Bußgeld bei Nichtbeachtung.

Achtung: Sie können das Kurzzeitkennzeichen nur für ein Fahrzeug beantragen! Es entspricht nicht dem roten Händlerkennzeichen, das mehrfach und an verschiedenen Fahrzeugen verwendet werden kann.

Fahrten ins Ausland

Die amtlichen Eintragungen im Fahrzeugschein sollten rechtlichen Problemen bei Überführungsfahrten ins Ausland vorbeugen. Mit Österreich, Italien und Dänemark gibt es ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der nationalen Überführungskennzeichen und auch viele weitere Nachbarländer tolerieren die Kurzzeitkennzeichen.

Wie funktioniert die Beantragung?

Sie können ein Kurzzeitkennzeichen bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle oder der Kfz-Behörde beantragen, die am Standort des Fahrzeugs zuständig ist. Wenn Sie in Berlin wohnen, aber ein Auto in Hamburg kaufen, können Sie dieses auch in Hamburg mit dem Kurzzeitkennzeichen anmelden und nach Hause bringen.

Für die Anmeldung müssen Sie die folgenden Dokumente bzw. Nachweise bei der Zulassungsstelle erbringen:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung) des Fahrzeughalters
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Personalausweis / Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • Bestätigung über die Versicherung
  • NEU: gültiger TÜV
  • NEU: Nachweis, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder über eine Einzelgenehmigung verfügt (andernfalls sind nur Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis zugelassen)
  • zusätzlich bei Firmen:
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
  • bei Minderjährigen zusätzlich: Vollmacht beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise

Nachdem die Frist abgelaufen ist, verliert das Kurzzeitkennzeichen seine Geltung und kann entsorgt werden. Die Kosten belaufen sich inklusive der Schilder und der Verwaltungsgebühr in der Kfz-Behörde auf etwa 40 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Versicherung.

Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV – welche Ausnahmen gibt es?

Ohne gültige Hauptuntersuchung wird nur in bestimmten Ausnahmefällen ein Kurzzeitkennzeichen ausgegeben:

  1. Wenn das Kennzeichen nur für Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle verwendet wird, um die Fahrtüchtigkeit nachzuweisen oder zu überprüfen
  2. Für Werkstattfahrten, die dazu genutzt werden, die festgestellten Mängel zu beheben

Die Fahrten dürfen jeweils im Zulassungsbezirk stattfinden, in dem der Antrag eingereicht wurde bzw. in einem angrenzenden Bezirk. Die Ausnahmen gelten allerdings nicht bei als verkehrsunsicher eingestuften Autos. Diese dürfen in keinem Fall bewegt werden. Die Mängel, die für die Erteilung des TÜVs behoben werden müssen, werden im Fahrzeugschein vermerkt, der mit dem Kennzeichen ausgegeben wird. Sollten Sie mit einem Fahrzeug ohne TÜV in eine Kontrolle außerhalb des angrenzenden Zulassungsbezirks kommen, würde also direkt auffallen, dass Sie gegen die Vorgaben verstoßen haben.

Wir hoffen, dass wir alle offenen Fragen zum Thema Kurzzeitkennzeichen beantworten konnten. Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen wollen und weitere Informationen benötigen, hinterlassen Sie uns gerne online einen Kommentar.

Bild: © rolafoto/ fotolia.com

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