Bußgeldkatalog 2017: Das sind die 6 teuersten Verkehrssünden

03.03.2017

Rotlichtverstöße gehören zu den teuren Verkehrssünden
Stehen im Bußgeldkatalog weit oben: Rotlichtverstöße

Der deutsche Bußgeldkatalog 2017 belegt zahlreiche Verstöße mit teils empfindlichen Strafen. Wie in jedem Jahr sind wieder einige Änderungen eingeflossen. Doch, welches Fehlverhalten wird besonders kostspielig? Wir haben in diesem Artikel die sechs teuersten Verkehrssünden für Sie zusammengefasst.

Platz 6: Gefährliche Manöver auf Autobahnen und Kraftstraßen

Auf dem letzten Platz der teuersten Verkehrsverstöße gemäß Bußgeldkatalog 2017 befinden sich risikoreiche Verhaltensweisen auf Kraftstraßen und Autobahnen. Hierzu zählen insbesondere das Wenden, Rückwärtsfahren oder das Fahren entgegen der Fahrtrichtung. Wird einer dieser Verstöße auf durchgehenden Fahrbahnen begangen, drohen drastische Konsequenzen: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Je nach Sachverhalt kommt in Extremfällen sogar eine Freiheitsstrafe gemäß Strafgesetzbuch in Betracht.

Platz 5: Riskante Überholmanöver

Natürlich tritt immer wieder die Situation ein, dass vorausfahrende Fahrzeuge als zu langsam empfunden werden oder man sich in Eile befindet. Beim daraus resultierenden Überholen gibt es jedoch gemäß StVO einige Regeln. In jedem Fall müssen Sie sich dabei so verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer weder behindert noch gefährdet werden. Überholen Sie bei unklarer Verkehrslage und verursachen dabei noch eine Sachbeschädigung, beträgt das Bußgeld 300 Euro. Darüber hinaus gehen 2 Punkte auf ihr Konto und der Führerschein ist für einen Monat weg. Entsteht keine Sachbeschädigung, sondern „nur“ eine Gefährdung anderer, liegt die Höhe des Bußgelds bei 250 Euro.

Platz 4: Überfahren einer roten Ampel

Was sagt der Bußgeldkatalog 2017 zu Rotlichtverstößen? Wie hoch der Bußgeldbescheid beim Überfahren roter Ampeln ausfällt, hängt von drei Faktoren ab: Zeit der Rotphase, Gefährdung und Sachbeschädigung. Betrachten wir den Extremfall: Sie missachten eine Ampel, die bereits länger als eine Sekunde rot war, und verursachen dadurch einen Unfall. Die Strafe beträgt hierfür 360 Euro, der Punktekatalog sieht 2 Punkte vor und ein einmonatiges Fahrverbot wird obendrein verhängt. Haben Sie unter diesen Bedingungen anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, jedoch keine Sachbeschädigung herbeigeführt, beträgt das Bußgeld "nur" 320 Euro.

Platz 3: Zu geringer Abstand

Mit dem Einhalten des Sicherheitsabstands nehmen es etliche Autofahrer nicht so genau, obwohl entsprechende Verstöße regelmäßig zu schweren Unfällen führen. Der Gesetzgeber reagiert hierauf mit zunehmend schärferen Strafen. Die Höhe des Bußgelds hängt bei Abstandsverstößen von der Geschwindigkeit ab. Das höchste Strafmaß beträgt 400 Euro, 2 Punkte im Verkehrszentralregister und 3 Monate Fahrverbot. Es greift, wenn Sie mit mehr als 130 km/h einen Abstand zum Vordermann hatten, der weniger als 1/10 des Wertes „halber Tacho“ betrug.

Beispiel: Sie fahren 160 km/h auf der Autobahn. Der Wert des „halben Tachos“ beträgt demnach 80. Ein Zehntel von 80 ist 8. Beträgt ihr Abstand also weniger als 8 Meter, bewegen Sie sich in der Kategorie des schwersten Abstandsverstoßes, den der Bußgeldkatalog 2017 vorsieht.

Tipp: Da die Berechnung bei Abstandsverstößen etwas kompliziert ist, empfiehlt es sich, einen Bußgeldrechner zu verwenden. Diese stehen im Internet kostenfrei zur Verfügung.

Platz 2: Geschwindigkeitsüberschreitung

Tacho bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Bußgeld
Hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen können sehr teuer werden

Langsam nähern wir uns dem Spitzenplatz der teuersten Verkehrssünden an. Auf Platz 2 befindet sich im Jahr 2017 die Strafe für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das höchste Bußgeld wird hierbei fällig, wenn sie mit einem PKW über 70 km/h zu schnell unterwegs waren. Satte 680 Euro sind es, wenn dies innerorts passiert ist. Außerorts kommen 600 Euro auf Sie zu. Obendrein müssen Sie den Führerschein für 3 Monate abgeben und 2 Punkte gehen auf Ihr Konto im Verkehrszentralregister.

Platz 1: Alkohol oder Drogen am Steuer

Mit Abstand die höchsten Strafen werden fällig, wenn Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt werden. Bereits der erste Verstoß gegen die Promillegrenze von 0,5 wird mit 500 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Werden Sie zum dritten Mal bei einem derartigen Vergehen erwischt, beträgt das Bußgeld 1.500 Euro. Die Dauer des Führerscheinentzugs beträgt dann 3 Monate und das Punktekonto steigt um 2 Punkte. Gefährden Sie unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr, kann je nach Schwere des Vergehens sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

Die gleichen Wertigkeiten wie beim Alkohol kommen auch bei Verstößen gegen das Drogengesetz zur Anwendung. Auch hier beträgt das höchste Bußgeld gemäß Katalog 1.500 Euro. Bedenken Sie, dass sich nicht nur illegale Drogen wie Cannabis, Ecstasy oder Heroin, sondern auch einige Medikamente negativ auf Ihre Fahrtüchtigkeit auswirken können. In diesen Fällen können ähnliche Strafen wie bei Drogen Anwendung finden.

Wie funktioniert das aktuelle Punktesystem?

Das aktuelle Flensburger Punktesystem basiert auf zwei wesentlichen Säulen: Verkehrserziehung und Schutz der Verkehrssicherheit. Die Höhe der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:

  • Schwerer Verstoß: 1 Punkt
  • Sehr schwerer Verstoß: 2 Punkte
  • Straftat: 3 Punkte

Im Laufe der Zeit bauen Verkehrsteilnehmer einen bestimmten Stand in ihrem persönlichen Punktekonto auf. Je höher der Punktestand, desto schärfer die entsprechende Maßnahme:

  • 1 bis 3 Punkte: Vormerkung
  • 4 bis 5 Punkte: Ermahnung
  • 6 bis 7 Punkte. Verwarnung
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

Das bedeutet: Die Verstöße werden auf dem Punktekonto addiert und ziehen je nach Summe verschiedene Folgen nach sich. Wenn Sie Ihren Führerschein nicht abgeben wollen, sollten Sie demnach 7 Punkte nicht überschreiten.

Punkte in Flensburg können jedoch auch verjähren. Hierbei gelten wiederum folgende Fristen:

  • Verstöße mit einem Punkt: Verjährung nach 2,5 Jahren
  • Verstöße mit zwei Punkten: Verjährung nach 5 Jahren
  • Verstöße mit drei Punkten: Verjährung nach 10 Jahren

Jeder Punkt verjährt für sich. Neue Punkte bewirken also nicht, dass die Verjährungsfristen alter Punkte von vorne beginnen. Der aktuelle Stand auf dem Punktekonto kann in Form eines sogenannten Fahreignungsregisterauszugs in Flensburg abgefragt werden.

Was sagen Sie zur Höhe der Bußgelder? Ist die Bestrafung der Vergehen gerechtfertigt, oder sind die Strafen zu hoch bzw. zu gering?

[ratings]
[twoclick_buttons]