Auto-Mythen und Irrtümer im Straßenverkehr

27.02.2018

Ooops-Schild: Zu Auto-Mythen und Irrtümern im Straßenverkehr.
Falsche Annahmen zu korrektem Fahrverhalten kommen häufig vor – einige sind einfach sinnlos, andere sogar gefährlich!

Die meisten Autofahrer behaupten, sämtliche Verkehrsregeln zu kennen. Teils handelt es sich bei diesem vermeintlichen Wissen jedoch um weitverbreitete Irrtümer, die keineswegs im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) stehen. Manche Auto-Mythen verführen zum Schmunzeln, während andere "Profi-Tipps" gar Risiken bergen. In diesem Artikel lesen Sie, welche Legenden sich um Verkehrsregeln ranken und wo Sie möglicherweise selbst auf solche falschen Annahmen reingefallen sind.

Die Top 7 der Auto-Mythen und Irrtümer im Straßenverkehr

Die meisten Auto-Mythen sind schlichtweg Unsinn. Dennoch werden sie von häufig weitergegeben und stammen teils noch aus Großvaters Zeiten.

Nr. 1: Beim Autofahren ist festes Schuhwerk vorgeschrieben

Ist doch klar: Clogs, Flip Flops und hohe Absätze am Steuer sind ebenso verboten, wie barfuß Autofahren.

Falsch! In der StVO findet sich nirgendwo eine Passage, die ein bestimmtes Schuhwerk für Autofahrer vorschreibt. Entsprechend droht Ihnen bei einer Kontrolle auch kein Bußgeld. Verursachen Sie jedoch einen Unfall, so könnte das Gericht das Tragen ungeeigneter Schuhe als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten. Ist ein Schuh der nachweisliche Grund für den Unfall, beispielsweise, weil er sich hinter dem Bremspedal verkeilt hat, sind neben Bußgeldern sogar strafrechtliche Folgen denkbar.

Nr. 2: Auf der Autobahn gilt ein Mindesttempo von 60 km/h

Sie glauben, auf der Autobahn muss man mindestens mit 60 km/h unterwegs sein?

Das ist ebenfalls einer der häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr. Es stimmt zwar, dass nur Fahrzeuge die Autobahn benutzen dürfen, die bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen können. Eine Untergrenze hinsichtlich der Geschwindigkeit gibt es jedoch nicht. Wer aber durch grundlos langsames Fahren den Verkehr behindert, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.

Nr. 3: Der von hinten Auffahrende trägt immer die Schuld bei einem Unfall

Auch diese Behauptung ist falsch und ein klassischer Teil der Legendenbildung zu Straßenverkehrsregeln. Bremst Ihr Vordermann beispielsweise ohne Grund oder fährt er rückwärts, ist ein Zusammenstoß in manchen Fällen unvermeidbar. Zeugen sind bei solchen Unfällen wichtig, um den Sachverhalt aufzuklären.

Nr. 4: Alkoholkonsum am Steuer ist untersagt

Sie möchten während der Fahrt ein Bier oder ein anderes alkoholisches Getränk zu sich nehmen? Dann genießen Sie den Schutz der StVO. Was unglaublich klingt, ist dennoch wahr: Solange Sie den erlaubten Grenzwert von 0,5 Promille nicht überschreiten, bleiben Sie bei einer Kontrolle frei von Strafe. Anders sieht es aus, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind. Hier reicht bereits ein geringerer Promillewert aus, um eine Mitschuld zu erhalten und den Führerschein zu verlieren. Also: Besser kein Alkohol am Steuer!

Nr. 5: Radfahrer müssen den Radweg benutzen

Es kommt immer wieder vor, dass sich Radfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr in die Quere kommen. Ebenso verhält es sich im Bezug von Fahrradfahrern zu Autofahrern. Sind Sie der Auffassung, dass Radfahrer den vorhandenen Radweg zwingend nutzen müssen? Auch dies ist ein Irrtum. Radfahrer dürfen die Fahrbahn benutzen, solange keine Schilder mit einem Fahrrad-Zeichen vorhanden sind.

Nr. 6: Nach einem Unfall dürfen beteiligte Fahrzeuge nicht bewegt werden

Auch das richtige Verhalten bei Unfallsituationen ist nicht immer anzutreffen. So ist es ein klassischer Auto-Mythos, dass Unfallbeteiligte Ihre Fahrzeuge in der Positionierung des Unfalls stehen lassen müssen. Das Gegenteil ist der Fall: Solange Sie weiterfahren können, sollten Sie die Straße auf jeden Fall räumen. Die Position der Fahrzeuge kann vorher mit Kreide markiert und mit Fotos dokumentiert werden.

Nr. 7: Rechts überholen ist verboten

Pauschal betrachtet, ist das keineswegs richtig. Innerorts ist das Rechtsüberholen bei mehreren Fahrspuren immer erlaubt. Auf Autobahnen darf ebenfalls rechts überholt werden, wenn der Verkehr auf der linken Fahrspur steht oder nur zäh mit bis zu 80 km/h vorankommt. Allerdings darf die eigene Geschwindigkeit beim Überholvorgang maximal 20 km/h höher sein.

Parkvorschriften und richtiges Parkverhalten

Frau besetzt einen Parkplatz: Parkreservierungen sind unzulässig.
Parkplätze dürfen nicht reserviert werden. Wer zuerst kommt, malt zuerst!

Zahlreiche Auto-Mythen drehen sich um das Verhalten auf Parkplätzen. So existiert beispielsweise das Schild für Eltern-Kind-Parkplätze im deutschen Verkehrszeichenkatalog gar nicht. Das bedeutet, dass Ihnen bei Missachtung kein Bußgeld droht. Die gegenseitige Rücksichtnahme gebietet aber selbstverständlich trotzdem, solche Parkplätze für die vorgesehene Zielgruppe freizuhalten.

Auch hat das Schild "Hier gilt die StVO" auf privaten Parkplätzen keine Gültigkeit. Ein privater Parkplatzbetreiber kann die StVO nicht einfach auf sein Grundstück ausdehnen. Grundsätzlich gilt hier nur das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme: Schritttempo fahren und an Kreuzungen mit Handzeichen verständigen.

Als Fußgänger einen Parkplatz zu reservieren, ist im Übrigen nicht gestattet. Eine Parklücke steht grundsätzlich demjenigen zu, der sie zuerst erreicht. Sie müssen sogar hinnehmen, dass Ihnen ein flotter Autofahrer den Parkplatz vor der Nase wegschnappt.

Auch Parkplatzbeschilderungen an öffentlichen Straßen geben oft Rätsel auf. So umfasst der Parkverbotszusatz "werktags" beispielsweise auch den Samstag. Nur an Sonn- und Feiertagen ist dann ein folgenloses Parken möglich. Ist ein Parkscheinautomat defekt, müssen Sie dennoch die Höchstparkdauer einhalten und eine Parkscheibe ins Auto legen.

⚠ Falsche und gefährliche Technik-Irrtümer

Auto-Mythen existieren nicht nur bei gesetzlichen Regelungen, sondern betreffen auch technische Dinge. Sehen wir uns daher zuletzt vermeintliche Profi-Tipps an, die Sie keinesfalls anwenden sollten:

  • Bei Glätte den Reifendruck verringern: Verschlechtert die Antriebskraft und erhöht den Spritverbrauch
  • Damenstrumpfhose als Keilriemenersatz: Funktioniert bei modernen Motoren nicht mehr
  • Kühlwasserschlauch mit Tape oder Kaugummi reparieren: Aufgrund des hohen Drucks im Kühlsystem wirkungslos
  • Den Termin zur Hauptuntersuchung (HU) um zwei Monate überziehen: Dieser darf maximal einen Monat überzogen werden
  • Bei Bergabfahrten den Motor ausschalten: Soll Sprit sparen, führt jedoch zum Verlust der Bremskraft und der Lenkunterstützung

Kennen Sie noch weitere Irrtümer im Straßenverkehr? Teilen Sie Ihr Wissen gerne mit uns und schreiben Sie einen Kommentar!

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