Auto ummelden mit Kreiswechsel

Auto ummelden mit KreiswechselWenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk umziehen, vergessen Sie nicht, dass Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden müssen. Sie erhalten dann entweder ein neues Kennzeichen oder haben (seit 2015) auch die Möglichkeit, ihre bisherigen Kennzeichenschilder zu behalten. Was Sie zum Thema Ummelden beim Kreiswechsel“beachten müssen, lesen Sie auf dieser Seite.

Die Kennzeichenmitnahme – alte Kennzeichen ziehen auf Wunsch mit um

Bei jedem Umzug ist eine Kfz-Ummeldung erforderlich. Dies gilt nicht nur bei einem Kreiswechsel, sondern auch beim Umzug innerhalb eines Wohnortes. Hintergrund ist schlicht, dass die Zulassungsbehörde eine korrekte Anschrift für Postsendungen und auch für Strafmandate benötigt. Im Optimalfall melden Sie Ihr Auto unverzüglich um – am besten am gleichen Tag, an dem Sie auch Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Wenn Sie zu lange warten, riskieren Sie ein Bußgeld.

Wunschkennzeichen reservieren

2015 wurde die Kfz-Ummeldung mit Kreiswechsel durch eine Gesetzesänderung etwas vereinfacht. Seitdem können Sie auf Wunsch die bisherigen Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten. Einerseits freuen sich Lokalpatrioten über diese Tatsache, andererseits können die Kosten für das Prägen neuer Nummernschilder eingespart werden.

Achtung: Der Gang zur neuen Zulassungsstelle entfällt hierdurch nicht, da Ihre Zulassungsbescheinigung dennoch aktualisiert werden muss. Eine Abmeldung des Kfz am alten Wohnort ist hingegen grundsätzlich nicht erforderlich.

Kfz ummelden bei Umzug: Diese Unterlagen benötigen Sie

Für die Ummeldung Ihres Autos, Motorrads oder sonstigen Fahrzeugs müssen Sie der nach dem Umzug zuständigen Zulassungsstelle folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis (ersatzweise Reisepass, jedoch nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • 7-stellige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • alte Nummernschilder, sofern Sie diese nicht behalten möchten
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung) des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe beider Erziehungsberechtigter
  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Unternehmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Tipp: Melden Sie den Umzug vor dem Gang zur neuen Meldestelle Ihrer Kfz-Versicherung, um eine neue eVB-Nummer zu erhalten. Diese ist für die Ummeldung zwingend erforderlich. Eventuell können Sie bei der Behörde online einen Termin vereinbaren, um Zeit zu sparen.

Behalten Sie Ihre alten Kennzeichen beim Kreiswechsel, wird lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Ihrer neuen Anschrift aktualisiert. Entscheiden Sie sich auch für neue Kennzeichenschilder, müssen diese noch geprägt werden.

Eine Online-Ummeldung ist im Übrigen zwar geplant, aktuell leider noch nicht möglich. Sie müssen daher bis auf Weiteres persönlich bei der Zulassungsstelle vorstellig werden.

Kfz ummelden bei Umzug – Kosten

Für die Ummeldung bei einem Kreiswechsel entstehen Kosten von rund 50 Euro. Sie erhalten dafür aktualisierte Zulassungsbescheinigungen. Wenn Sie darüber hinaus auf ein Wunschkennzeichen Wert legen, kommen (abhängig von der Kommune) noch etwa 12 Euro für die Reservierung hinzu. Das Prägen neuer Kennzeichenschilder schlägt mit rund 20-35 Euro zu Buche.

 

Tipp: Nutzen Sie für die Vormerkung Ihrer Wunschkombination den (häufig online verfügbaren) Reservierungsdienst der Kfz-Zulassungsstellen.