Auto abmelden in anderem Kreis

Altes Auto abmeldenWenn Sie Ihr Fahrzeug längere Zeit nicht nutzen möchten, es in Kürze verkaufen oder verschrotten lassen, müssen Sie es bei einer Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Diese Abmeldung, die im Amtsdeutsch heute als Außerbetriebsetzung bezeichnet wird, kann in jeder beliebigen Stadt bzw. in jedem beliebigen Kreis erfolgen, was jedoch mit einzelnen Nachteilen verbunden ist. Damit Sie gut vorbereitet sind und nicht unnötig Zeit vergeuden, haben wir in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zur kreisfremden Kfz-Abmeldung für Sie zusammengefasst.

Wirkungsdauer und Ablauf der Außerbetriebsetzung

Die einstige Wahlmöglichkeit zwischen einer vorrübergehenden und einer endgültigen Stilllegung  von Fahrzeugen besteht aus Vereinfachungsgründen heute nicht mehr. Mittlerweile erfolgt im Rahmen der Abmeldung eine sogenannte Außerbetriebsetzung, bei der eine 7-Jahres-Frist zu laufen beginnt. Innerhalb dieser Frist kann das Fahrzeug mit einem gültigen Nachweis über eine Hauptuntersuchung jederzeit wieder angemeldet werden. Für den seltenen Fall, dass eine erneute Anmeldung nach Ablauf der Frist erfolgen soll, ist jedoch eine Vollabnahme durch anerkannte Prüfeinrichtungen (z. B. TÜV oder DEKRA) erforderlich.

Die Außerbetriebsetzung wird von den Zulassungsstellen durch einen Vermerk in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) gekennzeichnet. Ein gesondertes Dokument wird nicht mehr ausgestellt. Weiterhin werden beim Abmelden Ihre aktuellen Kennzeichen entwertet.

Eine endgültige Stilllegung erfolgt nur dann, wenn Sie der Zulassungsstelle einen Nachweis über die Verschrottung des Fahrzeugs vorlegen. Dieser wird von anerkannten Entsorgungsbetrieben ausgestellt.

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Auto abmelden in anderem Kreis ist mit Nachteilen verbunden

Sie können Ihr Auto grundsätzlich bei jeder deutschen Kfz-Zulassungsstelle abmelden – unabhängig davon, ob sich diese in Ihrem zuständigen Bezirk befindet, oder nicht. Für kreisfremde Fahrzeuge erheben etliche Zulassungsbehörden jedoch einen Zuschlag von etwa 3 Euro, der sich zu den üblichen Abmeldegebühren von meist 7,70 Euro addiert. Weiterhin haben Sie bei einer kreisfremden Außerbetriebsetzung nicht die Möglichkeit, Ihr altes Kennzeichen reservieren zu lassen.

Auto außer Betrieb setzen: benötigte Unterlagen

Zur Außerbetriebsetzung Ihres Autos in einer anderen Stadt bzw. einem anderen Kreis müssen Sie mit folgenden Unterlagen eine Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Kfz-Schilder
  • nur bei Verschrottung: Entsorgungsnachweis

Das Finanzamt (zuständig für die Kfz-Steuer) und die Kfz-Versicherung werden automatisch von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert, weshalb Sie sich bei diesen beiden Einrichtungen nicht selbst melden müssen.

Tipp: Nach der Abmeldung dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug im Normalfall noch bis Tagesablauf fahren. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.