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ZWeibrücken | Stadt Zweibrücken

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ZW steht für ZWeibrücken und wird als einziges Kürzel im Zulassungsbezirk Stadt Zweibrücken in Rheinland-Pfalz verwendet.
Verantwortlich für die Zuteilung der ZW-Kennzeichen ist die Kfz-Zulassungsstelle Zweibrücken.

Kfz-Kürzel
ZW
Ursprung
ZWeibrücken
Zulassungsbezirk
Stadt Zweibrücken
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Reservierungsdauer
30 Tage

FAQ zum ZW Kennzeichen

Ihr ZW Kennzeichen können Sie im Zulassungsbezirk Stadt Zweibrücken wie folgt gestalten:

1 Buchstabe + 3 oder 4 Zahlen (z.B. ZW-A 1234)
2 Buchstaben + 3 Zahlen (z.B. ZW-AB 123)

 

Umlaute sowie Buchstaben mit Bezug zum Nationalsozialismus (HJ, NS, KZ, SA und SS) werden in Zweibrücken nicht akzeptiert. Ebenso ist im Zahlenfeld ein Null zu Beginn nicht möglich.

Für ein ZW Wunschkennzeichen berechnet der Zulassungsbezirk Stadt Zweibrücken eine Gebühr von 12,80 Euro, die mit der Fahrzeugzulassung an der Kfz-Zulassungsstelle in Zweibrücken fällig werden.

Die Reservierungsdauer für ZW Kennzeichen im Zulassungsbezirk Stadt Zweibrücken beträgt 30 Tage.

Bitte fragen Sie telefonisch im Zulassungsbezirk Stadt Zweibrücken nach. Kontaktdaten: Zulassungsstelle Zweibrücken

Im Bezirk Stadt Zweibrücken können Sie ein Fahrzeug in Zweibrücken zulassen.

Eine genaue Auflistung finden Sie auf unseren Kfz-Zulassungsstellen-Seiten:
Zweibrücken

Infos zum Zulassungsbezirk Stadt Zweibrücken

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