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Straßenverkehrsamt Bergheim - Termin online buchen

Kfz-Zulassungsstelle: Bergheim | Zulassungsbezirk: Rhein-Erft-Kreis | Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Übersicht

Adresse, Kontaktinfos und Öffnungszeiten


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Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Straßenverkehrsamt, Abteilung 36/3 place Created with Sketch. Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim local_phone Created with Sketch. 02271 83-0 mail Created with Sketch. zulassung@rhein-erft-kreis.de
Öffnungszeiten Mo. 07:30 - 12:30 Uhr
Di. 07:30 - 12:30 Uhr
Mi. 07:30 - 12:30 Uhr
Do. 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:30 Uhr
Sa. 08:00 - 11:00 Uhr

Termin für Straßenverkehrsamt Bergheim buchen

Telefonisch:

02271 83-0 (Terminvereinbarung)
Achtung: Falls es eine Online-Terminbuchung gibt, ist eine telefonische Terminvereinbarung oft nicht möglich.

Hinweise und Tipps
  • Nutzen Sie die Online-Terminbuchung, sofern vorhanden.
  • Buchen Sie frühzeitig. Der nächste freie Termin beim Straßenverkehrsamt Bergheim ist oft erst in einigen Wochen.
  • Bereiten Sie Ihren Termin vor. Nehmen Sie alle notwendigen Unterlagen, Ausweise im Original sowie ausreichend Bargeld mit. Bei Vollmachten die Unterschriften nicht vergessen.
  • Sie benötigen eine Kfz-Versicherung, falls Sie beim Straßenverkehrsamt Bergheim ein Fahrzeug zulassen möchten.

Verfügbarkeit von BM Wunschkennzeichen für Bergheim prüfen

Prüfen Sie hier offiziell, ob Ihr Bergheimer Wunschkennzeichen im Zulassungsbezirk Rhein-Erft-Kreis noch frei ist. Einfach Kürzel BM plus Wunschkombi eingeben und grünen Button klicken.

Ihre Wunschkombi:

Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen

Zulassung, Ummeldung, Abmeldung eines Kfz in Bergheim

Vom Straßenverkehrsamt Bergheim benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)


Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Neuwagens aus Deutschland

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
  • Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder Kaufvertrag im Original, am besten beide Dokumente


Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Neuwagens; aus der EU importiert

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Die originalen Fahrzeugpapiere des Herstellers
  • Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers, dass es sich um einen Neuwagen handelt
  • Originalkaufvertrag oder Originalrechnung zum lückenlosen Eigentumsnachweis
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Falls der importierte Neuwagen zugelassen ist, müssen Sie die ausländischen Kennzeichen auf der Zulassungsstelle vorlegen bzw. abgeben


Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Neuwagens; aus Nicht-EU Land importiert

Vom Straßenverkehrsamt Bergheim benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (falls Kfz älter als 3 Jahre)
  • Bisherige Nummernschilder


Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Gebrauchtwagens aus Deutschland

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Gutachten von TÜV oder Dekra
  • Kaufvertrag oder Rechnung (Eigentumsnachweis)
  • Ausländische Kennzeichen, falls Fahrzeug noch zugelassen


Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Gebrauchtwagens; aus der EU importiert

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • Kaufvertrag und Rechnung im Original (Eigentumsnachweis)
  • Falls vorhanden: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument); ansonsten Vollgutachten von einer Prüfstelle
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts
  • Ausländische Nummernschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung


Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Gebrauchtwagens; aus Nicht-EU Land importiert

Unterlagen:
Oldtimer-Gutachten durch anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)

Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Oldtimers

Unterlagen:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Bevollmächtigten
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Fahrzeughalters

Unterlagen:

  • Schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
  • Personalausweis(e) des/der Erziehungsberechtigten

Unterlagen:

  • Sofern im Handelsregister eingetragen: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr)
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)

Unterlagen:

  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr)
  • Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Falls noch alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorhanden: Bitte mitbringen zwecks Austausch
  • Prüfbescheinigung zur letzten Hauptuntersuchung

Ratgeber-Artikel:
Fahrzeug-Ummeldung ohne Kreiswechsel

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebestätigung 
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) 
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • SEPA-Mandat für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer 
  • Nummernschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung


Ratgeber-Artikel:
Fahrzeug-Ummeldung mit Kreiswechsel

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Nummernschilder
  • Nur bei Verwertung/Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Nur bei Verwertung/Verschrottung: Verwertungsnachweis


Ratgeber-Artikel:
Fahrzeug-Abmeldung im gleichen Kreis
Fahrzeug-Abmeldung in anderem Kreis

Zulassung beim Straßenverkehrsamt Bergheim

  • Amtsgebühren in {Ort}: ca. 30-40 Euro
  • 12,80 Euro für {Ort}er Wunschkennzeichen inklusive Reservierung
  • ca. 30-70 Euro für BM Schildersatz
  • ca. 5-20 Euro für BM Umweltplakette


Ummeldung beim Straßenverkehrsamt Bergheim

  • Amtsgebühren in Bergheim mit Wechsel des Zulassungsbezirks: ca. 20-30 Euro
  • Amtsgebühren in Bergheim ohne Wechsel des Zulassungsbezirks: ca. 10-15 Euro
  • optional mit Nummernschildwechsel:
    • 12,80 Euro für Bergheimer Wunschkennzeichen inklusive Reservierung
    • ca. 30-70 Euro für BM Schildersatz
    • ca. 5-20 Euro für BM Umweltplakette


Abmeldung beim Straßenverkehrsamt {Ort}

  • nur Abmeldung in Bergheim: ca. 8 Euro
  • mit Verschrottung: ca. 13-25 Euro

Zulassungsbezirk Rhein-Erft-Kreis

Straßenverkehrsämter
Kennzeichenkürzel
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Reservierungsdauer für Wunschkennzeichen
365 Tage
Orte im Zulassungsbezirk
Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling