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Straßenverkehrsamt Elmshorn - Termin online buchen

Kfz-Zulassungsstelle: Elmshorn | Zulassungsbezirk: Kreis Pinneberg | Bundesland: Schleswig-Holstein

Übersicht

Adresse, Kontaktinfos und Öffnungszeiten


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Zulassungsstelle place Created with Sketch. Ernst-Abbe-Straße 9, 25337 Elmshorn local_phone Created with Sketch. 04121 4502-0 , 115 04121 4502-2470 mail Created with Sketch. strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
Öffnungszeiten Mo. 07:30 - 12:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Mi 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Termin für Straßenverkehrsamt Elmshorn buchen

Telefonisch:

04121 4502-0 , 115 (Terminvereinbarung)
Achtung: Falls es eine Online-Terminbuchung gibt, ist eine telefonische Terminvereinbarung oft nicht möglich.

Hinweise und Tipps
  • Nutzen Sie die Online-Terminbuchung, sofern vorhanden.
  • Buchen Sie frühzeitig. Der nächste freie Termin beim Straßenverkehrsamt Elmshorn ist oft erst in einigen Wochen.
  • Bereiten Sie Ihren Termin vor. Nehmen Sie alle notwendigen Unterlagen, Ausweise im Original sowie ausreichend Bargeld mit. Bei Vollmachten die Unterschriften nicht vergessen.
  • Sie benötigen eine Kfz-Versicherung, falls Sie beim Straßenverkehrsamt Elmshorn ein Fahrzeug zulassen möchten.

Verfügbarkeit von PI Wunschkennzeichen für Elmshorn prüfen

Prüfen Sie hier offiziell, ob Ihr Elmshorner Wunschkennzeichen im Zulassungsbezirk Kreis Pinneberg noch frei ist. Einfach Kürzel PI plus Wunschkombi eingeben und grünen Button klicken.

Ihre Wunschkombi:

Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen

Zulassung, Ummeldung, Abmeldung eines Kfz in Elmshorn

Vom Straßenverkehrsamt Elmshorn benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)


Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Neuwagens aus Deutschland

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
  • Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder Kaufvertrag im Original, am besten beide Dokumente


Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Neuwagens; aus der EU importiert

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Die originalen Fahrzeugpapiere des Herstellers
  • Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers, dass es sich um einen Neuwagen handelt
  • Originalkaufvertrag oder Originalrechnung zum lückenlosen Eigentumsnachweis
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Falls der importierte Neuwagen zugelassen ist, müssen Sie die ausländischen Kennzeichen auf der Zulassungsstelle vorlegen bzw. abgeben


Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Neuwagens; aus Nicht-EU Land importiert

Vom Straßenverkehrsamt Elmshorn benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (falls Kfz älter als 3 Jahre)
  • Bisherige Nummernschilder


Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Gebrauchtwagens aus Deutschland

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Gutachten von TÜV oder Dekra
  • Kaufvertrag oder Rechnung (Eigentumsnachweis)
  • Ausländische Kennzeichen, falls Fahrzeug noch zugelassen


Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Gebrauchtwagens; aus der EU importiert

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • Kaufvertrag und Rechnung im Original (Eigentumsnachweis)
  • Falls vorhanden: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument); ansonsten Vollgutachten von einer Prüfstelle
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts
  • Ausländische Nummernschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung


Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Gebrauchtwagens; aus Nicht-EU Land importiert

Unterlagen:
Oldtimer-Gutachten durch anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)

Ratgeber-Artikel:
Zulassung eines Oldtimers

Unterlagen:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Bevollmächtigten
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Fahrzeughalters

Unterlagen:

  • Schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
  • Personalausweis(e) des/der Erziehungsberechtigten

Unterlagen:

  • Sofern im Handelsregister eingetragen: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr)
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)

Unterlagen:

  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr)
  • Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Falls noch alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorhanden: Bitte mitbringen zwecks Austausch
  • Prüfbescheinigung zur letzten Hauptuntersuchung

Ratgeber-Artikel:
Fahrzeug-Ummeldung ohne Kreiswechsel

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebestätigung 
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) 
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • SEPA-Mandat für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer 
  • Nummernschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung


Ratgeber-Artikel:
Fahrzeug-Ummeldung mit Kreiswechsel

Vom Straßenverkehrsamt {Ort} benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Nummernschilder
  • Nur bei Verwertung/Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Nur bei Verwertung/Verschrottung: Verwertungsnachweis


Ratgeber-Artikel:
Fahrzeug-Abmeldung im gleichen Kreis
Fahrzeug-Abmeldung in anderem Kreis

Zulassung beim Straßenverkehrsamt Elmshorn

  • Amtsgebühren in {Ort}: ca. 30-40 Euro
  • 12,80 Euro für {Ort}er Wunschkennzeichen inklusive Reservierung
  • ca. 30-70 Euro für PI Schildersatz
  • ca. 5-20 Euro für PI Umweltplakette


Ummeldung beim Straßenverkehrsamt Elmshorn

  • Amtsgebühren in Elmshorn mit Wechsel des Zulassungsbezirks: ca. 20-30 Euro
  • Amtsgebühren in Elmshorn ohne Wechsel des Zulassungsbezirks: ca. 10-15 Euro
  • optional mit Nummernschildwechsel:
    • 12,80 Euro für Elmshorner Wunschkennzeichen inklusive Reservierung
    • ca. 30-70 Euro für PI Schildersatz
    • ca. 5-20 Euro für PI Umweltplakette


Abmeldung beim Straßenverkehrsamt {Ort}

  • nur Abmeldung in Elmshorn: ca. 8 Euro
  • mit Verschrottung: ca. 13-25 Euro

Zulassungsbezirk Kreis Pinneberg

Straßenverkehrsämter
Kennzeichenkürzel
Wunschkennzeichen reservieren
Reservierungsdauer für Wunschkennzeichen
180 Tage
Orte im Zulassungsbezirk
Appen, Barmstedt, Bevern, Bilsen, Bokel, Bokholt-Hanredder, Borstel-Hohenraden, Brande-Hörnerkirchen, Bullenkuhlen, Bönningstedt, Ellerbek, Ellerhoop, Elmshorn, Groß Nordende, Groß Offenseth-Aspern, Halstenbek, Haselau, Haseldorf, Hasloh, Heede, Heidgraben, Heist, Helgoland, Hemdingen, Hetlingen, Hetlinger Neuerkoog, Holm, Klein Nordende, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kummerfeld, Kölln-Reisiek, Langeln, Lutzhorn, Moorrege, Neuendeich, Osterhorn, Pagensand, Pinneberg, Prisdorf, Quickborn, Raa-Besenbek, Rellingen, Schenefeld, Seester, Seestermühe, Seeth-Ekholt, Tangstedt, Tornesch, Uetersen, Wedel, Westerhorn