Die Umweltplakette für Fahrräder – Pflicht ab Juli 2015!

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gab auf der gestrigen Sitzung in Berlin die Einführung einer Umweltplakettenpflicht für Fahrräder bekannt. Als logische Schlussfolgerung im Hinblick auf die Zukunft der deutschen Umweltzonen bezeichnete Behördenleiter und Verkehrsminister Peter Dobrand den ab Juli 2015 gültigen Beschluss.

In den letzten Jahren gab es in der Öffentlichkeit vermehrt Diskussionen über den Sinn und Zweck der Plakettenpflicht für Autos. Neben mehreren Studien ergaben auch Messungen des ADAC, dass die Umweltzonen keine Luftverbesserung in den Städten bewirkt haben. Die Kritik an der Umweltplakette ist daher verständlich, sollte sie doch das Wundermittel gegen die Feinstaubbelastung in den Innenstädten sein. So sieht auch das BMV dringenden Handlungsbedarf und beschließt die Umweltplakette für Fahrräder – zur Verbesserung der Luftqualität. 

 

Bekommt mein Fahrrad eine grüne Plakette?

Umweltzone für Fahrräder

Eine grüne Plakette erhalten nur ab Januar 2013 produzierte Neuräder sowie gut in Stand gehaltene Modelle bis zum Jahrgang 2008. Ältere Fahrräder brauchen einen Partikelfilter, um die grüne Plakette zugeteilt zu bekommen. Vom Kauf älterer Räder ohne Nachweis über eine entsprechende Nachrüstung oder dem Erwerb ausländischer Modelle sei daher – trotz eventuell niedriger Kaufpreise – dringend abzuraten. Zu unsicher sei die Zuteilung einer grünen Plakette!

Keine Umweltplakettenpflicht besteht bis auf Weiteres für: Einräder, Fahrräder mit Stützrädern, Dreiräder und Tretroller. 

Die Umweltzonen sollen vorerst nicht erweitert werden. Auf die vorhandenen Verkehrsschilder am Eingang der Umweltzonen wird jedoch zusätzlich ein grünes Fahrrad aufgebracht, um die Plakettenpflicht für Fahrräder zu symbolisieren. Auf den Seiten des Umweltbundesamtes können Sie sich über die aktuellen deutschen Umweltzonen informieren.

 

Mehr Gleichberechtigung dank der Umweltplakette!

Für die Neuregelung gibt es laut BMV einige ausschlaggebende Gründe. Sie sei ein großer Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung im Straßenverkehr. Denn alte Fahrräder produzieren quasi genauso viel Feinstaub wie Autos mit gelben oder roten Plaketten! Warum also sollten für Fahrradbesitzer nicht die gleichen Regeln gelten wie für Kfz-Halter? Besitzer von Alträdern müssen sich in Zukunft entscheiden, ob sie ihr Fahrrad nachrüsten, die Umweltzonen umfahren oder sich ein neues Modell kaufen. Möglicherweise entsteht hier auch ein Einsparpotential für gewillte Käufer, denn der Bund entscheidet in den nächsten Wochen – als Kaufmotivation für ein Neurad – über eine Abwrackprämie für alte Räder. 

Auch für die Sicherheit auf den deutschen Straßen sei die Fahrradplakette nur zuträglich, denn alte „Klapperkisten“ ohne die nötige Verkehrstauglichkeit erhalten zukünftig nur nach einer entsprechenden Nachrüstung den grünen Aufkleber. Die Tauglichkeit ihres Fahrrads können sich Besitzer bei allen teilnehmenden Fahrradhändlern bescheinigen lassen. Der Allgemeine Deutsche Fahrradverein (ADF) wird dazu in den nächsten Tagen eine Tabelle mit den zur Prüfung berechtigten Händlern herausgeben. 

 

Umweltplakette für Fahrräder – jetzt noch ohne Prüfung!

Umweltplakette am Fahrrad

Die grüne Plakette für Fahrräder ist bereits im Handel erhältlich und Radfahrer profitieren bis Ende Mai noch von der entstandenen Grauzone. Derzeit können Sie die grünen Fahrradplaketten noch ohne Nachweis kaufen, denn die Plakettenprüfung tritt erst ab 1. Juli 2015 in Kraft. 

Besorgen Sie sich also am besten sofort zwei Umweltplaketten (eine als Ersatz), denn ab Inkrafttreten der Reform ist mit einem erhöhten Diebstahlaufkommen für Fahrräder mit einer grünen Plakette zu rechnen! Zudem muss für die Ausstellung der Fahrrad-Feinstaubplakette ab Juli auch ein gültiger Fahrradführerschein nachgewiesen werden.

Wer mit seinem Rad ab Juli ohne grüne Umweltplakette in einer Umweltzone angehalten wird, muss genau wie die Autofahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen! Lassen Sie sich die Umweltplakette für Fahrräder nur bei zertifizierten Händlern ausstellen! Ohne das entsprechende Zertifikat ist die Feinstaubplakette ungültig und wird bei einer Kontrolle nicht anerkannt.

 

Deutschland als Vorreiter für den Umweltschutz

Das BMV meldet, Deutschland wolle mit gutem Beispiel voran gehen und hoffe, dass auch die europäischen Nachbarländer nachziehen und ein Zeichen setzen – für einen umweltfreundlicheren Straßenverkehr. Besonders in der Radfahrernation Niederlande herrsche ein enormer Nachrüstungsbedarf, so Verkehrsminister Dobrand.

Für Autofahrer ändert sich durch die Einführung der Umweltplakette für Fahrräder nichts, sie müssen weiterhin eine grüne Feinstaubplakette vorweisen, wenn sie die Umweltzonen befahren.