Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Kennzeichenbox-Partnerprogramms
Über die Seite kennzeichenbox.de bietet die netTraders GmbH (nachfolgend Kennzeichenbox) ein Partnerprogramm an, über welches Partner Werbemittel und Links zur Nutzung auf auf Ihrer Website einbindet, damit Nutzer der Partnerseite auf die Seite von Kennzeichenbox gelangen können
Mit der erfolgreich durchgeführten Anmeldung zum Partnerprogramm von Kennzeichenbox erkennt der Partner folgende Nutzungsbedingungen und Informationen als gelesen an und akzeptiert diese.
§ 1 Anmeldung
(1) Zur Anmeldung an dem Partnerprogramm sind Personen ab dem 18. Lebensjahr, die eine legale Internetseite betreiben.
(2) Der Partner versichert, dass seine Internetseite alle rechtlich geforderten Daten/Komponenten aufweist (z.B. Impressum etc.) und weder gegen das deutsche Recht noch gegen die guten Sitten verstößt.
(3) Folgende Inhalte darf die Internetseite nicht kommunizieren, noch aktiv auf diese verlinken: - Pornographie - Radikalismus/Extremismus - Gewalt oder Gewaltverherrlichung in jeglicher Form - Drogen oder Drogenverharmlosung
(4) Die Prüfung der Bewerbung erfolgt durch Kennzeichenbox nach eigenem Ermessen. Eine Bewerbung kann ohne Begründung abgelehnt werden.
§ 2 Pflichten des Partners
(1) Kennzeichenbox stellt seinem Partner eine Auswahl an Werbebannern und Werbelinks zur Verfügung. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners. Eine eigenmächtige Umgestaltung der Werbebanner (Insbesondere in Bezug auf Wording und eigenmächtige Veränderungen an Logos) ist ausdrücklich untersagt. Für Änderungswünsche kann der Partner sich an den Support von Kennzeichenbox wenden.
(2) Es muss ein aktives Klicken der Nutzer der Partnerseite erfolgen, Forced Clicks sind nicht erlaubt.
§ 3 Verbotene Werbemaßnahmen
(1) Search Engine Marketing (Suchmaschinenmarketing) und die Teilnahme an Adware Netzwerken, z. B. bei Google AdWords oder Sponsored Links, sind untersagt.
(2) Der Partner darf keine eigenen Werbemaßnahmen im Namen von Kennzeichenbox durchführen.
§ 4 Provision
(1) Kennzeichenbox zahlt dem Partner nach dem „Click per Sale“-Verfahren eine Provision. Je nach Anzahl der Sales erhält der Partner zwischen 10 % bis 13 % Provision auf den „tatsächlich generierten Nettoumsatz“.
(2) „Tatsächlich generierter Nettoumsatz“ sind Einnahmen, die Kennzeichenbox während der Vertragslaufzeit aus dem Verkauf von Waren in eigenem Namen erzielt. Berechnungsgrundlage ist der von Kennzeichenbox tatsächlich fakturierte Nettoverkaufspreis des Produkts. Der Preis muss vom Kunden vollständig bezahlt werden. Sogenannte Leads, also Auftragseingänge, die nicht fakturiert werden können, sind nicht Teil des „tatsächlich generierten Umsatzes“. Weitere möglicherweise anfallende Dienstleistungspreise wie Versand- oder Bearbeitungskosten sind ebenfalls nicht Teil des "tatsächlich generierten Nettoumsatzes“.
§ 5 Auszahlung
(1) Ausgezahlt wird nur an Partner mit gültiger Bankverbindung.
(2) Eine Auszahlung erfolgt zu Monatsanfang und innerhalb von 14 Tagen, sofern mindestens ein Sales über den Partner im Vormonat generiert wurde.
(3) Kennzeichenbox behält sich das Recht vor, kein Guthaben auszuzahlen, wenn der Partner wegen Betruges verdächtigt wird oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat.
§ 6 Laufzeit / Kündigung
(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Kennzeichenbox hat das Recht, Bewerbungen zum Partnerprogramm ohne jegliche Begründung abzulehnen.
(3) Ein bestehender Vertrag zum Partnerprogramm kann von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Werktages gekündigt werden.
(4) Bei einem Verstoß gegen die hier genannten Bedingungen behält sich die Kennzeichenbox vor, das Vertragsverhältnis sofort zu kündigen.
(5) Nach Ende des Vertragsverhältnisses (Kündigung oder jede andere Form) wird das Account-Konto des Partners deaktiviert und der Partner ist verpflichtet, unverzüglich alle Links und Werbemittel von Kennzeichenbox aus seinen Webseiten zu entfernen und diese nicht weiter zu verwenden.
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