Kennzeichen verloren oder gestohlen: Was Sie jetzt tun sollten

Heck eines dunklen Autos mit leerem Kennzeichenschild, auf dem nur das blaue EU-Feld zu sehen ist
Foto: Markus Spiske / Unsplash

Sie kommen zum geparkten Auto und sehen nur noch die leere Kennzeichenhalterung. Vielleicht hat sich das Schild gelöst, vielleicht wurde es gestohlen. Die nächste Fahrt sollte jetzt warten: Ein fehlendes Kennzeichenschild lässt sich nicht einfach durch eine selbst geschriebene Nummer hinter der Scheibe ersetzen. Für die Ausgestaltung und Anbringung amtlicher Kennzeichen gelten die Anforderungen aus § 12 FZV.

Die gute Nachricht: Mit einer geordneten Vorbereitung können Sie das Problem zügig bei Polizei und Zulassungsbehörde bearbeiten lassen. Entscheidend ist, Verlust und Diebstahl sauber zu schildern und die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten.

Zuerst feststellen, was fehlt

Prüfen Sie beide Fahrzeugseiten und die unmittelbare Umgebung. Ist die Halterung beschädigt? Fehlt nur ein Schild oder sind beide verschwunden? Fotografieren Sie den Zustand und notieren Sie, wann Sie das Kennzeichen zuletzt am Fahrzeug gesehen haben. Beschreiben Sie nur, was Sie tatsächlich feststellen können.

Polizeibeamter mit Warnweste vor einem Streifenwagen am Straßenrand
Foto: Jonas Augustin / Unsplash

Bei Diebstahl sollten Sie zeitnah Anzeige erstatten. Anschließend beantragen Sie bei der Zulassungsstelle die Umkennzeichnung. Üblicherweise wird eine neue Buchstaben-Zahlen-Kombination zugeteilt und die bisherige gesperrt. Die Berliner Zulassungsbehörde beschreibt dieses Vorgehen für Diebstahl und Verlust.

Nicht einfach dieselbe Nummer nachbestellen

Ein neu geprägtes Schild ist noch kein vollständig verwendbares amtliches Kennzeichen. Die erforderliche Abstempelung und die Vorgaben zur Kennzeichnung bleiben zu beachten. Ein handgemaltes Pappschild erfüllt diese Anforderungen ebenfalls nicht. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung unterscheidet zudem bestimmte Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen von der normalen Teilnahme am Straßenverkehr.

Leiten Sie daraus keine pauschale Erlaubnis für die Fahrt zur Behörde ab. Klären Sie Ihren konkreten Fall vorher mit der Zulassungsstelle. Organisieren Sie für den Behördentermin möglichst einen anderen Weg. Muss das Fahrzeug selbst bewegt werden, stimmen Sie die zulässige Beförderung ab.

Diese Unterlagen sollten Sie zusammensuchen

Als Orientierung nennt Berlin insbesondere Ausweisdokument, Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, den erforderlichen HU-Nachweis sowie das gegebenenfalls verbliebene Kennzeichenschild. Bei Diebstahl kommt das Anzeigeprotokoll hinzu. Bei Verlust kann eine Versicherung an Eides statt erforderlich sein. Für Vertretung oder Firmenfahrzeuge werden weitere Nachweise verlangt. Die genaue Liste finden Sie bei Ihrer Behörde; Berlin veröffentlicht dafür eine ausführliche Leistungsbeschreibung.

Legen Sie die Unterlagen gesammelt in eine Mappe und prüfen Sie die Terminbestätigung auf zusätzliche Hinweise. Bei Leasing oder Finanzierung sollten Sie früh klären, wie Sie an erforderliche Fahrzeugdokumente gelangen. Fragen Sie dazu bei der Stelle nach, die diese verwahrt.

Nach der Umkennzeichnung an die Folgeschritte denken

Eine neue Kombination betrifft möglicherweise mehr als die beiden Schilder am Auto. Prüfen Sie, wo Sie das Kennzeichen selbst hinterlegt haben:

  • Park- und Lade-Apps,
  • digitale Zufahrtsberechtigungen und Stellplatzverträge,
  • beim Arbeitgeber geführte Fahrzeugdaten,
  • vorhandene Fahrradträger-Schilder,
  • Unterlagen und Plaketten, die auf das alte Kennzeichen Bezug nehmen.

Gehen Sie diese Liste anhand Ihrer tatsächlichen Nutzung durch. So fällt die veraltete Nummer nicht erst an der nächsten Schranke auf. Bewahren Sie Unterlagen zum Verlust und zur Umkennzeichnung zusammen auf.

Beschädigt ist ein anderer Fall als verschwunden

Ist das Schild noch vorhanden, aber unleserlich oder beschädigt, kann ein Ersatz mit derselben Kombination möglich sein. Melden Sie der Behörde deshalb genau, ob das Kennzeichen fehlt oder lediglich erneuert werden muss. Diesen Unterschied hebt auch das Serviceportal Berlin hervor.

Die zuständige Anlaufstelle finden Sie in unserer Liste der Straßenverkehrsämter. Sobald die neue Kombination feststeht und das Vorgehen mit der Behörde geklärt ist, können Sie die passenden Kennzeichenschilder bestellen.