Auto ummelden

Nach einem Umzug muss die Anschrift in den Fahrzeugpapieren stimmen – auch dann, wenn Sie nur ein paar Straßen weiter gezogen sind. Ob dabei ein neues Kennzeichen fällig wird, hängt allein davon ab, ob Sie den Zulassungsbezirk wechseln. Seit der vierten Ausbaustufe von i-Kfz lässt sich die Ummeldung außerdem in vielen Fällen vollständig online erledigen. Dieser Ratgeber zeigt beide Wege, die nötigen Unterlagen und die aktuellen Gebühren.

Warum die Ummeldung Pflicht ist

Die Zulassungsbehörde braucht eine zustellfähige Anschrift – für Bescheide, für die Kfz-Steuer und für Bußgeldverfahren. Deshalb verlangt § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, dass Halterinnen und Halter jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich mitteilen. Das gilt für Autos, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile gleichermaßen.

„Unverzüglich" ist keine Tagesangabe. In der Praxis legen die Zulassungsstellen den Begriff unterschiedlich aus; Zeiträume von wenigen Wochen bleiben meist folgenlos. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht, und bei längerem Zuwarten ist ein Verwarnungsgeld möglich. Der sinnvolle Zeitpunkt ist der Tag, an dem Sie ohnehin beim Einwohnermeldeamt waren und den aktualisierten Personalausweis in der Hand halten.

Umzug im selben Zulassungsbezirk

Bleiben Sie im selben Kreis oder in derselben kreisfreien Stadt, ändert sich nur die Adresse. Das Kennzeichen bleibt, die Kennzeichenschilder bleiben, und es wird lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigt. Dafür brauchen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • aktualisierter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung

Die Gebühr für die reine Adressänderung liegt bei etwa 10 bis 12 Euro. Diese Adressänderung innerhalb desselben Bezirks ist einer der Vorgänge, die sich seit dem 1. September 2023 über i-Kfz vollständig online erledigen lassen.

Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

Wechseln Sie den Bezirk, wird das Fahrzeug auf die neue Behörde umgeschrieben. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist dafür nicht nötig – die neue Zulassungsstelle erledigt das mit. Sie haben dann zwei Möglichkeiten:

  • Kennzeichen mitnehmen: Seit 2015 dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, auch über Kreisgrenzen hinweg. Dann wird nur die Zulassungsbescheinigung Teil I aktualisiert, die Schilder bleiben am Fahrzeug.
  • Neues Kennzeichen: Sie geben die alten Schilder ab und erhalten eine Kombination des neuen Bezirks. Wer dabei eine bestimmte Buchstaben-Zahlen-Folge möchte, kann sich vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.

Der Gang zur neuen Zulassungsstelle entfällt durch die Kennzeichenmitnahme nicht – die Papiere müssen in jedem Fall geändert werden. Online geht auch das: Die Umschreibung bei Umzug in einen anderen Bezirk ist über i-Kfz möglich, mit oder ohne Kennzeichenwechsel.

Welche Unterlagen brauche ich beim Kreiswechsel?

  • Personalausweis, ersatzweise Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung, siebenstellig)
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
  • bisherige Kennzeichenschilder, falls Sie sie nicht behalten möchten
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise beider Erziehungsberechtigter
  • Unternehmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung; Vereine: Vereinsregisterauszug

Melden Sie den Umzug Ihrer Versicherung, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen. Die Regionalklasse hängt am Wohnort, und Sie brauchen ohnehin eine passende eVB-Nummer.

Ummelden online über i-Kfz

Seit dem 1. September 2023 deckt i-Kfz die Umschreibung vollständig ab – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen und Vereine. Nach der Genehmigung erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis zum Ausdrucken und dürfen damit bis zu zehn Tage sofort weiterfahren; Papiere und Plaketten kommen per Post.

Voraussetzung sind ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion samt AusweisApp oder Kartenlesegerät sowie die Sicherheitscodes Ihrer Papiere: der Code unter dem Rubbelfeld der Zulassungsbescheinigung Teil I, bei der Umschreibung zusätzlich der Code aus Teil II und – wenn das Kennzeichen wechselt – die Codes unter den Stempelplaketten. Fahrzeugpapiere von vor 2015 tragen diese Codes noch nicht; dann führt der Weg über den Schalter. Wie Sie die Codes finden und welche Fehler dabei häufig passieren, steht im Magazinbeitrag zu den Sicherheitscodes bei der Online-Abmeldung.

Was die Ummeldung kostet

Mit der Gebührenreform zum 1. September 2023 sind die Online-Vorgänge bundeseinheitlich günstiger als der Schalterbesuch. Für die Umschreibung gelten nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr diese Rahmen, jeweils zuzüglich Versandkosten:

  • Umschreibung bei der Zulassungsstelle: etwa 23,60 bis 27,10 Euro
  • Umschreibung online über i-Kfz: 9,90 bis 12,40 Euro
  • reine Adressänderung im selben Bezirk: etwa 10 bis 12 Euro

Hinzu kommen 12,80 Euro für die Reservierung eines Wunschkennzeichens und rund 20 bis 35 Euro für das Prägen neuer Schilder, falls Sie das Kennzeichen wechseln. Wer die alten Schilder behält, spart beides.

Häufige Fragen zur Kfz-Ummeldung

Muss ich mein Auto auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt ummelden?

Ja. Die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I muss stimmen, unabhängig von der Entfernung. Kennzeichen und Schilder bleiben in diesem Fall unverändert.

Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit?

Die Verordnung verlangt eine unverzügliche Mitteilung, nennt aber keine Frist in Tagen. Erledigen Sie die Ummeldung am besten zusammen mit der Anmeldung des neuen Wohnsitzes; bei längerem Zuwarten ist ein Verwarnungsgeld möglich.

Kann ich mein altes Kennzeichen beim Umzug behalten?

Ja, seit 2015 bundesweit. Sie behalten die Schilder und sparen die Prägekosten. Die Papiere müssen trotzdem geändert werden.

Muss ich mein Auto nach einer Heirat ummelden?

Bei einer Namensänderung werden die Fahrzeugpapiere berichtigt. Der Ablauf entspricht der Adressänderung; Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Namensänderung in Führerschein und Kfz-Papieren.

Quellen

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