Änderungen für Autofahrer 2026

Jedes Jahr ändern sich Regeln, Fristen und Kosten für Autofahrerinnen und Autofahrer. Die wichtigsten Neuerungen für 2026 haben wir hier zusammengefasst: von der Farbe der HU-Plakette über Kfz-Steuer und E-Auto-Förderung bis zu neuen Pflichten für Neuwagen. Diese Seite aktualisieren wir zu jedem Jahreswechsel.

Änderungen für Autofahrer im Überblick

HU-Plakette 2026: Blau muss zur Hauptuntersuchung

Die Farbe der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung. Die Farben wechseln in einem festen Sechsjahreszyklus: Orange, Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün. 2026 ist die Plakette blau. Wer eine blaue Plakette trägt, muss in diesem Jahr zur HU und erhält danach eine braune Plakette für 2028. Der Monat steht oben auf der Plakette, an der Zwölf-Uhr-Position.

Wer den Termin überzieht, zahlt: nach zwei bis vier Monaten 15 Euro, nach vier bis acht Monaten 25 Euro, ab acht Monaten 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei mehr als zwei Monaten Verzug wird die HU außerdem umfangreicher und teurer.

Kfz-Steuer: Elektroautos bleiben bis 2035 befreit

Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wurde verlängert. Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben zehn Jahre lang steuerfrei, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Ein Anfang 2026 zugelassenes E-Auto fährt damit fast ein Jahrzehnt ohne Kfz-Steuer. Für Verbrenner bleibt es bei der CO₂-abhängigen Berechnung, die seit 2021 gilt. Mehr dazu im Ratgeber E-Kennzeichen.

Neue E-Auto-Förderung bis 6.000 Euro

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wieder eine staatliche Kaufprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride, diesmal gezielt für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Gefördert werden Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro, bei Familien mit Kindern bis 90.000 Euro. Die Prämie liegt je nach Fahrzeug und Haushalt zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich, rückwirkend für Zulassungen ab Jahresbeginn. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro bis Ende 2029 bereit.

Führerschein: Umtauschfristen und digitaler Führerschein

  • Umtauschpflicht: Alte Papier- und Kartenführerscheine werden schrittweise durch das fälschungssichere EU-Dokument ersetzt. Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, mussten bis zum 19. Januar 2026 getauscht sein. Für Karten aus den Jahren 2002 bis 2004 endet die Frist am 19. Januar 2027. Wer mit einem abgelaufenen Dokument fährt, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro.
  • Digitaler Führerschein: Ende 2026 soll der Führerschein zusätzlich auf dem Smartphone verfügbar sein, als Ergänzung zur Karte, nicht als Ersatz.
  • Führerscheinreform: Das Verkehrsministerium will die Ausbildung günstiger machen, unter anderem mit einem kürzeren Fragenkatalog, Fahrsimulatoren und weniger Bürokratie. Die Umsetzung ist für 2027 geplant.

Spritpreis, Pendlerpauschale, Versicherung

  • CO₂-Preis: Zum 1. Januar 2026 stieg der nationale CO₂-Preis auf einen Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. An der Zapfsäule macht das rund 3 Cent je Liter Benzin und etwas mehr als 3 Cent je Liter Diesel aus.
  • Pendlerpauschale: Seit 2026 gelten 38 Cent ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke, bisher galt der höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer.
  • Kfz-Versicherung: Die Regional- und Typklassen wurden wie jedes Jahr neu berechnet. In der Haftpflicht profitieren rund 4,5 Millionen Fahrzeughalter von einer günstigeren Regionalklasse, etwa 5,9 Millionen werden höher eingestuft, für rund 32 Millionen ändert sich nichts. Ob sich ein Wechsel lohnt, zeigt ein Vergleich der Kfz-Versicherung.

Neue Technikvorschriften: Euro 7, eCall, Assistenzsysteme

  • Euro 7: Ab dem 29. November 2026 gilt die Abgasnorm Euro 7 für neue Typgenehmigungen von Pkw. Sie begrenzt erstmals auch Brems- und Reifenabrieb und verlangt von Elektroautos, dass die Batterie nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern noch mindestens 80 Prozent ihrer Kapazität hat.
  • Notruf eCall: Seit dem 1. Januar 2026 müssen neu typgenehmigte Fahrzeuge den Notruf über den Mobilfunkstandard 4G/5G absetzen (NG eCall), weil die alten 2G/3G-Netze abgeschaltet werden.
  • Assistenzsysteme: Ab dem 7. Juli 2026 werden weitere Systeme für alle Neuwagen Pflicht, darunter ein erweitertes Notbremssystem mit Fußgänger- und Radfahrererkennung, eine Warnung bei nachlassender Aufmerksamkeit und ein besserer Kopfaufprallschutz.
  • Winterreifen: Seit dem 1. Oktober 2024 gelten bei winterlichen Verhältnissen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als wintertauglich. Reine M+S-Reifen sind nicht mehr zulässig. Die Bußgelder stehen im Bußgeldkatalog.

Zulassung: online ist der Normalfall

Seit der vierten Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung lassen sich Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung vollständig online erledigen, mit sofortiger Fahrerlaubnis über einen vorläufigen Zulassungsnachweis und deutlich niedrigeren Gebühren als am Schalter. Wie das funktioniert und was Sie dafür brauchen, erklärt unser Ratgeber i-Kfz: Auto online zulassen. Ihr Wunschkennzeichen reservieren Sie vorab bei der Behörde, die Schilder bestellen Sie online und erhalten sie per Post.

Quellen: ADAC: Neu in 2026, Bundesregierung: E-Auto-Förderung, Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Weitere Ratgeber in dieser Rubrik