Bußgeld für fehlende Umweltplakette
Sollten Sie ohne gültige Umweltplakette in einer Umweltzone in eine Fahrzeugkontrolle geraten, erwartet Sie ein Bußgeld von 80 Euro. Den gleichen Betrag müssen Sie übrigens zahlen, wenn Sie mit einer unleserlichen oder einer falschen Umweltplakette unterwegs sind.
Beachten Sie: Die Kennzeichenkombination am Fahrzeug und auf der Umweltplakette müssen übereinstimmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen wechseln, benötigen Sie daher auch eine neue Umweltplakette.
Häufige Fragen zur Umweltplakette
Warum brauche ich überhaupt eine Umweltplakette?
Eine Umweltplakette berechtigt zur Einfahrt in die über 50 deutschen Umweltzonen. Grund für die Einrichtung der Umweltzonen ist die gewünschte Verbesserung der Luftqualität in den Innenstädten. Denn vor allem dort leiden die Bürger unter der schlechten Luft aufgrund von Fahrzeugabgasen. Da nur noch Fahrzeugen mit einer grünen Umweltplakette das Befahren der Zonen erlaubt ist, wird der Schadstoffausstoß möglichst gering gehalten.
Welche Fahrzeuge brauchen Umweltplaketten?
Außer Autos benötigen auch Busse und LKW eine Umweltplakette. Von der Plakettenpflicht ausgenommen sind neben Oldtimern auch mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Welche Umweltplakette bekommt mein Auto?
Welche Umweltplakette Ihr Fahrzeug erhält, hängt von der jeweiligen Schadstoffgruppe ab. Diese können Sie über die drei Angaben Fahrzeugart (PKW oder LKW) und Antriebsart (Otto- oder Dieselmotor) sowie Emissionsschlüsselnummer bestimmen. Die Emissionsschlüsselnummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1 (letzte zwei Stellen). Falls Sie noch den alten Fahrzeugschein besitzen, sind es die letzten beiden Zahlen der Schlüsselnummer "zu 1".